Hallo,
nicht das ich jetzt der Spopi-Spezialist wäre,
aber wo liest Du denn da etwas von pneumatisch?
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
nicht das ich jetzt der Spopi-Spezialist wäre,
aber wo liest Du denn da etwas von pneumatisch?
Mit bestem Schützengruß
Frank
Mit Verlaub, Freunde,
schmeißt doch bitte nicht alles durcheinander!
Waffen und Munition sind getrennt zu transportieren.
Das stimmt so einfach nicht!
Du verwechselst hier schlicht den Transport nach § 12 und die sichere (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung nach $ 36.
Für den Transport von Munition gibt es überhaupt keine Vorschrift. Du kannst die Munition sogar unterm Arm oder in der Hosentasche transportieren. Nur darf sich keine Munition in der Waffe befinden, die Waffe darf also nicht geladen, teilgeladen oder unterladen sein und nur diese, sprich die Waffe, darf für den Transport auch nicht (schnell) zugriffsbereit sein. So und nicht anders steht es im Gesetz.
Es ist also durchaus zulässig, wenn die Munition (in der üblichen Verpackung) neben und zusammen mit der Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird.
Anders sieht es bei der (unbeaufsichtigten) sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG. Hier ist die Munition immer räumlich getrennt von den Waffen zu lagern, mit denen sie verschossen werden kann, es sei denn, es werden bestimmte weitergehende Sicherheitskriterien durch den Aufbewahrungsort oder das Aufbewahrungsbehältnis erfüllt.
Alles anzeigenIch habe
ein verschlossenes Waffenbehältnis, mitZahlenschloss und
ein verschlossenes, widerstandsfähigesMunitionsbehältnis, welches ebenfalls mit einem Zahlenschloss gesichert ist.Dieses Munitionsbehältnis in den Maßen von ca. 15x15x8 cm passtin mein Waffenbehältnis. Deshalb habe ich in letzter Zeit, wenn ich nichtzusätzlich meinen „Werkzeugkoffer“ dabei hatte, das Munitionsbehältnis(verschlossen) im Waffenbehältnis (verschlossen, jeweils mit Zahlschloss).
Mitgeführt/transportiert.
Dies wurde nun bei einer Gelegenheit bemängelt, denn ich würde Munition und Waffe nicht getrennt transportieren.
Derjenige, der das so bemängelt hat, egal ob nun Oberförster Pudlich oder Wachtmeister Krause, hat schlicht keine Ahnung vom geltenden Waffenrecht.
Du übererfüllst mit deiner Art, die Munition zu transportieren, die gesetzlichen Forderungen. Du kannst das natürlich gerne so machen, vom Gesetz her ist es aber nicht erforderlich. Siehe weiter oben.
Und bedenken solltest Du auch, dass man auf eine solche Art auch Präzedenzfälle schaffen kann, die dann irgendwann auch gerne dankend vom Gesetzgeber aufgenommen werden.
Vielleicht solltest Du Dir einfach mal klar machen, was mit dem nicht zugriffsbereiten Transport denn überhaupt erreicht werden soll und warum schon durch ein Kinderschlösschen am Futteral dem Gesetz genüge getan wird. Damit soll schlicht verhindert werden, dass Du (oder ich) (im Affekt) schnellen Zugriff auf die Waffe haben, um damit zu drohen oder zu schießen. Allein das ist schon absurd, anderseits könnte uns aber weder ein Schlösschen oder eine Kassette usw. aufhalten, sollten wir wirklich mal auf die Idee kommen, jemanden meucheln zu wollen, denn wir üben doch schon die tatsächliche Gewalt sowohl über die Waffe also auch die Munition aus. Was sollte uns denn da aufhalten?
Nur so etwas tun wir ja nicht, denn wir haben die Erlaubnis doch nur erhalten, weil wir unbescholtene, zuverlässige und zum Umgang mit Schusswaffen geeignete Bürger sind.
Anders sieht es mit der (unbeaufsichtigten) sicheren Aufbewahrung nach Paragraph 36 WaffG aus. Hier ist die (bis auf Ausnahmen) räumliche Trennung von Munition und zugehöriger Waffe gefordert. Nur geht es hier eben darum, dass ein Unberechtigter, ich wiederhole, ein Unberechtigter, nicht (sofort) gleichzeitig Zugang zu Waffen und der dazugehörigen Munition erlangen soll. Das ist ein ziemlicher Unterschied gegenüber dem Transport durch einen Berechtigten.
Getrennte Aufbewahrung
Wie ich schon schrieb, getrennte Aufbewahrung und Transport sind zwei unterschiedliche Schuhe.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Der von Ritter geschilderte "Transport" wird seit 15 Jahren im WaffG als führen bezeichnet.
Nur der Genauigkeit halber und ansonsten ohne Einwände, der Begriff des "Führens" und dessen Definition wurde auch schon im alten WaffG 72/76 so in unveränderter Form verwendet.
Auszüge altes Waffengesetz von 1972/76
§ 4 Erwerben, Überlassen, Führen
(4) Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie
außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
§ 35 Waffenschein
(1) Wer Schusswaffen führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die
Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt. Sie wird für bestimmte Waffen auf
höchstens drei Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre
verlängert werden.
(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer
2. sonstige Schusswaffen
c) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen
verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf
Ein "Führen" liegt also immer vor, wenn jemand, salopp ausgedrückt, eine (Schuss)Waffe in der Öffentlichkeit bei sich hat. Dazu bedarf es einer Erlaubnis und diese ist der ominöse Waffenschein, der ja fast immer von unsrer Qualitätspresse mit der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, sprich der WBK, verwechselt oder synonym verwendet wird.
Diese Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen, also den Waffenschein, benötigt aber nicht, wer
Akt. WaffG § 12 (3) 2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Trotzdem handelt es sich beim Transport aber auch um ein "Führen", nur benötigt man dafür eben keinen Waffenschein.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
Die Vermittlung und Prüfung i.R. eines Sachkundelehrganges, welche Aufgaben eine Aufsichtsperson generell hat, berechtigt den Teilnehmer nicht automatisch, als Aufsichtsperson bei uns tätig zu sein.
doch, tut sie.
Ob ihr als Betreiber der Schießstätte ihn aber auch tätig werden lasst und unter welchen (weiteren) Auflagen oder Bedingungen, ist hingegen eure Sache, stellt den Sachverhalt aber deshalb nicht infrage.
Dass jemand, der zur Aufsichtsführung berechtigt ist, sich erst mal mit den Gegebenheiten einer Schießstätte vertraut zu machen hat, bevor er auf dieser die Aufsicht übernimmt, versteht sich doch von selbst. Wie sollte er denn auch sonst der Aufgabe überhaupt gerecht werden.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Ist mal wieder die National FUD week angesagt?
Mit desinformiertem Schützengruß
Frank
Hallo
beim BDS gab es vor knapp 10 Jahren noch eine Disziplin. Die scheint man aber inzwischen wohl aus dem Programm genommen haben. Näheres kann ich dazu aber auch nicht sagen, da ich mich mit dem Programm und den Abläufen beim BDS nicht weiter auskenne.
Auszug aus einem Schreiben zu den Änderungen der BDS-Sportordnung 2008:
Neuer Punkt K 8 – 10 m Präzision – die bisherigen Punkte K 8 bis K 10 rücken nach hinten
K 8 – 10 m Präzision
Kennziffer 1600
Zugelassene Waffen: Kurzwaffen im Kaliber 4 mm M20
Disziplinablauf 10 m – Präzision – Schießen analog zu K 3.06
Scheibe: 25 m BDS-Scheibe
Entfernung: 10 m
Zu den Unterschieden zwischen 4 mm M20 und 4 mm Rand:
Wie der Name schon sagt, die 4 mm Rand haben hinten einen (überstehenden) Rand, die 4 mm M20 sind hinten konisch ohne Rand. Bei den Revolvern gibt es meines Wissens aber zwei Möglichkeit, wie das bzw. die Patronenlager technisch ausgeführt sind. Einmal haben alle Patronenlager eine Bohrung mit Abstufung als Gegenlager für den Rand oder aber die ganze hintere Trommelfläche wurde innen etwas abgedreht, so dass die Patronen hinten mit dem Rand überstehen. Da aber die Lager der 4 mm M20 in Gegensatz zu den Randzündern immer auch etwas konisch ausgeführt sind, sollte man das schon erkennen können.
Apropos: Bei einem möglichen Einkauf in Tirol solltest Du auch noch den Paragraphen 29 WaffG beachten.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
Gerüchten zufolge soll RWS/RUAG planen, die Fertigung vom 4 mm M20 einzustellen oder hat diese schon eingestellt. Weitere Hersteller sind mir nicht bekannt.
Es ist jedenfalls so, dass man die Munition schon so gut wie gar nicht mehr im normalen Handel als Neuware erhält.
Den einzigen Händler, der wohl noch Neuware anbietet, habe ich unter dem folgenden Verweis gefunden.
https://sportwaffen-selector.com/Munition/KK-Patronen/4mmM20
Aber der sitzt halt in Tirol mit all den Nachteilen , welche das für deutsche Kaufinteressenten mit sich bringt.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
Sportliche Ethik ist gefragt. Sachliche Diskussionen führen weiter.
dann geh doch einfach mal mit gutem Beispiel voran.
Denn das, was bisher so von Dir kam, entsprach zumindest nach Ansicht etlicher Aktiver hier ja noch nicht so ganz deinen eigenen selbstgesetzten Ansprüchen.
Für Sportschützen Luftpistole mit LP 30 (Zentelwertung) zählt nur ein Ziel - nahe an 327 Ringe zu kommen.
Was meinst Du denn, worum es in diesem Beitragsstrang geht? Und nicht nur um die LP 30. Beim LG ist die Luft noch deutlich dünner.
Wie ich schon schrieb, ein Munitionstest liefert nur ein Resultat. Welche der vielen Einflussgrößen aber signifikant sind und welche nicht, verrät er nicht. Erkenntnisse und Methoden, wie sie der Herr der Ringe sich erarbeitet hat und dankenswerterweise auch hier veröffentlicht und zur Diskussion gestellt hat, diese Einflussgrößen besser erkennen zu können, dienen genau dem einen Ziel, bessere Ergebnisse schießen zu können.
Es ist übrigens kein Geheimnis, dass H&N in letzter Zeit öfter Lose liefert, die nicht den Erwartungen, die man an eine Premiummarke stellt, entsprechen. Nur was ist denn besser, offen auf diese Probleme hinzuweisen und dem Hersteller so die Möglichkeit der Verbesserung zu geben oder aber lieber leise eine Abstimmung mit den Füßen durchzuführen?
Carcano: Hast schon einmal geschossen oder machst Du das nur im Netz?
Hat er. Sogar schon bei der Deutschen. Du auch? Und wie war das nochmal mit der sportlichen Ethik und den sachlichen Diskussionen?
Andere und letzte Frage: Solltest Du deine Beiträge hier nicht besser doch mit "I declare an Interest" kennzeichnen? Mein ja nur in Sachen Ethik und so.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Lieber Herr Querdenker,
schaue Dir bitte mal die sicher auch Dir bekannten Berechnungen an und vergleiche die Resultate mit deinen Aussagen.
E = 1/2 m V² -> V = SQRT (2 * E / m)
E = 6,5 J
m1 = 0,51 g -> V1 = 160,0 m/s
m2 = 0,45 g -> V2 = 170,0 m/s
Die Werkseinstellung Vo liegt bei einer STEYR evo 10 zwischen 150 und 155 m/s. Dazu gibt es ein schönes Video. Herr Hess Ansprechpartner bei Feinwerktechnik hat die Vo meiner neue FWB P8x laut Protokoll auf 152 m/s eingestellt. Morini stellt die LP CM 162 EI exakt auf den Mittelwert 152,5 m/s ein.
Welche Aussagekraft sollen die Angaben der V0 alleine und in Anbetracht des obigen Zusammenhangs hier haben?
Wir arbeiten an berührungslosen Messmethoden mit Laser zur Bestimmung von Form- Lagetoleranzen.
Das ist natürlich ganz toll. Nur lassen sich damit aber keine Aussagen über die (möglicherweise ungleichmäßige) Massenverteilung und deren Einfluss auf die Rotationssymmetrie treffen.
Nun hat hat aber gerade die Rotationssymmetrie eines Geschosses, welches ja bekanntlich bewusst zur Stabilisierung der Flugbahn in Rotation versetzt wird, einen signifikanten Einfluss auf diese Rotation. Es dürfte wohl fast jedem nach etwas Nachdenken einleuchten, dass ein Geschoss, bei dem die Masse nicht symmetrisch verteilt ist, sich eben nicht mehr nur einfach um seine Rotationsachse dreht, sondern zusätzlich auch noch 'eiert'. Und welche Auswirkungen das auf den Streukreis hat, sollte jemand, der sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat, auch nachvollziehen können. Gut, nicht jeder! Aber da müssen wir halt auch noch durch, wie immer. ![]()
So, und jetzt kommt der Herr der Ringe ins Spiel. Nach meinem Kenntnisstand ist er bisher der Einzige, welcher die Zusammenhänge in dieser Form untersucht und dazu und gerade auch in dieser Anschaulichkeit auch noch veröffentlicht hat.
Und dafür gebührt ihm Dank.
Das Problem mit den ganzen Munitionstests besteht nämlich (auch) darin, dass man zwar ein Resultat erhält, aber nie so genau weiß, welche der vielen Einflussgrößen denn nun wirklich signifikant sind und welche nicht. Anregungen und Methoden, diese Zusammenhänge besser deuten zu können, sind deshalb auch absolut wünschenswert.
Natürlich steht es Dir und auch anderen frei, die Methoden und Testreihen hier infrage zu stellen. Nur sollte dann aber auch ein bisschen mehr kommen als bisher.
Apropos, nach meinen bisherigen Erkenntnissen hat die voreingestellte Energie, die freigegeben wird und aus welcher dann auch die V0 des jeweiligen Geschosses resultiert, nur wenig Einfluss auf die Streukreise. Allerdings hat die Energiefreisetzung auch Auswirkungen auf die Charakteristik der Waffe, also wie die Waffe während der Schussabgabe auf den Schützen wirkt. Und da scheint es wohl so, dass eine LP mit etwas geringerer Einstellung trotz Absorber und dergleichen von den meisten Schützen als angenehmer zu schießen empfunden wird und dadurch auch etwas mehr Fehler verzeihender wirkt. Die Pistole wird einfach als 'gutmütiger' empfunden und das wirkt sich auch auf die damit erzielten Resultate aus. Und das dürfte damit auch der Grund sein, warum die meisten LPs die (gesetzlich) maximal mögliche Energie ab Werkseinstellung nicht ausnutzen und nicht die vermeintlich besseren Streukreise. Stellt man die Energie höher, so finden sich sicher auch immer Munitionslose, die auch damit gute Streukreise liefern.
Auch kommt noch hinzu, dass die gesetzlichen 7,5 Joule oft auch fälschlicherweise mit 175 m/s gleichgesetzt werden und da stellt man die Energieabgabe lieber mit schweren Geschossen auf einen niedrigen Wert ein, um bei Verwendung von leichteren Geschossen nicht großartig über diesen vermeintlichen Grenzwert zu kommen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
vorab, wirklich Neuland ist diese Forderung jetzt nicht und auch wenn ich bekanntlich ja manche der vielen Forderungen auch für überzogen oder fragwürdig halte, diese Forderung ist schon sinnvoll. Es ist leider auch tatsächlich schon vorgekommen, das so ein Kasten in die Tiefe gerauscht ist, weil außer dem Seil keine weitere Sicherung vorhanden war. Mir ist sogar ein Fall bekannt, wo so etwas während einer Fotosession mit den neuen Königspaar passiert und auch nur um Haaresbreite gut gegangen ist.
Eine Möglichkeit, den Kasten schon während des Hochfahrens zu sichern, bietet z. Bsp. eine Verkantungsvorrichtung unter Ausnutzung des Schwerpunkts des Kastens. Wenn z. Bsp. das Zugseil reißt, schwenkt der Kasten nach vorne und klemmt sich so durch sein Eigengewicht am Masten fest. Ist das gleiche Prinzip wie bei den alten Steigeisen, wie man sie hauptsächlich früher zum Besteigen von Masten verwendete.
Am oberen Ausgangspunkt kann der Kasten dann noch durch eine Klinken- oder Hakensperre gesichert werden, welche z. Bsp. durch ein weiteres Seil nach Entlastung durch das Zugseil zum ablassen des Kastens wieder freigegeben wird.
Generell ist es nicht verkehrt, die Sicherungen redunant, also mehrfach, auszulegen. Ein zweites Seil, das im Normalfall einfach nur unbelastet mitläuft, den Kasten im Falle eines Falles aber auch alleine tragen kann, ist deshalb auch nicht verkehrt. Die Seiltrommel kann dabei auch wieder durch eine Klinken- oder Hakensperre gesperrt werden.
Zu den Kosten: Normalerweise findet man doch in jedem Verein ein paar Metaller, die so etwas umsetzen können und oft auch noch das entsprechende Material (auf dem kleinem Dienstweg) besorgen können. Da sollten sich die Kosten dann doch in Grenzen halten.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Bei KK 100m reichts nicht!
Gibt wahrscheinlich auch Mecker, wenn einer bei KK 100m 389 Ringe schießt. ![]()
Mit bestem Schützengruß
Frank - manchmal auch Kampfrichter ![]()
Hallo,
wie schon geschrieben, es ist nach wie vor möglich. Und es ist in meinen Augen in der Regel und nicht nur wegen der heutigen Auflagen und Anforderungen an eine Raumschießanlage sogar die bessere Lösung, wenn ein geeigneter Standort vorhanden ist.
Nur sollte man auch bedenken, dass so ein Schießstand auch gerne mal Bauwillige anzieht, die dann mit Verweis auf den Schießstand auch schon mal gerne erst die Grundstückspreise drücken, danach aber, wenn die Häuser dann erst mal stehen, wegen Belästigung gegen denselben klagen. Und leider auch oft Erfolg damit haben.
Mann sollte sich also bei der Wahl des Standorts auch in dieser Hinsicht Gedanken machen, wie die zukünftige Entwicklung vonstatten gehen könnte. Ein Standort, wo man sich ziemlich sicher sein kann, dass dort in der Nähe auch langfristig nicht mit weiteren Bebauungen zu rechnen ist, bietet klare Vorteile. Eine behördlich erteilte Erlaubnis schützt nämlich nicht vor zivilen Klagen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Naja, das ist schon etwas dick aufgetragen, das deutsche Waffenrecht als liberal darzustellen
Ja sag mal, was erlaubst Du Dir denn hier?
Du kannst doch nicht einfach mal so 'unserem' Karl, der Kühlwalda der Meisterschützen, widersprechen.
Wenn 'unser' Karl hier schreibt, dass unser ach so liberales und so durchdachtes Waffenrecht die größte Erfindung der Neuzeit ist, um das uns nicht nur die gesamte freie Welt, sondern sogar die geknechteten Schweizer, deren Waffenrecht ja bekanntlich gleich nach dem von Nordkorea kommt, beneiden, dann ist das natürlich ohne jeden Zweifel so.
Und weil das so ist und weil man so einer Leuchte wie dem Karl deshalb auch nicht widerspricht, sondern dank der Ehre, die einem dank der Teilhabe an seinen Weisheiten widerfährt, in schweigender Demut verharrt,
folgt die Abstrafung auch gleich auf den Fuß:
Toller Beitrag, zeigt er doch wieder mal dass Du nichts davon verstanden hast.
Sei froh, dass Dir der Karl nicht auch noch die Defizite des Deutschen Schützenwesens und des DSBs anhand des Deutschen Alpenvereins erklärt. Soviel Sternstunden der Weisheit können einem nämlich schon ziemlich betroffen machen.
Mit demütigem Schützengruß
Frank - würde das Schweizer Waffenrecht sofort und liebend gerne eintauschen*
* Dann bräuchte ich mir um mein Eigentum keine Sorge mehr zu machen und auch keine dämlichen Briefe wegen Bedürfnisbestand und so zu beantworten. Und über die Frage, wo ich das Schränkchen am besten platziere, damit die staatlichen Schnüffler ansonsten möglichst wenig von von meiner Privatsphäre und der Art, wie ich so lebe, mitbekommen, bräuchte ich mir auch keinen Kopp mehr zu machen.
Innerhalb von 20 Minuten zwei exakt gegenteilige Aussagen.
Welche aber auch ein wenig der Fragestellung geschuldet sein könnten, denn schon die ist, sorry, ein wenig abstrus.
Stell Dir doch einfach mal die Frage, auch vor dem hier schon hinreichend erörtertem Aspekt, wonach ein Schütze in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten darf, welche Bedeutung die Eintragung bestimmter Disziplinen für einen Zweitverein, welche auch Du ja aus einen bestimmten Grund - davon gehe ich jedenfalls aus - in deinem Wettkampfpass hast vornehmen lassen, wohl hat.
Klartext: Solange Du eine solche Eintragung in deinem Pass hast, darfst Du für diese dort eingetragene Disziplin auch nur für den auch dort eingetragenen Verein starten, und zwar ausschließlich. Du hast für jede Disziplin ja nur eine Startmöglichkeit und die wird durch den Eintrag auch eindeutig festgelegt.
Andere Frage: Wie sollte denn z. Bsp. bei einer höheren Meisterschaft sonst jemand auch feststellen können, ob Du überhaupt startberechtigt bist, wenn Du Dir einfach so und unabhängig davon, was im Pass steht, aussuchen könntest, für welchen Verein Du nun starten möchtest.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Ach Wegi, lass gut sein.
Welch Geistes Kind Du bist, dürften die meisten hier wohl wissen.
Und für den Rest zitierte ich gerne:
"Was Sinn macht ist egal. Der Schütze hat sich an die gültigen Regeln zu halten (und diese auch zu kennen)!"
wegi82 am 22. November 2012 im Forum Meisterschuetzen
Und abgesehen mal davon, was schert Dich diese Diskussion überhaupt?
In Österreich gibt doch gar keine Tresorpflicht und deine "Sportgeräte" kannst Du dir doch auch einfach so kaufen, so ganz ohne Bedürfnisnachweis, ohne Sachkundeprüfung, ohne de facto Vereins- und Verandszwang, ohne Schießnachweis und ohne (wirkliche) Wartezeit.
Mit Schützengruß
Murmelchen
Wo ist also Euer Problem?
Hallo,
schon mal etwas vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört?
Das ist ein nicht ganz unwesentliches Prinzip eines jeden Rechtsstaats und dazu gehören auch so schöne Begriffe wie Notwendigkeit, Erforderlichkeit, Geeignetheit, Legitimität und Angemessenheit. Und dazu zu gehört auch immer eine Abwägung der Interessen.
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
So, jetzt obliegt es Dir, die obigen Begrifflichkeiten auf die neuerliche Verschärfung des Waffenrechts anzuwenden. Die besonderen Stichworte lauten hier "Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit und Geeignetheit".
Und wenn Du dann schon mal dabei bist, kannst Du gleich auch noch einen Schritt weitergehen und auch mit untersuchen, ob nicht schon die allgemeine Einführung der Tresorpflicht von 2003 unter diesen Rechtsgrundsätzen unverhältnismäßig war.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Und, tu was dagegen
Ja, nur wäre es auf jeden Fall einfacher, würden sich die guten Untertanen dabei auch wirklich nur an die Anweisungen des "Bürgermeisters von Krähwinkel" halten, insbesondere Stichwort "Maul", und sich nicht auch noch durch ständige Querschüsse als unbezahlte Hilfskräfte beweisen müssten.
Egal, bessere Bürger äh Untertanen könnte sich selbst der Bürgermeister von Krähwinkel nicht wünschen.
Alles wird gut.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen - mag auch Schubladen
...die vermeintlichen dominanten Gutschützen leisten auch einen Bärendienst mit Ihrer fortwährenden Gängelei. Solch Personenkreis in einem Verein, indem es nicht nur hochaktive Schützen gibt, vergrault mehr Mitglieder als alles andere was zur Zeit abgeht.
Weil Sonntag ist und natürlich auch zur Erbauung oder so:
Wir Bürgermeister und Senat,
Wir haben folgendes Mandat
Stadtväterlichst an alle Klassen
Der treuen Bürgerschaft erlassen.
Ausländer, Fremde, sind es meist,
Die unter uns gesät den Geist
Der Rebellion. Dergleichen Sünder,
Gottlob! sind selten Landeskinder.
Auch Gottesleugner sind es meist;
Wer sich von seinem Gotte reißt,
Wird endlich auch abtrünnig werden
Von seinen irdischen Behörden.
Der Obrigkeit gehorchen, ist
Die erste Pflicht für Jud und Christ.
Es schließe jeder seine Bude
Sobald es dunkelt, Christ und Jude.
Wo ihrer drei beisammen stehn,
Da soll man auseinander gehn.
Des Nachts soll niemand auf den Gassen
Sich ohne Leuchte sehen lassen.
Es liefre seine Waffen aus
Ein jeder in dem Gildenhaus;
Auch Munition von jeder Sorte
Wird deponiert am selben Orte.
Wer auf der Straße räsoniert,
Wird unverzüglich füsiliert;
Das Räsonieren durch Gebärden
Soll gleichfalls hart bestrafet werden.
Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.
Ist von einem gewissen Heinrich und auch schon etwas älter, passt aber irgendwie immer (noch).
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Die Länder können solche Gesetzlichen Vorgaben wohl restriktiver handhaben ...
Auch das sollen sie nicht, sie machen es nur manchmal trotzdem. Auch weil man sie oft lässt.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Alex,
Kann es eigentlich sein, daß ein ordnungsgemäß abgenommenerSchießstand durch eventuelle Änderungen in den Schießstandrichtlinien, oder einer anderen Auslegung derselben durch den Sachverständigen, plötzlich nicht mehr betriebenwerden darf, bzw. enormen Umbaumaßnahmen unterzogen werden muß?
um es kurz und knackig zu machen, ja, leider!
Und dazu bedarf es noch nicht einmal der Änderungen, der Sachverständige braucht dazu nur etwas anders zu 'sehen' als sein Vorgänger und die Richtlinie bietet dafür auch ohne Änderungen fast immer genügend 'Munition'.
Gibt es für Schießstände im Rahmen der Regelüberprüfungen auch Bestandsschutz?
Einen Bestandschutz gibt es de facto nicht.
Das zuständige Ordnungsamt kommt mit einem Sachverständigen vorbei ...
Ihr müsst nicht unbedingt den Sachverständigen nehmen, den euch eure für das Waffenrecht zuständige Behörde 'aufs Auge drücken' will. Ihr könnt den Sachverständigen aus den Kreis der noch zugelassenen Sachverständigen frei wählen und das ist wohl auch die einzige Möglichkeit der Schadensbegrenzung.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hier in NRW haben jedenfalls gezeigt, dass die Behörden und Sachverständigen in der Regel auch in Sachen Abnahme der Schießstände eine äußerst restriktive Linie fahren und hinter vorgehaltener Hand munkelt man dann auch oft etwas von Anweisungen von ganz oben usw. Sozusagen die Fortsetzung der Politik der immer währenden Nadelstiche und der Zermürbung. Na ja, Remmelland ist ja jetzt abgebrannt. Vielleicht wird es ja wieder besser. Viel Hoffnung hege ich allerdings nicht.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen