Beiträge von frank17

    Zum Einstieg mal ein ganz anderer Ansatz:

    Gegeben sei ein perfekt eingeschossenes Gewehr, welches bei idealem Zielbild exakt die Zehn trifft. Nun bauen wir eine Visierlinienerhöhung von beispielsweise 20mm Höhe sowohl beim Korntunnel als auch beim Diopter ein. Was passiert bei unveränderter Visiereinstellung?

    => Der Schuss landet ca. 20mm unter der Zehn.

    Warum???

    Nun, wir haben mit dem Einbau der Visierlinienerhöhung den Lauf und damit die Flugbahn der Geschosse ca. 20mm tiefer gelegt (wir lassen den Winkel, der zum Ausgleich der ballistischen Kurve dient, hier erst mal außer Betracht).
    Um die mit der Visierlinienerhöhung verursachten Tiefschüsse auszugleichen, müssen wir am Diopter entsprechend korrigieren (zig Klicks "bei T"). Die am Diopter zu berücksichtigende Höhendifferenz ist abhängig vom Verhältnis der Visierlänge zum Abstand des Ziel vom Diopter. Der erforderliche Höhenversatz am Diopter beträgt daher weniger als 2mm.

    So weit einverstanden?

    ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp -----

    Jetzt zu Deiner Ausgangslage. Ich habe es so verstanden, dass Du sowohl die maximal zulässige Kornhöhe (60mm über Laufachse) als auch die maximal zulässige Schaftkappentiefe (220mm unter der Laufachse) ausgeschöpft hast. Bezüglich der bekannten Verstell- / Variationsmöglichkeiten ist damit Endstation. Wie übrigens bei vielen Schützen ...

    Um den Diopter noch weiter zu erhöhen planst Du, nur unter diesen (also nicht auch unter den Korntunnel) eine zusätzliche Erhöhung einzubauen?

    (Die angesprochene Schrägstellung des Korns bewirkt alleine nichts, wäre aber bei nicht flachen Kornen erforderlich, damit die Öffnung nicht oval erscheint?!)

    ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp -----

    Und jetzt mal weiter laut gedacht:

    Durch die zusätzliche Erhöhung des Diopters schießt das Gewehr jetzt zu hoch, da sich der Winkel des Laufs gegen die Horizontale vergrößert. Um diese Hochschüsse zu kompensieren, müssen wir am Diopter jetzt "bei H" korrigieren. Wie weit muss korrigiert werden?

    => Nun, so weit, bis die Iris exakt in der Höhe steht, wie sie vor dem Einbau der zusätzlichen Erhöhung stand.

    Im Endeffekt wäre Dein Dioptergehäuse zwar höher gelegt, die Durchblicköffnung würde sich aber in der gleichen Höhe befinden (müssen) wie vorher. Der gewünschte Effekt wäre damit also nicht erzielbar.

    Zum Bestätigen oder Widerlegen ... zum Rechnen hatte ich keine Lust ;)

    ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp ----- schnipp -----

    Was bleibt ansonsten?

    - höheres Einsetzen (trotz Deiner berechtigten Ausführungen dazu)
    - Verkanten zum Körper hin
    - ausgelagterte Visierung

    oder eine Kombination davon

    Du meinst damit Centra - Iris-Ringkorn Vario-Swing und Centra - Korntunnel Score zu kombinieren.


    Der Korntunnel muss nicht zusätzlich drehbar sein, wenn schon das Korn drehbar ist. Also entweder z.B. Centra - Iris-Ringkorn Vario-Swing und normaler Korntunnel oder normales (verstellbares) Ringkorn und z.B. Centra - Korntunnel Score.

    Wenn du die Erhöhung von max. 6 cm schon ausgereizt hast, dann versuche das Gewehr etwas höher im Anschlag zu halten.


    Und/oder zum Körper zu verkanten (aber diese Absicht lag der Anfrage wohl zu Grunde).

    @myth:

    einige kurze Anmerkungen:

    • Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Sinnhaftigkeit von Pol- und Farbfiltern. Ich würde sie nicht mehr missen wollen. Farbfilter können bei schlechteren Lichtverhältnissen den Kontrast erhöhen. Polfilter (man nehme eine Iris mit ZWEI gegeneinander drehbaren Polfiltern!) können zur stufenlosen Helligkeitsreduzierung genutzt werden.
    • Es gibt z.B. verstellbare Ringkorne, die entsprechend der Verkantung verdreht werden können, z.B. 'Centra Iris Ringkorn Vario Swing'. Diese passen auf einen normalen Korntunnel. Ein verstellbares Iris-Ringkorn ist zudem aus meiner Sicht ein Muss, um auf unterschiedliche Lichtverhältnisse und/oder persönliche Tagesformen eingehen zu können. Damit schlägst Du also zwei Fliegen mit einer Klappe.
    • Wenn Du dauerhaft mit Verkantung schießen willst, wäre ein drehbarer Diopter zweckmäßig, der entsprechend der Verkantung gedreht wird. Nur damit lassen sich erforderliche Höhen- oder Seitenkorrekturen jeweils mit Verstellung einer Dimension durchführen. Bleibst Du beim feststehenden Diopter, muss Du immer in beiden Dimensionen stellen, selbst wenn die Abweichung nur in eine Richtung geht.
    • Visierungserhöhung: achte auf den maximal zulässigen Abstand zwischen Kornmitte und Laufachse (60mm). Hast Du den zulässigen Verstellbereich der Schaftkappe ausgenutzt?

    hier findest Du noch mehr Kommentare zu Farbfiltern

    Einverstanden. Aber welche neue Erkenntnis würde Dir der Stift bringen? Den Korntunnel findest Du auch ohne und dessen Mitte kannst Du mit der benötigten Genauigkeit auch so erkennen. Ich fürchte eben, dass gerade der Stift (unbewusst) dazu verleiten würde, mehr aus der Sache zu machen - also zu versuchen, mittels des Stifts besser auszurichten als Du es ohne machst.

    Aber probiere es aus - Versuch macht klug. Klebe vielleicht erst mal mit Silikon, das dürfte am besten wieder abgehen.

    Zitat

    Realisiert die präzise Zielaufnahme in der Vorvisierungsphase


    Hmmm... welchem Lehrmodell folgt diese Aussage? Was möchtest Du damit erreichen und wo willst Du eine 'Vorvisierungsphase' in Deinen Schussrhythmus einbauen?
    Grundsätzlich solltest Du darauf hinarbeiten, dass der Aufbau Deines Anschlags so gut wird, dass ein 'Vorvisieren' - was auch immer das sein mag - nicht erforderlich ist. Im Gegenteil, einen solchen Schritt hielte ich für kontraprodukiv. Er könnte dazu führen, dass sich unnötige Belastungen und Spannungen ergeben.

    Nicht alles, was teuer ist, ist auch gut. Manches nicht einmal, wenn man es umsonst haben könnte.

    Ob man beim Trainer C Breitensport wohl unbedingt aktiv schießen muss?


    Bei der 'alten' Trainer-C-Ausbildung des RSB musste in Paarübungen die Trainertätigkeit geübt werden. Je nach Prüfungsthema (ausgelost) waren zum Abschluss ggf. auch Lehrproben in Paarübungen zu bewältigen. Dabei musste immer eine/r schießen und der/die andere die Rolle des Trainers übernehmen. Aktives Schießen war also zumindest Gegenstand der Ausbildung und für einige auch Teil der Prüfung. Auf die erreichten Ergebnisse kam es dabei nicht an - man musste keine bestimmte Ringzahl schießen, um Trainer werden zu können.

    Wie das nach den neuen Regularien (Aufteilung nach Breitensport und Leistungssport) gehandhabt wird, weiß ich (noch) nicht.

    Hallo,

    der Qualifizierungsplan des DSB sagt jeweils "Fortbildungsmaßnahmen zum ... sind vom jeweiligen Veranstalter zu testieren unter Angabe von: ...". Das alleine hilft also nicht bei der Beantwortung deiner Frage.

    Also spekuliere ich mal:

    Eine Teilnahmebescheinigung zu einem Fortbildungsseminar bescheinigt Dir die Teilnahme an einem Seminar. Ein Testat macht nichts anderes, ist nur ggf. formgebunden (z.B. per Eintrag in ein Testatheft zur Trainerlizenz). Letzlich geht es in beiden Fällen um die Dokumentation des Besuchs einer Fortbildungsmaßnahme und mittelbar um den Erwerb des vermittelten Wissens.
    Das erworbene Wissen liegt aber doch unabhängig davon vor, ob der Besuch der Maßnahme bereits Grundlage für eine Lizenzverlängerung war, ist oder sein wird. Es verliert weder an Wert noch verbraucht es sich dabei. Unter der Voraussetzung, dass eine Fortbildungsmaßnahme sowohl für die eine als auch für die andere Lizenzart anerkannt ist, muss sie m.E. bei beiden angerechnet werden.

    Du solltest beim Besuch einer Fortbildung einfach beide Testathefte vorlegen. Wenn der Ausbilder noch nicht in der Situation war, wird er vielleicht verwirrt sein. Aber ich denke, Du kannst ihn überzeugen (s.o.). Wenn nicht, würde ich ihn gerne kennen lernen :D .

    Deine Strategie ist schon mal gut. Grundsätzlich teilt Dein Auge eine etwaige Grundmüdigkeit. Wenn Du also fit am Stand aufschlägst, ist das eine gute Voraussetzung. Ab dann werden die Ratschläge wohl überwiegend theoretisch.

    Neben Deiner körperlichen Verfassung spielen da Licheinfallsrichtung, Helligkeit, Kontrast, Beleuchtungskonstanz, Zieldauer, ggf. korrekte Bemessung und Einstellung einer Brille usw. rein. Nicht alles kannst Du beeinflussen, nicht alle Einflüsse sind konstant. Du musst Dich halt damit arrangieren, so gut es geht. Einige Hilfsmittel können bei sachgerechtem Gebrauch einer Ermüdung durch Überanstrengung entgegen wirken - verstellbares Ringkorn, verstellbare Iris, ggf. Pol- und/oder Farbfilter.
    Sehr wichtig ist die dynamische Fokussierung, also nicht überwiegend auf eine einzige Entfernung (hier: Korn) scharfzustellen. Aber darauf achtest Du ja schon.

    Eigentlich sollte das (seit 20 Jahren?) nicht mehr gesagt werden müssen, aber man sieht es doch noch an und ab: schwarze Blenden sind Wohlstandsmüll und keineswegs für das nichtzielende Auge zu gebrauchen!

    Darf man echt erst ab 10 Lichtpunkt und ab 12 LG schiessen?

    Hi, war ein paar Tage afk und kann daher erst jetzt antworten.

    Für Lichtpunkt'schießen' gibt es kein Mindestalter. Ein Einstiegsalter von 10 Jahren nehme ich bei uns b.a.W. als Orientierungswert. Hat u.a. mit der Gruppenstruktur und der Betreuungsdichte zu tun ...
    Mag sein, dass mich irgend wann ein/e Jüngere/r überzeugt, auch in unseren Gesamtkontext zu passen - genauso behalte ich mir aber auch vor, unpassende Ältere auszusondern.

    Eine geballte juristische Bildung konnte ich anhand der Beiträge bei diesem Reinhart nicht wirklich erkennen.

    • Laien können mit Ihrer Auffassung Recht haben.
    • Fachleute können irren, falsche Schlüsse ziehen und/oder Unrecht haben.


    Reinharts Ausbildung ist m.E. völlig irrelevant.

    Auch Reinhart selbst sehe ich nicht als kritische Größe an. Er hat eine Meinung und äußert diese. Innerhalb von Schranken steht ihm Artikel 5 des Grundgesetzes dieses zu.

    Problematisch ist, wenn Diejenigen, die solche haltlosen und polemischen Anschuldigungen für Bare Münze nehmen, eine kritische Masse erreichen.

    Ein entsprechend motivierter Mensch kann nahezu beliebige Gegenstände und Stoffe dazu missbrauchen, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Kraftfahrzeuge, gesundheitsschädliche Flüssigkeiten, Elektrizität, Werkzeuge, Gase, Hunde, ... - all das ist Realität. Bislang kam m.W. niemand auf die Idee, das jeweilige Kollektiv der Nutzer zu diffamieren, nur weil Einzelne diese Dinge zum Schaden anderer einsetzten statt sie einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu unterwerfen.

    Was seit einiger Zeit passiert, ist Verunglimpfung, Diffamierung und Diskriminierung großer Teile der Bevölkerung. Und dies nur, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören - ohne jemals selbst einen Regelverstoß begangen zu haben oder dass ein hinreichender Verdacht bestehen könnte, zukünftig einen solchen zu begehen. Viele der in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen gegen Sportschützen beinhalten unwahre Tatsachenbehauptungen (oder bestehen ausschließlich aus solchen) und könnten strafrechtliche Relevanz haben (§§ 185 - 187 StGB). Wenn und soweit eine solche Äußerung uns als Individuum betrifft, können und sollten wir uns individuell zur Wehr setzen.

    Vom Gefühl her habe ich den Eindruck, als wäre der untere Haken im Wege.


    Wie äußert sich das? Etwa durch Wegdrehen des Gewehrs (vom Körper weg)? Dann schau mal da:
    Ansatzpunkt des Stützellbogens - Gewehr driftet nach rechts weg

    Ich habe da meine Schaftkappeneinstellung beschrieben, welche diesen Effekt beseitigt. Ich verwende die STOPPER Spezial-Standardkappe. An ihr gefällt mir besonders, dass die beiden Schiebestücke völlig zusammen geschoben werden können. Bei den sonst häufig verwendeten Schaftkappen bleibt trotz vielfältiger Verstellmöglichkeiten in der Mitte ein gerades Stück. Bei nicht besonders starkem Oberarm müssen dann die Schwenkstücke zu Gunsten eines sauberen Kontakts ggf. so eingestellt werden, dass sie störend wirken.

    Dürfte ich den Schreibenden in diesem Forum eine Frage oder auch mehrere stellen?


    Das deckt sich nach meinem Verständnis mit dem Grundansinnen eines Forums. :D

    Die übrigen Fragen lassen sich m.E. weder allgemeingültig noch im Namen Dritter beantworten. Versuch macht klug, also einfach fragen ... Für mich wäre äußerst interessant, in welchem Medium und mit welcher Zielstellung eine Veröffentlichung erfolgen soll.

    Bei meiner (schon länger zurück liegenden und nach Waffenrecht '74 konzipierten) Sachkundeausbildung war 'Notwehr und Notstand' ein zentrales Thema. Der Ausbilder war sehr darauf bedacht, uns die Grenzen des Erlaubten aufzuzeigen und die Risiken, falls man den schmalen Grat verlässt. Letztlich muss ein Betroffener sein Handeln einem Richter darlegen und diesen davon überzeugen, dass eine nicht strafbare Notwehrhandlung gegeben war. Es kommt dabei immer(!) auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an, so dass allgemeingültige Fragen und Antwortversuche pro Notwehr (und dazu noch mit Waffeneinsatz) aus meiner Sicht nicht so zielführend sind.

    Beim Threaderöffner hatte ich den Eindruck, er sucht nach Möglichkeiten, Begründungen und/oder Zustimmung aus unserem Kreis, im gegebenen Fall mal knallen zu können. Eine solche Zielstellung halte ich für verwerflich und äußerst schädlich für unseren Sport.

    M.E. diente die hier provozierte Diskussion dazu, Material und Argumente gegen unseren Sport zu sammeln und uns 'gesellschaftsbedrohende' Äußerungen zu entlocken. Ich hoffe nur, dass ein Unbeteiligter angesichts der nicht gerade sachlichen und qualifizierten Argumentation von Reinhart.Stahl dessen Auffassung nicht ohne Weiteres übernimmt.


    Dass es Sachkundeausbildungen ohne das Thema 'Notwehr' geben könnte, hätte ich nicht erwartet. Ich denke - gestützt durch den Verlauf dieses Threads - dass gerade in diesem Rahmen die Vermittlung von Wissen und die nötige Sensibilisierung der Sportschützen dringend erforderlich ist. M.E. sollte 'Notwehr' verpflichtender Bestandteil der Sachkundeausbildung sein. Hierzu bedarf es keiner Verschärfung des Waffenrechts, sondern nur einer einheitlichen Anwendung.


    Gruß
    Frank

    Hallo Reinhart,

    Du hast einen Standpunkt und vertrittst ihn, das ist völlig legitim. Allerdings kann ich aus Deinen Ausführungen nicht die Deinem angestrebten Berufsstand gebotene Objektivität und Ausgewogenheit entnehmen. Würdest Du eine Klausur genauso angehen? Nach meinen Beobachtungen reicht ein "basta, so ist es" keineswegs, einen Schein zu erreichen. Heranziehen der einschlägigen Rechtsnormen, Subsumtion, Ermitteln der vorgesehenen Rechtsfolge und die Bewertung möglicher Schuldausschließungsgründe hast Du sicherlich schon geübt. Das wäre ein Ansatz gewesen, der zum Ursprungspost hervorragend gepasst hätte. Schade, wenn gerade ein Vertreter der Rechtswissenschaften hier patzt.

    Du weißt, dass Notwehr und Waffenrecht per se nichts miteinander zu tun haben, da sie in getrennten Rechtsnormen geregelt sind. Ein Zusammenhang wurde in diesem Thread nur an Hand eines abstrakten Beispiels konstruiert und dann unzulässig verallgemeinert.

    'Legitimes Ziel', 'Geeignetheit', 'Erforderlichkeit' und 'Angemessenheit' sind Dir sicher bekannte Begriffe im Zusammenhang mit rechtsetzenden Maßnahmen und das in diesem Zusammenhang anzuwendende Schema auch. Dein Professor hat Dir sicher schon vermittelt, dass es nicht immer nur eine richtige Lösung eines vorgegebenen Falls geben muss. Wichtig ist, die eigene Lösung schlüssig zu entwickeln und zu begründen. Das alles vermag ich in Deinen Ausführungen nicht zu erkennen. Ich denke, das kannst Du eigentlich besser.

    "Irgendwann fällt dann auf, dass Sportschützen noch immer eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen ..." ist eine unzutreffende und unzulässige Verallgemeinerung. Ich befürchte, Du provozierst.

    Ich lade Dich herzlich ein, über die Sachverhalte Amoklauf, Notwehr und Schießsport sachlich zu diskutieren. Eine gefestigte Vorverurteilung trägt zu einer ausgewogenen Verständigung aber sicher nicht bei.

    Ich habe Waltherp99 gerade auf eigenen Wunsch gelöscht.

    Der Threaderöffner ist uns abhanden gekommen. Merkwürdig. Hat er sein Ziel erreicht oder aufgegeben?

    Gruß
    Frank

    Lieber Reinhart,

    wenn ich Dich im Kern richtig verstehe, dann stört Dich hier am meisten eine aus Deiner Sicht unzureichende und/oder fehlerhafte pauschale Auslegung von Rechtsnormen. Alleine daraus folgerst Du die Notwendigkeit eines schärferen Waffenrechts. Das würde bedeuten, dass aus nicht rechtskonformem Handeln oder auch nur nicht rechtskonformen Ansichten Einzelner Restriktionen zu Lasten der gesamten Gesellschaft oder zumindest einer repräsentativen Gruppe abzuleiten wären.

    Ich hoffe, dass eine solche induktive Schlussfolgerungen nicht wirklich zum Leitgedanken zukünftiger Rechtsetzungsverfahren werden. Wenn und soweit Rechtsnormen bei Adressaten nicht richtig ankommen, dann mögen sich die Urheber gelegentlich an die eigene Nase fassen. Gerade das deutsche Waffenrecht ist ein Musterbeispiel dafür, wie schlecht (unverständlich, interpretationswürdig, widersprüchlich) man ein Rechtsgebiet regeln kann.

    Deine Vergleiche zwischen Winnenden und einer abstrakten Notwehrsituation lassen keinerlei rechtswissenschaftliche Methodik erkennen. Weder liegt eine Kausalität noch eine als hinreichend anzunehmende Wahrscheinlichkeit von Zusammenhängen vor; m.E. spricht hier ausschließlich Emotion. Lass uns im Übrigen bitte über Amokläufe und über Notwehr getrennt diskutieren. Diese Dinge haben rein gar nichts miteinander zu tun und begründen auch kein Junktim zur Verschärfung des Waffenrechts.


    Gruß
    Frank

    Warum meinst du denn haben diese "Fitnesstempel" so einen Zulauf in den letzten Jahren?? Weil sie günstiger sind?? Ne, weil man da anonym und ohne viele Pflichten hingehen kann um sich Fit zu machen.
    Da gibt es keine Arbeitsdienste, man wird auch nicht unter druck gesetzt usw.

    Den Vergleich mit der Muckibude habe ich bei uns in der letzten Woche ebenfalls angebracht. Ich sehe allerdings noch einen weiteren Hintergrund. Die Menschen suchen m.E. anspruchsvolle Inhalte und diese zudem zu Zeiten, die Ihnen selbst genehm sind (und die durchaus wechseln können). 50 Euro im Monat werden so gerne 'investiert'.

    In einem gemeinnützigen Verein tun wir uns schwer, gegen solche kommerzielle Angebote anzukommen. Wir sind aber m.E. gut beraten, uns immer zu fragen, welche Interessen unsere Zielgruppe (potentielle Neumitglieder) haben und ob und wie wir diese wenigstens ansatzweise befriedigen können. M.E. geht das nur über anspruchsvolle Angebote. Ich selbst würde liebend gerne 20€ im Monat in einen Schießsportverein tragen, wenn sich dort ein qualifizierter Trainer regelmäßig um mich kümmern würde.

    Auch in meinem Verein gibt es das Problem mit dem demographischen Faktor. In der Altersgruppe zwischen 21 und 46 haben wir 2-3 tatsächlich aktive Mitglieder. Wenn ich das bei uns anspreche, dann entgégnet man mir regelmäßig, dass es bei anderen Vereinen genau so sei. Davon wird es aber nicht besser! Wenn sich jemand aus der bei uns nahezu unbesetzten Altersgruppe zu uns verirrt, was findet er vor, was ihn zum Wiederkommen bewegen könnte?

    Aus meiner Sicht wäre ein Gegensteuern schon vor 10 Jahren angezeigt gewesen. Anyway - die Vergangenheit können wir nicht mehr ändern. Angesichts der geringen Substanz ist das Nachholen natürlich sehr schwierig. Ein steiniger Weg, den wir aber gehen müssen. Ansonsten ist Endstation.