Beiträge von Miraculix

    Man sollte eher zwischen Theorie und Praxis unterscheiden.

    Es ist schon was wahres dran, die Änderung in der 1.4.6. für LGA anzuzweifeln.

    Aber in der Praxis müssen wir mit den anstehenden Landesmeisterschaften auch klar kommen.

    Die nach der neuen Regeländerung geschossen und kontrolliert werden.

    Da magst Du Recht haben. Mal sehen, was dort so alles passiert. Könnte möglicherweise nach hinten losgehen, sodass immer weniger mitmachen.

    shooty59 Ich stimme Dir voll zu! Ähnlich habe ich schon im Januar in einem anderen Beitrag argumentiert. Finde nur die # nicht wieder...

    Sehe ich anders. Ein Hocker ist zum Hinsetzen da, selbstverständlich in ruhiger, nicht störender Weise. Sitzende und schießende Schützen sind für den Kampfrichter eindeutig zu erkennen und das Gewehr wird auf dem Tisch mit Sicherheitsschnur abgelegt, das übrige Gepäck sogar ganz im Rückraum. Manche Schützen setzen sich während des laufenden Wettkampfes auf den Hocker und essen eine Banane u. a. Das stört offenbar nicht.
    Was die 1.4.6 betrifft: Es war bis jetzt vollkommen strittig, ob diese Regel für LGA gilt oder nur für KKA und wie sie zu interpretieren ist. Wie hier auch im Forum deutlich wurde, widersprechen sich in diesem Punkt offensichtlich mehrere Regeln innerhalb der DSB-SO. Insofern bin ich eher der Ansicht, der TSB und andere Landesverbände haben damals "in vorauseilendem Gehorsam" einer endgültigen Entscheidung bzw. Klärung durch den DSB vorgegriffen. Erst jetzt ist klar, was gilt.

    Ich möchte hier mal folgendes zur Diskussion stellen:

    Für das laufende Sportjahr wurden neue Alters- bzw. Wettkampfklassen eingeführt, nämlich Herren/Damen V bei Freihandwettkämpfen (ab 71) bzw. Senioren/Seniorinnen VI bei Auflage (ab 81). Dies ist insofern sinnvoll, als gerade bei den Freihandwettkämpfen bislang bei Herrn/Damen IV "Schluss" war und die Altersunterschiede innerhalb der Klasse z. T. erheblich sind. Schon jetzt ist es allerdings so, dass zumindest bei uns immer wieder Altersklassen zusammengelegt werden, obgleich meiner Ansicht nach genug Teilnehmer für eine Trennung vorhanden wären. Wozu also beispielsweise "LG Herren V", wenn schon jetzt die "Herren IV" ständig mit "Herren III" zusammengelegt werden, obwohl deutlich mehr als drei oder vier Teilnehmer für Herren IV vorhanden sind? Ähnliches gilt z. B. auch für KKA 100m, wo stets Sen I + Sen II sowie dann die restlichen drei oder jetzt vier Altersklassen zusammengefasst werden.
    Möglicherweise haben größerere Landesverbände dieses Problem nicht. Wie ist es so bei Euch?

    Welchen Kampfrichter in Suhl meinst Du? Es gibt dort in letzter Zeit einige, die nach meinem Geschmack etwas übertreiben und mit wenig "Fingerspitzengefühl" agieren. Um nicht missverstanden zu werden: Klare Regelverstöße sollten schon geahndet werden, aber es gibt auch Grenzfälle, bei denen es ein freundlicher Hinweis täte und meiner Ansicht nach z. T. auch unsinnige Anweisungen. Mir hat man z. B. verboten, mich nach meinem abgeschlossenen Wettkampf auf den bereitgestellten Hocker zu setzten. Ich sollte den Stand komplett verlassen. Meine Nachfrage, wieso, wurde damit begründet, ich würde die anderen Schützen stören, wenngleich ich mich zwischen den Serien schon dort hinsetzen dürfte. Ist doch Unsinn, solange ich mich ruhig verhalte! Wenn man "Haarspalterei" betreibt, geht irgendwann niemand mehr hin.

    Was die neue Regel 1.4.6 betrifft: Mal abgesehen davon, wie umstritten sie offenbar ist, habe ich bislang vom TSB noch nirgends einen offiziellen Hinweis darauf gesehen, nur Verlautbarungen von Dir und anderen, dass man sie angeblich auch auf der TLM für LGA anwenden will. Dann sollte zumindest auf der Einladung zur TLM darauf hingewiesen werden, sonst lässt man vermutlich zahlreiche Schützen ohne betrügerische Absicht, die sich nicht ständig in Foren aufhalten, einfach aus Unkenntnis "auflaufen". Ob das der Teilnehmerzahl an der TLM förderlich wäre?

    Spricht mir aus der Seele...

    Genau meine Rede. Aber leider gibt es immer noch Schützen, die genau das praktizieren. Es wird Zeit, dass hier endlich durchgegriffen wird.

    Die DQ's bei unserer LM wurden wegen Verstoß gegen die Regel 1.4.6 ausgesprochen (ja, seltsamerweise alle aus einem Verein - wobei es aus dem gleichen Verein aber Schützen gab, die regelkonform unterwegs waren. Da muss mir keiner mehr mit "Unwissenheit" kommen. Schaftkappe bei einer FWB 800X maximal nach unten ausgeschwenkt und oberen Flügel parallel zur Laufachse gestellt - war schön anzuschauen. Da musste man nicht mal messen. Haben wir trotzdem gemacht - Ergebnis: 83 mm Abstand!
    Dann gab es leider auch noch DQ wegen abgelaufener Kartusche. Das ist dann schon selten dämlich - haben sie aber auch eingesehen.

    Eigentlich ist doch erst Waffenkontrolle oder macht ihr das andersrum

    Digedag
    Ich schließe mich Zottis Frage an: Wann wurde kontrolliert und die DQs ausgesprochen? Kann ja nicht vor dem Wettkampf gewesen sein, denn dann hätten die Schützen noch umstellen können. Wurden sie während des Wettkampfes angesprochen und disqualifiziert oder danach? Nun sollte zwar jeder Teilnahmer die SO einschließlich neuer Regeln kennen, zumal ja Schützen des gleichen Vereins offenbar informiert waren. Aber vielleicht wäre ein Hinweis während der Probe fairer gewesen, zumal wenn die Verstöße so deutlich zu sehen waren? Wie poolbaucenter schon mitgeteilt hat, erfolgt bei uns in Thüringen auch keine Waffenkontrolle vor dem Wettkampf. Es kann also passieren, dass jemand nachträglich disqualifiziet wird, der vielleicht im guten Glauben geschossen hat. Finde ich gerade bei so einer umstrittenen neuen Regel eigentlich ein etwas zweifelhaftes Vorgehen, auch wenn man sich als Teilnehmer informieren sollte. Dann lieber während der Probe eingreifen als hinterher "ätsch" zu sagen.

    Wenn ich es richtig sehe, so hast du die Kappe an Deiner FWB maximal auf 15° geneigt und dann den oberen Flügel nur so weit geklappt, dass die 25mm eingehalten sind. So habe ich es bei meiner FWB 700 auch gemacht und komme gut damit klar. Habe allerdings die Standardkappe ohne Mittelstück und unteren Flügel, sondern mit geradem Auslaufstück der Kappe.

    Zitat von AndiG

    wenigstens ein Verband, der Klarheit schafft ;)
    bei „uns“ akzeptiert man die Umsetzung und „arbeitet“ nun damit bzw hat ma es kkme sehen und schon länger angewendet

    sieht nun bei mir so aus

    Da bei uns in zwei Wochen die Landesmeisterschaften anstehen, wie poolbaucenter schon schrieb, habe ich nach den Infos von der LM in Sachsen nochmal bei meiner FWB 700 nachgemessen. Beim Schrägstellen der Kappe bleibt eine Unsicherheit, wo denn nun genau der unterste Punkt ist, an dem die Kappe die Jacke berührt, insbesondere da meine kein Mittelstück hat. Also habe ich sie probeweise, wie ich es früher schon hatte und auch beim Freihandschießen, wieder senkrecht zur Laufachse gestellt sowie den oberen Flügel fast maximal auf die 25 mm geklappt. Nach unten läuft die Kappe gerade aus, also ohne Flügel. Außerdem musste ich die Kappe drei Skaleneinheiten nach unten verschieben. Jetzt fühlt es sich genauso an, wie mit geneigter Kappe. Ich schieße auch vergleichbare Ergebnisse wie vorher und gehe hinsichtlich der 25 mm nun kein Risiko mehr ein.

    Wenn ich es richtig sehe, so hast du die Kappe an Deiner FWB maximal auf 15° geneigt und dann den oberen Flügel nur so weit geklappt, dass die 25mm eingehalten sind. So habe ich es bei meiner FWB 700 auch gemacht und komme gut damit klar. Habe allerdings die Standardkappe ohne Mittelstück und unteren Flügel, sondern mit geradem Auslaufstück der Kappe.

    kruemelgirl Hallo Doreen,
    könnte ich noch mit LGA einsteigen und für Januar und Februar nachmelden? Genügt als Nachweis ein Foto des Bildschirms? Ist allerdings nicht immer mein Name auf dem Schirm zu sehen, wird bei uns ggf. zentral eingegeben. Bin aber ehrlich!:):saint:

    L.G. André

    Hallo zusammen!

    Ich (w, 55 J) bin Anfänger im Schießsport und möchte mir nun ein eigenes Luftgewehr zulegen. Meine Wahl ist das FWB Evolution 800 oder TOP.

    Hallo Lucky,
    bin ebenfalls von kleiner Statur (1,62m) und habe auch erst in Deinem Alter mit dem Schießsport begonnen. Hatte zunächst auch diese beiden Modelle im Auge. Hast Du sie schon konkret in der Hand gehabt oder kennst Du sie nur aus dem Katalog bzw. dem Web? Bin damals zu einem Händler gefahren und habe mehrere Modelle, die in die engere Wahl kamen, in den Anschlag genommen. Die Evolution-Modelle waren mir tatsächlich zu leicht. Etwas mehr "Trägheit der Masse" ist schon von Vorteil. Insbesondere, wenn Du später damit auch Auflage schießen möchtest, würde ich zu einem schwereren Modell raten. Man kann zwar auch noch Gewichte ergänzen, aber ich würde dennoch lieber ein Modell mit höherem Grundgewicht nehmen, einfach, weil es ruhiger liegt. Du brauchst auch keine Bedenken zu haben, dass Du das Gewicht nicht stemmen kannst. Das sollte ohnehin eher eine Frage der Technik sein und das Gewehr gerade nicht mit Kraftaufwand im Anschlag gehalten werden.

    Wie von mir schon geschrieben, denke ich auch, dass man mit zwei Unterschriften sicher geht, wenngleich das WaffG den Singular für das Einverständnis verwendet. Die nachfolgenden Ausführungen im WaffG beziehen sich meiner Ansicht nach darauf, dass auf einer Schießstätte mehrere dieser Kinder und Jugendlichen unter der Aufsicht mehrerer geeigneter Aufsichtspersonen schießen könnten und verwendet daher den Plural. Umgekehrt genügt ja alternativ auch die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten, unter dessen Obhut das Kind oder der Jugendliche schießt. Was die JuBaLi oder andere Nachweise der Aufsichtspersonen betrifft, so verlangt das WaffG lediglich, dass die Aufsichtspersonen ihre Eignung für die Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft machen müssen.

    Unser Verband (TSB) hat hierzu ein Formular entworfen, auf dem sind Unterschriften von zwei Sorgeberechtigten vorgesehen. Ich betreue derzeit selbst eine jetzt dreizehnjährige Schützin, deren Eltern getrennt leben und von denen mir nicht bekannt ist, wer das Sorgerecht hat. Das Mädchen lebt bei der Mutter und ich habe mir daher zunächst von dieser eine formlose Genehmigung geben lassen, da mir das Formular nicht bekannt war und ich das WaffG auch im Singular interpretiert hatte. Um mich abzusichern, habe ich nun nachträglich das TSB-Formular von beiden Elternteilen unterschreiben lassen. Vielleicht unnötig, falls die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, aber man geht so Zweifeln aus dem Weg.

    Also ich bilde mir ein, dass der centra Filter FS mich bei der Zielvisierung und Abgrenzung des Ziels weiter gebracht hat.
    Die Augenfeuchte ist sicherlich auch nicht zu unterschätzen.

    Diese Kornfilter verwende ich bei LG-Auflage auch, je nach Lichtverhältnissen in gelb, rot oder blau. Auf hellen Meyton-Anlagen favorisiere ich den Rotfilter mit entsprechender Irisanpassung, bei "Funzel-Licht" eher gelb. Verwende zusätzlich auch die Gehmann-Diopteroptik 570-579-0 ohne Vergrößerung und ein 0,5er Adlerauge. Gibt zusammen einen guten Kontrast. Man muss ein wenig mit der Einstellung probieren, wie es poolbaucenterschon beschrieb. Allerdings habe ich auch nicht diese enorme Sehschwäche von 9 dpt.