Wer keine Probleme hat macht sich eben welche. ![]()
Vielleicht sollte man die Klamotten noch nach Gewicht begrenzen und nur noch Pastellfarben zulassen. ![]()
Sportliche Grüße Wolfgang
Wer keine Probleme hat macht sich eben welche. ![]()
Vielleicht sollte man die Klamotten noch nach Gewicht begrenzen und nur noch Pastellfarben zulassen. ![]()
Sportliche Grüße Wolfgang
..wäre für mich auch neu gewesen, wenn das irgendwo verbindlich so steht...schade eigentlich...ich weiß auch, daß es weder in Hannover noch in Dortmund Bekleidungskontrollen gibt, zumindest habe ich das noch nie mitbekommen, jedoch stellt sich mir gerade die Frage, ob das auch so bleiben würde, wenn bestimmte Schiesskleider zwar fleissig genutzt, aber nicht mehr zulässig wären...
Das wirst du auch dort nicht finden, da Auflage keine Olympische Disziplin ist. Genauso wenig wird es aus dem Grund bei Auflage Dopingkontrollen geben.
Mike, gefühlt will ich Dir gerne Recht geben, aber m.E. unterscheidet die SpO bei ihren allgemeinen Regeln nicht zwischen olympischen Disziplinen und anderen Disziplinen, insofern ist ein gewisser Kontrollverzicht bei Auflagedisziplinen wohl eher die gelebte Realität, an die wir uns gewöhnt haben...
Genauso wenig wird es aus dem Grund bei Auflage Dopingkontrollen geben.
Da würden aber auch einige wegen den Betablockern raus fliegen ![]()
![]()
![]()
Das wirst du auch dort nicht finden, da Auflage keine Olympische Disziplin ist. Genauso wenig wird es aus dem Grund bei Auflage Dopingkontrollen geben.
Hauptsache eine. Erklärung, auch wenn man das https://www.dsb.de/schiesssport/sport/anti-doping
durchaus anders interpretieren kann.
Ronny hat natürlich Recht mit seinem Einwand, oder soll ein nicht unbedeutender Teil der Starter ausgeschlossen werden.
Hauptsache eine. Erklärung, auch wenn man das https://www.dsb.de/schiesssport/sport/anti-doping
durchaus anders interpretieren kann.
Ronny hat natürlich Recht mit seinem Einwand, oder soll ein nicht unbedeutender Teil der Starter ausgeschlossen werden.
Was genau meinst du mit ausgeschlossen?
Was genau meinst du mit ausgeschlossen?
Die von Ronny beschriebenen Opfer
Da würden aber auch einige wegen den Betablockern raus fliegen
Denen müsste man natürlich Ausnahmen zubilligen.
Die von Ronny beschriebenen Opfer
Denen müsste man natürlich Ausnahmen zubilligen.
Wenn jemand Betablocker verschrieben bekommt, kann man sich diese als Attest eintragen lassen und dann darf man auch starten.
Nur leider werden diese Blocker auch von mehreren Schützen vor dem Schießen genommen um den Herzschlag runter zu fahren.
Ich habe das natürlich auch mal getestet - funktioniert einwandfrei.
Herzschlag absolut flach. Nur mir war das nichts, viel zu ruhig.
Wenn jemand Betablocker verschrieben bekommt, kann man sich diese als Attest eintragen lassen und dann darf man auch starten.
Und niemand verlangt von dem Schützen sich darauf einzustellen wenn möglich darauf zu verzichten, das könnte ja anstrengend sein.
Guten Abend in die Runde,
es ist schon bemerkenswert, wie man von der Diskussion über Änderungen der Schießkleidung auf den Betablocker kommt!Hier setze ich einmal fehlgeleitete Denkweisen voraus.
Aber Krass wird es in der Anmerkung #49 von Hansaxel. Ich würde ausfallend werden und mich im Ton vergreifen, wenn ich diese Anmerkung kommentieren würde.
Es ist belegt, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für die meisten Todesfälle verantwortlich. Im Durchschnitt tritt Bluthochdruck im Alter von ca. 55 Jahren bei Männern und ab 65 Jahren bei Frauen auf. Mittlerweile ist Bluthochdruck durch Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und ungesunde Ernährung im jüngeren Alter auf dem Vormarsch.
Vor diesem Hintergrund soll wegen der Dopingregel die Medikamenteneinnahme eingestellt werden? Das kann es ja wohl nicht sein. Zudem betrifft es kaum die Klasse I und II Auflage bei der DM. Da sind wohl die Wenigsten mit Bluthochdruck am Start, und wenn sind es wohl Schützen bei denen der Blutdruck durch die Wettkampfnervosität gestiegen ist.
In der Seniorenklasse I ist der Sieger mit 320,8 einer der wenigen Schützen, die auch in München am Start sind. Und dabei auch noch mit Hohen Ergebnissen aufwarten kann. Kein Quereinsteiger, sondern einer, der auch Ahnung vom Schießen hat. Damit möchte ich in keiner Weise die Leistung der Quereinsteiger herabwürdigen, wenn sie es in kürzester Zeit in die Spitze der Disziplin Auflage geschafft haben. Wer aber an oben genanntem Sieger vorbei möchte, sollte sich nicht auf den Missbrauch von Betablocker berufen, sondern sein Training überdenken. Zudem sollte er froh sein, dass die ISSF Kommission sich der Kleiderordnung annimmt.
Altersbedingt mit einer Einnahme von Betablockern starten doch die meisten Schützen in den Klassen III bis VI. Es ist schwer vorstellbar, dass aus diesem Kreis jemand seine Betablocker Dosis hoch setzt, um zu gewinnen. Die breite Masse wird zu dem täglichen Blutdrucksenker einen Betablocker von 2,5 mg einnehmen, wobei die tägliche Höchstmenge mit 10 mg angegeben ist. Da ein Tag die Einnahme zu erhöhen nichts bringt, wäre es ohne Absprache mit dem Arzt lebensgefährlich die Dosis hochzusetzen, in der Hoffnung die Leistung zu steigern. Hinzu kommt die ungewisse Nebenwirkung mit zu niedrigem Blutdruck und – oder einem unregelmäßigen Herzschlag, beides ist auch bei geringerer Dosierung möglich. Zu dem wird sich wohl auch kein Arzt finden, der diesen Quatsch unterstützt.
Mit Schützengruß
Max319
Das war 1969 meine 2. Schießhose von der Firma Gehmann. Dazu gab es noch die Schießjacke in gleicher Farbe. Leider kein Foto mehr. !965 bin ich mit einer Knickerbocker in Rauhleder angefangen. da habe ich 90 DM bezahlt. Das war Trend. 1973 gab es Schießschuhe in dunkelblauem Wildleder mit weißen Streifen, ein Prototyp von ADIDAS kostenlos. Das war noch Funktion, gepaart mit Bewegungsfreiheit.
Gruß Max319
Guten Abend in die Runde,
es ist schon bemerkenswert, wie man von der Diskussion über Änderungen der Schießkleidung auf den Betablocker kommt!
Da gebe ich Dir Recht! Dennoch erlaube ich mir als Fachmann, hier einige Anmerkungen zur Klarstellung beizutragen.
Wenn jemand Betablocker verschrieben bekommt, kann man sich diese als Attest eintragen lassen und dann darf man auch starten.
Nur leider werden diese Blocker auch von mehreren Schützen vor dem Schießen genommen um den Herzschlag runter zu fahren.
Das mit dem "Attest" ist nach den Antidopingbestimmungen von WADA und NADA nicht ganz so einfach. Grundsätzlich werden Spitzenathleten im Leistungssportbereich, die sog. Testpools zugeordnet werden, von den übrigen Sportlern unterschieden. Erstere müssen vor Wettkämpfen darauf achten, ob sie Medikamente einnehmen, die auf der Verbotsliste für die jeweilige Sportart stehen. Wenn diese gesundheitlich notwendig und keine Alternativen verfügbar sind, die nicht auf den Verbotslisten stehen, können diese Sportler eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dabei muss der behandelnde Arzt begründen, weshalb nicht auf andere Medikamente zur Behandlung ausgewichen werden kann. Die übrigen Sportler, die keinen Testpools unterliegen, können zunächst an Wettkämpfen teilnehmen. Werden bei einer Dopingprobe verbotene Substanzen festgestellt, kann die Ausnahmegenehmigung unter den genannten Auflagen in diesem Fall nachträglich beantragt werden.
Und niemand verlangt von dem Schützen sich darauf einzustellen wenn möglich darauf zu verzichten, das könnte ja anstrengend sein.
Alles anzeigenGuten Abend in die Runde,
es ist schon bemerkenswert, wie man von der Diskussion über Änderungen der Schießkleidung auf den Betablocker kommt!Hier setze ich einmal fehlgeleitete Denkweisen voraus.
Aber Krass wird es in der Anmerkung #49 von Hansaxel. Ich würde ausfallend werden und mich im Ton vergreifen, wenn ich diese Anmerkung kommentieren würde.
Es ist belegt, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für die meisten Todesfälle verantwortlich. Im Durchschnitt tritt Bluthochdruck im Alter von ca. 55 Jahren bei Männern und ab 65 Jahren bei Frauen auf. Mittlerweile ist Bluthochdruck durch Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und ungesunde Ernährung im jüngeren Alter auf dem Vormarsch.
Vor diesem Hintergrund soll wegen der Dopingregel die Medikamenteneinnahme eingestellt werden? Das kann es ja wohl nicht sein. Zudem betrifft es kaum die Klasse I und II Auflage bei der DM. Da sind wohl die Wenigsten mit Bluthochdruck am Start, und wenn sind es wohl Schützen bei denen der Blutdruck durch die Wettkampfnervosität gestiegen ist.
In der Seniorenklasse I ist der Sieger mit 320,8 einer der wenigen Schützen, die auch in München am Start sind. Und dabei auch noch mit Hohen Ergebnissen aufwarten kann. Kein Quereinsteiger, sondern einer, der auch Ahnung vom Schießen hat. Damit möchte ich in keiner Weise die Leistung der Quereinsteiger herabwürdigen, wenn sie es in kürzester Zeit in die Spitze der Disziplin Auflage geschafft haben. Wer aber an oben genanntem Sieger vorbei möchte, sollte sich nicht auf den Missbrauch von Betablocker berufen, sondern sein Training überdenken. Zudem sollte er froh sein, dass die ISSF Kommission sich der Kleiderordnung annimmt.
Altersbedingt mit einer Einnahme von Betablockern starten doch die meisten Schützen in den Klassen III bis VI. Es ist schwer vorstellbar, dass aus diesem Kreis jemand seine Betablocker Dosis hoch setzt, um zu gewinnen. Die breite Masse wird zu dem täglichen Blutdrucksenker einen Betablocker von 2,5 mg einnehmen, wobei die tägliche Höchstmenge mit 10 mg angegeben ist. Da ein Tag die Einnahme zu erhöhen nichts bringt, wäre es ohne Absprache mit dem Arzt lebensgefährlich die Dosis hochzusetzen, in der Hoffnung die Leistung zu steigern. Hinzu kommt die ungewisse Nebenwirkung mit zu niedrigem Blutdruck und – oder einem unregelmäßigen Herzschlag, beides ist auch bei geringerer Dosierung möglich. Zu dem wird sich wohl auch kein Arzt finden, der diesen Quatsch unterstützt.Mit Schützengruß
Max319
Wie aus meiner obigen Antwort an poolbaucenter schon hervorgeht, ist die Bemerkung von Hansaxel keineswegs abwegig oder "anrüchig", sondern dieser Gedanke findet in den Antidopingregeln durchaus Berücksichtigung.
Poolbaucenter und die übrigen Diskutanten haben das Beispiel der Betablocker genannt, entweder, weil es die für sie bekannteste oder aber auch die einzige ihnen bekannte Arzneimittelgruppe gegen Bluthochdruck ist. Betablocker gehören im Schießsport zu denjenigen Arzneimitteln, deren Einnahme nicht nur im Wettkampf, sondern generell auch davor verboten ist, weil sie nämlich, wie poolbaucenter richtig festgestellt hat, die Herzarbeit und den Puls verringern und damit auch ein mögliches Zittern (Tremor) unterdrücken. Zur Behandlung des Bluthochdrucks stehen jedoch jede Menge Alternativen zur Verfügung. Wie Max319 richtig anmerkt, tritt diese Erkrankung gewöhnlich im Alter von ca. 55 Jahren bei Männern und ab 65 Jahren bei Frauen auf, betrifft also die Auflageklassen ab Sen I (m/w). Schützen dieser Altersklasse betreiben den Schießsport i. A. schon mehrere Jahre, wobei es auch Quer- oder Späteinsteiger gibt, zu denen auch ich selbst zähle. Wenn man an Wettkämpfen, egal welche Sportart teilnimmt, sollte man sich auch mit dem Regelwerk befassen, zumindest für die Disziplinen, an denen man selbst teilnimmt. Dazu zählen auch die Antidopingbestimmungen. Für die Behandlung chronischer Erkrankungen, wie z. B. Asthma und Hypertonie (Bluthochdruck), stehen ausreichend Stoffe zur Verfügung, die sowohl vor als auch während der Wettkämpfe erlaubt sind. Die zulässige Anwendung ist in vielen Fällen dosisabhängig sowie abhängig von der Anwendungsart. So sind beispielsweise inhalative Antiasthmatika innerhalb bestimmter Dosierungen generell zulässig, die orale Anwendung (Tablette o. a., das geschluckt wird), hingegen nicht.
Ich denke, es ist einem an (höheren) Wettkämpfen teilnehmenden Schützen durchaus zuzumuten, sich damit auseinanderzusetzen, welche Mittel erlaubt sind und bei welchen es Probleme geben könnte, sofern denn Dopingkontrollen durchgeführt werden, was ich z. B. für eine DM nicht generell ausschließen würde, auch nicht für die "nicht olympischen Diszplinen". Wie man den Beispiellisten der NADA entnehmen kann, gibt es zu den Betablockern, die aus unterschiedlichen Gründen für ältere Personen ohnehin nicht mehr als Mittel der 1. Wahl gelten, genügend Alternativen zur Behandlung des Bluthochdrucks, damit der Patient bzw. Schütze eben nicht unbehandelt bleiben muss. Er sollte lediglich rechtzeitig mit seinem Arzt darüber sprechen. Ist aus medizinischen Gründen ein Betablocker unausweichlich, so kann gemeisnam mit dem Arzt immer noch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wie oben geschildert. Bin selbst ebenfalls Hypertoniker und werde mit Candesartan therapiert, einem zulässigen Angiotensin II-Antagonisten. Für Details siehe hier:
https://www.nada.de/medizin/verbotsliste; https://www.nada.de/service/downloads;
Mittlerweile ist Bluthochdruck durch Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und ungesunde Ernährung im jüngeren Alter auf dem Vormarsch.
Vor diesem Hintergrund soll wegen der Dopingregel die Medikamenteneinnahme eingestellt weden?
Von dieser Gruppe würde man in anderen Sportarten erwarten daß sie dann eben ihren Lebensstil auf die Bedürfnisse des Sports ausrichten!
Daher
....... wenn möglich darauf zu verzichten, das könnte ja anstrengend sein.
Daß es in anderen Sportarten ebenfalls leistungsfördernd zu behandelnde Krankheiten gibt muß jetzt nicht noch Thema werden.
Jetzt geht die ganze Diskussion langsam in die Richtung, die die Fülle an Regeln erklärt.
Wie handhabt ihr bei euch bei den Rundenwettkämpfen die Regel 0.2.1 Alkohol, die eine 0-Promille-Grenze beim Schießen vorschreibt?
Jetzt geht die ganze Diskussion langsam in die Richtung, die die Fülle an Regeln erklärt.
Wie handhabt ihr bei euch bei den Rundenwettkämpfen die Regel 0.2.1 Alkohol, die eine 0-Promille-Grenze beim Schießen vorschreibt?
In Bayern ist die Halbe Lebensmittel. 0,0 Promille ist nicht möglich. Wenn Alkohol nicht mehr auf der Dopingliste steht warum verbieten?
Oben wurde von noch verwendeten kantigen Sohlen geschrieben, warum sollte man ausgerechnet beim Alkohol, mit der problematischen Beweisführung, groß einsteigen?
Wird bisher überhaupt auf Alkohol getestet?
Müssten dann bei mehrtägigen Veranstaltungen die Sieger des Vortrags, wie bei den Motorsportlern (die noch testen) vom Test befreit werden?
Werden bei einer Dopingprobe verbotene Substanzen festgestellt, kann die Ausnahmegenehmigung unter den genannten Auflagen in diesem Fall nachträglich beantragt werden.
Danke für deine Expertise. Wusste nicht das dies nachträglich möglich ist. Ist hier wirklich die Unterscheidung ob man im Testpool ist bzw. nicht ist? Hast du hier irgendetwas zum Nachschlagen auf der WADA Seite?
Da ein Tag die Einnahme zu erhöhen nichts bringt,
Nur leider werden diese Blocker auch von mehreren Schützen vor dem Schießen genommen um den Herzschlag runter zu fahren.
Ich habe das natürlich auch mal getestet - funktioniert einwandfrei.
Da geht also die Meinung auch schon auseinander.
Medikamenteneinnahme kann Doping sein, muss es aber nicht. In vielen Fällen ist es zwar medizinisch notwendig, wenn man sich aber dort nicht an die Regeln hält ist es nunmal Doping. Das geht schneller als man glaubt. Da müssen nur die Verbände was verschlafen.
Was dieses Thema eigentlich auch aufzeigt ist, dass der Schütze in Zukunft bezüglich der Kleidung mehr gefordert sein wird, auch etwas für seinen Körper zu tun - Und dies richtig! Dasselbe gilt für den Medikamentenbereich. Eventuell hilft ja auch das Eine für das Andere.
In Bayern ist die Halbe Lebensmittel. 0,0 Promille ist nicht möglich. Wenn Alkohol nicht mehr auf der Dopingliste steht warum verbieten?
Oben wurde von noch verwendeten kantigen Sohlen geschrieben, warum sollte man ausgerechnet beim Alkohol, mit der problematischen Beweisführung, groß einsteigen?
Wird bisher überhaupt auf Alkohol getestet?
Ich persönlich sehe es vieles locker, deshalb kann ich zB die Diskussion um die hier oft genannten Betablocker nicht nachvollziehen. Deshalb auch mein provokanter Einwurf mit Alkohol beim Rundenwettkampf. Beweisführung ziemlich einfach:
Schütze bestellt vor dem Wettkampf ein Bier und nimmt bevor er in die Umkleide geht ein paar Schluck davon. Zack - 0.0 Grenze gerissen und sobald er den ersten Schuss abgibt ist er disqualifiziert.
Aber wollen wir da wirklich hin?
Schütze bestellt vor dem Wettkampf ein Bier und nimmt bevor er in die Umkleide geht ein paar Schluck davon. Zack - 0.0 Grenze gerissen und sobald er den ersten Schuss abgibt ist er disqualifiziert.
Das versteht sogar der Schütze.
Was machst Du dann mit dem Kranken/Abhängigen der an der Tanke noch zwei Flachmänner, einen für den Kollegen, mitnimmt dem man die zwei Promille nicht ansieht?
Ist gerade Alkohol für Schützen nicht ausreichend geregelt.
Aber wollen wir da wirklich hin?
Wo wir hinwollen frage ich wenn wieder so wichtige Themen wie Berufsschütze kommen.
Den Grund für die Änderungen finde ich gut und richtig. Die Ergebnisse sollen nicht vom Material abhängen, sondern vom Schützen.
Wenn das richtig umgesetzt wird, dann werden Training und Talent belohnt.
Sie wollen aber auch den Sport attraktiver machen und die Schützen sollen schön anzuschauen sein.
Das hilft den Amateuren nicht, aber den Profis. Das ist in Ordnung finde ich.
Aber eine Ausbildung für die Kampfrichter, damit sie Pinguingang erkennen und ahnden, finde ich seltam und kurios.
Was ist eure Meinung dazu?
Aber eine Ausbildung für die Kampfrichter, damit sie Pinguingang erkennen und ahnden, finde ich seltam und kurios.
Was ist eure Meinung dazu?
Ist das jetzt gefordert oder Deine Interpretation?
Wenn man es nicht haben will, sollte man es schon definieren. Wenn eine flexible Sohle vorgeschrieben ist, braucht es aber auch kein Verbot.