Pfusch CO2 Flasche

  • Hallo liebe Sportfreunde,

    ich habe das Glück und darf mehrschüssige Luftpistole schießen.
    Unsere CO2 Flasche sollte dann befüllt bzw getauscht werden.
    Siegel, dass dort auch CO2 drin sein soll war selbstverständlich auch drauf.
    Als ich meine Kartusche befüllen wollte, kam da schon beim "abdampfen" eine mekrwürdige Flüßigkeit raus.
    Ich schließe die befüllte Kartusche an meine C55 an und will schießen - es dampft und zischt und eine Sauerei an der Waffe - sonst nichts.
    Jetzt stellte sich heraus, dass diese Flüßigkeit Rostwasser war.
    Hat das schon jemand gehabt?
    Die Kartusche benutze ich nicht mehr und die hätte ich auch gerne erneuert, genau wie die professionelle Reinigung meiner C55.
    Kann man da beim befüller was geltend machen?
    Weiss das zufällig jemand?
    Rechtschutzversicherung habe ich ;)

    LG
    Andi

  • der befüller ist auf jedenfall für den schaden haftbar zu machen. wenn du technisch reines oder lebensmittelreine Kohlensäure bestellt hat, hat das auch drin zu sein.

    Auch falls nötig die flasche neu getüft wurde, gibt es sicher die vorschriften, die flasche nach der drückprüfung (mit öl / Wasser?) porentief zu säubern / trocknen.
    Schieße selbst co2 lp und lg und hatte bisher nicht das problem!

    Sprich den gashändler an, und fahre ihm die flasche vorbei, so dass der inhalt untersucht werden kann.
    der büchsenmacher putzt die waffe und auch die kartusche innen und aussen, die rechnung sollte der gashändler begleichen.

    so meine meinung.

    mfsg daniel

  • Als ich meine Kartusche befüllen wollte, kam da schon beim "abdampfen" eine mekrwürdige Flüßigkeit raus.

    Wie kommt man dann noch auf die Idee zu Schießen?

    Unsere CO2 Flasche sollte dann befüllt bzw getauscht werden.

    Was wurde jetzt gemacht? Wurde die Flasche getauscht oder eure Flasche nachgefüllt, so kenne ich es von Luft und Flüssiggas für unseren Generator.
    Wenn die Flasche getauscht wurde würde ich schon eine Haftung beim Befüller sehen, bei der nachgefüllten eigenen Flasche würde ich halt mal den Umgang im Verein überdenken.

    Karl

  • Meines Wissens nach wurde die Flasche getauscht, unabhängig davon war es das erste mal und ich konnte (wie meine Vereinskameraden) nicht ahnen, das dort was nicht stimmt.
    Im Nachhinein ist man immer schlauer. Auf so blöde Kommentare kann ich aber verzichten lieber Karl. ;)

  • Ironie brauch ich auch nicht.
    Kannst dir vorstellen, dass mich das Thema schon genug nervt ;)
    Spars dir einfach.

    dann hättest du dir aber den Hinweis auf Rechtsschutzversicherung sparen können. Karl hat nichts anderes gefragt, wias ein Anwalt oder Richter nicht auch fragen würde.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • dann hättest du dir aber den Hinweis auf Rechtsschutzversicherung sparen können. Karl hat nichts anderes gefragt, wias ein Anwalt oder Richter nicht auch fragen würde.

    Die Rechtsschutzversicherung sagt ihm dann vielleicht dass er, wenn schon "eine merkwürdige Flüssigkeit" ausgetreten ist mit der Waffe nicht hätte schießen dürfen. Versicherungen zahlen nämlich ungern wenn der Schaden dann noch vergrößert wird.