Hallo Leute,
mit aktuellem Urteil ( 08.12.2020) des Verwaltungsgerichtes Aachen, wurde das Verbot der Nutzung einer Raumschießanlage zu Trainingszwecken gekippt.
Angesichts dieses Urteils haben wir sofort für unseren Verein bei der Kreisverwaltung einen Antrag gestellt das Training, mit Einschränkungen, wieder aufnehmen zu dürfen.
Gibt es hier im Forum Vereine bei denen trotz Corona das Training möglich ist, wenn ja, in welchem Umfang? Es geht hier nicht um Kaderschützen, bei denen es sowieso möglich ist, sondern um die restlichen Sportschützen. Ich will hier keine Diskussion lostreten ob die Corona Maßnahmen generell sinnvoll sind oder nicht, sondern nur um die Rechtswirksamkeit der allgemeinen Schließung der Schießstände zu hinterfragen. Unserer Meinung nach ist eine pauschale Schließung der Schießstätte, wie auch das Urteil der Aachener Richter zeigt, nicht gesetzeskonform.
Die Richter sind unter anderem der Ansicht, dass, wenn ein Schütze alleine auf dem Stand ist, es keine Kontakte geben kann und somit die pauschale Schließung zur Kontaktbeschränkung nicht aufrecht erhalten werden kann.
Ich freue mich auf Eure Kommentare und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen Verein, dass er wieder ( eingeschränkt ) öffnen darf.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ist leider als Dateianhang zu groß, derher hier der Link dazu: ( markieren, rechte Maustaste, Link in neuem TAB öffnen )
https://www.aix-point.de/app/download/1…df?t=1607528058
Achja, sollte irgendjemand Dokumente oder Stellungnahmen darüber haben, das offene oder teilgedeckte KK-Stände dem Freien zuzuordnen sind, wäre das bestimmt auch für den ein oder andern hilfreich bei der Behörde ein Veto gegen die Schließung einzulegen.
Euer Pardinchen