Beiträge von poolbaucenter

    Sorry, ich lag falsch

    Jetzt habe ich mal gegoogelt und habe eingegeben "auf der Schulter aufliegend".

    Und das kam dabei raus. 🤔

    Also Leute, absolute Entwarnung, da haben wir noch eine ganze Menge Luft nach oben 😀😃😄

    Also murmelchen - jetzt sag bitte nicht, dass das auch noch nicht so richtig aufliegt 🤔

    ist aus dem geposteten Video: https://www.youtube.com/live/NC-sPEEiGAc

    Glarner Sommercup - ergo, Schweiz

    Tolles Video - kenne ich schon

    Ja, das ist Schweiz, aber da passt etwas nicht zu der Aussage unseres Schweizers, hier im Forum.

    " Die Auflageplatte darf in der Schweiz nicht über den Schaft ragen" 🤔

    Oder ist das in der Schweiz auch eine Auslegungssache, wie bei uns in Zukunft die Schaftkappe 😄😃😀

    unabhängig was nun gilt lt. SpO bzw TK Zettel oder eben nicht

    für mich als "Laie" - links liegt auf, rechts ist OK

    und wie poolbaucenter schon schrieb, links schön zu sehen, das Gewehr liegt vorne auf dem Ständer, der Herr hat sogar die Arme verschränkt und das Gewehr rutscht nicht von der Schulter

    Ja der Zettel hat ab dem 01.01.25 seine Gültigkeit.

    Für KK auf alle Fälle und ob es für das LG zählt, könnt ihr mit dem Kampfrichter ausdiskutieren. (bei uns in Thüringen fliegst du raus)

    Schon wieder ein, im Schaft umgebautes (gestretchtes) 900er :/

    Aber Schweiz kann das nicht sein, da bei der rechten Schützin die Auflageplatte über den Schaft nach vorn ragt.

    Der Schütze hält zwar mit der einen Hand noch die Schaftkappe, aber genau dass sind unsere Schwarzen Schafe.

    Aber bei Murmelchen ist das Gewehr erst auf der Schulter aufgelegt, wenn das wie eine Panzerfaust mit dem Schaft auf der Schulter liegt ^^ (Sorry Murmelchen - der mußte jetzt mal sein)

    Das weis ich nicht. Aber, sollte der Zweitverein keine Verbandsabgabe für den betreffenden Schützen abführen sind natürlich auch keine Wettkämpfe für diesen möglich.


    Aber darum ging es mir in meiner Eingangsfrage auch eigentlich nicht.

    Es war ja auch nur eine Klarstellung auf califax sein Thread.

    In der Regel schießt du für den Erstverein die Wettkämpfe. Aber du hast Recht. Da wärst du nur im Zweitverein zahlendes Mitglied.

    Der TSB ist Teil des DSB, HansAxel sprach von vielen VERBÄNDEN, nicht von LVs des DSB.

    Dass Sachsen diesbezüglich im DSB eine Sonderstellung hat, das weiß ich.

    Also ist es in den "anderen Verbänden" möglich, dass ein Verein nicht zwingend alle seine Mitglieder beim entsprechenden Landesverband melden muss?

    Oder gibt es da die Freiheit dass der Zweitverein den Schützen nicht melden muss? Damit es nicht zu einer Doppelbezahlung führt.

    OK. Ich dachte du hast Auflage schon mal geschossen.🤔

    Ich schieße jeden Tag zwei Stunden Auflage und schraube das optimale.

    Und die beiden Kappen liegen auf der Schulter.

    Das kann man ganz leicht erkennen.

    Wenn du das Gewehr auf den Ständer ablegst und in den Anschlag nimmst, und dann die Hände von dem Schaft wegnimmst.

    Dann liegt das Gewehr auf dem Ständer und auf der Schulter auf und rutscht an der Jacke nicht runter.

    Und bei beiden Kappen ist das so.

    Und genau das ist ja das Problem mit der Aussage "darf auf der Schulter nicht aufliegen" viel zu schwammig.

    Der eine sieht es so und andere so.


    Kaderschützen werden nur in Suhl angenommen. Aber dass ist bei keinem ein Problem.

    Es gibt in Thüringen auch keine so guten Trainer wie in Suhl.

    Erbitte dafür einen Nachweis.

    Hier muss ich Hansaxel Recht geben. Damit hat sich unser Verein lange beschäftigt.

    Wenn du deinen Verein im TSB anmeldest, so musst du auch jedes Vereinsmitglied dort anmelden. Sogar die Küchenkraft. Das steht so im TSB Statut. Das hat was mit der Versicherung zu tun.

    Anhang Teil 6

    Das gleiche steht auch im Statut des DSU.

    Nur der DSU gibt einen Verein die Möglichkeit, eine Untergruppe im Verein zu bilden, wo nur die Mitglieder der Gruppe angemeldet werden müssen und Beiträge an den DSU bezahlen.

    Verrückt wird es aber, wenn ein BDS Verein, den TSB beitreten tut, so muss der Verein für alle Mitglieder beim TSB einen Beitrag bezahlen.

    Ronny, du schreibst, man will weg von hohen Ergebnissen, dann kann man weitere Hilfsmittel nicht fürs Auflageschießen zulassen, ansonsten beißt sich doch die Aussage. Es gibt die SpO Regelung "Änderungen zum Auflageschießen in Teil 9".

    Da kann man ganz einfach etwas verbieten...

    Ich bin ja voll bei dir, aber ich verschließe auch nicht die Augen vor der Realität.

    Die zweigeteilte Schaftbacke ist aber wirklich nichts was die Ringzahl erhöht.

    Nur die Hälfte die hier mit schreiben, schießen ja gar nicht bei hochwertigeren Wettkämpfen mit und müssen sich da draußen auch nicht mit den Kampfrichtern rum ärgern.

    Was mich und Vertreter des DSB bei dieser Diskussion ärgert, dass hier wieder eine Lücke gesucht wird, sich an der TK Meldung vorbei zu mogeln.

    Ähhh ja, sorry...

    Ja gut, die kann allerdings bei Benutzung weh tun wie ich testweise erfahren habe. :D

    Ganz einfach.

    für die zweigeteilte Schaftbacke wurde eine Genehmigung des DSB von der TK für mehrere Disziplinen gegeben.

    z.B. auf 1.10. das LG Frei stehend und damit auch automatisch für die 1.11. Auflage

    diese Zulassung hatte nichts explizit mit dem Auflageschießen zu tun.

    Zitat von Herrn Farby

    Für die höchsten beiden landesverbandsklassen z.B. im RSB rheinlandliga und landesoberliga ist diese Regelung Außer Kraft gesetzt worden.

    Hallo Mike und bitte berichtige mich bitte, wenn ich falsch liege.

    Alle Landesverbände haben eine Liga-Ordnung, diese stützt sich zwar auf die DSB SpO, man kann aber auch dort Sachen streichen oder ergänzen.

    Wenn dort was "eingefangen" wird, hat das nichts mit dem DSB zu tun.

    Das ist dann nur Liga-Intern . Oder?

    Und warte ab, als nächstes kommt eine erneute Reglementierung bezüglich der Adleraugen, da ich auch schon von mancher Entgleisung gelesen habe, die so langsam in den Bereich der Vergrößerung eines ZF gehen. Nicht bös gemeint ;)

    Das die Begrenzung von den 0,75 Dioptrien weggefallen ist, konnte ich mir auch nicht ganz erklären.

    Gab es dazu einen Anlass?

    Ein Zielfernrohr kannst du aber auch mit der neuen max Visierlänge ( 110cm) bauen . da reicht das 0,75 vollkommen aus.

    Bei der DM in Dortmund waren einige die mit Adlerauge und Optik (keine Gehmann 0.0) geschossen haben und keiner hast gemerkt.

    Und die sind auch so durch die Waffenkontrolle gekommen. Und da wollen die noch die Größe der Adleraugen kontrollieren ??????

    https://www.facebook.com/groups/1696911…09485449110414/

    Dort in dem Strang ist alles ge- und beschrieben. ;)

    Die Regelung ist inwiefern überfällig? Geht es um "auf der Schulter auflegen?" Das ist schon länger geregelt, es ist untersagt!

    Vielen Dank für deine Info.

    Genau das ist ja auch die Sachlage.

    Das Auflage Schießen soll sportlicher werden und weg von den hohen Ergebnissen und da muß es halt auch mal weh tun.

    Wie schon tausend mal gesagt, "die Kappe darf nicht auf der Schulter aufliegen" ist viel zu schwammig.

    Und es muß ein ganz klares Begrenzungsmaß der Kappe her.

    Herr Farby hat sich ja zu dem Thema sehr gut geäußert, aber die angebliche "Außerkraftsetzung" kommt nur von zwei Landesverbänden und nicht vom DSB. Also hilft das uns in Thüringen, Sachsen, Sachsen Anhalt und Berlin nicht gerade weiter.

    Und zum Nachmessen. Die Schablone gibt es doch schon, um die 25mm der 1.4.6. bei den KK Freigewehren mit Hakenkappe zu überprüfen.

    Ich bin der Meinung, und da zitiere ich mal mein Post welches ich auf einen Beitrag bei FB geschrieben habe:

    "...Der oder die Verfasser der TK scheinen nicht zu wissen, dass man beim Auflageschießen frontal zur Scheibe steht und man das Gewehr somit nicht in der Oberarmbeuge anlegt.


    Poolbaucenter, Du schreibst, für den DSB ist alles klar, Marc Fabry schreibt auf FB "... Diese Regel ist vom DSB teilweise schon wieder eingefangen worden,

    Kannst du das von Herrn Farby bitte mal hier rein kopieren

    Von einem "einfangen" ist nichts bekannt.

    Und warum soll die Regelung nicht in der Auflage funktionieren.

    Ich habe umgebaut und die gleichen Ergebnisse erreicht.

    Die Regelung ist, dank der Entgleisungen mancher Schützen, schon lange überfällig.

    Wo genau siehst du das Problem im Anschlag. Viele schießen schon seit Jahren so.

    Da nur der Erstverein die Verbandsabgabe bezahlt, liegt die Vereinsbeitrag für ein Zweitmitglied um den entsprechenden Betrag niedriger. Immer vorausgesetzt, gleicher Verband.

    Klaas

    Uhhh, stimmt nicht bei jedem Verband.

    In Thüringen zahlt der Verein für jedes Mitglied an den Verband. Egal ob Erst oder Zweitverein.

    So passiert es auch, dass Schützen doppelt gemeldet sind und auch doppelt bezahlen.

    Im Anhang ein Auszug aus dem Statut des TSB. Siehe Punkt 6

    Das klingt super erfreulich für die Damen.

    • Bei welchen durchschnittlichen Ringzahlen liegen denn die steigerungswilligen Damen?
    • Und wie viel schießen die Männer, wenn sie sich dann mit der Leistung abgefunden haben?
    • Und in welchen Disziplinen?
    • Und in welchen Altersklassen?

    Dabei geht es nicht um Disziplin oder Alter.

    Es geht eher um die Einstellungen zur momentan gebrachten Leistung.

    Frauen bauen eher einen freundschaftlichen Leistungsdruck untereinander auf.

    Das führt in den meisten Fällen zu einer Leistungssteigerung .

    Bin ich voll bei dir.

    Aber wir reden wieder über zwei verschiedene Probleme.

    Einmal die DSB Sportordnung und die Zettelwirtschaft der TK

    Und zum zweiten der Gültigkeit der Änderung in der 1.4.6. für das LG.