Hallo Freunde,
das mit dem Korntunnel und dessen Überstand ist übrigens ein weiteres schönes Beispiel für eine nicht mehr funktionierende Sportordnung.
Der Punkt 9.7.3, wonach der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen darf, in Teil 1 unter 1.5.4 steht übrigens 'sichtbare Mündung, soviel zu den Feinheiten, befindet sich schon seit einiger Zeit in der Sportordnung, zumindest seit Ausgabe 2021.
Dieser Hinweis, wonach der Korntunnel über die Mündung stehen darf, man beachte wieder die unterschiedliche Formulierung, befindet sich aber erst seit Ausgabe 2023 in dieser neuen Tabelle auf Seite 7. In der älteren dann auf Seite 8 folgenden Tabelle und in den Tabellen der Ausgaben 2022 und 2021 findet sich der Hinweis mit dem Überstand aber nicht.
Bliebe nur noch die berüchtigte Frage, was gilt denn jetzt?
Auch in der Synopse zur neuen Sportordnung 2024 finden sich bezüglich der Auflagetabellen keine Korrekturen.
Dafür findet sich dort unter 1.5.4 die Änderung, wonach der Korntunnel jetzt max. 80 mm über dem Lauf stehen darf. Dort steht übrigens 'Radiale Höhe des Kronzentrums'. Kann passieren, sollte so aber nicht in so einer Korrektur und und damit ja auch Arbeitsanweisung stehen, die doch hoffentlich vorher auch mal auf Fehler hin überprüft wird, oder.
Und wer jetzt meint, ich sei spitzfindig, stimmt, muss aber doch auch sein bei so einem Regelwerk für den immerhin viertgrößten Sportverband in diesem unseren Lande, oder?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen