Tur mir Leid no limits, da muss ich widersprechen.
Hier zwei Auszüge aus der RSB-Ligaordnung.
1. Allgemeines
Veranstalter von Ligawettkämpfen (LWK) können der RSB sowie seine Untergliederungen sein. Mit
der Ausschreibung von Ligawettkämpfen soll den Schützen Gelegenheit gegeben werden, ihre Leis-
tungen zu steigern und Wettkampferfahrungen für die Meisterschaften zu sammeln.
Die Ligawettkämpfe sollen möglichst auf breiter Basis durchgeführt werden.
4.2 Ligawettkampfteilnehmer, die mehreren Vereinen angehören, dürfen in einem Kalenderjahr in einer
Disziplin nur für einen Verein in den Ligawettkämpfen starten. In unterschiedlichen Disziplinen kön-
nen sie für verschiedene Vereine starten. Eine Ausnahme hiervon gilt für etwaige Auf- bzw. Ab-
stiegswettkämpfe, die erst im Folgejahr stattfinden. Hier gelten die Startberechtigungen des Vorjahres.
Beim RSB heißt es Ligawettkampf und beim DSC im NSSV gibt es Rundenwettkämpfe.
Bei der Formulierung der Wettkampfordnungen, die eine lange Historie haben,
kam es kaum vor, dass ein Schütze zwei Wohnsitze hat in zwei Bundesländern.
Die Wettkämpfe sind für die Vorbereitung der Schützen gedacht.
Der Rundenwettkampfleiter von Reiner hat in dem Sinne entschieden und ich werde beide Wettkampfleiter anfragen.
Ich hoffe sie entscheiden ebenso.