Eine Fachfrau und dann auch noch eine Schützin auf so einem hohen Niveau ist doch sicher eine Bereicherung für dieses Forum.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Eine Fachfrau und dann auch noch eine Schützin auf so einem hohen Niveau ist doch sicher eine Bereicherung für dieses Forum.
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Frank
Hallo Freunde und insbesondere Pustefix,
hier zur Klarstellung ein Auszug aus der Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
II. Mitnahme nach Deutschland (vorübergehend)
a) aus EU-Staat
- Erlaubnis notwendig z. B. bei Sammlern, bei Gefährdeten, bei Jägern
mit mehr als drei Langwaffen, bei Sportschützen mit mehr als sechs
Schusswaffen, bei Brauchtumsschützen mit mehr als drei Einzella-
der- oder Repetierlangwaffen
Voraussetzung für Erlaubniserteilung:
Europäischer Feuerwaffenpass
alle Voraussetzungen des deutschen Waffenrechts wie Mindestalter,
Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis
- keine Erlaubnis notwendig bei folgenden Personen mit Europäi-
schem Feuerwaffenpass und Einladung:
Jäger mit bis zu drei Langwaffen,
Sportschützen mit bis zu sechs Schusswaffen,
Brauchtumsschützen mit bis zu drei Einzellader- oder Repetierlangwaffen
Dann hier noch eine Anmerkung zum ominösen Staatsvertrag:
Ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland sieht vor, dass
Sportschützen und Brauchtumsschützen (nicht Jäger) aus Österreich
oder Deutschland bestimmte Waffen auch ohne Europäischen Feuer-
waffenpass in den jeweiligen Vertragsbereich (Österreich und Bayern)
mitnehmen können.
Zum besonderen Status Schweiz:
Mit der Umsetzung
der Richtline sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in der Schweiz ist auch die
Schweiz als Mitgliedstaat im waffenrechtlichen Sinne zu behandeln.
So, it's your turn, Karl. Du darfst dabei natürlich gerne den Inhalt der WaffVwV mit dem vergleichen, was ich so vorher geschrieben habe.
Ja, ich weiß, die Verordnung ist kein Gesetz. Außerdem ist sie immer noch nicht wirklich in Kraft. Sie ist aber für die Verwaltung (in ganz Deutschland) bindend und enthält auch normeninterpretierende Elemente.
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Frank
Hallo wegi82,
das hat aber nichts mit dem Schießsport direkt (bei uns) zu tun. Abkürzung ist eben kein vom Bedürfnis umfasster Grund. Karl hat das ja auch als Problem angeben und laut eurem Forum soll ja genau deswegen auch schon fleißig kassiert worden sein.
Es geht also nur, wenn Du hier zum Schießen eingeladen wirst oder eben einen Händler oder Reparaturbetrieb oder so aufsuchen willst. Aber selbst letzteres steht so nicht im Gesetz und ist daher mit etwas Vorsicht zu betrachten. Den komischen Vertrag zwischen euch und den Bayern kenne ich vom genauen Wortlaut her gar nicht und lese ich mir auch gar nicht erst durch. Das verwirrt nur noch mehr.
Von mir aus könntet ihr allerdings da unten Abkürzungen nehmen, wie ihr wollt. Aber ich hab da ja auch nix zu melden. :wacko:
@Karl
Die 'Experten' hier verstehen es auch nicht anders. Du hingegen scheinst es nur halb zu verstehen. Ist bei dem Thema aber auch keine Schande.
Mit bestem Schützengruß
Frank
@ frank17 und wegi82,
war gerade auch erst etwas irritiert wegen der (nicht gefundenen) Bewertungen.
Aber "Olympisches Gewehrschießen", welches ich bisher noch nicht gelesen habe, und auch "Wege des Gewehrs" kann man sicher nicht, ohne hier despektierlich zu sein, mit dem Werk von Klaus Wiegand vergleichen.
"Wege des Gewehrs" war bisher sicher das fundierteste und anspruchsvollste Werk auf diesem Gebiet, auch weltweit. Sollten die Autoren bei "Olympisches Gewehrschießen" nicht völlig versagt haben, dann ist es mit Sicherheit empfehlenswert. Es könnte höchstens wegen der Menge, Dichte und Tiefe des Stoffs für den einen oder anderen Leser etwas viel für den Anfang sein.
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Frank
Hallo Frank,
den in dem Antrag von 2006 geforderten Satz 4 in 32.2 Abs. 4 gibt es doch so gar nicht mehr im Gesetz.
Karl hat hier leider etwas für Verwirrung gesorgt, weil nach diesem ominösen Vertrag zwischen Bayern und Österreich eben auch das Verbringen ohne euro. Feuerwaffenpass und ohne weitere Erlaubnisbeantragung möglich sein soll. Karl leitet daraus aber fälschlicherweise die generelle Nichtigkeit des Passes ab. Im Grunde macht er hier aus einer Erleichterung eine Verschärfung, indem er suggeriert, alle anderen brauchen immer eine explizite Erlaubnis. Pustefix ist aber weder Österreicher noch Bayer. Er ist EU-Bürger und besitzt einen euro. Feuerwaffenpass. Nach unserem Gesetzeswortlaut braucht er hier deswegen nur eine Meldung zu machen. Kleines Problemchen bei seltsamer Auslegung könnte höchstens "zum Zweck des Schießsports" werden.
Dass das mit dem Bundesrecht aber auch für Bayern gilt, beweist ja indirekt auch der Antrag an den Bundesrat. Ein bisschen scheinen sie sich ja doch noch einen Kopf gemacht zu haben. Trotzdem, ich bleibe dabei, auch wenn ich kein Staats- oder Verfassungsrechtler bin, die Nummer mit dem WaffG geht so nicht.
Bliebe nur noch die interessante Frage, ob Bundesländer überhaupt Staatsverträge beschließen dürfen, auch wenn sie Freistaat heißen. ![]()
Wenn wir hier jetzt den Freistaat Drüpplinghausen mit Klemens Schulte-Vierkötter als Präsidenten ausrufen, gibt das bestimmt wieder Mecker.
Aber die Bayern sind ja echt klasse. Erst machen sie einen schönen 'Staatsvertrag' und dann kassieren sie die ahnungslosen Ösis reihenweise ab, wenn die Abkürzungen nehmen.
Nein, Du brauchst nach unserem Recht für den Transport einen vom Bedürfnis umfassten Grund.
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Frank
Ach Menno, weder das Konsulat noch das IWÖ-Forum sind eine vernünftige Quellenangabe, wenn es um Gesetze geht.
Den deutschen Gesetzestext habe ich jetzt mehrfach genannt und auch verlinkt. Aber dem scheinst Du ja keine Bedeutung beizumessen.
Für mich bzw. vermutlich auch für den Pustefix wäre jetzt noch das österreichische Gesetz hilfreich. Ich bin mir aber auch jetzt schon ziemlich sicher, dass da bezüglich euro. Feuerpass etwas ähnliches drinsteht.
Beschäftige Dich mit dem deutschen und auch österreichischen Gesetzestext und lass Dir dessen Inhalt und Auslegung am besten schriftlich behördlich bestätigen. Du siehst ja, wenn Du hier an den falschen 'Wachhabenden' gerätst, nützt Dir das Gesetz erst mal wenig. Und von diesen 'Wachhabenden' haben wir hier in diesem unseren Lande eine ganze Menge. Die Österreicher übrigens auch, auch wenn sie das nicht zugeben.
Apropos Schweiz. Die Schweiz ist kein EU-Land. Von dort aus kommend gilt dann der Gesetzestext bzg. euro. Feuerwaffenpass so erst mal nicht.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo Karl,
für Deutschland sagt der von mir angegebene Paragraf aus dem Waffengesetz aber etwas anderes aus und danach ist die Verbringung nach Bayern auch ohne diesen ominösen Zusatzvertrag zum Zweck des Schießsports möglich. Warum steht denn das mit dem euro. Feuerpass extra im Gesetz, sogar mit extra Paragraphen, wenn es so angeblich keine Gültigkeit hat?
Für Österreich hätte ich gerne einen Beleg.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Sachen gibt's!
Ich will ja nicht unken, aber ob der wohl gemerkt haben könnte, dass es der ganze Aufwand mit dem Schaft bei dem System insbesondere für Auflage doch nicht so richtig gebracht hat.
Aber stimmt natürlich. Warum sollte man es sich auch leicht machen, wenn man es auch schwer haben kann. ![]()
Mit bestem Schützengruß
Frank
Na ja, man weiß ja nie so genau, ob sie wegen oder trotz ihres Anschlags treffen. ![]()
Apropos, Hans-Jörg Meyer. Da sieht man vor der Schussabgabe auch teils heftige Korrekturbewegungen. Von wegen Halteraum und möglichst unbewusst auslösen. Das sieht man übrigens oft auch bei internationalen Gewehrschützen. Die Mündung steht ziemlich ruhig, dann wird noch einmal kurz gedrückt, auch oft seitlich, und dann wird zügig ausgelöst.
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Frank
Ich muss nur Sachverhalte feststellen, ...
Selbst das musst Du hier nicht unbedingt. Aber wenn Du dich schon berufen fühlst, dann mach das doch bitte auch. Bisher ging es doch eher, mit Verlaub, in Richtung besagte Töpfchenparolen. Sorry, aber irgendwelche Problemfälle besagen doch nun wirklich nichts darüber aus, wie das entsprechende Gesetz nun lautet und wie es anzuwenden ist. Hier in meiner Nähe wollten vor einiger Zeit zwei junge Polizisten von einer volljährigen Schützin für den Transport eines Match-LGs (natürlich mit F-Zeichen) den Kleinen Waffenschein sehen. Noch Fragen.
Über das Abkommen brauchst Du dich nicht entrüsten, das ist Tatsache und geltendes Recht auch wenn es dem ausserbay. Schützen nicht gefällt.
Das mit dem geltenden Recht sagst Du. Ob das die Herren und Damen in Karlsruhe wohl auch so sehen? Ich entrüste mich übrigens nicht, ich amüsiere mich. Dieser Vertrag kann nur Gültigkeit haben, wenn er nicht gegen geltendes Bundesrecht verstößt. Er ist somit entweder schlicht überflüssig oder verstößt gegen Bundesrecht, weil Bayern hier keine Alleingänge machen kann. Auch Bayern muss sich bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes an dieses halten.
Apropos, die Ösis beschweren sich ja gerade, dass die Bayern dort die harte Nummer durchziehen. Wie passt das denn jetzt wieder zum gelobten Land?
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo Karl,
das Waffenrecht ist bekanntlich Bundesrecht. Es gilt demnach auch in Bayern, auch wenn das nicht immer alle wahrhaben wollen.
Bleiben wir doch bitte beim Gesetzestext. Du hast Dir inzwischen mal den Wortlaut des Paragraphen 32 3 (2) durchgelesen? Nenne doch bitte Textstellen oder Belege für deine Bedenken. Ohne, dass man dabei am Gesetzestext bleibt, wird das bei juristischen Sachen eh nichts. Es besteht nach § 33 noch eine Meldepflicht. Das wird wohl oft unterlassen und daraus dürften dann auch die Probleme resultieren.
Die Ösis diskutieren da über ein Verbringen ohne Grund, zwecks Abkürzung. Dieser 'spezielle' Vertrag zwischen Österreich und Bayern, das muss man sich nur mal vorstellen, regelt das Verbringen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, auch ohne Feuerpass. Es ist dazu, wie auch nach Bundesrecht, ein Grund nötig. Eine Reparatur sollte doch einen vom Bedürfnis umfassten Zweck entsprechen, oder nicht. Man könnte sich natürlich am Begriff "zum Zweck des Schießsports" aufgeilen, das ist aber auch die einzige Falle, die ich da sehe.
Dr. Zakrajsek bemängelt, das weder Jäger noch die Sportschützen hier Unterstützung geboten haben. Na ja, vielleicht haben die ja kapiert, dass solche speziellen Verträge zwischen Bayern und Österreich schlicht Unsinn sind. Sorry, liebe Bayern.
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Frank
Hallo Karl,
da fragst Du mal bei IWÖ.at da posten einige mit anderer Erfahrung
ich habe hier (als interessierter Laie) erst mal die rechtliche Situation in Deutschland beschrieben und den dazu passenden Paragraphen zitiert.
Wie die das in Österreich handhaben, weiß ich nicht. Aber Ahnungslose oder besser nur scheinbar Wissende, aber sich immer völlig Sichere (auch Behördenmitarbeiter) mit Töpfchenparolen gibt es bei dem Thema viele.
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Frank
wegi82 - das war bestimmt die Zollunterabteilung M. Es geht dann mit klein a weiter.
Also bei LG beginnt die Innenzehn bei 10,2. Wie ist das bei LP bzw. ists da anders?
Bei LG gibt es ja keine wirkliche Innenzehn. Daher die Definition.
Bei LP oder KK gibt es aber die Innenzehn und da gilt dann auch wieder "Muss berührt werden". Interessant ist, ab welchem Zehntelwert das geschieht.
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Frank
Hallo pustefix,
das Waffengesetz für die BRD findest Du hier.
Danach brauchst Du generell eine (deutsche) Erlaubnis für das sogenannte Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes.
Ausnahme: Als Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses nebst der darin eingetragenen Waffen brauchst Du für max. 6 Schusswaffen der Kategorien B, C und D keine weitere gesonderte Erlaubnis. Siehe Unterabschnitt 5 und dann insbesondere $ 32 (3) 2.
Gehe aber davon aus, dass bei dem Thema nicht alle Behördenmitarbeiter (Polizei, Zoll, usw.) wirklich sattelfest sind und drucke Dir deshalb am besten den passenden Unterabschnitt des Gesetzes aus und führe das Papier dann mit. Besorge Dir am besten auch von dem Händler oder Reparaturbetrieb eine Bestätigung, damit Du einen Grund für deinen Transport nachweisen kannst.
Du darfst die Waffen hier nicht ohne besondere Erlaubnis (der berühmte Waffenschein) führen. Der begründete Transport bildet die Ausnahme. Dazu muss die Waffe ungeladen und darf nicht zugriffsbereit sein. Nicht zugriffsbereit ist auf jeden Fall dann gegeben, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird, also z. Bsp. in einem abschließbaren Koffer. Der Kofferraum eines PKWs ist auch so ein abschließbares Behältnis, wenn er wie bei klassischen Limousinen räumlich von der Fahrgastzelle getrennt ist und von dieser auch nicht erreicht werden kann. Für moderne Kombis und Fahrzeuge der Kompaktklasse trifft das normalerweise nicht zu. Hier brauchst Du wieder zusätzlich das verschlossene Behältnis.
Für den Transit durch Österreich oder die Schweiz musst Du dich extra schlau machen.
Apropos, Du bist Deutscher, hast aber eine italienische Lizenz. Bist Du denn auch italienischer Staatsangehöriger? Könnte sonst die Sache etwas verkomplizieren.
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Frank
Anekdote: Einladung zum Schießen in England. Ist schon lange her. Unser 'Arier' - groß, blond, blauäugig - trug die Koffer. "Hallo Sir, what's in the cases?" "Rifles" Da war dann aber erst mal Hektik angesagt. Ob die gedacht haben, die Krauts wollen mal wieder England überfallen. ![]()
Hallo schnubbel241 oder Steffi,
auch von mir ein herzliches Willkommen. Komme auch fast aus deiner Ecke.
Du schriebst, Du konntest dein Hobby zum Beruf machen. Hat dieser Beruf denn dann auch mit Schießsport oder dem Schützenwesen zu tun, mal neugierig gefragt.
Apropos, das mit dem Weiterspinnen einer Diskussion kommt schon mal vor. Manchmal ergeben sich halt interessante Fragestellungen. Ist ja auch nicht so schlimm, ist ja hier doch noch recht überschaubar.
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Frank
Hallo Andrea und Happyshooter,
vielen Dank für eure Ausführungen zur Firma Truttman.
Ich finde die Abwicklung in Bezug auf das Anmessen und die Fertigung noch am gleichen Tag ja sehr interessant, denn es ist doch oft so, dass gerade bei Maßanfertigungen, welche als Fernauftrag laufen, oft etwas nicht richtig passt und dann ein elendes Hin und Her einsetzt. Vor Ort und bei direkter Anprobe lassen sich doch viele Sachen einfacher klären, denke ich mir.
Truttmann war hier bei uns in den Neunzigern ganz gut verbreitet und hatte auch einen guten Ruf. Mag sein, dass das auch ein bisschen mit Gaby Bühlmann zu tun hatte, die ja in der Zeit recht erfolgreich für WSB-Vereine an den Start ging und zusammen mit Heinz Reinkemeiner und MEC auch erfolgreiche Trainerarbeit leistete.
Leider ist die Internetseite von Tuttmann in Bezug auf die Bekleidung etwas schwach, um es mal vorsichtig zu formulieren. Und eben mal so einfach in die Schweiz zu fahren, um sich erst mal zu informieren, dafür ist mir der Weg dann doch etwas zu weit.
Haben die denn wenigstens gedruckte Prospekte oder einen Katalog?
Viel Erfolg mit deiner neuen Jacke und Gut Schuss.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo Carsten-Patriot,
ich kenne zwar den BHDS und dessen Bruderschaften, aber dieser Heimatschutzbund (HSB) sagt mir bisher gar nichts, obwohl ich ja auch ein Landsmann von Dir bin. Das scheint mir mehr eher eine regionale Angelegenheit speziell in Ostwestfalen zu sein, oder?
Kannst Du mir die Sache mal etwas näher beschreiben.
Hier in meiner Ecke (mittleres Westfalen, Tor zum Sauerland) gibt es viele verbandslose traditionelle Schützenvereine, dann natürlich den WSB und den traditionellen Sauerländer Schützenbund (SSB) und ein paar versprengte Bruderschaften (kurkölsch).
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Frank
Meinst du, dass die Jacken unzulässig werden, weil keine Taschen mehr erlaubt sind?
Jau, no Pockets. Sollte es so kommen, werden sich bestimmt die ganzen Heißkisten schon bei der Kreismeisterschaft daran hochziehen. Ich mag es jedenfalls nicht, wenn ich mal wieder an meiner Jacke rumschnibbeln muss. Und wo soll ich zukünftig mit meinem Taschentuch hin?
Die Forderung nach dem Abrunden der vorderen Schuhsohlen dürfte bei den meisten Kniend-Schützen auch nicht gerade für Begeisterungstürme sorgen.
Auch wenn mir die Kürzung der Schießzeit in 3x20 und LG (Zuganlagen) so nicht gefällt, so finde ich doch gut, dass es scheinbar in 3x40 nur noch eine Gesamtzeit geben soll. So kann sich jeder die Zeiten für die Stellungen selbst einteilen und niemand braucht mehr auf andere zu warten.
Wie ich schon sagte, das mit der Hakenkappe verstehe ich noch nicht so richtig. Soll das heißen, dass die Krümmung der Kappe nach oben nicht das Maß von 25mm in Bezug auf den tiefsten Punkt überschreiten darf?
Es ist erst mal nur ein Entwurf der ISSF. Aber einiges von dem könnte schon so kommen und wird dann auch in der Sportordnung des DSB landen.
Ach, ich vergaß, Sportordnungen werden ja zur Zeit vom BVA nicht genehmigt. ![]()
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Frank
Hallo Freunde,
ich finde, es ist gut gelaufen. Viele haben dazu beigetragen und einige haben sich wirklich engagiert. Das Ergebnis zeigt auch, dass bei besserer Ausarbeitung und Vorlaufzeit deutlich mehr gehen könnte. Allerdings sollten wir auch aufpassen, das Instrument der, ich nenne es mal so, Mobilmachung, nicht stumpf werden zu lassen. Diese Petition kam zur rechten Zeit. Massive Angriffe in und aus Bremen, das Problem Ketschmann beim WSV, der neuerliche Vorstoß der Grünen, haben die Solidarität und das Problembewusstsein unter den Schützen wachsen lassen. Ich sagte ja schon, gerade die Waffensteuer war angetan, uns weiter zu einen. Auch durch Menschen wie Jürgen Wintjen hat unser Protest eine klare und deutliche Stimme bekommen.
Generell, es tut sich was im diesem Schützenland, vom Norden bis in den Süden, an der Basis wie auch in den Verbänden. Der DSB bringt jetzt einen zusätzlichen Newsletter mit waffenrechtlichen Themen. Auch Politiker werden diese Regungen und den großen Unmut dahinter wahrnehmen.
... Katja hat mich dann aber drauf hingewiesen, dass viele deutlich besser formulierte Petitionen gar nicht zur Mitzeichnung freigegeben bzw. akzeptiert werden ...
Jeder sollte sich mal Gedanken darüber machen, warum das so war bzw. ist. Könnte man dahinter vielleicht Absicht vermuten? Wurde dieses Verhalten bisher nur in Bezug auf waffenrechtliche Themen beobachtet, oder lässt sich das Gebahren so themenübergreifend nachvollziehen? Im Klartext, schlecht ausgearbeitete und unausgegorene Petitionen werden zugelassen, gute und vom Inhalt her mit hohen Erfolgsaussichten ausgestattete Petitionen werden abgelehnt. So ein Verhalten, sollte es nachvollziehbar und belegbar sein, wäre doch sicher auch für weitere Kreise interessant.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hinten sitzt ja die Kappe, welche in der Höhe verschiebbar ist, auf einer Zwischenplatte und diese Zwischenplatte sitzt wiederum verschraubt auf dem Ausleger, jenes Teil, welches Du mit tragend meinst. Es sollte doch möglich sein, zwischen dieser Zwischenplatte und dem Ausleger Distanzstücke oder Klötzen zwischenzufügen.
FWB hat auf seiner Seite eine Explosionszeichnung. Nach flüchtigem Blick sollte das so möglich sein.
Mit bestem Schützengruß
Frank