Beiträge von Zuckerklatsche

    Auch 1.5.4 gilt für 1.11, da widerspricht sich auch nichts, aber es gelten natürlich die im Teil 9 benannten Ausnahmen, wie z.B. die abweichende Länge des Korntunnels.

    In 1.4.6 steht nichts von "alle Auflagedisziplinen", dort ist als Ausnahme "und Auflage" aufgeführt. Diese Ausnahme ist in der TK-Mitteilung aufgehoben. Da 1.4.6 aber nicht für LG-Disziplinen gilt, kann auch für diese Disziplinen nichts aufgehoben sein. In 1.5.4 gibt es auch noch diverse Bilder, u.a. ein Luftgewehr mit eingezeichneten Maßen. Dort steht von den 25 mm auch nichts. Und es gibt eine Abbildung mit einem KK-Gewehr mit Hakenkappe, in der die 25 mm eingezeichnet sind. Eine Hakenkappe ist aber nun mal für LG nicht zugelassen.

    Ich befürchte nur, die Macher der SpO verstehen ihre eigene SpO nicht mehr und man kann nur hoffen, dass die nächste TK-Mitteilung die Verwirrung nicht noch größer macht.

    Und in de 1.4.6 steht, dass die nur für Auflage nicht gilt? Wenn ich die TK so lese, geht es ja um die Auflageschützen die die Schaftkappe pervertiert haben. Ich kenne mich ja nicht so aus aber ich glaube, dass einem Freihandschützen ein Auflegen der Schaftkappe nicht unbedingt hilft oder?

    Na das geht ja 😉

    Welche Landesverbände zählen zu den Nordlichtern.

    Zur Klarstellung, der NWDSB zählt wohl dazu. Für die Landesmeisterschaften LG und KK gab es bis einschließlich 2024 immen eine Limitbegrenzung.

    Gruß Max319

    HH nicht🥴

    Am 13.4. ist die Bezirksmeisterschaft Oberbayern in Hochbrück. Da die Limitliste für LGA seit gestern online ist - und da mehr als 500 Schützen/innen qualifiziert sind - wäre eine baldige Klarstellung nötig!

    Moin, für mich als Nordlicht - wo liegt den da so euer Limit? Bei uns ist alles ohne Limit - die gibt es erst zur DM - was ich schade finde. In einigen Altersgruppen wirst du KM mangels Teilnehmer ...

    Nein, nicht so einfach. Siehe auch #165 und #167. Ich fasse gerne noch mal zusammen. Es kann sein, dass es für LG-A gelten soll, dann hat aber die Umsetzung nicht funktioniert. In der Tabelle am Ende von Teil 9 wird bezüglich Schäftung/Schaftkappe bei LG-A auf 1.4.7 verwiesen bei den anderen Gewehr-Auflagedisziplinen auf 1.4.6, und da dies in der TK-Mitteilung nicht korrigiert wurde, gilt dieser Verweis weiterhin. Punkt 1.4.6 galt noch nie für LG-Disziplinen, irritierend wurde es erst durch die in den letzten 10 Jahren darin aufgeführten und teilweise wieder gelöschten Ausnahmeregelungen. Viele Änderungen, Ergänzungen und Querverweise in der SpO sind nicht zu Ende gedacht. Und leider werden auch von den Nutzern der SpO, Schützen wie Kampfrichtern und wohl auch den aktuellen Machern der SpO, nicht alle Zusammenhänge erkannt oder richtig zugeordnet. Deshalb herrscht ja so viel Unklarheit, was dann auch zu unsäglichen Diskussionen bei Wettkämpfen und Waffenkontrollen führt.

    Moin, ich habe das Thema nochmal sacken lassen. Wenn laut der von Dir zitieren Tabelle die Schaftkappe von 1.4.7 für 1.11 geregelt wird, gelten dann auch die Bemaßungen aus 1.5.4 welche die Schaftkappe betreffen nicht - oder dann doch, weil da ja explizit LG Erwähnung findet? In der Anmerkung der TK zu 1.4.6 wird ja auch explizit auf die Auflagedisziplinen verwiesen - bzw. Explizit darauf hingewiesen, dass es ausdrücklich keine Ausnahmen für alle Auflagedisziplinen gibt.

    Von Seiten des DSB könnte ich bisher nur erfahren, dass die Schaftkappe grundsätzlich vertikal und horizontal angewinkelt sein darf. Es darf auch der obere Haken der Schaftkappe allein oder gemeinsam mit der gesamten Schaftkppe angewinkelt sein solange die 25mm eingehalten werden.

    Betrachte ich den mir bekannten zeitlichen Ablauf, wurde die Sportordnung 2025 bereits vor 10.2025 veröffentlicht. Da kann es also noch keine Änderung in der Sportordnung geben, wenn die TK erst danach diese Entscheidung trifft bzw. Selbige veröffentlicht. Im digitalen Zeitalter sollte dass allerdings kein Problem sein - soweit explizites IT-Personal dafür vorhanden wäre.

    Ich warte jetzt noch auf die schriftliche Bestätigung der TK - bin gespannt ob die Regelung nun eindeutiger wird😉😵‍💫

    Ich habe meine Schaftkappe jedenfalls meinem Verständnis der Regel angepasst - liege also innerhalb der 25mm. Einen Unterschied zu vorher kann ich nicht wirklich feststellen - was aber auch daran liegen kann, dass ich noch nicht im Olymp der 320-und-mehr-Schützen angekommen bin🥴 Ich halte aber eh nicht viel davon, mich an einem einmaligen Top-Ergebnis zu orientieren. Ich schaue lieber im Jahresvergleich auf den Durchschnitt aller RWK, Liga und Meisterschaften und nehme diesen Wert als solide Basis. Jeder Stand, jede Auflage und jeder Tag ist ein wenig anders.

    Ich habe auch einen Maßanzug von Sauer, den ich mir allerdings als Auflageschütze habe machen lassen.

    Cool, dann bist Du der erste, von dem ich so gehört habe. 👍 Respekt, das ist ja kein Schnäppchen. Ich Frage mal aus eigenem Interesse - bin selber wahrscheinlich noch nicht bei einem Level angekommen, dass es sich lohnen würde. Was würdest Du schätzen, was Dir das gebracht hat - so mit dem ersten Eindruck und nach einiger Zeit der Eingewöhnung. Ich selber schieße noch nur mit 08/15 Weste.

    Ich kann nur für mich oder meinen Verein sprechen. Regeländerungen werden schnell mal negativ bewertet, weil jeder denkt, dass es schwieriger wird. Viele Anpassungen der letzten Zeit sind, was mich betrifft, entstanden, weil der ein oder andere es eben übertreibt mit seinen "Optimierungen". Schön wäre es, wenn die Regel eindeutiger wären. Das Thema mit den 25mm ist nun so eng gefasst, dass Gewehre mit den original Schaftkappen nun nicht mehr regelkonform sind. Das betrifft nicht nur alte Vereinswaffen sondern auch aktuelle Modelle. Für einige ist es schon sehr ärgerlich, wenn eine 300€ Schaftkappe nicht mal mehr im Ansatz mit allen Möglichkeiten verwendet werden darf. Bei uns im Norden sind KM & LM Recht dünn besetzt - die unklaren Regelungen werden dass nicht unbedingt verbessern.

    Für die DM der Auflageschützen kann ich nur sagen, dass die Kleidung scheinbar nicht kontrolliert wird. Schützen sitzen auf der Jacke, ziehen Fette Jacken, Hoodies etc unter die Westen, stehen in voller Freihandmontur als Auflageschütze da... schön ist das nicht, aber auch kein Grund das auch so zu machen.

    Na jaaaaaa, aaaalso...

    also für "unsäglich" im Sinne deines Sprachgebrauchs halte ich eher die sich in diesem Thread zu Hauf tummelnden Auflageschützen und -schützinnen, deren Einstellung zum SchießSPORT sich zu 50 % aus Regelquerulanz, zu 40 % aus Materialhuberei, und zu 10 % aus aktuellem sportlichen Schießen zusammensetzt.

    Gut Schuss und so,

    Carcano

    Danke für den Respekt vor anderen Schützen. Ich denke jeder hat das Recht sich aus dem Angebot der Disziplinen gemäß der eigenen Wünsche und körperlichen Fähigkeiten zu bedienen. Die Meisten hier und in den Vereinen versuchen sich und ihr Material zu verbessern ohne die Regeln zu verletzen - daran gibt es nichts auszusetzen. Biathleten laufen auch nicht in Badehose und einem Vorderlader ihre Runden oder?

    Ich hoffe, dass ich Dir hier nicht zu nahe treten, aber mich nervt diese ewige Herabwürdigung bestimmter Freihandschützen gegenüber den Auflageschützen oder in nächster Ebene der Sitzendschützen. Die Vor- / Nachteile liegen auf der Hand. Jeder hat seine Gründe für seine Wahl der Disziplin.

    THX, wenn ich Dich also richtig verstehe, sagst Du, 1.4.6 betrifft nur Schaftkappen mit Haken. Dann könnte ich Deiner Argumentation folgen👍.

    Dann passt auch Deine Aussage zu 1.4.7 und die 25mm sind egal für LG.

    Wie passt dann die TK da rein? Bin verwirrt 😕 https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…sen_07-2024.pdf


    Kannst Du mir auch sagen, wie es dann bei KK 50m aussieht. Da gäbe es dann keine Regelung zur Schaftkappe?

    Die Daten, die ich zur Recherche herangezogen habe findet ihr unten.

    Persönlich lasse ich mir immer die Quelle einer Aussage zeigen. Gibt es keine, bleibt der Kontakt mit dem DSB. Telefonisch klappte das bisher gut. Ich kann jeden verstehen, der sich auf seine Quelle beruft bzw. eine verlangt. Es gehört für mich zum sportlichen Verhalten, Regeln die mir nicht bekannt waren zu hinterfragen und, soweit diese greifen auch zu akzeptieren. Regeln sollten für alle gleich sein, so braucht sich doch eigentlich niemand über Änderungen aufregen. Einfach das Verhalten, die Waffe oder was auch immer anpassen und gut 😉

    Blöd ist es natürlich, wenn diese nicht klar definiert sind. Bei knapp 500 Seiten ist das aber zu erwarten.

    Ich habe eher mit den Menschen als mit den Regeln😁

    - https://dsb.de/fileadmin/dsb/sportordnung

    - https://www.dsb.de/der-verband/ue…-sportschiessen

    Moin, ich habe ja schon viel hier gelesen. Ich Stelle fest, dass ihr mit viel Herzblut zur Sache geht. Dennoch bin ich ein wenig verwirrt, weswegen ich hier einige Fragen zur Schaftkappe/Schaftbacke und den aktuellen Regeln stellen möchte.

    1.4.6 befindet sich im allgemeinen Teil für Gewehrschützen, gilt also zunächst für Auflage und Freihand - soweit im Abschnitt 9 nichts anderes bestimmt ist. Die TK (vom 30.10.2024) hat die Einschränkung der Regel in Teilen aufgehoben, was doch bedeuten müsste, dass die Regel nun für alle gilt, die sich nicht unter den Ausnahmen befinden. Die Anpassung gilt ab Sportjahr 2025 und steht scheinbar über der allgemeinen Sportordnung. Folglich finden die 25mm Anwendung für LG. Zu lesen ist hier nichts zu einem 90° Winkel der Schaftkappe zum Lauf. Der Winkel dient lediglich zur Bemessung des Winkels der Schaftkappe. Ob die gesamte Kappe oder nur der obere Hacken gekippt werden geht aus der Regel nicht hervor - oder sehe ich das falsch?

    1.4.6 Der "tiefste Punkt" wird hier, analog zu 1.5.4 Maß G beschrieben. Es ist somit nicht der unterste Kontakt sondern der quasi "innen liegendste" Kontaktpunkt gemeint - oder nicht?

    1.5.4 F beschreibt ein Höhenmaß der Schaftbacke und keine Länge bezüglich der hinteren Auslagerung. Auch hierzu hat die TK (30.10.2024) klargestellt, das die Schaftbacke in Richtung des Schtzen nicht länger sein darf als "der tiefste Punkt" der Schaftkappe. Die hintere Auslagerung der Schaftbacke wäre dann doch mindestens 25mm kürzer als der hinterste Punkt der Schaftkappen oder mache ich hier einen Denkfehler?

    Zumindest müsste doch alles so sein, wenn die Regelungen der TK als nachgelagerte Spezifizierung der Sportordnung angesehen werden oder nicht?

    Wer mir hier helfen kann, möge sich bitte sachlich und freundlich äußern ;)