• Bin neu hier aber nach dem ersten tobern muss ich sagen es ist ein sehr gutes Forum und an den Antworten die ich gelesen habe auch sehr aufschlussreich. Ich möchte mit dem schiessen wieder beginnen. Vor 20 Jahren war ich schonmal in einem Schützenverein habe aber nur Luftgewehr geschossen. Jetz würde ich gerne mit grösseren kalibern schiessen und meine Frage ist wird die Zeit die ich in der Vergangenheit im Schützenverein war angerechnet wenn ich nun eine WBK beantragen möchte? Wenn ja welche Nachweise brauche ich. Die Sachkundeprüfung muss ich auf jeden Fall machen wo kann ich mich über den Stoff der Fachkundeprüfung informieren?

    Gruss

    Miguel

  • Hallo Miguel,

    wenn dein Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört, dann bestätigt der Verein gegenüber dem Verband deine Mitgliedschaft und deine Trainingseinheiten und der Verband bescheinigt Dir dann das Bedürfnis.

    Du benötigst neben Eignung, Zuverlässigkeit und Bedürfnis einen Nachweis über die Sachkunde. Fachkunde ist etwas anderes.

    Beachte die unterschiedlichen WBKs. Die Gelbe WBK kann bei Beschränkung auf bestimmte Waffen Vorteile haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Dank an Beide Frank's für die Erklärungen und für den link zu dem Fragekatalog. Ich habe meine Frage wahrscheinlich nicht verständlich genug gestellt ich versuchs nochmal anders. Also ich bin derzeit im Begriff wieder in einen Verein einzutreten und war schon ein par mal da und hab mit der Waffe eines guten Freundes geschossen. Bin aber momentan noch in keinem Verein. Ich werden mich in den nächsten Wochen anmelden. Ich war aber vor 20 Jahre ca. 2 Jahre in einem anderen Schützenverein und habe da Luftgewehr geschossen. meine Frage war: Kann ich mir die Zeit in der ich damals Mitglied war anrechnen lassen um meine WBK zu bekommen und wenn ja welche Nachweise brauche ich?


    Gruss


    Miguel

  • Hallo Miguel,

    ich glaube nicht, dass es möglich ist Dir deine frühere Mitgliedschaft anerkennen zu lassen um so "schneller" an die WBK zu kommen.
    Meiner Meinung nach ist es so, dass die Mitgliedschaft gerade dazu dient ,den Behörden zu zeigen, dass Du aktiv dein Hobby betreibst und aus diesem Grunde ein Bedürfnis hast, eine WBK zu beantragen .
    Die 20jährige Pause wird Dir sicherlich so ausgelegt werden, als hättest Du noch nie regelmäßig in einem Verein geschossen. Aber es schadet sicherlich nicht sich eine Bescheinigung zu besorgen und diese bei der Behörde vorzulegen, da Du so u.a. deine Kenntnis im Umgang mit Waffen dokumentieren kannst.
    Ich habe meine WBK erst vor kurzem Beantragt und habe dann auch auf dem Formular neben meinen Kenntnissen im Umgang mit Feuerwaffen, die ich aufgrund der SK-Prüfung nachweisen kann, auch angegeben dass ich diese Kenntnisse aufgrund meiner Vereinstätigkeit habe.

    Ich hoffe Ich konnte Dir weiterhelfen.

    Patrick

  • Hallo Miguel,

    deine Frage wurde schon richtig verstanden und formal auch beantwortet. Durch deine Aktivität im Verein weist Du dein Bedürfnis nach, also den Grund, warum Du eine Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen benötigst. Ob eine kurze Mitgliedschaft, die schon 20 Jahre zurück liegt, vor diesem Hintergrund Bestand haben kann, darfst Du dir gerne selbst beantworten. Dein Bedürfnis entfällt mit dem Austritt aus den Verein.

    Patrick hat den Sachverhalt ja schon etwas ausführlicher beantwortet.

    Maßgeblich für die Anerkennung ist (erstmal) der Sachbearbeiter deiner zuständigen Behörde. Aber ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen, ob ich dort mit einer 20 Jahre alten Bescheinigung unter Berücksichtigung des oben geschilderten Sachverhalts vorstellig werden sollte.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo,

    es gibt ja auch keinen Richtwert, nachdem man so und soviel Monate in einem Verein abgeleistet haben muss. Ich würde dir aber nicht empfehlen solch alte kurze Mitgliedschaften hervorzukramen. Schieße einfach ein gutes Jahr bei einem Verein, führe ein Schießbuch und zeige dich aktiv im Vereinsleben. Wenn du das ein- eineinhalb Jahre so durchziehst, solltest du die WBK auch beantragen können. Danach dann natürlich auch noch genauso aktiv weitermachen!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Paragraph 14 WaffG:

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


    Da steht "betreibt" und nicht "betrieben hat", was die gestellte Frage schon ziemlich eindeutig beantwortet.

    Das "regelmäßig" wird gemeinhin als mindestens einmal im Monat oder aber mindestens 18 Mal im Jahr interpretiert. Das ist die sogenannte 12/18 Regel.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Vielen Dank an alle, weiss jetzt bescheid. Es ist halt so das ich damals aus Zeitgründen und weil ich beruflich wegziehen musste aufgehört habe und nun ducrch einen alten Freund wieder Lust bekommen habe. Natürlich habe ich vor dann dabei zu bleiben. Es ist halt schade das ich nun sehr lange mit Vereinswaffen schiessen muss und dann erst meine eigenes Sportgerät kaufen darf aber es ist halt so und da muss ich jetz durch. Melde mich erstmal wieder an das ist schon mal ein ein Anfang und dann schauen wir mal wie es sich entwickelt.


    Lieben Gruss

    Miguel

  • So lange ist das nun auch wieder nicht. Bereits nach einem Jahr und fleißigem Training kannst du eine WBK beantragen. Auch eine Sachkundeprüfung musst du noch ablegen, auch das kostet Zeit. Somit wird das Jahr für dich ziemlich schnell vergehen.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo