Beiträge von Zebo

    Großereignisse wie die Olympiade (oder auch die ISSF-WM 2010) sind immer ein guter Anknüpfungspunkt für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Im vergangenen Jahr scheint dies ja außerhalb von München nicht besonders gelungen zu sein. Trotzdem ist die Idee von LDS gut. :thumbup:

    Fragt sich nur, ob die olympischen Schießwettkämpfe in London das Zeug haben, ein positives Signal auszusenden. Ich habe insoweit meine Zweifel. Nach dem ganzen Hickhack scheint das doch nur ein ungeliebter Pflichtpunkt zu sein, den die Organisatoren auf Druck des IOC anbieten müssen. Zur Erinnerung: Erst sollten wegen des Kurzwaffenverbots keine Pistolendisziplinen außer LP geschossen werden. Erst seit ein, zwei Jahren haben 25 britische Pistolenschützen Ausnahmegenehmigungen für KK-Waffen. Diese dürfen sie aber nur unter besonderen "Sicherheitsvorkehrungen" schießen.
    Dann wurde auf die Modernisierung der Schießstände im Schützenmekka Bisley verzichtet. Statt dessen wurde ein neuer Schießstand in einer Londoner Kaserne errichtet, der nach Ende der Spiele restlos beseitigt wird. D.h. unsere britischen Schützenkollegen haben nichts von der Olympiade! Dann wurden die Schießwettbewerbe vom Ticketverlosungsprogramm, an dem vor allem Kinder teilnahmen, ausgeschlossen. Die Schießanlage selbst gleicht einem Hochsicherheitsgefängnis: Zwischen Schützenständen und Zuschauerraum wurden Zäune errichtet, damit die Teilnehmer ihre Waffen nicht zu den Zuschauern werfen können. :wacko: :thumbdown:

    Angesichts dieser Vorgeschichte verwundert es nicht, wenn britische Schützenverbände ihre Mitglieder dazu aufrufen, bei den Spielen nicht als Volunteers zu arbeiten. Man sieht in der ganzen Veranstaltung eine politisierte Farce, an der man sich nicht als wohlmeinender Statist beteiligen will.

    Nein, können wir nicht. Ich finde es sehr dubios. Auch weil ich in Schule und Schulrecht ein wenig Einblick habe. Danke für Deine Umsicht!

    Der WO-User hatte das Schreiben auch eingescannt und als PDF-Datei hochgeladen. Allerdings anonymisiert (Namen/Adressen abgedeckt). Das wirkte auf mich durchaus authentisch. Zumal der Mann, wenn man seine Beiträge liest, einen ruhigen und besonnenen Eindruck macht und nicht den eines heißspornigen Aktivisten.

    So steht es in den Verwaltungsvorschriften

    Stimmt. Das gilt zunächst allerdings nur für den Bedürfnisnachweis bei der Erstbeantragung der WBK. Beim "laufenden Bedürfnis" wird man die 12/18 nicht allzu wörtlich nehmen dürfen, sonst wäre ja ein zeitweises Pausieren vom Schießsport ohne WBK-Verlust - wie nebenan diskutiert - nicht möglich.

    Wichtig ist halt, daß Schützen, die nicht auf etwa ein Dutzend Termine im Jahr kommen, gegenüber dem Amt (!) eine gute Begründung dafür abgeben können (z.B. Krankheit, berufliche oder familiäre Einschränkungen, vielleicht auch zeitintensive Funktionärstätigkeit im Schützenwesen).

    Seit der WaffG-Verschärfung vom Sommer 2009 muß der WBK-Inhaber zu jedem beliebigen Zeitpunkt den Fortbestand seines Bedürfnisses (vgl. §§ 8 u. 14 WaffG) gegenüber der Waffenbehörde nachweisen können. Dazu sollten die WBK-Inhaber, soweit vorhanden, ihre persönlichen Schießbücher kopieren und Protokolle und Wettkämpfen beifügen. Sollten keine persönlichen Schießbücher geführt werden, kann der Verein ein allgemein formuliertes Schreiben ausstellen, daß Mitglied XYZ im Zeitraum ABC regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist. Das sollte sich dann aber ggf. auch anhand des Nachweisbuches auf dem Schießstand untersetzen lassen.

    BTW: Der unbestimmte Rechtsbegriff "regelmäßig" wird hinsichtlich des Bedürfnisses so verstanden, daß eine Größenordnung von 12 bis 18 Schießterminen mit erlaubnispflichtigen Waffen pro Jahr absolviert werden sollte. Wenn es ein paar weniger sind (z.B. wegen Krankheit oder aus anderen Gründen - siehe analog auch hier), wird sicher nichts passieren, doch Schützen, die über längere Zeit praktisch kaum noch schießen, könnten - leider - ein Problem bekommen.

    Als man ´77 die ganzen Flobert, Zimmerstutzen und mehrschüssigen Vorderlader in die Liste der erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufnahm, wurde selbst von DSB damals vorgeschlagen auch alle Luftdruckwaffen anmeldepflichtig zu machen.

    Das ist das Grundübel der deutschen Schützen(-verbände): staatstragendes Getue, vorauseilender Gehorsam und Anbiederung an die jeweils Mächtigen. Und das alles zum Schaden der eigenen, zahlenden Mitglieder. Der DSB scheint aufgrund seiner Größe davon besonders stark betroffen zu sein, doch auch in den anderen Verbänden ist eine solche Haltung bisweilen anzutreffen. :thumbdown:

    Ach, Ludwig, das ist jetzt der dritte Strang zu diesem Thema.

    Bekommt die Hetze gegen den Schießsport ein weiteres Image? - Smalltalk - Meisterschützen

    Wie gelangen Neonazis an Waffen.....im WDR - Waffenrecht - Meisterschützen


    Wir kommen so schlecht nicht weg bei dem Bericht.

    Sehe ich ebenso (klick).


    Übrigens hat den Beitrag (teilweise) ein Mitglied unsers Forums verfasst.

    Darf man fragen, wer? (Gerne auch per PN.)

    Puh, so schlimm war der Bericht für uns nicht, was sicher auch an kompetenten Interviewpartnern wie dem FWR-Geschäftsführer Göpper lag. Dem Tenor war auch zuzustimmen: Es gibt insofern ein Vollzugsproblem. Die Rechtsgrundlage in § 5 WaffG ist ausreichend, wird aber ungenügend angewandt. Das Problem sind nicht die Schützenvereine, sondern die zuständigen Behörden.

    Zugleich hat der Monitor-Bericht wieder einmal gezeigt, wie schlampig deutsche Journalisten arbeiten. Es fing damit an, daß die ARD nicht einmal fähig war, den korrekten Wortlaut von § 5 II Nr. 3 WaffG wiederzugeben. Das, was auf dem Bildschirm erschien, war ein sinnloses Teilzitat, in dem vor allem der Buchstabe a) - das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung - unterschlagen wurde.
    Zweitens hat man bei Monitor nicht begriffen (ebensowenig bei der sächsischen Linkspartei, deren Kleine Anfrage im Film erwähnt wurde), daß es waffenrechtlich keine Sonderstellung des Reservistenverbandes gibt. Selbiger ist ein normaler Schießsportverband und denselben Regularien unterworfen wie die anderen Verbände auch. Deshalb war die gesonderte Nennung des VdRBW schlicht unsinnig.
    Drittens war es schon perfide, zwischen den der kürzlich aufgeflogenen Mörderbande und den Schützenvereinen überhaupt eine Verbindung herzustellen. Denn alle bisher bekannten Waffen der drei Neonazis waren entweder aus dem Ausland illegal nach Deutschland verbracht oder aus Polizeibeständen gestohlen worden.

    @ Katja:

    Danke für Deine Hinweise. :)


    @ Murmelchen:

    In diesem eng begrenzten Bereich - längere Pause vom Schießsport - scheint mittlerweile ein Minimum an Rechtssicherheit zu herrschen. Insbesondere durch die neue VwV, die die 2009 von Kohlheim formulierte Kritik an der Änderung von § 8 WaffG aufgegriffen hat. Nichtsdestotrotz ist wohl unstreitig, daß das Bedürfnisprinzip unselig ist, weil es keine sicherheits- und kriminalitätspolitisch sinnvolle Ergänzung der übrigen WBK-Voraussetzungen wie Eignung und Zuverlässigkeit darstellt. Vielmehr dient es der Drangsalierung der WBK-Inhaber und dem Wuchern der Bürokratie. Leider glaube ich, daß dieses Prinzip in den nächsten Jahren nicht abgeschafft werden kann, weil dafür die politischen Mehrheiten fehlen. :(

    Das ist doch nicht neu! Schon lange unterstellen uns Medien und Politiker aus dem linken Spektrum pauschal, wir seien rechtsradikal. Nach der Enttarnung dieser Mörderbande (Terroristen im Rechtssinne waren sie wohl nicht) sehen einige dieser Typen eine Chance darauf, ihre Ressentiments zu pflegen und eine neue Sau durchs Dorf zu treiben. (Mittlerweile gilt wohl schon fast jeder Leser des Sarrazin-Buches als Neonazi. :wacko: )

    Die Timer, die im IPSC eingesetzt werden, stoppen nicht nur beim letzten Schuss. Alle Schusszeiten werden aufgezeichnet. Falls man die Investition scheut, kann man sich vorübergehend auch mit einer App für's Smartphone behelfen.

    Um den Rhythmus zu üben, kann man sich aber auch eine MP3-Datei erstellen, auf der man sich selbst den Rhythmus vorsagt. Eigentlich sollte das ja der Trainer machen.

    Danke für Deine Tips, Lanfear. :) Ich möchte noch einmal nachhaken: Welche Apps für Handys meints Du?

    Wenn dei Kaderschützen im Wettkämpfe bestreiten und dort dafür auch trainieren ist das wieder eine andere Angelegenhit.

    Warum? In meinem WaffG-Text kann ich keinen Passus entdecken, wonach Kaderschützen waffenrechtlich anders zu behandeln wären als Otto-Normal-Schützen. ;) Anders wäre es für viele sicher kaum möglich, ihre regelmäßige Wettkampfteilnahme (vgl. § 14 III WaffG) nachzuweisen.
    Wichtig ist halt, daß es sich um regelkonforme Schießwettkämpfe handelt, d.h. sie sollten international anerkannten Regeln entsprechen. Denn laut § 15a I 1 WaffG findet Schießsport nur dann statt, wenn entsprechend einer vom deutschen Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung geschossen wird. Sofern jedoch ein Wettkampf oder Training im Ausland inhaltlich identisch ist mit Disziplinen z.B. des DSB und dessen SpO, dann besteht kein sachlicher Grund, diese Termine nicht anzuerkennen.