Ich kann den Hinweis von Parallax nachvollziehen. Ausgehend von der Griffmittelachse darf die Unterkante des Handgabelüberstands nicht mehr als 90° nach unten geformt sein. Ich habe nochmal versucht, dass anhand der Skizze aus der Sportordnung zur verdeutlichen.
Ich habe die Griffachse auf die Beispiele auf der rechten Seite übertragen. Daran ist zu erkennen, das der rot umfasste Teil nicht erlaubt sein sollen. Allerdings hat die ganze Betrachtung ein grundsätzliches Problem. Die Griffachse ist nicht definiert. Die Skizze links auf dem Bild ist die einzige Information, die es dazu gibt. Das ist sehr unbefriedigend, weil das zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen führt.
Variante 1:
Die Griffmittelachse ergibt sich aus der Waffe. Bezugsgröße könnte der Rahmen oder die Kimme sein. Das lässt sich aber aus der Skizze nicht ableiten. Auch wenn die obere Kante des Griffs den Eindruck erwecken könnte, dass das der Fall sein könnte, wäre das zu weit hergeholt. Wäre das so, dass ergäbe sich bei zur Seite geneigten Griffen für Luftpistolen mit verstellbaren Griffen, dass diese nicht regelkonform wären.
Variante 2:
Die obere Kante des Griffs ist die Bezugsgröße. Leider auch keine taugliche Referenz. Damit ließe sich die Achse sehr einfach in die gewünschte Richtung gestalten.
Variante 3:
An den beiden Seiten des Griff wird in der Sicht wie in der Skizze an den Seiten jeweils eine Gerade gebildet, die den Griff an seinen beiden äußersten Punkten berührt. Die Griffachse ergibt sich als Winkelhalbierende aus den beiden Geraden.
Leider auch untauglich. Erstens kann man die Position der Außengeraden durch Griffgestaltung wieder beeinflussen und zweitens wer soll das in der Praxis bestimmen?
Am Ende ist mir noch keine Variante eingefallen, die praxistauglich wäre. Per Saldo kann die Griffachse nur ein sehr grober Anhalt sein, mit dem man nichts anfangen kann oder man nimmt sie als Erklärung dafür, dass die Oberseite der Handballenauflage die Referenzgröße für die restlichen Winkel quer zur Laufachse ist. Dann könnte auch eine Gestaltung des Handgabelüberstands wie unten rechts auf der Skizze zulässig sein, wenn die Oberkante der Handballenauflage parallel zu der Linie des Handgabelüberstands wäre. Auch die beiden Winkel links für die Daumenauflage und die obere Daumenumfassung müssten dann entsprechend gestaltet sein. Ob sich diese Sichtweise durchsetzt bezweifle ich. Mehr gibt die Skizze aber leider nicht her. Ich habe ein Bild beigefügt, auf dem der Ansatz hoffentlich nachvollziehbar wird.
Ich kann nur hoffen, dass der DSB den Unsinn, den die ISSF in Sachen Griffanpassung zum 01.01.2026 anwendet wissen will, möglichst lange nicht übernimmt. Anstelle endlich mal solche Fragen wie die Definition der Griffachse, hat sie noch mehr ungeklärte Maßstäbe eingeführt.
Auch, wenn das auf dem Foto von Lyoner nicht ganz zu erkennen ist, weil die hintere Oberkante der Handballenauflage fehlt, könnte sein Griff diesen Ansatz erfüllen.
Angesichts der überschaubaren Vorteile der Anpassung des Handgabelüberstands nach unten, würde ich eine Gestaltung wählen, die möglichst wenig bei den Kampfrichtern aneckt.