Beiträge von Murmelchen

    Hallo @mikki,

    wie bei allen olympischen Schießsportdiziplinen muss man hier zwischen der Qualifikation und dem Finale unterscheiden. Durch die Qualifikation werden die Finalteilnehmer auf die 'herkömmliche' Art ermittelt. Es werden zwei Halbprogramme zu je 30 Schuss, immer unterteilt in Fünfer-Serien zu 8, 6 und 4 Sekunden auf die Duellscheiben mit Zehnerringteilung geschossen und es werden dabei nur volle Ringe gewertet.

    Im Finale wird dann durch Elimination der Sieger bzw. die Platzierten ermittelt und dazu werden Punkte vergeben, dazu muss jeweils ein bestimmter Dezimalwert (>= 9,7) auf der elektronischen Scheibe erzielt werden. Im Finale wird, wenn ich mich jetzt nicht vertue, immer der 4 Sekunden Modus angewendet.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Daniel,

    Aber schießen ist - das Treiben eines Projektils durch den Lauf.

    Kein Projektil, kein Schießen. Nur halten.

    ja genau, es liegt kein Schießen im Sinne des Waffenrechts vor.

    Und genau deshalb kann man sich so auch nicht auf die in § 27 WaffG beschriebene Ausnahme berufen. Und wenn diese in $ 27 beschriebene Ausnahme, die Kindern und Jugendlichen ja erst das Schießen mit bestimmten Schusswaffen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nicht greift, dann gilt eben der in $ 2 WaffG beschriebe Allgemeinfall, und der gestattet Nichtvolljährigen ja noch nicht einmal dem Umgang mit Waffen und unsere LGs fallen nun mal unter die im Waffengesetz aufgeführten Schusswaffen.

    Eine Möglichkeit, die Sache zu legalisieren, wäre aus meiner Sicht die Beantragung einer Ausnahme nach $ 3 (3) WaffG. Ob man damit bei der jeweils zuständigen Behörde vor Ort auch Erfolg haben wird, weiß ich nicht. Aber eigentlich kann man ja nur gewinnen und somit würde ich es auch auf einen Versuch ankommen lassen. Ich bin eh der Auffassung, dass von § 3 (3) deutlich öfter Gebrauch gemacht werden sollte. Dieser Paragraf wurde ja extra für solche Ausnahmen mit in das Gesetz aufgenommen und es kann und darf einfach nicht sein, dass es immer noch Behörden gibt, die mangels Anträgen selbst dessen Existenz immer noch nicht mitbekommen haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    ... dann sollte das gehen.

    gehen tut ja bekanntlich vieles, insbesondere solange sich kein Kläger genötigt sieht, die Antwort auf die Frage der waffenrechtlichen Zulässigkeit lautet aber oft anders, so wohl auch in diesen Fall.

    Der Zustand der Kartusche oder dessen Vorhandensein änderst zumindest nach meiner Rechtsauffassung nichts an der waffenrechtlichen Einstufung des LGs.

    Der Umgang damit bleibt somit, wie schon angemerkt, Volljährigen vorbehalten, und die Ausnahme, das beaufsichtigte Schießen auf einer genehmigten Schießstätte, greift auch nicht, da im vorliegenden Fall ja gar nicht geschossen werden soll. Zugegeben, das ist so nicht unbedingt wirklich logisch, kann und wird aber anhand und in Bezug auf die Intention des Gesetzes so ausgelegt werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    wegi82,

    dein sympathischer und im Gegensatz zu Dir auch gebildeter Landsmann hat Dir doch schon versucht zu erklären, dass dieser Beitragsstrang sich trotz meiner kleinen Spitze durchaus auf erfreuliche Weise in Richtung ungarisches SportschützInnenwesen hätte weiter entwickeln können.

    Aber mit so etwas kannst Du ja nicht umgehen, warum eigentlich nicht?


    Apropos, wer meint, er müsse über das Leid der Vertriebenen aus den ehemaligen Ostgebieten seine dümmlichen Witzchen reißen, der zeigt schon sehr deutlich, wessen geistiges Kind er ist.

    Murmelchen

    Unterstelle aber hier auch Murmelchen nicht die Absicht dies absichtlich gemacht zu haben.

    Natürlich habe ich das mit Absicht gemacht! :saint:

    Und zwar, um auch Dir mal wieder eine kleine Freude zu bereiten, schon alleine, weil Du ja bekanntlich zum Lachen immer erst in den Keller musst. Und wie man sieht, scheint ja auch diesmal wieder ganz gut geklappt zu haben.

    Also nix mit Teutonischen Burschenschaften oder so, wenn überhaupt, dann St. Georgs Pfadfinder, Du weist schon, jeden Tag ne gute Tat, nicht zu verwechseln mit grünen Taten.


    Ergänzend: ich wohne an der B85 - auch bekannt als "Ostmarkstraße"

    Ein paar Kilometer von hier gibt es noch ganz offiziell eine Ostmarkstraße. Und das in einer kleinen Stadt, in der es laut einer Promotionsschrift angeblich gar keine richtigen Nazis gegeben haben soll. :/


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Und ich dachte schon ...

    Ihr Brüder aus der Ostmark solltet da doch noch etwas näher dran sein, oder?

    Und Calli, früher keinen Urlaub am Balaton gemacht?


    Apropos Ungarn, man beachte insbesondere den Mittelteil:

    https://www.youtube.com/watch?v=bTpSaebs1sk&feature=youtu.be

    Ein Freund und Schützenbruder aus Neuseeland meinte, das wäre ein echter Cracker.


    Auf jeden Fall mit bestem Schützengruß und Frohe Ostern

    Murmelchen - findet Renata großartig

    Hallo Hobbes,

    in der Tat wurde die Sache mit dem 'gegen Abriss gesichert' bei der letzten Änderung mal eben so und ziemlich klammheimlich aus der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entfernt.

    Mann beachte eh die umfangreichen Änderungen:

    https://www.buzer.de/gesetz/2881/v207360-2017-07-06.htm


    Wenn ich mir das Maß dieser Änderungen so anschaue, dann frage ich mich schon, ob das mit Rechtssicherheit wirklich noch etwas zu tun hat und auf das gute und bewährte Prinzip des Bestandsschutzes wird man da wohl auch nicht hoffen dürfen.


    Aber egal, solange wir Schützen und Bürger uns diese Art der Behandlung auch weiterhin gefallen lassen, ja uns sogar regelmäßig auch noch per Bückling dafür bedanken, so wird der Gesetzgeber und eine kleine Gruppe unserer Gesellschaft auch weitermachen mit dem Gängeln und der weiteren Beschneidung unser Rechte, bis hin zum bitteren Ende.

    Und immer schön daran denken, entweder ist es gut für die Sicherheit, den Kampf gegen den Terror, jawoll, oder für das Klima und die Umwelt, im Zweifel auf jeden Fall für den Osterhasen. Und da kann man ja nun auch wirklich nicht gegen sein. Also weiter wie bisher und nicht vergessen, immer schön tief bücken.


    Parallax hat trotzdem und auch gerade deswegen Recht, man darf sich bei dem Thema niemals nur auf Sekundärquellen verlassen, von den vielfältigen Töpfchenparolen mal ganz zu schweigen. Und selbst bei vermeintlichen Werken aus Primärquellen ist zwingend auf den Frischegrad zu achten.


    Mit wie immer bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Daher war das zu diesem Thema auch mein letzter Kommentar.

    Och, das ist jetzt aber doch ein eher schwacher Abgang und steht damit zumindest aus meiner Sicht auch ein bisschen im Gegensatz zu deiner vorherigen Reaktion in Bezug auf hier vermeintlich ungebührliches Verhalten bestimmter Foristi.

    Etwa doch die berühmten zweierlei Maß?


    Mit durchaus noch interessiertem Schützengruß

    Murmelchen

    Fantastische Neuigkeit!

    Der Fairness halber sollte man aber auch anmerken, so ein Diopter gehört nur in besonders erfahrene Hände.


    Immer wieder schaffen es ja bekanntlich etliche Schützen unter uns, in die falsche Richtung zu drehen. Passiert einem das mit einem herkömmlichen Diopter, so verliert man ein paar Ringe, dreht man aber bei diesem neuen Diopter in die falsche Richtung, versaut man sich das komplette Schussbild und damit natürlich auch den ganzen Tag.


    Für diese Schützen ist es daher wohl auch besser, noch etwas auf die ja schon länger angekündigte, aber wohl aufgrund von Patentstreitereien (offiziell) noch nicht erhältliche Eley Tenex self-shooting zu warten.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Mit Verlaub, Freunde,

    ist es eigentlich wirklich so schwierig, zu differenzieren? Oder sich wenigstens ansatzweise so auszudrücken, dass es nicht völlig missverständlich rüberkommt?

    @MichaelB, der übrigens weiß, wovon er hier schreibt, hat doch völlig Recht. Natürlich ist jemand, der heutzutage im Wettkampf mit einem FWB 600 oder meinetwegen auch FWB 602 gegen Schützen mit modernen Match LGs antritt, diesen gegenüber deutlich im Nachteil. Der eine mehr, der andere weniger, der Nachteil ist aber immer gegeben. Und da beißt die Maus auch keinen Faden ab.


    Die Gründe, warum das so ist, wurden auch in diesem Forum schon oft genannt. Ich erspare mir deswegen jetzt auch weitere Einzelheiten. Nur soviel, wer hier tatsächlich nicht in der Lage ist, die Entwicklung im Bereich der LGs aufgrund der eigenen Wahrnehmung zu beurteilen, kann sich ja mal schlau machen oder sich auch erinnern, was vor 30 Jahren in der Regel denn so in der Spitze aber auch in der Breite geschossen wurde.

    Natürlich stellten die Modelle der 600er Reihe mal die Spitze im Match LG Bereich dar. FWB hatte zu der Zeit sogar fast schon eine Monopolstellung und mit diesen Gewehren wurden auch die Olympischen Spiele bestritten, es wurden damit Weltrekorde aufgestellt. Nur ist das, wie schon gesagt, 30 Jahre her.


    Natürlich kann man auch heutzutage noch wundervoll mit diesen Gewehren schießen und viel Freude damit haben. Hinzu kommt auch noch, diese Gewehre sind sehr zuverlässig und aus meiner Sicht auch noch qualitativ hochwertiger gefertigt als die modernen LGs. Und kleine Bomben hat man auch nicht an Bord. ;)

    Nur ändert das alles nichts daran, dass man mit diesen Gewehren heutzutage im Wettkampf ganz klar im Nachteil ist.

    Ich würde sogar soweit gehen, dass Gewehrschützen, welche noch mit Modellen aus dieser Zeit antreten, sogar noch stärker benachteiligt sind als Pistoleros, welche mit Pistolen aus der Zeit gegen die Konkurrenz mit modernen LPs antreten. Ich kann das auch begründen. Aber während die Pistolenschützen hier im Forum und insbesondere ihre Lautsprecher seit einiger Zeit ja schon fast mantramäßig und aus meiner Sicht auch ein bisschen überzogen auf die Nachteile der älteren Modelle hinweisen, scheint man bei den Gewehrschützen hier ja fast schon die Rolle rückwärts zu proben, also weg von den Meisterschützen und hin zum gepflegten Resi-Stammtisch. Muss das so sein? Man vergleiche hier mal die Beiträge der Gewehrfraktion aus den Anfangszeiten des Forums.

    Und wer jetzt immer noch nicht versteht, was der böse Onkel denn da schon wieder zu meckern hat, der sollte sich mal mit so Begriffen wie der Schussauslösezeit, der Reaktion der Waffe im Schuss usw. beschäftigen. Es sind nicht nur die modernen Schäfte und es ist nicht nur der Wegfall der Spannarbeit. Es ist die Summe all dieser Verbesserungen, die den Unterschied ausmachen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    das Gesetz ist hier klar formuliert ...

    Das alte Problem: der Unterschied zwischen Gesetz und Verwaltungsvorschrift.

    Wie wackelig das Ganze - nicht nur im Hinblick auf den Datenschutz - hingegen tatsächlich ist, schien wohl selbst den Verfassern der Verwaltungsvorschrift klar zu sein, sonst hätten sie ja wohl kaum noch und quasi durch die Hintertür diese ganz harte Sanktion in Form der 'Petze' beim BVA eingeführt, wo doch im Gesetz für eine Missachtung der gesetzlichen Forderung noch nicht einmal eine Sanktion vorgesehen ist.

    Zusammengefasst: Das Gesetz verpflichtet den schießsportlichen Verein zur Meldung. Wo und wie gemeldet werden soll, steht da nicht, Sanktionen sieht das Gesetz bei Verstößen gegen diese Meldepflicht auch nicht vor und hinzu kommt zusätzlich, Paragraf 15 gilt erst mal auch nur für Vereine, die einem anerkannten Schießsportverband angehören.

    Und nun?


    Apropos, es gab in diesem Land mal aus gutem Grund eine Zeit, da war man mit der obigen Meldung schon verdammt nah am Denunzianten und der galt damals ja bekanntlich als der schlimmste Lump im ganzen Land.

    Aber keine Sorge, das ist schon lange wieder vorbei.


    Schönen Sonntag und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Lieber Karl,

    was ist denn jetzt schon wieder so schwierig zu verstehen, dass es in diesem unserem Land (inzwischen) je nach Behörde und auch Landesverband oftmals einfacher sein kann, eine Erlaubnis für die z. Bsp. fünfte über das Regelbedürfnis hinausgehende dafür aber unterschiedliche KW bewilligt zu bekommen, denn die Erlaubnis für eine im gleichen Kaliber oder gar identische Kurzwaffe nach Regelbedürfnis.

    Es gibt doch selbst auf WBK Gelb inzwischen die wildesten Auslegungen diesbezüglich - so nach dem Motto: "Wieso brauchen Sie denn gleich drei Einzellader lang im Kaliber .22lr? Und wenn Sie schon drei solche Waffen besitzen wollen, dann müssen sie aber auch das entsprechende Bedürfnis dafür nachweisen, also 3 mal 12/18 pro Jahr. Und überhaupt, wo kämen wir da sonst hin." - und nicht wenige Behörden arbeiten inzwischen daran, hier durch die Hintertür auch weiter zu reglementieren.

    Man muss das auch nicht verstehen, es ist aber so und es ist unter anderem so, weil mal wieder so eine echte Kapazität oder so einen Hirnfurz über den Begriff "Erforderlichkeit" abgesondert hat. Und nach Logik der überwiegenden Fritzchens oder Karls dieser Welt braucht ja niemand, was er schon hat. Du verstehst?


    Mit bestem Schützengruß und natürlich hab ich auch Dich ganz doll lieb

    Murmelchen

    Hallo Die Knallerbse,

    euer Vorgehen ist so aber auch nur dann wirklich sinnvoll, wenn mit dem Verkäufer vereinbart wird, auch wirklich die den jeweiligen Teströhrchen zugrunde liegenden Fertigungslose zu bekommen.

    Schon beim nächsten Los können die Murmeln schon wieder ganz anders aussehen und speziell bei den billigen Marken und Sorten sogar von einem ganz anderen Hersteller stammen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    aber es sollte wenn schon nicht ausgeschossen wenigstens eine Qualitätsmunition sein.

    Genau anders herum wird ein Schuh daraus. Gerade wenn man die Qualtätsmun nicht testet, kann man sich den Kauf auch sparen, wörtlich gemeint. Es ist weder die Marke noch das Kopfmaß und selbst der Preis ist kein allgemeingültiges Maß, es ist immer nur die jeweilige Fertigungsserie, das sogenannte Los, welches die Präzision im jeweiligen Lauf bestimmt. Zugegeben, gerade bei der absoluten Billigmunition kann man sich auch noch nicht einmal sicher sein, ob da auch immer nur ein Los in der Packung oder sogar in der Dose ist, aber das ist dann wieder eine andere Baustelle. Manche Hersteller sind da jedenfalls so ehrlich und verzichten dann lieber gleich auf die Seriennummer, aber eben auch nicht alle.

    Aber gerade die Annahme, mit der teuren Munition auch ohne Test immer auf besseren Seite zu sein, ist so nicht haltbar.

    Sinnvoll wäre eventuell mal ein Los ausschiessen zu lassen, und dann immer das gleiche Kopfmaß und Gewicht zu kaufen.

    Auch das ist so nicht wirklich haltbar, denn wie gesagt, es ist nur das jeweilige Los, welches entweder zum Lauf passt oder nicht. Weder das Kopfmaß noch das Gewicht haben in Sachen Präzision im Jeweiligen Lauf die Aussagekraft, die ihnen oft beigemessen werden. Die Beschränkung nur auf Kopfmaß und Gewicht kann keinen seriösen Test ersetzen. Und wo wir gerade schon mal dabei sind, den Glauben an eine bestimmte Marke kann man noch mehr knicken.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen