Es ist gerade in der Branche nicht unüblich, dass da auch munter für und untereinander produziert und umgelabelt wird.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Es ist gerade in der Branche nicht unüblich, dass da auch munter für und untereinander produziert und umgelabelt wird.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo @DanielB,
Eley Club und Sport sind eine andere Schiene. Da ist - jetzt ganz vorsichtig ausgedrückt - gar nicht sicher, ob die auch wirklich von Eley gefertigt werden oder nur in deren Auftrag und vom möglicherweise sogar wechselnden Fremdherstellern.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo @Felix,
die durch das Waffenrecht vorgegebene Forderung der schriftlich festzuhaltenden Einverständniserklärung stellt ja einen Sonderfall für unseren Sport dar.
Aber nachdem wir diesen Aspekt wohl inzwischen erschöpfend abgearbeitet haben, sollten wir uns nun den weiteren Feldern, welche Du ja auch schon in deinem Eingangsbeitrag angesprochen hast und welche auch eher allgemeine, also nicht nur für unseren Sport geltende Aspekte der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen betreffen, widmen.
Ich würde mich dabei allerdings nicht so sehr auf das Aufnahmeformular konzentrieren. Meiner Auffassung nach kann und sollte das sogar neutral bleiben und könnte sogar selbst und alleine von den Neu-Mitgliedern unterschrieben werden. Durch die zusätzliche Einverständniserklärung wird es ja zudem auch bindender.
Es ist aber zwingend nötig, dass wir uns als Verein auch dessen bewusst sind, dass man mit den Angebot an Minderjährige auch eine Menge Verpflichtungen eingeht und das man deshalb auch haftbar gemacht werden kann. Es sind deshalb auch bestimmte, ich nenne es mal so, verbindliche Spielregeln nötig, und diese müssen nicht nur im Verein kommuniziert und festgelegt werden, sie müssen auch den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten mitgeteilt werden und das am besten auch in schriftlicher Form. Dabei müssen dann auch so Aspekte wie feste Übergabepunkte zu festen Zeiten und wie generell die Anfahrt zum Schießstand erfolgen soll, ob ein Fahrdienst eingerichtet werden soll und wer den zu übernehmen hat usw, beachtet werden.
Dazu zählt auch die Verpflichtung zur Beaufsichtigung während der kompletten Anwesenheit der Minderjährigen und dabei ist es auch wichtig, diese Verpflichtung von der nur für unseren Sport geltenden gesetzlichen Verpflichtung der Beaufsichtigung des Schießens durch eine verantwortliche Aufsichtsperson zu trennen.
Wir sollten uns auch Gedanken machen, welche Auswirkungen die Aufnahme von Minderjährigen über diesen Übungsbetrieb hinaus für unseren Verein haben kann. Dazu zählen dann so Aspekte wie das Mitsprache- und auch Stimmrecht. Soll dieses im gleichen Umfang gegeben werden, wie bei Erwachsenen, oder soll z. Bsp. den Minderjährigen die Möglichkeit gegeben werden, ein eigenes Gremium zu bilden und auch eigene Interessenvertreter zu wählen usw. usw. Diese Aspekte tangieren auch unsere jeweilige Satzung.
Zu guter Letzt: Dieser Beitrag soll erst einmal nur eine schnell und einfach nur den Gedanken folgend hingeschriebene Anregung sein. Deshalb bitte auch nicht gleich jede einzelne Formulierung auf die Goldwaage legen. Ist auch nicht mein Spezialgebiet.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo,
ein recht bekannter Spitzenschütze und Eley-Repräsentant ließ mal durchblicken, dass es für Eley eher schwieriger sei, diese Qualitätsabstufungen nach unten hin einzuhalten denn nach oben hin. Die jeweiligen Serien von denen kommen danach wohl alle erst mal aus einer Maschine und erst danach wird nach Tenex, Match oder Edge selektiert. Und dabei ergibt sich wohl regelmäßig eher ein Überangebot von Patronen, welche die eigenen Qualitätsansprüche für ein Tenex- oder zumindest Match-Label erfüllen.
Die Bewertung dieser Aussage und was das für den Markt und auch das Preisgefüge bedeutet, überlasse ich ich hier mal besser dem geneigten Leser.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Kleine Ergänzung:
Man sollte darauf achten, dass nach Möglichkeit ALLE vermeintlichen Sorgeberechtigten per Unterschrift ihre Zustimmung erteilen.
Aber man sollte das Formular auch so neutral gestalten, dass nicht von vorne herein der Eindruck entsteht, es wären generell immer zwei Unterschriften nötig. Erstens entspricht das nicht (mehr) der Lebensrealität und zweitens könnte solch ein Formular sonst sogar verstörend auf einen an einer Mitgliedschaft Interessierten Minderjährigen wirken, bei dem eben dieses klassische Familienmodell nicht mehr vorliegt. Das kann sogar bedeuten, dass der dann wegen der für ihn vermeintlich nicht lösbaren Hürde nicht mehr kommt. Und das wollen wir ja auch nicht.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Moin,
geht auch anders.
Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG – neue WBK für Sportschützen
Gut, über die 18er-Nummer könnte man noch streiten, aber ansonsten.
Problematisch kann diese von den Verbänden teilweise gelebte Praxis mit der konkreten Nennung einer Waffe werden, wenn so ein Antrag dann auch noch bei einer absoluten Überflieger-Behörde landet. Dann hat man hinterher unter Umständen auch schon mal eine neue WBK Gelb mit Voreintrag.
Glaubt ihr jetzt nicht? Doch, alles schon passiert!
Mit bestem Schützengruß
Frank - war auch schon mal im Besitz einer Machtbüchse
Hallo Kogge,
ihr mögt ja bei euch ein wahrer Musterverein sein, ich kann Dir aber aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen versichern, dass es bei den meisten mir bekannten Vereinen eher anders ist. Gerade was solche Fragen wie diese hier angeht, ist der Kenntnisstand in vielen Vereinen oft erschreckend gering. Ist ja auch alles kein Problem, solange nicht mal wirklich was richtig schief geht, was Gott sei Dank eher selten vorkommt.
Und zu den Landesverbänden: Selbst da ist nicht immer alles Gold, was glänzt. Sieht man in diesem speziellen Fall auch schon alleine an den vielen fehlerhaften Formularen, welche dort immer noch angeboten werden.
Den Austausch hier im Forum sollte man hingegen nicht unterschätzen. Schon alleine durch die Vielzahl der Teilnehmer aus allen Teilen unseres Landes und teils sogar darüber hinaus, mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen und auch speziellen Interessen und mit oft auch recht unterschiedlichen Sichtweisen, ergibt sich hier meistens auch ein deutlich runderes und letztlich auch fundierteres Bild als nur durch den Austausch auf lokaler Ebene. Hier ist schon eine Menge Fach- und Spezialwissen unterwegs und zwar auf allen Gebieten. Etwas sortieren und auch verstehen wollen bleibt einem allerdings auch hier nicht erspart. ![]()
Und selbst eine auch mal etwas härter geführte Auseinandersetzung über den vermeintlich richtigen Weg muss nicht unbedingt immer schlecht sein. Allerdings mangelt es da oft an der nötigen Streitkultur. ![]()
![]()
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo @Califax,
ich verfüge sicher auch nicht über mehr juristisches Fachwissen als Du,
würde aber einfach mal behaupten wollen, schon die Tatsache allein, dass es Konstellationen gibt, wo eine Person über das alleinige Sorgerecht verfügt, verbietet schon eine generelle Forderung nach mehreren Sorgeberechtigten.
Und zum zweiten Teil: Da ja alle Positionen in den Satz im Plural verfasst wurden, ergibt sich daraus ja auch der letzte Plural. Das ist die allgemeine Verpflichtung für alle Aufsichten. Und deshalb steht es meiner Meinung nach auch nicht im Widerspruch zur singulären Forderung für den Einzelfall.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Ich vermute mal, unser @Califax möchte die Grünlinge ganz bestimmt nicht entschuldigen, sondern meint wohl eher, man solle Menschen mit klar erkennbaren Macken und auffälligen Persönlichkeitsstrukturen besser nicht zu Mitentscheidern machen,
wenn es darum geht, Regeln und Modelle für eine allgemein gültige Ordnung zu entwerfen und festzulegen.
Mit bestem Schützengruß
Frank ... solange es noch Bäume gibt (Mehmet S. FC Bayern)
Nein, es müssen beide/alle Sorgeberechtigten unterschreiben- wenn alle Sorgeberechtigten eine Person ist, in den häufigsten Fällen dann alleinerziehend und ein alleiniges Sorgerecht- selbst das würde ich mir handschriftlich vor die Unterschrift des Sorgeberechtigten setzen lassen!
Hallo Felix,
woher nimmst Du die Gewissheit, dass beide/alle unterschreiben müssen? Zumindest aus dem Waffenrecht geht das so eindeutig nicht hervor.
Ich begrüße diese wichtige Diskussion, aber gerade weil es sich hier um rechtliche Dinge handelt, würde ich es doch begrüßen, wenn etwas mehr mit Belegen gearbeitet würde, statt einfach nur etwas zu behaupten.
Verstehe mich bitte nicht falsch, es ist schon sinnvoll, den Kontakt und auch das Vertrauen zu den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten zu suchen und auch zu pflegen. Die Frage ist nur, besteht auch tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung dazu? Oder ist es nicht eher so, dass wir als Verein auch darauf vertrauen dürfen, dass derjenige, welcher da unterschreibt, entweder alleine entscheiden darf oder aber den Willen des Partners mitberücksichtigen muss, also nur dann unterschreiben darf, wenn er auch weiß, dass der Partner nichts dagegen hat. Wir haben ja schließlich weder die Möglichkeit noch das Recht, vor Aufnahme erst mal die kompletten Familienverhältnisse zu durchleuchten. Und das klassische Familienmodell - Vater und Mutter, verheiratet - ist bei uns ja schon länger nicht mehr einzige Realität.
Apropos, habt ihr euch auch mal die von @GroMar verlinkte Tabelle angeschaut. Die ist zwar abgesehen von einigen Kleinigkeiten und generell umstrittenen Punkten - § 3 (3), wirklich feste Altersgrenze nach unten, wirklich generelles GK Verbot - soweit ganz in Ordnung, enthält aber zumindest formal doch auch wieder einen ziemlichen Klopfer.
http://www.bssb.de/bssb/Waffenrec…Jugendliche.pdf
Wer erkennt den Klopfer?
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo @schmidtchen,
mit dem Sorgeberechtigten hast Du natürlich Recht. Weiß auch nicht, warum ich diese Begrifflichkeiten immer wieder durcheinander bringe. Obwohl, ich bringe sie eigentlich gar nicht wirklich durcheinander und mir ist der Unterschied auch klar, ich schreibe oft nur 'Erziehungsberechtigter', wenn ich 'Sorgeberechtigter' meine. Etwa eine Freudsche Macke?
Also, das Gesetz verwendet richtigerweise den Begriff 'Sorgeberechtigter' und so sollten wir es auch halten.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo Kogge,
zumindest diese Einverständniserklärung ist eine waffenrechtliche Forderung und ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 10 000 EUR belegt werden. Da ist es vermutlich nicht die schlechteste Idee, sich etwas schlau zu machen.
§ 27 (3)
... Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. ...
Ich vermute mal, ohne geeignete Formulare geht da nur wenig. Das kann man natürlich bedauern und auch kritisieren. Daran halten solle man sich zur Zeit aber schon im eigen Interesse.
Andererseits, warum sollen wir uns den Kopf zerbrechen, wenn es andere schon für uns gemacht haben.
Vielleicht, weil die Erfahrung zeigt, dass man oft schon verloren hat, wenn man sich auf andere verlässt. ![]()
Mit bestem Schützengruß
Frank
Freunde,
bitte nicht alles durcheinander werfen!
1) Allgemeine Verpflichtung zur Aufsichtsführung
Aufsicht muss immer sein, bei jedem Schießen und völlig unabhängig vom Alter. § 10 u. 11 AWaffV
Einzige Ausnahme: § 11 (3) AWaffG
2) Besondere Verpflichtung bei Kindern und Jugendlichen § 27 (3) WaffG Stichwort JuBaLi
Hier gelten die jeweiligen Altersgrenzen für die jeweiligen Waffenarten wie auf dem Formular der DSJ richtig angeben.
Das Waffenrecht verlangt nach § 27 (3) die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Dafür gibt es auch gute Gründe und deshalb sollte man es dabei auch lassen.
ich setze den auch schon von @Califax hier zitierten Gesetzesteil noch einmal ein:
§ 27 (3) verlangt (erst mal) durch den ersten Monstersatz diese besondere Obhutsverflichtung (JuBaLi) für alle Minderjährigen (Kinder und Jugendliche). Kinder dürfen ab 12 Druckluft und Jugendliche auch KK und Flinte schießen.
Diese zunächst allgemein formulierte Forderung wird aber durch den letzten Satz zum Teil wieder aufgehoben. Und da steht, dass es für Jugendliche, das sind die ab 14, dieser besonderen Obhutsverpflichzung nicht mehr bedarf, wenn sie Druckluft schießen. Und für sonstige Waffen, damit ist hier KK und Flinte gemeint, bedarf es dieser besonderen auch nicht mehr für Jugendliche ab 16.
§ 27 (3) letzter Satz
Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
LG darf (ohne Sondererlaubnis) ab 12 (Kinder) geschossen werden. Jugendlicher ist man aber erst ab 14. Ja ja, man muss den Gesetzestext schon sehr genau und teilweise auch recht spitzfindig lesen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo GroMar,
deine im letzten Beitrag getroffenen Aussagen sehe ich auch so.
Aber zumindest im Gewehrbereich hält sich der Wertverlust ja noch in Grenzen. Mein LG 2001 hat mich 89 1100 DM gekostet und obwohl inzwischen sicher nicht mehr Stand der Technik, sind da zur Zeit mit etwas Glück immer noch 350 - 400 EUR drin. Meine 1807 hat mich gebraucht aus erster Hobbyhand 800 DM gekostet. Da gepflegt, dürfte es kein Problem sein, das Teil auch heute noch ohne Verlust zu verkaufen. Und mit Super Match Schaft, für den ich zugegebenermaßen gar nichts bezahlt habe
, wäre da sicher auch noch deutlich mehr drin.
Was mich deutlich mehr stört, sind die Preise für viele Zubehörteile oder Ersatzteile. Ein Satz Schaftschrauben nebst den Tellerfedern - im Prinzip alles Normteile - für 60 EUR ist für mich jedenfalls schon weit jenseits von Gut und Böse und nicht jeder Schütze hat ja die Kenntnisse und Möglichkeiten, sich selbst zu helfen. Da ist der Nutstein für die UIT-Schiene, den ich gestern suchte, für 5 EUR ja fast schon ein Schnäppchen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo Felix,
hier der Verweis auf das Formular der Deutschen Schützenjugend DSJ.
Das ist in dieser Fassung jedenfalls waffenrechtlich in Ordnung. Dazu war aber auch erst eine kleine Intervention nötig.
Einverständniserklärung nach § 27 (3) WaffG DSJ
Was hat man Dir denn so auf den Lehrgang vermittelt? Hoffentlich doch das Richtige, denn gerade bei dem Thema findet man inzwischen landauf und landab die wildesten Auslegungen und Interpretationen. Und selbst die Landesverbände bieten zum Teil immer noch fehlerhafte Formulare an.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Hallo GroMar,
zugegeben, ich habe da wohl etwas zu viel in deine Aussage hinein interpretiert. Dafür bitte ich um Nachsicht.
Allerdings teile ich deine Argumentation auch so nicht.
Für die naiven Gutmenschen ist es schlicht egal, ob nun 10 oder 5 Millionen. Die hören eh nur Millionen und denken oh Gott oh Gott, so viele, was da alles mit passieren kann. Dass so gut wie nichts damit passiert, wird einfach ausgeblendet. Es könnte ja doch. Und überhaupt, wozu braucht man überhaupt Waffen? Und Sport, das ist doch gar kein richtiger Sport. Wer erst einmal über eine derart gefestigte Meinung verfügt, den kann man in der Regel mit rationalen Argumenten nicht mehr überzeugen.
Man kann nur auf die Vernunft derer hoffen, die letztlich die Entscheidungen treffen. Und da sind sinkende oder kleinere Zahlen eher kontraproduktiv. Einmal, weil bei gegebener Missbrauchszahl die normierte bzw. die auf die Gesamtzahl bezogene Missbrauchsrate um so kleiner wird, je größer die Gesamtzahl ist.
Hinzu kommt ja auch noch, dass bei abnehmender Waffendichte auch die Anzahl der legalen Waffenbesitzer sinken dürfte. Da dürften dann doch eher die Verbieter Morgenluft wittern. Seht her, wir haben den Druck verschärft und es scheint zu funktionieren. Und größerer Widerstand wurde uns ja bisher auch nicht entgegengebracht. Und je kleiner wir die Gruppe kriegen, um so geringer wird auch ihre Bedeutung und ihr auch bisher schon kaum zu spürender Einfluss. Zudem, und das könnten sogar auch die noch etwas Nachdenklicheren vermuten, wenn sich die Zahl der Waffen so einfach reduzieren lässt, dann brauchen die ja wohl wirklich auch gar nicht so viele Waffen und vielleicht geht es ja sogar ganz ohne diese, zumindest ohne diese 'besonders gefährlichen' Feuerwaffen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Außerdem kann man doch auch ein Stück weit froh sein, wenn sich rausstellt, dass nicht so viele Waffenbesitzer/Waffen im Volk sind. Zum Teil musste man ja in den Medien den Eindruck gewinnen, dass die Schützen "bis an die Zähne" bewaffnet sind und schon daraus eine potentielle Bedrohung hergeleitet wurde. Das stellt sich allerdings zunehmend als falsch heraus .. eben "dank" Nationalem Waffenregister.
Ich fasse es einfach nicht!
Was ist eigentlich an der hinlänglich bekannten Tatsache, dass legal besessene Schusswaffen in unserem Land überhaupt keine signifikante Rolle in Bezug auf Missbrauch und Verbrechen spielen und auch nie spielten, so schwer zu kapieren?
In Wirklichkeit sind die jährlichen Opferzahlen seit Jahrzehnten so gering, dass man sich von Regierungsseite noch nicht einmal traut, diese auch im Klartext zu veröffentlichen. Nein, um wenigstens halbwegs vorzeigbare Zahlen nennen zu können und um damit auch weiter Stimmung machen zu können, wirft man lieber alles in einen großen Topf und rührt diesen dann auch noch kräftig durch. (PKS und Lagebericht Waffenkriminalität)
Schon wieder vergessen, es waren hauptsächlich genau zwei spektakuläre Verbrechen im letzten Jahrzehnt, die zum Anlass dieser ganzen Hetzkampagnen insbesondere gegen Sportschützen genommen wurden. Und da dass nicht reichte, wurde auch zusätzlich noch jeder auch nur halbwegs passende Vorfall in teils fernen Ländern zum Anlass genommen, weitere Sauen durchs Dorf zu jagen. Die Motive dahinter waren nie redlich.
Und die Waffen im Volk, über die man sich vielleicht wirklich Sorgen machen müsste, oder auch nicht, je nach Standpunkt und Position, die findet man eh nicht in diesem unsäglichen Affenregister.
Und bevor hier jetzt wieder noch mehr von dieser mit Verlaub ganzen Scheiße "Guter Sportschütze gegen böser Sportschütze" hochkommt: Ich habe diesen schönen Sport schon länger und und vermutlich auch intensiver als die meisten hier betrieben und mache das auch heute noch gern, fast ausschließlich in den olympischen Disziplinen. Trotzdem finde ich es unsäglich, dass ich mir vorschreiben lassen muss, wie und wie oft ich diesen Sport ausüben muss, damit der Besitz meiner zwei Einzellader, die ja auch mein für teures Geld erworbenes Eigentum sind und an denen ich auch hänge, gerechtfertigt bleibt.
Und deshalb bedanke ich mich auch ganz herzlich bei all den blöden Pudeln in unseren Reihen, die bisher jede weitere und sei es noch so dämliche Restriktion und Verschärfung nicht nur einfach so hingenommen haben, sondern dafür sogar auch noch Verständnis aufgebracht haben und diese oft sogar selbst begrüßt haben und dadurch auch längst den Grundstein für weitere Restriktionen gelegt haben. Und vergessen wir dabei nicht den Traum von der leuchtenden Zukunft.
Mit trotzdem bestem Schützengruß
Frank
Hallo Freunde,
schieb doch einfach mal den Diopter noch 1 - 2 cm weiter nach vorne und probiere dann mal, ob Dir so noch bessere Schussbilder gelingen und ob die vermeintlichen Zielfehler nachlassen. Wobei mich dabei aber auch noch die Frage interessieren würde, warum Du dir mit diesen Zielfehlern so sicher bist. Meiner Erfahrung nach passieren solche Ausrutscher eher, wenn die Gesamtwahrnehmung nicht mehr stimmt, wenn man z. Bsp. sich wieder aufbauende oder verändernde Spannungen im Anschlag nicht mehr wahrnimmt, wenn man das unsaubere Abziehen nicht mehr wahrnimmt oder wenn man viel zu lange zielt und das Gehirn dann schon längst mit so einer Art Speicherbild arbeitet.
Ich habe mal ein paar Visier- oder Zielbilder geklaubt. Sie sind für den Zweck zwar alle nicht ganz perfekt, können aber wohl doch helfen, die Problematik zu verdeutlichen.
Visierbild_1 zeigt zeigt wohl das Ideal, ein in der Praxis aber eher unrealistisches Abbild. Dadurch, dass der Korntunnel einen so großen Raum in der Diopterbohrung einnimmt, dürften Zielfehler wohl weitestgehend ausgeschlossen sein, es sei denn, unsere Wahrnehmung spielt uns z. Bsp. durch zu langes Zielen einen Streich. Dieses Verhältnis zwischen Korntunnel und Diopterbohrung kann man aber bei den von uns üblicherweise verwendeten Elementen und den üblichen Visierlängen wohl nur erreichen, wenn man für einen recht großen Abstand zwischen Diopter und Auge sorgt. Probiert es einfach mal selbst aus; einfach mal den Diopter 1 - 2 cm weiter nach vorne schieben. Der Seheindruck dürfte dann zwar für die meisten von euch erst mal gewöhnungsbedürftig sein, auch wegen der unterschiedlichen Helligkeitswahrnehmung, mögliche Zielfehler können so aber deutlich besser wahrgenommen und damit auch vermieden werden.
Unrealistisch ist an dem Bild zudem, dass wir nicht in der Lage sind, alle drei Abstandsebenen gleichzeitig scharf zu sehen. Unser Auge kann immer nur auf eine Entfernung fokussieren sprich scharf stellen. Wenn junge Menschen meinen, sie könnten das doch, so liegt das daran, dass unser Auge dann schnell hin- und her schaltet und so der Eindruck gleichzeitiger Schärfe entsteht. Die Elastizität der Augenlinse, welche dieses Umschalten ermöglicht, nimmt mit dem Alter ab und irgendwann können wir dann ohne Hilfsmittel (Lesebrille) gar nicht mehr richtig im Nahbereich fokussieren. Unsere Augen sind nämlich im entspannten Ruhezustand auf die Ferne fokussiert. Das ist ja auch wichtig so, denn von da kommt ja auch der Tiger oder die Schwiegermutter und den/die sollten wir schon möglichst früh wahrnehmen.
Besser ist das auf jeden Fall.
Jetzt kommt aber ein wichtiger Punkt für das richtige Zielen. Im entspannten Zustand liegt der Fokus unserer Augen auf dem Fernbereich. Das bedeutet aber, wir sehen das Ringkorn schon unscharf. Wir müssen aber, auch um diese Zielfehler (Korntunnel liegt nicht in der Mitte der Diopterbohrung) und auch weil Fehler, welche durch den ansonsten unscharfen Rand des Ringkorns entstehen, größere Auswirkungen als eine leicht unscharf wahrgenommene Scheibe haben, unbedingt auf das Ringkorn scharf stellen, auch wenn wir uns erst mal vom Kopfe her damit schwer tun, denn wir wollen ja das Ziel treffen. Deshalb schauen wir auch dahin und versuchen auch, die Scheibe möglichst scharf zu sehen. Das ist aber falsch und deshalb müssen wir uns auch wirklich fast schon zwingen, auf das Ringkorn zu fokussieren. Das kann auch bedeuten, dass unser normales Brillenglas, welches ja auch für das Sehen in der Ferne eingestellt wurde, korrigiert werden muss. Und zwar in Richtung Plus. Beträgt z. Bspl. bei leichter Kurzsichtigkeit der Dioptrienwert -2,0, dann kann ein Glas mit -1,75 oder -1,5 die Fokussierung auf das Ringkorn erleichtern.
Es ist jedenfalls ganz wichtig, das auch wir Gewehrschützen genau wie die Pistolenschützen auf das Korn fokussieren und nicht auf die Scheibe. Eine leicht unscharfe Scheibe mag zwar für diejenigen, welche das bisher nicht gemacht haben, zunächst erst mal sehr gewöhnungsbedürftig sein, führt aber fast immer zu engeren Schussbildern und hilft auch diese Zielfehler zu vermeiden.
Visierbild_2 liefert wohl ein realistischeres Abbild, wobei mir dabei aber das Ringkorn schon deutlich zu klein gewählt wurde. Jedenfalls erkennt man, dass jetzt, wo der Korntunnel weniger Raum in der Diopterbohrung einnimmt, es auch etwas schwieriger wird, schnell zu überprüfen, ob dieser sich auch wirklich genau in der Mitte der Bohrung befindet.
Viesierbild_3 verbessert die Sache mit dem Ringkorn und zeigt zudem auch noch ein verkanntetes Visier- oder Zielbild. Aber auch hier ist der Abstand des Korntunnels zum Rand des Diopters immer noch etwas groß. Wer das weiter verbessern möchte, muss entweder den Diopter noch etwas weiter vom Auge wegschieben, einen größeren Korntunnel verwenden oder aber vielleicht auch den Duplex mit diesem Zwischenring verwenden, dann allerdings auch den Preis der höheren Komplexität in Kauf nehmen oder lernen, damit umzugehen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Es wäre voll regelkonform, nach den Regeln des DSSWB
Sicher, nach den Regeln von Taka-Tuka-Land vermutlich auch. ![]()
Aber Du hast schon Recht, wenn man DSB meint, dann sollte man auch DSB schreiben.
Mit bestem Schützengruß
Frank - fragt sich gerade, wer oder was der DSSWB denn nun ist ![]()
Hallo Krümel,
ich selbst habe keinen Mirror und habe den auch noch nie getestet, kann mir allerdings schon vorstellen, das der manchmal ganz hilfreich sein kann, vermutlich aber auch gewöhnungsbedürftig. Ich vermute, mich würde das Teil wohl eher irritieren denn mir wirklich nutzen.
Zielfehler bedeutet ja, dass man nicht gerade durch das Diopter schaut. Das bedeutet dann aber auch, dass der Korntunnel dann nicht mehr genau in der Mitte der kreisrunden Fläche des Diopters sitzt. Und diese Abweichung kann man besser wahrnehmen und kontrollieren, wenn der Korntunnel einen möglichst großen Bereich der Fläche einnimmt. Und das erreicht man wiederum, indem man einen nicht zu kleinen Abstand zwischen Auge und Diopter wählt, also nicht in den Diopter 'hineinkriecht'. Der Duplex versucht das Problem ja auch ähnlich zu lösen, indem ein weiterer Zwischenring in das Visier- und Zielbild eingefügt wird, fordert dafür aber auch den Preis der höheren Komplexität und der damit möglicherweise verbundenen Ablenkung.
Das ist übrigens auch der Grund, warum bei Verwendung einer Visierlinienverlängerung (Tube), welche ja zumindest theoretisch auch die Zielpräzision verbessert und zudem auch noch sonstige Vorteile mit sich bringt, weil das Korn ja mehr in Richtung Scheibe verlegt wird, was wiederum bei der Fokussierung hilft, auch oft geraten wird, einen vom Durchmesser her größeren Korntunnel zu nehmen.
Mit bestem Schützengruß
Frank