Hallo liebe Sportfreunde,
ich habe das Glück und darf mehrschüssige Luftpistole schießen.
Unsere CO2 Flasche sollte dann befüllt bzw getauscht werden.
Siegel, dass dort auch CO2 drin sein soll war selbstverständlich auch drauf.
Als ich meine Kartusche befüllen wollte, kam da schon beim "abdampfen" eine mekrwürdige Flüßigkeit raus.
Ich schließe die befüllte Kartusche an meine C55 an und will schießen - es dampft und zischt und eine Sauerei an der Waffe - sonst nichts.
Jetzt stellte sich heraus, dass diese Flüßigkeit Rostwasser war.
Hat das schon jemand gehabt?
Die Kartusche benutze ich nicht mehr und die hätte ich auch gerne erneuert, genau wie die professionelle Reinigung meiner C55.
Kann man da beim befüller was geltend machen?
Weiss das zufällig jemand?
Rechtschutzversicherung habe ich
LG
Andi