Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen

  • Aus „Heute im Bundestag“

    01. Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen

    Inneres und Heimat/Antwort
    Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) befindet sich zur Erörterung der Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen derzeit im fachlichen Austausch, auch mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/5035) auf eine Kleine Anfrage (20/4805) der AfD-Fraktion. Ferner habe das BMI eine Prüfung eingeleitet, inwieweit Straftaten in Verbindung mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) einer verbesserten statistischen Erfassung bedürfen. Auch diese Prüfung sei gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass sie keine statistischen Angaben zu Fragen des Vollzugs des Waffengesetzes machen könne, da der Vollzug Ländersache sei. Eine Ausnahme bildeten die statistischen Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR).

  • Richtig, sie prüfen ob das umgesetzt werden.

    Bedeutet und as bestätigen sie in ihrem Antworten in der kleinen Anfrage, dass sie keinerlei Statistiken und Fallzahlen besitzen, die eine schlüssige Grundlage für eine weitere Verschärfung des WaffG darstellt geschweige denn für irgendwelche Verbote bestimmter Waffenarten.

    Interessiert aber nicht, sie wollen einfach nur verschärfen

  • Ich gehe auch davon aus, dass in Wirklichkeit kein Interesse der Handelnden daran besteht, die WIRKLICHEN Zahlen zur Beteiligung von "scharfen" Schusswaffen (also erlaubnispflichtigen Schusswaffen) darzustellen, denn dazu hätte man schon vor Jahren entsprechende Erfassungsmöglichkeiten einführen müssen und die Chancen auch mehrfach gehabt. Statt dessen führt man den kleinen Waffenschein ein und führt Vergehen dagegen als "Verstoß gegen das Waffengesetz" (was formal natürlich richtig ist, sich aber für den Unbedarften erst einmal dramatisch anhört. Erst ein Blick in die Kriminalstatistik gibt da dann "ein bisschen" Aufschluss.

    Aber eine saubere Analyse, wie hoch der Anteil LEGALER Schusswaffen und den (allen) Straftaten mit Schusswaffengebrauch ist, ist bis heute (meines Wissens) nicht möglich (zumindest nicht in den veröffentlichten Statistiken). Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

  • Genau diese Differenzierung zwischen legal und illegal gab es im Bundeslagebild zur Gewaltkriminaliätät bis 2003 und wurde wegenen der geringen Fallzahlen im legalwaffen Bereich wieder rausgenommen

  • .... Statt dessen führt man den kleinen Waffenschein ein und führt Vergehen dagegen als "Verstoß gegen das Waffengesetz" (was formal natürlich richtig ist, sich aber für den Unbedarften erst einmal dramatisch anhört. Erst ein Blick in die Kriminalstatistik gibt da dann "ein bisschen" Aufschluss....

    ein führen einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein ist schon heute nicht legal.
    ausser natürlich, den quirligen Jungs gehörte da in Berlin die Straße , formal....

  • ein führen einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein ist schon heute nicht legal.
    ausser natürlich, den quirligen Jungs gehörte da in Berlin die Straße , formal....

    korrekt, nur soll das erweitert werden und für den Erwerb und Besitz von SRS Waffen bereits ein KWS vorliegen.

    Hinzu kommt die Forderung einer kleinen Sachkunde.

    Hinzu kommt, für den Erwerb und Besitz von Armbrüsten, soll auf ein KWS in Besitz sein.

  • ein führen einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein ist schon heute nicht legal.
    ausser natürlich, den quirligen Jungs gehörte da in Berlin die Straße , formal....

    Genau, deshalb wird dann da ja auch in der Statistik groß von "Verstößen gegen das Waffengesetz" geschrieben und gerechnet. Und ja, auch damit kann man Straftaten begehen, aber das kann man mit dem Küchenmesser auch und das ist aus meiner Sicht in den falschen Händen gefährlicher für die körperliche Unversehrtheit als eine Schreckschusswaffe.

  • Änderung Waffenrecht – BSSB lehnt Verschärfungen für Sportschützen ab

    https://www.bssb.de/nachrichten/na…ortschuetzen-ab

    "Dies ist u.a. den Statistiken des Bayerischen Landeskriminalamtes zu entnehmen. Hier sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 lediglich Jagd- und Trainingsunfälle mit Personenschäden mit legalen Waffen verzeichnet:

    2020: acht Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In keinem dieser Fälle befand sich die Tatwaffe im legalen Besitz des Täters.
    2019: insgesamt 52 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Bei den Fällen mit Fremdbeteiligung befand sich die Tatwaffe nur in einem Fall im legalen Besitz des Schützen. Dabei handelte es sich um einen Trainingsunfall bei einem Sicherheitsdienst.
    2018: insgesamt 60 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In nur einem Fall befand sich die Waffe im legalen Besitz: Hierbei handelte es sich um einen tödlichen Jagdunfall.

    D.h.: In den besagten Jahren ist für Bayern kein einziger, diesbezüglich strafrechtlich relevanter Vorfall mit Personenschäden unter Beteiligung von Sportschützen festzustellen."

  • Warum steht heute eigentlich überall als Headline in den Nachrichten "Faseser plant Verschärfung des Waffengesetzes. Keine halbautomatischen Waffen mehr für Privatpersonen".

    Und im Nebensatz ist dann nur die Rede von Schreckschusswaffen? Sind scharfe halbautomatische Waffen keine halbautomatischen Waffen?

    Oder ist das nur mal wieder eine Schlagzeile für die Medien, da Medien und Politik nicht in der Lage sind zwischen Äpfel und Birnen zu differenzieren?

    Nachtrag:

    Andere Seite erweitern die Verschärfung auf ein Verbot für AR15 Klone und die Erfordernis eines kleinen Waffenscheins für Armbrüste.

    Irgendwie wird da aktuell vieles in einen Topf geworfen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

    Einmal editiert, zuletzt von Backtotheroot (9. Januar 2023 um 19:31)

  • Nicht nur möglich, sondern isso...wurde auch schon von Medien und anderen Parteien heftig kritisiert.

    Und? Interessiert ungefähr soviel wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Wir sind am A...

  • Es findet sich in den Artikeln bisher tatsächlich wenig handfestes dazu. Lediglich der Stellungnahme des BSSB (siehe über deinem Post) ist zu entnehmen: "Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“. Und in dem Zusammenhang wurde auch in einem anderen Bericht die AR-15 erwähnt.

    Aber schlimmer (wenn man davon sprechen darf, ist natürlich relativ) finde ich, dass wieder mal das hier "Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern" hochploppt. Das hatte der gute Horst ja schon in der letzten Legislaturperiode mal angetestet und Prügel bezogen. Hoffentlich gibt's das jetzt auch wieder. Was gehen die unsere Gesundheitsdaten an, die beim Gesundheitsamt liegen? :(

    Da sind wir ja langsam auf dem Weg zu chinesischen Verhältnissen.

  • Aktuellen Informationen nach ist der damalige Entwurf von Seehofer herausgekramt und teilweise erweitert worden.

    Bisher bekannt:

    - Wiedereinführung des Anscheinsparagrafen inkl. einer Erweiterung, dass bei diesen Waffe, wenn sie weiter in Besitz des Eigentümers bleiben können, mindestens 10% der Waffenoberfläche Neonfarben zu kennzeichnen sind

    - MPU für jeden Erstantragsteller (vermutlich nur Stufe 1 und wird sukzessive auf alle ausgeweitet)

    - Erwerb und Besitz von SRS Waffen soll an den KWS geknüpft werden. Werden also unter Erlaubnispflicht gestellt

    - Erwerb und Besitz von Armbrüsten wird unter Erlaubnispflicht gestellt und an den KWS genüpft

    - Antragsteller eines KWS sollen eine kleine Sachkunde ablegen

    - Erstantragsteller MPU

    - Einschränkung für Gastschützen und Schießevents

    Gastschützen dürfen nur mit freien oder maximal KK Schießen. Zweischüssige Kaliber 12 ginge auch.

    Gastschützen die Feuerwaffen, auch KK schießen wollen, müssen dem Standbetreiber/der verantwortlichen Aufsichtsperson nachweisen, dass gegen sie kein behördlichen Waffenverbot vorliegt. Dafür soll es dann bei der Waffenbehörde eine Bescheinigung geben, die noch nicht existiert. Betrifft auch Teilnehmer von Schießevents)

    Gastschützen (und Eventteilnehmer) müssen sich zudem mit einem Lichtbildausweis gegenüber dem Standbetreiber/der verantwortlichen Aufsichtsperson ausweisen

    Was am Ende davon alles auf dem Verhandlungstisch der faulen Kompromisse landet, um die eigentlichen Ziele zu erreichen, wissen wir aktuell noch nicht. Das sind lediglich die Punkte, die bislang kommuniziert wurden.

    Begründung z.B. für das HA Verbot über den Anscheinsparagrafen, sucht #faesergate in dem Massenmord von Chrischurch und Utoya, da es in Deutschland keine Taten mit dieser Waffenart bislang gegeben hat.

    Diese Infos lagen bereist letztes Jahr vor, seit Anfang Dezember um genau zu sein und die Verbände hatten bereits statements dazu abgegeben.

    Die Auswschreitungen an Sylvester werden nur als Vehicel missbraucht, um das Momentum für ihre Verschärfungspläne zu nutzen.

    Sie versucht damit die Länder hinter sich zu bekommen, um alles durchzusetzen.

    Ich persönlich habe dieses Mal ein sehr ungutes Gefühl über den Ausgang. Wir werden sehr große Federn lassen, so ist meine Meinung.

    Sehr frapierend erachte ich, persönliche Sicht, dass die meisten Änderungen in erster Linie die alternativen Verbände (BDS, BDMP und DSU) hart treffen werden und sogar einen zerstörerischen Charakter besitzen, das folgende soll aber nicht gegen den DSB gewertet werden, sondern ist nur ein Gefühl, den DSB aber eher weniger treffen werden, da viele der Vereine bereits heute schon solche Einschränkungen wie erst mal LP/LG schießen für Anfänger und so.

    Der BDS und BDMP haben kaum bis gar keine Disziplinen mit freien Waffen und KK wird meist eher abwertend als Spielzeug oder Kinderkram betrachtet.

  • Es ist damit zu rechnen, dass es "irgendwelche" Änderungen im WaffR geben wird, völlig abbiegen lassen wird es sich wohlnicht, anders als zuvor.
    Die ganze Halbautomatenkiste war eigentlich eine hochgespielte "Verleitfährte", das Thema ist m.E. gegessen, da gibt die FDP auch nicht nach.

    Aber in anderen Aspekten wird die FDP irgendwie entgegenkommen müssen und kann voraussichtlich nicht alles blockieren. Zu wessen Lasten das dann ggf. geht, wird das Forum Waffenrecht morgen in einer Eilsitzung zu besprechen haben.

  • Aber in anderen Aspekten wird die FDP irgendwie entgegenkommen müssen und kann voraussichtlich nicht alles blockieren. Zu wessen Lasten das dann ggf. geht,

    Gehen würde es schon, aber dann würden sie ja ihren Platz am Futtertrog riskieren. Im Koalitionsvertrag steht "Evaluierung". Keine Evaluierung (mit belastbaren nachvollziehbaren Daten) keine Änderung des WaffG. Aber solche Eier haben die nicht.

  • Auch Bremens Innensenator - SPD- ! ist für eine Verschärfung !

    Zitat Anfang

    Bestimmte halbautomatische Waffen sollen verboten werden

    Auch Bremens Innensenator, Ulrich Mäurer (SPD), unterstützt grundsätzlich Gesetzesverschärfungen im Bereich der Schreckschusswaffen. Man könne sich allerdings erst dann detailliert und klar positionieren, wenn der Entwurf in die Länderabstimmung gegangen sei.

    Zitat Ende

  • Vom DSB wird es morgen eine mit den anderen Verbänden textlich abgestimmte Presseerklärung geben. Der Text ist okay. Moderat im Ton, aber hart in der Sache.