Beiträge von Grumpy

    Und als letztes noch abschließend von meiner Seite zu der Ausgangsfragestellung: Das mit dem 1-Schuss-Programm ist halt eine sehr konstruierte Geschichte und, wie schon von anderen gesagt, bei uns noch nie vorgekommen. Wer was bestätigt, muss am Ende eh jeder mit sich selbst, seinem Vorstand und möglicherweise bei einem "Schadensfall" mit irgendeiner Verwaltungsinstanz ausmachen. Wir für unseren Teil haben mit unserer Verfahrensweise auf jeden Fall bisher nur wenige Probleme gehabt und die 3-4 Fälle (im Neulingsbereich), die schon nach der Erläuterung unserer Rahmenbedingungen, auch für die Waffenbefürwortung, wieder abgedreht sind nehmen wir gerne hin, denn die hätten letztlich das Vereinsleben kaum weitergebracht, wenn man sie überhaupt gesehen hätte.

    Auch von mir nochmal, ich glaube zum dritten Mal, der Hinweis, der Kommentar, dass es faktisch ausreicht, die Waffe auszupacken, einen Schuss abzugeben und wieder einzupacken, war ein Beispiel.

    Nur anstelle die Botschaft dahinter zu erkennen, hängt man sich viel zu sehr daran auf.

    Tatsache ist, so lange sich das Schießen im gesetzlichen Rahmen bewegt, das beinhaltet selbstverständlich auch das Schießen nach "einer" gültigen SpoO, gibt es keinen Grund einem Schützen den Stempel oder die Unterschrift zu verwehren.

    Leider verwechseln viele Aufsichten, wie auch schon mehrfach erwähnt, ihre primäre Aufgabe als Aufsicht:

    "Sicherstellen des sicheren Schießbetriebes."

    Natürlich gehört bei einem Training auch dazu, dafür ist es ein Training, Dinge wie Kommandos und Abläufe zu trainieren und zu verinnerlichen. Etwas anderes wurde nicht behauptet.

    Muss die Aufsicht diese Kommandos geben? Meiner Meinung nach nicht, dass kann jeder andere Schütze am Stand machen, der gerade nicht selber schießt, damit die Aufsicht ihrer Aufgabe korrekt nachkommen kann.

    Das ist ein durchaus kontroverses Thema, dass je nach Verband und auch Verein unterschiedlich gehandhabt wird.

    An einem weiteren Beispiel möchte ich es verdeutlichen, was bei mir durchaus selber vorkommen kann, daher in der "ich" Form:

    Ich war mit meiner Repetierbüchse auf einem Wettkampf im Ausland im Longrange. Aufgrund der dortigen Wetterverhältnisse ist das ZF ziemlich verstellt.

    Also Kontrolleinschießen, vor einem Wettkampf auf die 100m Bahn.

    Dort 10 Schuss gemacht und dabei das ZF wieder sauber eingestellt, damit es für das bevorstehende 300m Training und den kommenden weiteren Longrange-Wettkampf wieder passt.

    Nein, ich habe dabei keine volle Disziplin durchgeschossen, da es nur um das einstellen des ZF ging, dennoch habe ich mich innerhalb der SpoO bewegt, nur eben auf kürzerer Entfernung. Will man mir in so einem Fall den Stempel/die Unterschrift verweigern?

    Gleiches kann man wunderbar auf Kurzwaffen runterbrechen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob @kibo tatsächlich diese Anschuldigung getätigt hat. ICH habe aber die MÖGLICHKEIT solcher Fälschungen als Argument gebracht, warum bei uns solche persönlichen Schießbücher ALLEINE nicht als Nachweis für eine Bestätigung des Bedürfnisses durch den Verein taugen.

    Es war ein Kommentar von kibo

    kibo
    15. August 2025 um 17:24


    Ansonsten siehe den Kommentar von MiGoe bezüglich dem Schießleiter-Stempel.

    Interssant finde ich durchaus, wie sich auf das Minderschussthema hochgezogen wird, was einzig als Beispiel herhalten sollte.

    Aber, um dieser unsäglichen Anschuldigung von @kibo entgegenzugehen, es würde leichtfertig mit dem Stempel umgegangen, mal ein Einblick in unser Training.

    Wir haben das Glück in einer Mehrdistanzanlage eingemietet zu sein und somit können wir alle Mehrdistanzdisziplinen trainieren, in unserem Fall die des BDMP, wir haben aber auch eine BDS Aufsicht in der SLG, der auch Disziplinen wie Mehrdistanz begleitet.

    Meistens trainieren wir die kompletten Disziplinen durch. Bei einer Mehrdistanzanlage schießen alle das Gleiche, geht nicht anders. Also komplette Durchgänge PP1, PP3, PP4, NPA, NPA-c, NPA-D, aber auch DP in allen Varianten.

    Aber wir trainieren auch durchaus einmal nur Grundlagen oder einzelne Stationen, wo wir wissen, dass dort das Muskelgedächtnis nicht so ausgeprägt ist.

    Hier geht keiner leichtfertig mit dem Stempel um.

    Nun zum Thema Aufsicht:

    Im BDMP trägt der Schießleiter die Verantwortung über den sicheren Schießbetrieb. Er muss nicht zwingend auch die Aufsicht sein. Er muss sich auch nicht auf der Bahn befinden, sondern muss auf der Anlage anwesend sein.

    Die Aufsichten überwachen das Training, oder auch die RO`s, wenn welche da sind. die Aufsicht muss auch keine Kommandos geben, dass können andere Schützen machen, die gerade nicht selber schießen und so wird auch sichergestellt, dass die Aufsicht seiner Aufgabe nachkommen kann, nämlich den sicheren Umgang mit den Waffen zu überwachen.

    Wer definiert denn, ab wann ein Schütze ernsthaft trainiert hat?

    Hier liegt doch bereits der Hund begraben.
    Ob ein Training ernsthaft gewesen ist, oder nicht, kann nicht pauschal festgelegt werden und schongar nicht legt das eineAufsicht fest, der nur eine einzige Aufgabe hat :

    „Den sicheren Schießbetrieb sicherstellen“

    Von mir aus, wenn er ein Trainer ist und seine Schützlinge trainiert, dann kann er das festlegen, aber auch nur für seine Schüler, nicht aber bei Schützen die er weder kennt noch trainiert und deswegen habe ich auch ein Thema mit solchen Aufsichten.

    Ich sehe das ein wenig differenzierter. wir sollten aufhören mehr in die Gesetze hinein zu interpretieren, als im Gesetz steht.

    Der Gesetzgeber hat es ansonsten sehr einfach, weitere Verschärfungen zu beschließen, da er mitunter sagen kann:

    "Was beschwert Ihr euch denn. Ihr macht es doch bereits so?"

    Weder im § 14 WaffG noch in den dazu vorhandenen Verwaltungsvorschriften wird vorgeschrieben, wie intensiv ein Training zu erfolgen hat oder wie viel Schuss ein Schütze je Termin abzugeben hat.

    Das sind maximal Regelungen innerhalb eines Verbandes, in manchen Fällen auch eigene Regeln von vereinen oder gar übereifrigen Aufsichten, nicht mehr und nicht weniger und genau da liegt bereits der Fehler.

    Ich kann mich nur wiederholen, mit einem anderen Beispiel:

    Wenn ich eine Trainingseinheit der Disziplin PP1 bei uns im BDMP mache, da ich aber Defizite bei Station 3 habe, trainiere ich bei einem Termin eben genau diese Station, um mein Zeitgefühl und das Muskelgedächtnis zu festigen.

    Dann habe ich nach SpoO eine Disziplin trainiert und der Stempel wird gesetzt, wie er auch beim Durchschießen einer kompletten Disziplin gesetzt wird.

    Richtig, leider legen auch die Verbände das WaffG oftmals restriktiver aus als es ist und das spielt dann weiter runter in die Vereine.

    https://www.juraforum.de/urteile/vg-dar…az-5-k-321-10da

    .

    Thema für mich durch - ich tausche mich lieber über das Schießen als über den leichtfertigen Umgang mit Unterschriften und Stempeln auf Dokumenten aus, die letztendlich lediglich der Glaubbarmachung des Bedürfnisses gegenüber der Behörde dienen, deren Entscheidung aber nicht daran gebunden ist.

    Sehr befremdlich empfinde ich die Aussage zu einem angeblich leichtfertigen Umgang mit Unterschriften/Stempeln.

    Das ist etwas dass Du frei hineininterpretierst, denn leichtfertig bestätigt keine mir bekannte Aufsicht/kein mir bekannter Schießleiter die Termine mit seinem Stempel, da dies durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Vielleicht solltest Du verstehen, dass es auch andere Verbände mit anderen Regeln und Vorgaben gibt.

    Auch das Thema DSB sei in den Augen der Waffenbehörde privilegiert, ist sehr fragwürdig, da die Behörde neutral zu Handeln hat.

    Ich fragte deshalb nach dieser Regelung, da normalerweise nur berechtigte Personendie Termine in den Schießbüchern bestätigen dürfen.

    Bei uns im BDMP z.B. hat jeder Schießleiter einen vom Verband bereitgestellten Stempel, der eine individuelle Nummer beinhaltet, die mit dem Schießleiter verbunden ist.

    Aus diesem Grund werden bei uns auch keine Termine zusätzlich unterschrieben.

    Hinzu kommt, wir erhalten beim Beitritt in den BDMP vom Verband ein Schießbuch in Ringbuchform DIN A5. Jede Schießbuchseite muss mit Vereinsname (SLG), Verbandsmitgliedsnummer und dem Namen versehen sein.

    Somit kann jede Seite und jeder Eintrag zugeordnet werden und kein Schießleiter wird seinen Stempel setzen, wenn er nicht darf.

    Für mich wirkt das Abstempeln jeder Kopie der Schießbuchseiten fast schon wie Misstrauen, mag aber auch nur etwas empfindlich sein bei dem Thema.

    Nachtrag.

    Wir beantragen unsere Bedürfnisse nach § 14 WaffG

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm


    Hier steht nichts über eine Trainingsintensität oder eine Mindestschusszahl, die je Termin abzuleisten wäre

    Hier stehts, in der WaffGVwVzu Para. 8 WaffG :

    Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätte schießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.

    Diese Definition bezieht sich auf die Mitgliedschaft in Verein und Verband, hat aber mit dem Thema Bedürfnis erst einmal nichts zu tun.

    Wir sprechen hier nicht über den unorganisierten Schützen oder Gastschützen, sondern über die Erforderlichkeit einer Schussabgabe und die Erforderlichkeit oder eben nicht Erforderlichkeit einer Mindestschusszahl um eine Bestätigung des Schießtermins zu erhalten.


    Und die Antwort auf das Thema: Es gibt keine gesetzliche Mindestschusszahl oder Vorgabe wie intensiv ein Training auszusehen hat, um als Terminanerkannt zu werden

    Betrachtet doch bitte einmal meinen Kommentar zum Schützen der nur einen Schuss abgibt, auch im Kontext der gegebenen Antwort und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.

    Die Frage des TE war, ob es eine Vorgabe gibt wie viel Schuss abgegeben werden müssen, um einen Stempel zu bekommen.

    Zitat

    Diesen Eintrag im Schiessbuch unterschreibt eine Standaufsicht.

    Wie viel Schuss müssen denn mindestens gemacht werden damit dieser Eintrag gültig ist. Das heißt, kann der Schütze auf dem Schießstand 1 Schuss machen und dann den Eintrag verlangen?

    Die Antwort darauf ist: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Faktisch reicht es aus, Waffe auspacken, einen Schuss abgeben und wieder einpacken.

    Es gibt keine Mindestschusszahl die abzugeben ist, um einen Stempel im schießbuch zu bekommen.

    Wenn nun, wie hier der ein oder andere kund getan hat, die Aufsicht anderer Meinung ist und erst ab Durchführung einer kompletten Disziplinserie inkl Probeschuss (die im übrigen rein freiwillig sind) den Stempel ins Schießbuch drückt, dann ist das eine rein aufsichts- oder vereinsbezogene Vorgehensweise, die aber vom Gesetz so keinesfalls gefordert wird. Dies wäre aber kein Verein in dem ich Mitglied sein wollte. Da halte ich es wie Parallax, ich halte mich an das was das Gesetz vorgibt, nicht mehr und nicht weniger.

    Ja, das stimmt schon. Zusätzlich muss aber ein Auszug aus dem Schießbuch oder ein gleichwertiger Nachweis als Kopie beigelegt werden. Dabei ist jedes einzelne Blatt vom Vorstand zu stempeln und zu unterschreiben. Alles wie beim Erstantrag.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Keine Ahnung wo das nun, mit dem Abstempeln der Schießbuchkopien herkommt.

    Ich kann Dir sagen, wie das bei uns abläuft.

    Ich bekomme von einem Mitglied seine Antragsdokumente, WBK Kopien (sofern kein Erstantrag), Kopien der Schießbucheinlagen der letzten 12 Monate und ggf. noch Wettkampfnachweise, alles in einem Adressierten und ausreichend Frankierten Umschlag an den LV und inkl einem ausreichend frankierten Rückumschlag vorgelegt.

    Als Vorstand überprüfe ich alle Unterlagen auf Vollständigkeit und auf Erfüllung der gesetzlichen und verbandsseitigen Anforderungen.

    Ist alles stimmig und vollständig, stelle ich eine entsprechende Bestätigung mit Vereinssiegel und Unterschrift aus, tüte alles ein und schicke es dem LV-Leiter, der den Antrag erneut überprüft und dann die Bedürfnisbescheinigung ausstellt und mkt dem Rückumschlag dem Antragsteller zuschickt.

    Ist etwas nicht stimmig oder es fehlt während ich den Antrag prüfe, nehme ich Kontakt zum Mitglied auf und wir klären es.

    Ich hatte gerade wieder so einen Fall vorliegen. Da es sich um eine Überkontingentwaffe gehandelt hat, müssen die entsprechenden Wettkämpfe nachgewiesen werden.

    Antrag war für eine Kurzwaffe. Leider hatte der Antragsteller keinen Wettkampf mit ser entsprechenden Waffenart in den letzten 12 Monaten bestritten. Lagen knapp außerhalb der 12 Monate. Somit wäre damit zu rechnen dass der Antrag imLV nicht durchgeht, also haben wir es sein lassen.

    Das ist die Aufgabe des Vereinsvorstandes, wenn es um die Bedürfnisbescheinigungen geht. Unterlagen Prüfen, die Erfüllung der Anforderungen gegenüber dem LV bestätigen und den Antrag weiterleiten. Fertig.


    Und nun weil Carcano auf meinen. Kommentarbezüglich Vereinskladde gelacht hat.

    Als ich nich im Hessischen Schützenverband war und dort auchmal ne Waffe beantragt hatte, ja ich war dumm das zu machen, gab es vom Hessischen ein Vordruck in tabellarischer Form, in der die Termine der letzten 12 Monate einzutragen waren. Diese Tabelle wurde dann vom Vereinsvorstand unterschrieben, mit dem Vereinsstempel versehen und mit den restlichen Unterlagen an den KOSM geleitet der es wiederum an den Verband geschickt hatte.

    Die eingetragenen Termine konnten natürlich im Schießbuch stehen wie bei mir oder auch aus der Vereinskladde herausgesucht werden.

    Ob das heute noch so gemacht wird, also mit diesem Tabellenformular, keine Ahnung, bin nicht im Hessischen unterwegs.

    Ich bin gelegentlich auch Aufsicht und bekomme folglich dann auch Schießbücher vorgelegt.

    Eine Unterschrift gibts, wenn mind. ein kompletter Durchgang (30 Schuß Wertung + evtl. 10 Probe) oder eine vergleichbare Anzahl Schüsse "außer Konkurrenz" (bspw. Waffe einschießen, Einweisung Neumitglieder) mitgeschossen wurde.

    Schützen, die nach einem Schuss fertig sind und (m)eine Unterschrift wollen würde ich erst auslachen und dann beim Schützenmeister melden. Unser Verein ist kein Waffenbeschaffungsverein für Leute, die kein Interesse am Schießen haben, und nur Unterschriften sammeln um irgendwie auf die 12/18 Termine zu kommen.

    Glücklicherweise wurden solche Vögel bei mir noch nicht vorstellig.

    Mit diesem Vorgehen bin ich weder "Gott", noch mach ich irgendjemandem das Leben schwer. User Grumpy hat da wohl ein spezielles Problem. Wenn er von mir mal keine Unterschrift bekommt und daher nicht mehr erscheint, winken wir zum Abschied und wünschen ihm viel Glück für die Zukunft.

    Wo steht geschrieben, was Du forderst und als Voraussetzung ansetzt eine Unterschrift in ein Schießbuch zu setzen?

    In dem Moment, wo Du dich über das stellst, was vom Gesetz gefordert wird, spielst Du (wenn auch bewusst überspitzt) Gott.

    Ich habe nur dann ein Problem, wenn Schützen anfangen es anderen Schütze unnötig schwer zu machen, in dem sie Regeln aufstellen, die schlichtweg nirgends vorgegeben sind.

    Zum Glück hatte ich auf noch keinem Schießstand ein Problem ein Stempel zu bekommen und ich habe mich noch nie verweigert, außer es wurde tatsächlich nicht mit EWB Waffen geschossen, einem Schützen seinen Stempel zu setzen.

    Wie gesagt, ich finde es immer wieder interessant, wie die Schützen sich das Leben gegenseitig immer wieder unnötig schwer machen.

    Und bevor Ihr euch weiter an dem Beispiel mit ein Schuss und wieder einpacken, hochzieht. Ihr solltet auch den Kontext hinzuziehen, wo diese Aussage getätigt wurde.

    Ich finde es immer wieder hochinteressant, wie Sportschützen immer wieder förmlich danach schreien, dass etwas bis ins Detail geregelt sein soll.

    Wenn ich in einem Schützenverein zu Gast wäre und mir würde ein Stempel oder eine Unterschrift im Schießbuch verweigert werden, weil ich nicht Auffassung der Aufsicht nach, so trainiert habe, wie er/sie es für erforderlich erachten, wäre das das erste und letzte Mal, dass ich dort schießen würde.

    Im Schießbuch, dass in der Form kaum eine rechtliche Relevanz besitzt, da es nicht vorgeschrieben ist, sondern einzig zur Vorlage beim Verband benötigt wird, und dann auch nur, wenn der Verband keine andere Form des Terminnachweises fordert, wird schlichtweg nur das Schießen mit einer EWB Waffe bestätigt.

    Und wenn ich für DP1 30 Minuten Anschlag und Stand übe und dabei nur 5 Schuss abgebe, dann ist das meine Sache und nicht die der Aufsicht, die meint mir vorschreiben zu wollen, wie und in welcher Intensität und mit welcher Anzahl Schuss zu trainieren habe.

    Und wenn ich mit einer Präzisionsbüchse auf die Pritsche lege, auch dort Anschlagübungen mache und in 30 Minuten nur einen Schuss abgebe, dann ist das meine Sache.

    Aber leider gibt es immer wieder Aufsichten, die der Meinung sind, sie seien der Gott auf dem Stand und können anderen das Leben einfach nur schwer machen und das finde ich mittlerweile echt schade.

    Nochmal, es gibt keine gesetzliche Vorgabe, was die Intensität oder auch die Schusszahl eines Trainings betrifft. Es wird, wie Lanfear schrieb, auch im Gesetz kein Trainieren, sondern nur die Schießsportliche Ausübung und laut WaffG auch nur das Schießen mit erwerbscheinpflichtigen Waffen und es wäre schön, wenn sich einfach nur daran gehalten werden würde, anstelle es den Schützen künstlich schwer zu machen.

    Ich habe das Glück, dass ich meine Termine auch selber abstempeln kann und darf und damit bin ich zum Glück nicht auf solche Aufsichten angewiesen mir einen Termin abzusegnen.

    Solche "Schützen" braucht niemand. Ich würde so etwas nicht abzeichnen.

    Ansonsten gilt das hier:

    http://www.ksv-einbeck.de/Dokumente/Waff…tzen%202021.pdf

    Das war nicht die Frage. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgabe, mit welcher Intensität oder Anzahl Schuss ein Training zu absolvieren ist, um es abstempeln lassen zu können.

    Neben der gesetzlichen Vorgabe oder auch nicht gesetzlichen Vorgabe, sind leider viele Vereine und auch Verbände der Auffassung die Regeln anders und auch schärfer auslegen zu müssen.


    Als seinerzeit Kreis Offenbach versucht hatte die 12/18er Regel auf jede im Besitz vorhandene Waffe anwenden zu wollen, hatten sie in gleichen Atemzug versucht die mindest Trainingsintensität festzulegen. Sind aber am Ende gescheitert.

    Das danach geänderte WaffG hat dies auch nicht bestätigt und Kreis OF hat damit eine Klatsche eingefahren.

    Es gibt auch in meine Augen keine wirklich Möglichkeit festzulegen, wie ein intensives Training auszusehen hat in unserem Sport und wir wären gut damit beraten es nicht zu versuchen.

    Jemand der eine Stunde lang Anschlagtraining lang macht und dabei nur ein oder zwei Schuss abgibt, hat genauso intensiv trainiert und de Stempel verdient, wie jemand der 50 Schuss in 30 Minuten rausgehauen hat

    Wie Carcano schrieb, erfolgt der Nachweis gegenüber der Behörde mittels der Bedürfnisbescheinigung des Verbandes. Das Schießbuch verwendest Du für den Nachweis der Erfüllung der Mindestschießtermine der letzten 12 Monate (12/18er Regel) gegenüber dem Verband.

    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zum Führen eines persönlichen Schießbuches.

    Auch gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie intensiv ein Training sein muss. Faktisch reicht ein Auspacken, ein Schuss abgeben und wieder einpacken aus.