Hallo Freunde,
bevor die Legendenbildung hier weiter neue Höchststände erreicht, @NC9210 hat völlig Recht,
es gibt für diese Kartuschen keine gesetzlichen Regeln noch fallen sie unter bestimmte Verordnungen und auch der so gern und immer wieder genannte TÜV spielt hier auch keine Rolle.
Es ist einzig die Einschränkung der Nutzungsdauer durch den Hersteller, welche hier eine Rolle spielt. Natürlich kann der Hersteller so etwas festlegen und es wird für den Käufer dieses Produktes auch bindend, wenn er den Sachverhalt kennt und sich auf den Kauf einlässt. Der Hersteller schleicht sich damit salopp ausgedrückt aus der Haftung und reicht diese an den Käufer weiter. Und es dürfte wohl auch in Bezug auf die zivilrechtliche Frage der Haftung nicht ohne Folgen für den Nutzer bleiben, nutzt er eine derart in der Nutzungsdauer beschränkte Kartusche über den Nutzungszeitraum hinaus und sollte es dann dadurch zu einem Unfall mit Verletzen oder gar Toten kommen. Wahrscheinlich würde den Nutzer dann sogar grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. 200 oder 300 Bar sind kein Kindergeburtstag und deshalb sollte sich schon jeder Schütze gut überlegen, was er tut.
Es bleibt aber trotzdem mehr als nur ein Geschmäckle. Die ganze Geschichte fing ja - frei aus dem Gedächtnis und ohne Insiderwissen - damit an, dass es mehrere - wer kennt hier die genauen Zahlen - Kartuschen zerrissen hat und es dabei wohl auch zu Personenschäden (Zahlen) gekommen ist. Daraufhin wurden von zwei Herstellern Rückrufaktionen mit der Begründung, es handle sich wohl um Material- oder Fertigungsfehler bestimmter Chargen eines Zulieferers, initiiert. Dann kam es aber wohl auch zu Unfällen (Zahlen) mit Kartuschen, die nicht zu den genannten Chargen gehörten. Die Unfälle beschränkten sich aber immer nur, soweit ich weiß, auf die Kartuschen zweier Hersteller und damit auf die Kartuschen eines bestimmten Zulieferers. Interessanterweise fanden alle diese Unfälle auch noch vor Ablauf des erst später durch die Hersteller festgelegten Nutzungszeitraums statt. Verunsicherung trat auf und Gerüchte machten die Runde. Aber zu diesem Zeitpunkt gab es auch noch (mehr oder weniger offizielle) Aussagen von anderen Herstellern, deren Kartuschen nicht betroffen waren, wonach diese auch durch Langzeittests bestätigt kein Risiko darstellen würden und daher im Prinzip auch unbegrenzt genutzt werden könnten. Aber hauptsächlich wohl ein Hersteller hat dann die im Herstellerverband JSM organisierten Hersteller 'auf Linie gebracht' und diese Beschränkung der Nutzungsdauer der Kartuschen auf 10 Jahre durchgedrückt. Zusätzlich wurde dann auch der DSB sozusagen als großer Bruder mit ins Boot geholt und als künftiger Aufpasser eingestellt. Gefickt eingeschädelt kann man da wohl nur sagen. Clever war es sicher auch, die TÜV-Firmen zu bearbeiten und ihnen sozusagen die zwischenzeitlich von ihnen angebotene Verlängerung nach erfolgter Prüfung auf 20 Jahre nur noch für Kartuschen aus Stahl abzuringen. Dabei war man sich noch nicht einmal zu blöde, mit so tollen Begriffen wie 'interstellare Korrosion' zu operieren. Faszinierend würde Mr. Spock wohl sagen. War aber wie gesagt trotzdem sehr geschickt, denn so brachte man scheinbar die staatlich beauftragten Überwachungsstellen mit ins Spiel und konnte so den Eindruck erwecken, es gebe da wohl irgendwelche Gesetze und Verordnungen. Klappt ja auch bis heute, wie man ja auch hier wieder nachlesen konnte.
Apropos DSB: Aus meiner Sicht war es nicht gerade besonders klug vom DSB, sich auf das Spielchen der (des) Hersteller(s) einzulassen. Damit wurde nur ein weiterer Spaltpilz gezüchtet und den Ausrichtern vor Ort sogar ein Bärendienst erwiesen, sollte es wirklich mal ganz blöd laufen. Die Haftungsfrage ist auch so eindeutig. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums dürfen diese Kartuschen nicht mehr verwendet werden. Werden sie trotzdem weiter genutzt und kommt es zu einem Unfall, haftet der Nutzer und muss sich gegebenenfalls grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen. Kontrolliert aber der Ausrichter bei DSB-Veranstaltungen, wie es ja jetzt praktiziert wird, verschiebst sich die Verantwortung damit auch ein Stück weit auf die Kontrolleure, den Ausrichter usw. Und käme es jetzt bei einem Trainingsabend zu einem Unfall, könnte man sogar der Aufsicht (und dem Betreiber) einen Vorwurf machen, denn wie gesagt, es ist ja jetzt sogar Teil der Sportordnung.
Stellt sich zum Schluss noch die Frage, hätte man es denn auch anders, sprich besser machen können. Ganz sicher, aber dazu hätte es des souveränen, mündigen und aufgeklärten Schützen und Verbrauchers bedurft, was leider aufgrund der jetzigen Struktur und Uneinigkeit (nicht nur) der Schützen ziemlich illusorisch ist. Nur möglich wäre es schon gewesen und ist es defacto auch jetzt noch. Der Schütze und mündige Verbraucher hätte sich gar nicht erst auf den Kauf solcher (zweifelhafter) Produkte mit eingeschränkter Nutzungsdauer einlassen dürfen. Er müsste ganz einfach nur noch solche Produkte verlangen, für die eine solche Einschränkung gar nicht erst besteht. Wir erinnern uns, es gab ja Hersteller, die bei ihren Produkten keine Bedenken in Bezug auf die uneingeschränkte Nutzungsdauer hatten, bis eben dieses 'Auf Linie bringen" an großen runden Tisch oder so statt fand. Ich bin mir ziemlich sicher, wäre der Verbraucher hier konsequent, gäbe es auch längst wieder Kartuschen mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Ist ja schließlich auch keine Raketenwissenschaft und wie hier auch schon erwähnt wurde, in anderen Bereichen werden Materialien ganz anderen Drücken ausgesetzt und da gibt es auch keine Beschränkungen.
Man könnte das auch jetzt noch machen. Aber dazu müssten die Schützen sich ja mal einig sein. Schöner Traum.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen