Beiträge von frank17

    Da gibt es sicher unterschiedliche Bedürfnisse und/oder Regelungen. Auf was käme es Dir denn an?

    • Ich kenne Menschen, die interpretieren 'ehrenamtliche' Tätigkeit als ihren Beitrag zum Gemeinwohl und kämen nie auf die Idee, dafür Geld zu nehmen (sei es Entlohnung und/oder Aufwandsentschädigung). Die meisten reden nicht mal drüber.
    • Ich kenne gleichwohl Menschen, die aus ihrer 'ehrenamtlichen' Tätigkeit endlose Opferstories ableiten und immer eine Art von Gegenleistung erwarten, sei es Anerkennung, Mitleid und/oder Geld. Immerhin mache man ja ...


    Beide (Extrem-)Positionen sind legitim. Mischformen sind möglich und ebenfalls legitim. Allerdings kann doch jede/r für sich entscheiden, wie sie/er das 'Ehrenamt' wahrnehmen wiill. Es bedarf dazu doch keiner Vergleiche (die ja auch gerne an Hand des gewünschten Ergebnisses ausgewählt werden)?

    • Der Sonderdruck des Bundesanzeigers beinhaltet nur Dokumente, die auf dem Parlamentsserver (kosten-)frei verfügbar sind.
    • Die AWaffV wurde zuletzt durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (Verk/BekuaÄndG) geändert; die Änderung tritt zum 1.4.2012 in Kraft.
    • Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz tritt in Kraft mit (der noch nicht erfolgten) Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Als Verwaltungsvorschrift adressiert sie sich nur an die Verwaltung, nicht an den Bürger, so dass letzterer daraus nicht unmittelbar Rechtsansprüche ableiten kann.
      Das Handeln der Verwaltung innerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraums wird durch die Verwaltungsvorschrift konkretisiert. Durch Anwendung entsteht unter Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings die sog. Selbstbindung der Verwaltung. Gleich gelagerte Fälle können dann nicht mehr grundlos unterschiedlich behandelt werden. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung würde die Behörde darzulegen haben, wie sie ihr Ermessen ausgeübt hat und warum ggf. von einer Verwaltungsvorschrift abgewichen wurde. Im Falle der Gebühren für Kontrollen scheint durch die WaffVwV eine recht starke Ermessensbindung vorzuliegen. Ich halte das nicht für hoffnungslos - man muss sich halt im Zweifelsfalle sofort und mit den richtigen Mitteln zur Wehr setzen. Das hatten wir glaube ich an anderer Stelle schon mal thematisiert.

    aktueller Stand:

    Waffenrecht - Fakten statt Lügen: 29722 Stimmen, Platz 4
    Wiederherstellung des uneingeschränkten Art. 13 GG für Waffenbesitzer: 3655 Stimmen, Platz 26

    Das könnte dahin gehend interpretiert werden, die Rücknahme der Einschränkung von Grundrechten sei den legalen Waffenbesitzern deutlich weniger wichtig als eine sachliche Diskussion, die alleine die Ausgangslage nicht verändert ...

    Schon abgestimmt? Schon andere sensibilisiert?

    „Wir haben hier aber schon entsprechend hohe Auflagen hinsichtlich Sicherheit im Umgang mit Waffen und deren Lagerung – da gibt es objektiv keinen Nachbesserungsbedarf“, so Martina Kirschstein-Klingner als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und zugleich Sprecherin im Ausschuss Öffentliche Sicherheit


    Diese Aussage erscheint mir ebenfalls wichtig und lobenswert. Danke für diese objektive Einschätzung und das klare öffentliche Bekenntnis dazu.

    Bundesratsdrucksache 87/12 - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)

    Zitat

    ... Genehmigungen und Anzeigen in diesem Zusammenhang erfolgen zukünftig auf der Grundlage einheitlicher und mit Sicherheitsmerkmalen versehener Vordrucke. ... Um Fälschungen zu erschweren, sind die Vordrucke von der Bundesdruckerei mit sicherheitstechnischen Merkmalen versehen und daher nur von ihr kostenpflichtig zu beziehen.


    ... was die Angelegenheit sicher nicht preiswerter machen dürfte.

    Zitat

    Die zu erwartende Preiserhöhung wird abhängig von der Abnahmemenge für die meisten waffenrechtlichen Vordrucke voraussichtlich einen Euro nicht überschreiten.


    Schauen wir mal, wie's beim Endkunden ankommt.

    Zitat

    Der Autor stellt die gestiegenen Anforderungen an die Aufbewahrung legaler Schusswaffen dar. Dabei bezieht er Position für die Interessen der legalen Waffenbesitzer und spricht sich gegen eine weitere Verschärfung der Vorschriften für den Erwerb und die Aufbewahrung von Schusswaffen aus. Insgesamt plädiert der Autor für eine verantwortungsvolle Aufbewahrung der Schusswaffen durch deren Besitzer und auf Seiten der Behörden für einen verantwortungs- und maßvollen Gebrauch der neuerlich ausgeweiteten Kontrollrechte. ...


    veröffentlicht von der Humboldt Forum Recht (HFR) - Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin

    Dr. Stefan Braun: 'Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen nach den Verschärfungen im Waffengesetz 2009'

    Der genannte Vertrag steht, vermittelt durch das Zustimmungsgesetz des Bundestages, auf derselben Ebene der Normhierarchie wie das WaffG.


    Prinzipiell zutreffend. Allerdings gibt es dazu m.W. rechtsphilosophisch unterschiedliche Auffassungen. Wenn man diesen Ansatz nämlich konsequent verfolgt, dann kann jeder per Zustimmungsgesetz ins nationale Recht überführte völkerrechtliche Vertrag über jedes einfache Bundesgesetz wieder ausgehebelt werden. Das wäre vermutlich nicht im Interesse der Signatare des Vertrags.

    Wenn ich mir das Bild von hinten anschaue finde ich das sein Anschlag irgendwie komplett verdreht ist.


    Diesen Eindruck habe ich auch. Die Hüfte scheint stark nach links gedreht zu sein, das rechte Bein steht scheinbar sehr schräg. Wenn es nicht in Folge des Unfalls Ausschlussgründe gibt, schlage ich vor, den Anschlag von unten beginnend neu aufzubauen.
    Wichtig ist die gerade Ausrichtung der Hüfte zum Ziel und von hinten gesehen möglichst gerade und in Flucht stehende Beine. Auch die ausgeprägte Rückenlage scheint mir eine wichtige Baustelle zu sein. Wenn diese Korrekturen vorgenommen sind, kommt der obere Anschlag dran, weil die Ausrichtung zur Scheibe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dann nicht mehr stimmt. Er wird vermutlich deutlich rechts neben der Scheibe stehen und ggf. auch hoch. Das muss dann durch Positionierung und Auslenkung des Stützarms ausgerichtet werden. Erfahrungsgemäß wehrt sich der Stützarm nachhaltig, sich in die richtige Position bringen zu lassen. Gegen die Wehrhaftigkeit der Bänder und Musklen, die jene Position nicht gewohnt sind, muss man nachhaltig arbeiten, ggf. über Wochen. Nur der Bequemlichkeit willen den unteren Anschlag zu verhunzen, ist dem Ergebnis nicht zuträglich.

    • Universität Bremen - Institut für Rechtspsychologie: Stellungnahme an den Landtag von Baden-Württemberg

      Zitat

      Hierbei zeigte sich, dass die Stichprobe der Legalwaffenbesitzer in psychopathologischer Hinsicht überhaupt nicht auffällig war und in den meisten Persönlichkeitsdimensionen sogar bessere Werte erzielte als die Vergleichsstichprobe ...

      Volltext hier

    • Dokumentation der Untersuchung 'Einfluß des Sportschießens auf die Entwicklung der koordinativen Fähigkeiten von Kindern im Alter von 8-12 Jahren'
      Zitat

      Zunächst ist es interessant festzustellen, daß offensichtlich der Schießsport eine Möglichkeit bietet die motorischen Fähigkeiten im allgemeinen und die koordinativen Fähigkeiten im speziellen fördern zu können. ... Speziell aber die Untersuchung über die Entwicklung der koordinativen Fähigkeiten im Altersbereich 8-12 Jahren zeigt, daß in diesem Bereich offensichtlich Verbesserungen erreichbar sind, die unabhängig von der Altersstruktur und der Höhe des vorhandenen Entwicklungsniveaus zu einem Entwicklungsvorsprung bei Gleichaltrigen führen kann. Dies läßt darauf schließen, daß speziell der Schießsport, bei dem die koordinativen Fähigkeiten unverzichtbar sind, eine Chance bietet, Entwicklungsphasen der Kinder im Bereich der Koordination zu unterstützen und damit der Schießsport einen wichtigen Anteil an der besseren körperlichen Entwicklung der Kinder haben kann.

      Volltext hier

    • Maria Helena Nagtegaala, Eric Rassinb & Peter E.H.M. Murisb - 'Do members of shooting associations display higher levels of aggression?'
      Zitat

      The results showed that members of shooting associations were less aggressive and impulsive than non-members, even when controlling for their tendency to present themselves in a more favourable manner. These findings suggest that there is no reason to consider hobby shooters a priori as more aggressive.

      Volltext hier (kostenpflichtig)

    • Visier 10/2006: Gut, daß wir verglichen haben ...
      Zitat

      Und wie steht es um das Klischee vom aggressiven, gewaltverdächtigen Sportschützen? ... Impulskontrolle und Aggressionshemmung sind jedoch deutlich ausgeprägter als in der Vergleichsgruppe der Nicht-Schützen. Denn Aggressionshemmung und Impulskontrolle ermöglichen kontrolliertes Verhalten in schwierigen Situationen.

      Quellenangabe hier

    Waffenrecht ist Bundesrecht, für den Vollzug sind aber die lokalen Behörden (z.B. Ordnungsamt, Kreispolizeibehörde, ...) zuständig. Von daher gibt es leichte Abweichungen im Vollzug und deshalb keine allgemeingültige Antwort.
    Das Thema wurde im Forum schon ab und an diskuiert, hierunter findest Du einige Fundstellen. Eine Alternative für den Einstieg unter 12 Jahren ist das sog. Lichtschießen, auch hierüber gibt es im Forum viele Beiträge.

    zwar nicht tagesaktuell, aber dennoch ein Lichtblick

    Zitat

    Bei seinem Besuch auf der Olympia-Schießanlage aus Anlass des Internationalen Wettkampfs sicherte Sibler im Namen der Staatsregierung zu, in Bayern habe eine Waffensteuer auf absehbare Zeit keine Chance. Er könne keinerlei Verständnis aufbringen für solche Forderungen, ebenso wenig für verfassungswidrige Ansinnen wie den Entzug der Gemeinnützigkeit für Vereine, die Großkaliberschießen betreiben. Diese Bestrebungen, wie sie in einigen Bundesländern diskutiert werden, müssten Bayerns Schützinnen und Schützen nicht fürchten.

    Quelle: BSSB online