Wilhelm, diesbezüglich muss ich dir recht geben, dass Vertrauen der Mitglieder muss da sein. Aber dann geben sich die Mitglieder selber auf und wollen wahrscheinlich diesen Weg gehen.
Ende Aus und Vorbei für einen Schützenverein?
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Die Mitglieder geben sich nicht selber auf, wenn das Vereinsangebot einfach und günstig ist. Sie haben nur den Verein aufgegeben.
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Update
Auf der nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung des Vereins (nur 20 anwesende Mitglieder) wurde am 9.12.2022 die Auflösung des Vereins beschlossen.
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Update
Auf der nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung ... wurde .... die Auflösung des Vereins beschlossen.
Das ist nach meinem Rechtsverständnis nicht möglich.
Was IMHO möglich ist, nach der nicht beschlussfähigen MV eine weitere MV anzusetzen - mit der satzungsgemäßen kürzestmöglichen Ladungsfrist - die dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Ggf. sogar noch am gleichen Abend.
En Jurist möge mich bitte bestätigen oder verbessern.
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Das ist nach meinem Rechtsverständnis nicht möglich.
En Jurist möge mich bitte bestätigen oder verbessern.
Bin zwar kein Jurist, wenn aber laut Satzung die Mitgliederversammlung "nicht" beschlussfähig ist, kann sie keine Beschlüsse fassen.
Deswegen wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung auch immer geprüft, oder sollte geprüft werden.
Ich zweifele sogar an, dass bei allen MV´n oder Vorstandssitzungen die Beschlussfähigkeit gegeben ist, aber bei Beschlüssen die nicht so eine Tragweite besitzen, wird es vermutlich kaum einen interessieren.
Hier soll aber ein Verein abgewickelt werden, wo also juristische Maßnahmen getroffen werden müssen, das Vereinsgericht muss eingebunden werden, etc., da wird vermutlich die Korrektheit überprüft werden.
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Was IMHO möglich ist, nach der nicht beschlussfähigen MV eine weitere MV anzusetzen - mit der satzungsgemäßen kürzestmöglichen Ladungsfrist - die dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Ggf. sogar noch am gleichen Abend.
Das kenne ich nur von Wohnungseigentümergemeinschaften, da wurde die Regelung aber auch schon vor vielen Jahren durch Gerichtsurteil aufgehoben.
Versammlungen durften danach nur noch nach neuer fristgerechter Ladung abgehalten werden.
Das plötzliche Interesse an einem nicht mehr handlungsfähigen Verein muss man aber auch verstehen ?
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Das ist nach meinem Rechtsverständnis nicht möglich.
Was IMHO möglich ist, nach der nicht beschlussfähigen MV eine weitere MV anzusetzen - mit der satzungsgemäßen kürzestmöglichen Ladungsfrist - die dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Ggf. sogar noch am gleichen Abend.
En Jurist möge mich bitte bestätigen oder verbessern.
In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass wenn keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, eine "nachgeschobene Einladung" dann 15 Minuten später eine Versammlung ermöglichen soll, die dann unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig sein soll.
Da diese Regelung nicht in der Satzung vorgesehen ist, ist sie m. E. auch nicht anwendbar. Die trotzdem durchgeführte Versammlung beruht damit auf Willkür und erfolgte ohne Rechtsgrundlage, etwaige Beschlüsse sind unwirksam.
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Ich teile die Rechtsauffassung von Wilhelm. Auch m.E. wäre ein "echter" zweiter Termin mit satzungsmäßiger Ladungsfrist erforderlich. Das heißt, jedes Mitglied könnte den Auflösungsbeschluss anfechten.
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Hier ist einmal etwas zum Lesen.
Je weniger vom Sachverhalt bekannt ist, je weniger Kriterien beachtet werden müssen, umso einfacher lässt sich eine Meinung äußern.
Im April des Jahres (weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder waren anwesend) fand sich kein neuer geschäftsführender Vorstand.
Daraufhin wurde in vereinsübergreifenden Arbeits- und Besprechungsgruppen versucht die Strukturen und Abläufe im Verein so zu verändern, dass einzelne Mitglieder sich die Aufgabe eher zutrauen würde, denn die zeitlichen Belastungen waren in diesem Verein erheblich.
Für die 1. Vorstandsposition waren zwischen 100 – 120 feste Handlungstermine zu bestimmen und für die Sportleitungsfunktion ca. 80 Termine. Das ist für Berufstätige nur mit Einschränkungen zu leisten.
Auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse wurde im September eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen (wieder waren weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend). Erneut fand sich kein geschäftsführender Vorstand. Die Konsequenzen dieser ausbleibenden Entscheidung wurden ausführlich erörtert, wie dies auch schon im April des Jahres erfolgte.
In dieser Sitzung wurde entschieden, dass der Verein vorsorglich seinen Austritt aus den Sportbünden KSB/DSB zum 31.12.2022 erklärte, um für den Fall der Auflösung nicht noch im Nachhinein mit Kosten belastet zu werden.
Die bisher erfolgte Situationsbeschreibung wurde in einem Lagebericht allen Mitgliedern mit der Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Dezember (erneut waren weniger als 1/3 der stimmberechtigten Mitgliederanwesend) schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich wurde mittels Fragebogen abgefragt, für den Fall das jemand an der Teilnahme der Versammlung gehindert sei - der Auflösung des Vereins - einer der Tagesordnungspunkte, widersprechen würde.
Ein Programmpunkt war zunächst erneut der Versuch, einen geschäftsführenden Vorstand zu bilden.
Und, um überhaupt ein Ergebnis zu erzielen, wurde der Passus aufgenommen, dass, für den Fall einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung, zu einer erneuten Mitgliederversammlung am selben Tag nur um 30 Minuten (nicht 15) einberufen würde.
Dieser Beschluss sollte dann als die Handlungsanweisung für das weitere Verfahren gelten.
Und so geschieht es momentan.
Nur ein Mitglied widersprach in der Versammlung der Auflösung und nur ein Mitglied insgesamt!
Interessant ist, dass dieser Passus schon immer in die Einladungen des Vereins aufgenommen wurde (auch zu Wilhelms aktiver Zeit), aber nie Anlass für eine Diskussion war.
Ich bitte es mir nachzusehen aber ich empfinde dies heute als bigott und wadenbeißerisch.
Es ist bedauerlich, dass es um einen Verein (Stand heute) mit 106 Mitgliedern geht, der rund 9.000 € Rücklagen hat, eine schuldenfreie bedarfsgerechte Infrastruktur und Ausrüstung für Sport und Geselligkeit (12 Jahre alter Neubau, teilbarer Aufenthaltsraum, Küche, Tresen, Abstellraum, wettkampffähigen Billardtisch etc)), ohne Renovierungs- oder Sanierungsstau mit langfristig abgesichertem Pachtvertrag.
Es ist kaum zu begreifen. Jedenfalls für mich.
Gruß
Joachim
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Da eine Auflösung des Vereins durch das Amtsgericht wohl erst stattfindet, wenn der Verein nur noch wenige bzw. keine Mitglieder hat, würde es das Amt vllt aus pragmatischen Gründen den protokollierten Auflösungsbeschluss (19 dafür, 1 dagegen) akzeptieren.
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Für die 1. Vorstandsposition waren zwischen 100 – 120 feste Handlungstermine zu bestimmen und für die Sportleitungsfunktion ca. 80 Termine. Das ist für Berufstätige nur mit Einschränkungen zu leisten.
Das erscheint mir, auch wenn mir jetzt nicht klar ist was Du unter Handlungstermin verstehst, eine viel zu hohe Belastung.
Und, um überhaupt ein Ergebnis zu erzielen, wurde der Passus aufgenommen, dass, für den Fall einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung, zu einer erneuten Mitgliederversammlung am selben Tag nur um 30 Minuten (nicht 15) einberufen würde.
Dieser Beschluss sollte dann als die Handlungsanweisung für das weitere Verfahren gelten.
Und so geschieht es momentan.
Der Fehler liegt aber hier in der Satzung, Eine Mindestteilnehmerzahl festzulegen ist einfach nur suboptimal.
Zitat von Mustersatzung justiz-bayern.deJede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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Für die 1. Vorstandsposition waren zwischen 100 – 120 feste Handlungstermine zu bestimmen und für die Sportleitungsfunktion ca. 80 Termine. Das ist für Berufstätige nur mit Einschränkungen zu leisten.
Kannst du das bitte erläutern?
Ich bin ja selber im (geschäftsführenden) Vorstand unseres Vereines, dazu noch Jugendtrainer (Breiten- und Leistungssport, d.h., auch regelmäßig zu Wettkämpfen) und nebenbei voll berufstätig. ("Das Hobby darf unter der Arbeit nicht leiden!")
Ja, ist viel Arbeit - insbesondere, wenn das mit dem Delegieren nicht so wie gewünscht geklappt hat und man dann die Tätigkeit eben selber tut, einfach, weils gemacht werden muss.
Wenn ich das mal so im kopf überschlage:
Etwa 1 Vorstandssitzung pro Monat = 12 Termine
Termine vom Sportschützenkreis oder Landesverband, woran man teilnehmen sollte oder muss - vielleicht 5 oder 6
Vereinsfeste und -Versammlungen: vielleicht 5
Arbeitseinsätze (zu denen alle eingeladen sind): 2 bis 4
OK, dann ist man natürlich "so auf dem Sprung" Ansprechpartner für dieses und jenes und natürlich die Waffenbefürwortungen.
Mitarbeit bei Förderanträgen und sonstiger Bürokratie.
Aber auf "100 feste Handlungstermine" komme ich bei weitem nicht für Vorstandsposten.
Eher für Trainer: 3 x pro Woche abzüglich Ferien = ca. 120 Stunden zzgl. Wettkampfbegleitung ca. 15 Termine (halbe oder ganze Tage).
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Zitat von Hajoxyz
In dieser Sitzung wurde entschieden, dass der Verein vorsorglich seinen Austritt aus den Sportbünden KSB/DSB zum 31.12.2022 erklärte, um für den Fall der Auflösung nicht noch im Nachhinein mit Kosten belastet zu werden.
Ist den Mitgliedern bewusst das sie mit dem Austritt aus dem DSB ihre WBK riskieren?
Sofern sie eine haben und nicht in einem Zweitverein/Verband eine Heimat haben.
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Ist den Mitgliedern bewusst das sie mit dem Austritt aus dem DSB ihre WBK riskieren?
Ich denke schon. Wenn sie darauf angewiesen wären, würden sie das nicht tun.
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Ist den Mitgliedern bewusst das sie mit dem Austritt aus dem DSB ihre WBK riskieren?
Wirklich, sind im Norden die Sitten wirklich so streng?
Wäre dann nicht auch noch der § 8 einschlägig?
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Wirklich, sind im Norden die Sitten wirklich so streng?
Wäre dann nicht auch noch der § 8 einschlägig?Ach Karl, komm lass gut sein!
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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Die Zeitungsberichte zu Vereinsauflösungen häufen sich.
Erstaunlich ist, dass seitens der übergeordneten Verbände scheinbar keine Unterstützung erfolgt. Werden die Vereine alleine gelassen?
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Zitat von Kreiszeitung
Durch Schließung und Verkauf des Vereinslokals Niedersachsenhof mit der Luftgewehr-Sportanlage fehlte dem Verein von einem Tag auf den anderen seine hauptsächlich für den Sportbetrieb genutzte Sportstätte. Die zweite Sportstätte beim ehemaligen Vereinslokal Rohde, die Kleinkaliber-Anlage mit nur vier Ständen wird nur im Sommer genutzt.
Wen wundert es?
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Die Zeitungsberichte zu Vereinsauflösungen häufen sich.
Hallo Wilhelm,
ich verfolge diese Story jetzt schon eine ganze Weile, es steckt wohl viel Herzblut von Dir in diesem Verein. Ich gehe auch mal davon aus das Du der eine welcher bei der Abstimmung warst. Letztlich spielt es aber keine Rolle. Ich frage mich seit geraumer Zeit warum Du die Energie die Du hier im Forum verbratest zur Sache, warum Du die nicht investiert hast in den Verein.
Du bist derjenige mit der Fußnote über Gewinner und Verlierer. Ich hätte hier etwas mehr erwartet, wenn einer mit so einem Satz kokettiert, sollte sorry wenn ich das so sage, mehr dahinter stehen.
Dieser Satz ist auch einer meiner Direktiven, aber wenn mir was wichtig ist gehe ich anders damit um, zumal mir die Spielregeln mehr als geläufig sind zu Verlierer und Gewinner.
Ich finde es schon mehr als Schade wie das gelaufen ist, aber mit dem bisschen Einblick den Du uns vermittelt hast komme ich zu diesem Schluss. Möglich das hier auch andere Gründe, Mächte und oder Interessen mitgespielt haben, letztlich ist aber nur eine Sache Deines Interesses und der Taktik dazu.
Herzblut und Interesse hattest Du, nur die Taktik war ähnlich wie bei unserer Mannschaft.
Wie gesagt nur eine, meine Sichtweise.
no.limits
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Es kann mit dem "Bergab" schneller gehen als man denkt, wenn man nicht schnell und entschlossen handelt.
Durch die extrem gestiegenen Energiekosten ist uns erst richtig bewusst geworden, wie schlecht unser Vereinslokal (Gaststätte, Drucklufthalle und GK/GK-Stand) gedämmt ist.
Eine energetische Sanierung der Hütte kostet - so die Angebote - zwischen 80 bis 200 Tausend Euros, je nach dem, wie und wieviel wir machen lassen. Das ist nur zu stemmen, wenn wir die Förderungen komplett durchbekommen und am Ende nur 10% bis max. 20% selber tragen müssen. Und das unter Zeitdruck - denn Annahmeschluss der Stadt ist der 31.12. für alle Projekte im nächsten Jahr.
Ich möchte nicht in der Haut stecken .... Mist ... tu ich ja bereits.
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