Hallo frank17,
§10.1 AWaffV erklärt die Notwendigkeit der Aufsicht und beinhaltet den Hinweis auf die nötige Sachkunde.
§10.2 beschreibt den "Normalfall" mit der Nennung den vorgesehenen Aufsichten gegenüber der Behörde.
§10.3 beschreibt den neuen "Sonderfall" für Vereine, die einem anerkannten Schießsportverband oder einer jagdlichen Vereinigung angehören.
Aber immer kann die zuständige Behörde die vorgeschlagenen Aufsichten ablehnen oder aber ihnen die Anerkennung verweigern. Wird jemand nicht abgelehnt, so gilt er als anerkannt. Wenn jemand die Sachkunde durch einen anerkannten Schießsportverband (oder durch eine jagdliche Vereinigung) erworben hat, so geht die Behörde davon aus, dass das so in Ordnung ist. Ob Du jetzt von Veto-Recht oder ich von Anerkennung spreche, läuft wohl in diesem Fall auf das Gleiche hinaus. Sehe ich jetzt erstmal so.
Der DSB kann nicht sagen, wenn wir so und so ausbilden, müsst ihr das anerkennen, sondern die Behörden können sagen, wenn ihr nach den Vorgaben des Gesetzgebers ausbildet, erkennen wir das an. Wenn die Verbände dann über das erforderliche Maß hinaus ausbilden, wird die Behörde da sicher auch nichts gegen haben.
Mit §27 Abs. 6 WaffG sind normalerweise die Schießbuden auf der Kirmes gemeint. Mit dem Traditionellen Vogelschießen hat das nichts zu tun.
Ich komme hier aus einer Gegend, wo das traditionelle Schützenwesen und damit auch das Vogelschießen einen großen Stellenwert hat. Viele dieser Vereine sind reine traditionelle Schützenvereine, die wenn überhaupt, nur traditionellen Verbänden angehören, aber eben nicht einen anerkannten Schießsportverband. Viele von diesen Vereinen üben zwar neben dem Vogelschießen, dass ja normalerweise immer nur einmal im Jahr stattfindet, auch Schießsport auf breitensportlicher Basis aus, aber eben nicht nach den Richtlinien eines anerkannten Verbandes. Diese Vereine können sich daher auch gar nicht auf den anerkannten Schießsportverband berufen.
Beim Traditionellen Vogelschießen gibt es viele Varianten. Das geht von Luftgewehr über KK bis hin zu Flinte und GK. Dafür gibt es Richtlinien, die auch in den Schießstandrichtlinien des DSB erhalten sind.
Mit bestem Schützengruß
Frank