EILMELDUNG!! Denn es geht schon wieder los .....

  • Die Tatsache, dass es einen Hinweis gab, daraufhin eine Überprüfung des Täters stattgefunden hat, es aber keine Grundlage gab, die Waffe zu entziehen, wiegt leider sehr schwer. Das wird sicher nicht ohne Folgen im Waffengesetz bleiben.

    Meisterschütze seit 1989

  • Die Tatsache, dass es einen Hinweis gab, daraufhin eine Überprüfung des Täters stattgefunden hat, es aber keine Grundlage gab, die Waffe zu entziehen, wiegt leider sehr schwer. Das wird sicher nicht ohne Folgen im Waffengesetz bleiben.

    Der anonyme Hinweisgeber muss im Vorfeld der Tat zu einem anderen Ergebnis bei der Beurteilung des Täters gekommen sein.

    Es wäre schon interessant zu erfahren, welches Verhalten der Anlass für die Meldung des Hinweisgebers war.

  • Die Tatsache, dass es einen Hinweis gab, daraufhin eine Überprüfung des Täters stattgefunden hat, es aber keine Grundlage gab, die Waffe zu entziehen, wiegt leider sehr schwer. Das wird sicher nicht ohne Folgen im Waffengesetz bleiben.


    Ja, was wurde denn anschließend gemach nachdem der Hinweis kam? Wurde der Täter in seiner Wohnung aufgesucht und geschaut, ob die Waffen ordnungsgemäß im Waffenschrank verstaut sind? Mehr werden die ja wohl nicht machen können und da muss angesetzt werden. Wie das aussehen könnte, wenn lediglich ein Hinweis eines nicht qualifizierten Bürgers hereinkommt, weiß ich auch nicht. Oder war es vielleicht ein Schützenkollege?
    Was für Befugnisse könnte man der Exekutive geben? Vielleicht vorerst alle Waffen einziehen bei einem Verdacht, denn diese sind der Behörde ja bekannt. und parallel eine psychische Untersuchung des Gemeldeten.

    Gruß
    Andre

  • ... und da muss angesetzt werden. ...

    Was für Befugnisse könnte man der Exekutive geben?

    Schutzhaft aufgrund von Denunzianten? Hatten wir ja auch schon mal. War aber auch nicht so prall, oder?

    Letztlich kann man Menschen nicht in den Kopf schauen und so wird es auch immer wieder Menschen geben, die völlig 'normal' durchs Leben gehen bis zu so einer Tat. Und so richtig hilft es nach so einer Tat ja auch nicht, zu wissen, dass nur sehr wenige solcher Taten passieren.

    Was will man also machen, den legalen Besitz von Schusswaffen komplett verbieten? Solche Taten wird es dann aber immer noch geben, nur eben mit anderen oder illegalen Tatmitteln.


    Mit trotzdem bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ich stimme Murmelchen nicht oft zu. Wo er Recht hat, hat er Recht.

    Feinwerkbau P8X

    SigSauer X-Six Club 30 in 9mm Luger

  • Frau Faeser kramt den durch die FDP ausgesetzten Referentenentwurf wieder aus der Schublade, wo die Opfer nicht einmal richtig kalt sind.

    Alleine dieses Verhalten und Vorgehen ist pietätlos und zeigt in meinen Augen die Geisteshaltung der Politik.

    Die Frage wird am Ende sein, welche Punkte aus dem Entwurf werden nun neu diskutiert und am Ende auch mit der FDP durchgesetzt.

    Selbst eine MPU hätte hier in meinen Augen nichts an der Situation geändert.

    Die Tat war von langer Hand geplant und die WBK nur für die Tat beantragt worden.

    Mich wundert eine Sache, nein wundern ist falsch, mich macht es wütend, dass es schriftliche Beschwerden oder Anschuldigungen bei der zuständigen Waffenbehörde zu dem späteren Täter gab.

    Diese zielten zum einen darauf ab, dass der Täter die Waffen illegal in Besitz gehabt haben soll und zum Anderen dass er psychologisch auffällig gewesen sein soll.

    So jedenfalls die Medien.

    Also die zuständige Waffenbehörde hat eine Nachschau durchgeführt. Damit war die erste Beschwerde erledigt.

    Was ist aber mit der zweiten Anschuldigung, psychologisch auffällig?

    Was haben die Behörden da unternommen?

    Der Täter war den Medien nach ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas. OK, Religionsfreiheit, damit habe ich kein Problem.

    Aber wenn Informationen an die Behörde gegeben werden, die eine Wut gegen diese Religionsgemeinschaft aufzeigen oder darauf hinweisen soll, warum macht die Behörde hier nichts?

    Ist das nicht genau das, was z.B. bei einer verpflichtenden MPU aufgezeigt werden soll?

    Warum hat die Behörde nicht eine solche MPU angewiesen, was sie meiner Kenntnis nach machen können, wenn Verdachtsmomente vorliegen, was ja hier der Fall war, zumindest anhand der Beschwerden die laut Medien an die Behörde herangetragen wurde.

    Hätte die Behörde hier nicht die Option gehabt die waffenrechtliche Erlaubnis bis zur finalen Klärung der Gesamtsituation einzuziehen und damit auch die vom Täter legal erworbene Waffe?

    Aus meiner Sicht liegt auch hier wieder eine Form des Gesetzes- und Behördenversagens vor.

    Aber die Politik will das wieder nicht erkennen und genau diese Missstände abstellen, sondern für die Politik kommt die Situation genau richtig um ihre perfiden und sinnlosen Verbotsforderungen neuen Aufschwung zugeben und vermutlich auch in großen Teilen durchzusetzen.

    Dabei werden Dinge wie Ehrenamt, Jugendarbeit oder UNESCO Weltkulturerbe keinerlei Hilfe darstellen, denn es interessiert die Politik nicht. Es geht hier nur noch um das Durchsetzen einer politischen Agenda, ohne Rücksicht auf Verluste.

    Wird der Schießsport daran zugrunde gehen? Vermutlich nicht, aber er wird sich verändern, nicht zum Guten, er wird kleiner werden und damit werden viele Vereine über kurz oder lang zugrunde gehen.

  • Alleine dieses Verhalten und Vorgehen ist pietätlos und zeigt in meinen Augen die Geisteshaltung der Politik.

    Die Tat war von langer Hand geplant und die WBK nur für die Tat beantragt worden.

    ja, wo Du Recht hast, hast Du Recht. Der Täter von Heidelberg ist den Umweg über Österreich gegangen, der hier hat ein gutes Jahr Vorlaufzeit, Prüfungen und einiges anderes an Aufwand in Kauf genommen. Wer möchte findet Wege, das wird auch so bleiben.

    Irgend wann wird einer ein Security Unternehmen beantragen, oder gar zum Militär gehen.

    Die anhaltenden Diskussionen weisen die Wege dazu auf, man bekommt die Anleitung quasi frei Haus.

    Das ist ein Fazit dazu, in welchem benachbarten Ausland oder bei uns, was zu tun ist um an Waffen zu kommen.

    Diese Situation gibt es wohl erst seit den 90igern, was war vorher anders ?

    Die Waffen waren es nicht die waren viel viel leichter zu beschaffen.

    no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Diese zielten zum einen darauf ab, dass der Täter die Waffen illegal in Besitz gehabt haben soll und zum Anderen dass er psychologisch auffällig gewesen sein soll.

    So jedenfalls die Medien.

    ...

    Was ist aber mit der zweiten Anschuldigung, psychologisch auffällig?

    Was haben die Behörden da unternommen?

    Es war eine ANONYME Information. Das Problem solcher Anschuldigungen ist, dass man sie nicht noch mal genauer Verifizieren kann.

    Aber wenn Informationen an die Behörde gegeben werden, die eine Wut gegen diese Religionsgemeinschaft aufzeigen

    Ah ha, wo hast du das denn her ? Davon habe ich bisher mal noch nix gelesen, dass das INHALT der anonymen Anschuldigung war.

    Ist das nicht genau das, was z.B. bei einer verpflichtenden MPU aufgezeigt werden soll?

    Nochmal, bei einer anonymen Information sind die Behörden natürlich auch erst einmal vorsichtig und versuchen, dass zu untersuchen. Sie haben ihn aufgesucht und sich mit ihm unterhalten. Wenn sich dabei keine weiteren Anhaltspunkte für die Richtigkeit der anonymen Information ergeben, gibt's auch keine MPU. Wäre ja noch schöner, wenn Hinz und Kunz un anonym anschwärzen könnte und wir für teures Geld ne MPU beibringen müssten. DAS fände ich auf jeden Fall auch nicht gut.

  • Egal ob anonym oder namentlich, wenn es Hinweise gibt, müssen diese ernst genommen werden, ganz einfach.

    Hat die Waffenbehörde berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung, können sie eine MPU anordnen. Passiert zwar selten, ist aber möglich.

    Mir geht es auf den Zeiger, dass sich bei solchen Taten immer wieder Defizite bei den Behörden zeigen, wir dafür aber die Strafe erhalten.

  • Egal ob anonym oder namentlich, wenn es Hinweise gibt, müssen diese ernst genommen werden, ganz einfach.

    Hat die Waffenbehörde berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung, können sie eine MPU anordnen. Passiert zwar selten, ist aber möglich.

    Mir geht es auf den Zeiger, dass sich bei solchen Taten immer wieder Defizite bei den Behörden zeigen, wir dafür aber die Strafe erhalten.

    Was brauchen wir da noch die Grünen, Waffenbesitzer kann doch alles besser.

  • Richtig, wir sind schon immer unser größter Feind gewesen

    Demzufolge machst du deine dummen Aussagen mit Vorsatz? Weil dich jemand anonym anschwärzt willst du dich regelmäßig "rektal" untersuchen lassen? ist es schon wieder soweit? Diese Tat ist der Preis der Freiheit und wäre selbst von einem totalitären System nicht unterbunden worden. Lediglich die technische Ausführung wäre vielleicht eine andere gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von BBF3 (11. März 2023 um 21:10)

  • Ich sehe es so, wenn eine Behörde wie die Waffenbehörde, die Polizei, etc anonyme Hinweise erhält, müssen sie dem nachgehen und die Hinweise ernst nehmen.

    Wenn die Waffenbehörde also Hinweise zu psychischen Auffälligkeiten erhält müssen sie diesen nachgehen, und zwar vernünftig.

    Hat die Behörde berechtigte Zweifel kann eine entsprechende Untersuchung angeordnet werden.

    Das muss uns nicht gefallen, liegt aber im Ermessen der Behörde.

    Hier aber nur eine Nachschau der sicheren Aufbewahrung durchzuführen war in meinen Augen nicht ausreichend.

    Aber das hier viele LWB blind auf dem Auge zu sein scheinen ist auch nicht wirklich neu.

    Und korrekt, die Tat wäre kaum zu verhindern gewesen, oder evtl. doch?

    Und eine rektale Untersuchung hier mit reinzuspielen mein lieber, ist selbst für Dich ein unterirdischer Kommentar.

    Allerdings kann man alles drehen und wenden wie man möchte, wir sind unser größter Feind, schon immer gewesen.