Beiträge von Hansaxel

    Dummheit gehört bestraft. Der Satz trifft auf Max überdeutlich zu.

    Zuckerklatsche

    Sicher könnte Carano das auch in üblichem Juristensprech schreiben, das führt aber nur dazu, daß der Sachverhalt nicht verstanden wird.

    Ich halte hier jeden für fähig genug, sich sein eigenes Urteil aus den dargelegten Argumenten zu bilden.

    Mag ja sein, nur hilft es niemand wenn das Urteil nichts mehr mit der Realität gemein hat.

    Und dazu kommen dann noch Direktiven aus LKA/IM (z.B. Schlüsselurteil oder Bedürfnisprüfung bei Überkontingentwaffen), über die sich auch die willigsten SB (meist) nicht hinweg setzen.

    Da liegt ja wie oben schon mal geschrieben das Problem, die haben nun mal das Weisungsrecht und wenn die Vorgaben nicht offensichtlich rechtswidrig sind hat der SB eben diese auszuführen.

    Ein paar Tipps werde ich dir noch mitgeben. Ca 90 min. vor dem Wettkampf Essen.

    Das bringt auch noch ein paar Zehntel. Gruß

    SnackWirkungWarum gut fürs Schießen
    BananeLangsame Energie, MagnesiumFördert Ruhe & Konzentration
    Joghurt mit Haferflocken & BeerenProtein + komplexe KohlenhydrateStabiler Blutzucker, gute Nerven
    Vollkorntoast mit SpiegeleiEiweiß + langanhaltende EnergieUnterstützt Muskelkontrolle & Fokus
    Naturjoghurt mit HonigSchnelle & langsame EnergieLeicht verdaulich, beruhigend
    Handvoll Nüsse + ApfelGesunde Fette + FruchtzuckeriSättigend, ohne zu belasten

    So ist der Schütze gibt noch selbstlos gute Tipps, nur zum falschen Zeitpunkt.

    Wer bisher ein halbes Pfund Leberkäs, Wammerl oder drei Weißwürste mit einem Weißbier zur Brotzeit hätte sollte wirklich nicht unmittelbar vor einem Wettkampf die Ernährung umstellen. Das schadet eher, genauso wie ein einmalige Medikamenteneinnahme.

    Da das Waffenrecht aber bekanntermaßen nicht die einfachste Rechtsmaterie ist, sind also dann auch auf der Bearbeiterseite eher Laien unterwegs (bis auf die Sachgebietsleiterin sind das Angestellte aus dem mittleren Verwaltungsdienst, also juristisch eher nicht so bewanderte Personen).

    Braucht es auf der vollziehenden Ebene wirklich Juristen, oder stinkt nicht auch hier der Fisch zuerst am Kopf?

    Kommen die teilweise seltsamen Auslegungen nicht als Vorgaben, früher sagte man auch Weisungen oder Befehle, von oben, also über das Ministerium und Behördenleitung an den ausführenden Sachbearbeiter?

    Man darf aber auch als Jurist bei der Gesetzesabfassung eine einfache Sprache wählen und muss nicht durch verklausulierte Formulierungen (z. B. Doppelverneinungen statt direkt die Bejahung zu wählen) das Ganze noch undurchschaubarer machen als es eh schon ist.

    Da hast Du recht nur bin ich sicher dass der geübte Waffenbesitzer auch hier noch genügend Spielraum für Interpretationen findet.

    Zum Beitrag #37

    Diese Antwort zu meinem Artikel ist sinnloses Geschwafel.

    Wenn Du meinst.

    Es geht um die Inhalte der Sportordnung des DSB. Wenn von einem Landesverband als Unterabteilung des DSB die Einhaltung der darin verankerten Regeln eingefordert wird sollte Sie auch in der Lage sein dieses unter dem Aspekt der Fairness zu ermöglichen.

    Wie soll das dann aussehen?

    Wie schon an anderer Stelle erwähnt waren es an meiner Waffe 15 Gramm inkl. 5 Gramm Sicherheitsschnur.

    Das sind dann immer noch 10 g zu viel.

    Bei unserem Verband war mal angedacht die Skala durch eine grün/rot Anzeige zu ersetzen, da fallen dann solche Diskussionen weg. Siehe Abzugstest, hält oder hält nicht.

    Ich wurde von dem Offiziellen in der untersten Schiene Abgekanzelt. Wer versucht, dieses Verhalten noch schon zu Reden, den kann man nicht ernst nehmen.

    Das war bestimmt kein Echo!

    So wie ich Schweizer Schießstände gesehen habe, bin ich ziemlich sicher, dass bei offiziellen Meisterschaften Waagen benutzt werden, die das Gewicht ordnungsgemäß anzeigen.

    Natürlich ist bei den anderen alles besser, das ist ja Naturgesetz, die Präzisionswaage stammt ja von dem großen Fluss und entspricht sicher höchsten Ansprüchen.

    In D kann es allerdings sein, dass aus Kostengründen altersschwache oder von einfachster Qualität beschaffene Geräte genutzt werden, die sich dann als unzweckmäßig erweisen.

    Natürlich! Wenigstens stecken die deutschen Schützen jeden Euro in die Ausrüstung.

    Wenn lt. Sportordnung das Gewehr 5,500 Kg wiegen darf, muss ich mich darauf verlassen können, dass das Gewicht korrekt angezeigt wird. Da muss ich nicht 50 oder gar 100g Sicherheit.

    Wenn Du es sagst.

    Da die Vorschriften genau ausgelegt werden, muß ich mich darauf verlassen können, daß die Waage ebenfalls das korrekte Gewicht anzeigen. Deshalb lasse ich mir vor jedem Wiegen die Eichplakette zeigen. Nur so wird sichergestellt, daß die Waage das korrekte Gewicht anzeigt. Ansonsten kann man sich das Wiegen schenken.

    Du kannst ja mal die erlaubten Toleranzwerte reinstellen, mich würde es nicht überraschen wenn das hier mehr als 15 g wären.