Schützenwesen im NWDSB

  • Bei der Gründung dieser ganzen Schießsportabteilungen wird aber meiner Meinung nach außer acht gelassen, dass sich der Finanzbedarf des Verbandes deswegen auch nicht automatisch verringert. Für den Moment zahlen die Vereine dann vielleicht weniger an den Verband, aber am langen Ende hast du über kurz oder lang halt eine höhere Verbandsumlage.

    In anderen Verbänden sind Verbandsabgaben > 25€/Mitglied auch kein Problem.

    Axel

  • Jetzt mal blöd dahingefragt:

    Ich verstehe den Artikel so, dass die Traditionsschützen auch noch schießen jedoch nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen.

    Ist für diesen Fall denn überhaupt noch ein "Bedarf" für die WBKs da oder müssten alle Traditionsschützen ihre KK Büchsen nun abgeben?


    Grundsätzlich ist für das Grundbedürfnis keine Teilnahme an Wettkämpfen notwendig. Regelmäßiges Training reicht aus. ABER: Die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband (zumindest für die Sportschützen-Waffenbesitzer)


    Das stimmt nicht.
    Erstens gibt es das Bedürfnis Brauchtum,
    Zweitens kann durch das isolierte Genemigungsverfahren auch nicht anerkannten ein Bedürfnis unterstellt werden.


    Bei dem Bedürfnis Brauchtum gebe ich dir Recht, ABER die Frage ist ja, was für Waffen die Herrschaften haben ! Tradition muss nicht unbedingt der KK-Büchse schießende Gelegenheitsschütze sein. Bei uns sind das AUCH die ehemaligen, die sich mittlerweile zur (schießsportlichen) Ruhe gesetzt haben und sich die Waffen (nicht nur KK-Büchsen, auch KW) nur noch zu Hause angucken. Und ohne Mitgliedschaft bei den SpSch UND einem regelmäßigen Schießen (was auch immer man beim fortbestehenden Bedürfnis darunter versteht) wird da nix gehen.


    Im übrigen können sie als Gastschützen bei ihrer SSG schießen.


    Das reicht aber als Bedürfnisnachweis explizit NICHT aus (siehe Ziffer 8.1 der WaffVwV)

    Im ürbigen könnte aber auch die "Umfirmierung" in einen "Spartenverein" Probleme bei der Anerkennung durch den LV bereiten. Denn im Gegensatz zu rechtlich selbstständigen SSG's ist die Sparte nicht rechtlich völlig selbstständig. Und wenn der Hauptverein einen Vereinsszweck hat, den auch die Sparte abdeckt (die Sparte mag ja nur Spotschießen haben, aber der LV hat meines Wissens IMMER Schießen UND Tradition/Brauchtum, und somit ist in einigen LV's eine Mitgliedschaft einer Sparte eines solchen Hauptvereins nicht möglich. Also reibungslos wird das mit Sicherheit nicht laufen.

  • Hallo Freunde,

    das mit dem Bedürfnis stimmt so nicht ganz. Schaut euch dazu bitte den Paragrafen 8 WaffG und die zugehörigen Anmerkungen in der Verwaltungsvorschrift an. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind demnach auch weiterhin möglich. Kritisch kann höchstens der Bestand derjenigen Erlaubnisse sein, welche während der Zeit der Verbandszugehörigkeit schon nach dem neuen Waffenrecht erteilt wurden.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Freund dieser Austritte. Ich sehe in ihnen auch hauptsächlich das Resultat der gezielten Stimmungsmache einiger weniger gegenüber dem Verband, welche dabei die weitgehende Ahnungslosigkeit und auch Beschränktheit - sorry, ist nicht böse gemeint - vieler Vereine und Schützen ausnutzen.

    Aber ich bin auch kein Freund dieser "Anerkannter Schießsportverband" Nummer.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Im ürbigen könnte aber auch die "Umfirmierung" in einen "Spartenverein" Probleme bei der Anerkennung durch den LV bereiten. Denn im Gegensatz zu rechtlich selbstständigen SSG's ist die Sparte nicht rechtlich völlig selbstständig. Und wenn der Hauptverein einen Vereinsszweck hat, den auch die Sparte abdeckt (die Sparte mag ja nur Spotschießen haben, aber der LV hat meines Wissens IMMER Schießen UND Tradition/Brauchtum, und somit ist in einigen LV's eine Mitgliedschaft einer Sparte eines solchen Hauptvereins nicht möglich. Also reibungslos wird das mit Sicherheit nicht laufen.

    Der NWDSB wird mit seiner Ablehnung scheitern wenn die SSG eine eigenständige Legaleinheit ist, ein eigener Vorstand ist da schon mal nicht schlecht. Die SSG kann dann natürlich auch Mitglied in einem anderen (Traditions)Verein sein.

    Axel

  • Probleme im eigenen Bereich scheint es da nur wenige zu geben wenn es hier nur nicht vorhandene Befindlichkeiten von Ex-Schützen beklagt werden müssen.

    Karl

  • Hallo Freunde,

    das mit dem Bedürfnis stimmt so nicht ganz. Schaut euch dazu bitte den Paragrafen 8 WaffG und die zugehörigen Anmerkungen in der Verwaltungsvorschrift an. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind demnach auch weiterhin möglich. Kritisch kann höchstens der Bestand derjenigen Erlaubnisse sein, welche während der Zeit der Verbandszugehörigkeit schon nach dem neuen Waffenrecht erteilt wurden.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Freund dieser Austritte. Ich sehe in ihnen auch hauptsächlich das Resultat der gezielten Stimmungsmache einiger weniger gegenüber dem Verband, welche dabei die weitgehende Ahnungslosigkeit und auch Beschränktheit - sorry, ist nicht böse gemeint - vieler Vereine und Schützen ausnutzen.

    Aber ich bin auch kein Freund dieser "Anerkannter Schießsportverband" Nummer.


    Hallo Frank,
    auch ich bin kein Freund der anerkannter Verband Nummer, sehe aber im Gegensatz zu dir in der WaffVwV keine sauberen Argumente für ein Bedürfnis ohne anerkannten Verband, die man bei einer größeren Zahl von Mitgliedern eines abgespalteten Traditionsvereins anwenden könnte. Leider erscheint die VwV in diesen Punkt unter Ziffer 8 sehr wirr. Klar ist aber, dass die Bedürfnisanerkennung ohne anerkannten Verband die absolute Ausnahme ist, die detailliert zu begründen ist. Schon daran wird die Masse, selbst mit (normalem) Anwalt, scheitern. Und eines dürfte klar sein: Bei einer Vielzahl von Erlaubnisbehörden wird das ein Kampf, der vor Gericht ausgetragen wird ! Und schon das ist nicht unbedingt jedermanns Sportschütze sein Wunschweg.


  • Im übrigen können sie als Gastschützen bei ihrer SSG schießen.

    Genau das ist der Punkt, und kann somit ein Bedürfnis aufrechterhalten. Ist sohar eigens in Ziffer 8.1 Satz 4 WaffVwV erwähnt, die Möglichkeit in einem verbandsangehörigen Verein als Gastschütze (regelmäßig und regelgerecht) zu schießen.

    Carcano

  • Der NWDSB hat seit dem letztem Jahr über 10% seiner Mitglieder verloren.
    Mehr als 14.000.
    Jetzt müssen natürlich die Beiträge angepasst werden.
    Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kündigungswelle anhält.
    Gebaut wird erstmal nichts mehr.

  • Hallo Nordwest,

    ist das Beschlusslage der NWDSB-Verantwortlichen oder nur Deine Annahme?

    Wilhelm,

    dafür braucht es doch wirklich keine Beschlüsse, das ist doch nur eine Schlussfolgerung aus der Realität.

    Karl

  • Genau das ist der Punkt, und kann somit ein Bedürfnis aufrechterhalten. Ist sohar eigens in Ziffer 8.1 Satz 4 WaffVwV erwähnt, die Möglichkeit in einem verbandsangehörigen Verein als Gastschütze (regelmäßig und regelgerecht) zu schießen.

    Carcano


    @Carcano
    Ich weiss ja nicht, was für eine Version der WaffVwV du hast, aber bei mir steht in Ziffer 8.1 Satz 4

    Zitat

    Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines
    schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätte
    schießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.


    Ich sehe da nicht, wodurch man als Gastschütze sein Bedürfnis aufrechterhalten können soll ?
    Dazu kommt, dass Satz 3 dieser Ziffer sagt

    Zitat

    Personen, die einem Schießsportverein angehören, der nicht Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist
    (nicht organisierte Sportschützen), können ein Bedürfnis nach § 8 nur in Ausnahmefällen geltend machen.



    Das zeigt meines Erachtens deutlich, dass ein Bedürfnis in solchen Fällen eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte und mit Sicherheit auf Probleme bei der zuständigen Genehmigungsbehörde treffen wird. Für den Otto-Normal-Waffenbesitzer wird das nix !


  • Ich sehe da nicht, wodurch man als Gastschütze sein Bedürfnis aufrechterhalten können soll ?

    Genau in Deinem obigen Zitat, richtig lesen:
    "Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast)"

    Auch als (ggf. regelmäßiger) Gast ist man also in den Rahmen eines schießsportlichen Vereins eingebunden. Wobei der Verein Mitglied eines anerkannten Verbandes sein sollte.

    Carcano

  • Zitat

    Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) einesschießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätteschießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.

    Wobei der Satz ja noch weitergeht. Wie gehen denn die Behörden mit dem Begriff "individueller Einzelschütze" um, wer soll den das sein? Der Gastschütze, der zum Vereinstraining erscheint, ist es wohl nicht (Stichwort "oder Gast") und ein Gastschütze, der alleine trainiert wird es wohl auch kaum geben.

  • Genau in Deinem obigen Zitat, richtig lesen:
    "Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast)"

    Auch als (ggf. regelmäßiger) Gast ist man also in den Rahmen eines schießsportlichen Vereins eingebunden. Wobei der Verein Mitglied eines anerkannten Verbandes sein sollte.

    Carcano


    Ok, du negierst den Satz, damit sind sie Sportschützen, einverstanden ! Und wie gehst du dann mit dem Satz 3 um ? (Bedürfnis nur die Ausnahme)

  • Und wie gehst du dann mit dem Satz 3 um ? (Bedürfnis nur die Ausnahme)

    Ich lese ihn richtig, ganz einfach. :)
    Der aufnehmende / gastgebende Verein muss einem anerkannten Verband angehören. Wer also als (mehr oder minder, besser mehr) regelmäßiger Gastschütze in der Schützengilde Marienkäfershausen schießt (diese Mitglied im Landesschützenverband, oder der DSU, dem BDS, BDMP, etc.), der hat kein Problem.
    Wer ohne eigene Vereins- und Verbandsanbindung nur auf einem kommerziellen Schießstand ballert (egal ob frei Schnauze oder nach Ziffer 2.40 SpO-DSB), oder in der freien Vereinigung "al-Idjtihâd" schießt (man beachte das geniale Wortspiel), die lediglich eine lose Assoziation zur ISIS hat und sonst nichts, der hätte ein Problem mit dem Nachweis seines fortbestehenden Bedürfnisses (und im letztgenannten Fall vielleicht auch sonst). :-D.

    Carcano

  • @Carcano
    Ich verstehe dich also richtig: Du leitest aus der Vorschrift in Satz 4, aus der nur hervorgeht, wer KEIN Sportschütze ist, ab, dass alle anderen (also Sportschützen) ein Bedürfnis haben (sofern sie nur bei einem Verein eines anerkannten Verbandes schießen)?

    Wie erklärst du mir dann, dass in Satz 2 organisierte Sportschützen definiert wird (die einem Verein angehören (ja wohl als Mitglied, Gast ist kein Mitglied), der einem anerkannten Schießsportverband angehört) und in Satz 3 nicht organisierte Sportschützen definiert (Mitglieder in einem Schießsportlichen Verein, der NICHT einem anerkannten Verband angehört) und dazu AUSDRÜCKLICH sagt, dass diese wohl nur in Ausnahmefällen ein Bedürfnis haben ?

    Du willst mir doch nicht sagen, dass ALLE Mitglieder eines solchen Schießsportvereins (ohne Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband) ALLEINE durch ein Training (wie regelmäßig das auch sein mag) bei einem Verein eines anerkannten Verbandes ihr Bedürfnis (als Ausnahme gem. Satz 3) begründen können, oder ? Wenn doch, solltest du das aber am besten mal mit einem zuständigen Sb klären ! Die könnten das nämlich GANZ anders sehen.

    Oder hab ich da einfach was missverstanden ?

    Ich lese derzeit weiterhin kein GENERELLES Bedürfnis bei nicht organisierten Sportschützen, die nur bei einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes trainieren. Anders als bei organisierten Sportschützen, die bei Erfüllen der Bedürfnistatbestände (und natürlich der anderen Anforderungen an die waffenrechtliche Erlaubnis) einen Anspruch auf die WBK haben, oder besser gesagt, bei denen das Bedürfnis dann erfüllt ist.

  • Im Landkreis Osnabrück organisiert man sich nun auch ausserhalb des DSB, wie es im Artikel heisst, im Bund der Osnabrücker Schützen.
    Jedenfalls ist Schwagstorf mit über 500 Mitgliedern auf und davon.

    http://www.noz.de/lokales/ostercappeln/artikel/550749/schwagstorf-klares-votum-fur-den-austritt#gallery&0&0&550749

    Sind da auch Schützen dabei? Ich meine da Sportler die auch an Rundenwettkämpfen und sonstigen sportlichen Veranstaltungen teilnehmen. Bei einem anderen Alternativverband etwas nördlicher gelegen ist ja da bisher noch wenig zu verspüren.

    Karl

  • Hallo Karl.
    Wir sind mit unserem Verein im letztem Jahr ausgetreten.
    Die drei Mann die noch LM und DM schiessen starten jetzt über eine ssg. Das bezahlen wir. Wir wollen keinen benachteiligen.
    Rundenwettkämpfe usw laufen im neuem bund. Kein unterschied zu merken auf kreisebene.
    Gleiche leute, gleiche stände.
    Aber 1000 euro mehr in der vereinskasse.
    Sind gut zufrieden.
    Und 2010 haben die herren uns noch erklären wollen wie man rechnet...