Noch so ein Ding:
- Es wird generell nur eine Bescheinigung ausgestellt - und dann hat man gefälligst 6 Monate zu warten.
Da war wieder ein Verbandsfürst ein ganz ein toller Hecht und hat sich Kraft seines Amtes über das Gesetz gestellt.
Vom Gesetz her kann ich mir die grüne WBK mit 20 Einträgen vollpflastern.
Kann auch Sinn machen je nach Verfügbarkeit dann einkaufen zu gehen. Verfallen halt mindestens 6 Einträge nach 12 Monaten. Aber was geht das den Verbandsfürsten an? Richtig! Nix!
Als Schütze bin ich in der Verantwortung das Erwerbsstreckungsgebot von 2 Waffen in 6 Monaten einzuhalten.