Beiträge von Wilhelm

    Hallo no.limits,

    alles hat seine Zeit. So habe ich mich, als der Verein bereits anfang der 90er mangels zurückgetretenem Gesamtvorstand, kurz vor der Auflösung stand, auf Anfragen jüngerer Mitglieder bereit erklärt, mit von mir genannten Zielen (Öffnung des Vereins mit neuen Angeboten, Einbindung/Profilierung des Vereins in das wirtschaftliche, kulturelle und soziales Umfeld, Intensivierung der Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit, Aufbau einer Sportschützengruppe über das normale Traditionsschießen hinaus, Sponsorenwerbung, …) in der Vorstandsarbeit als Schatzmeister und Pressereferent mitzuarbeiten. Der Verein bestand zu der Zeit aus 116 Mitgliedern und war Mitglied im DSB und LSB Niedersachsen.

    Um all das umzusetzen, braucht man die Beteiligung der Mitglieder und deren Interessen. Mit einer Fragebogenaktion und der schnellen Umsetzung der Ergebnisse (in der Hauptsache Reduktion des zeitl. Aufwandes für Traditionsveranstaltungen (Schützenfestbesuche)) war der Grundstein gelegt, für die Realisierung neuer Angebote (Forest-Party mit bis zu 1200 Besuchern, Firmenpokalschießen mit bis zu 118 Teams, 75-Jahre-Jubiläumsfeier, Feuerwehrschießen. Bemerkenswert, aber Voraussetzung für den Erfolg, war die Beteiligung sehr vieler Mitglieder auch mit Familienangehörigen. Die Erfolge für den bereits totgesagten Verein waren in der Region unübersehbar, Messskala für den Erfolg waren die Mitgliederzahlen (in der Spitze 167) aber auch die sportlichen Erfolge und das neue soziale Standing.

    Ein weiterer Meilenstein um diese Entwicklung zu manifestieren war für mich der Neubau eines multifunktionalen Schützenhauses für die zwar kultige aber marode Vereins-Bretterbude. In der Vorstellung des Projektes mit 100 Euro bar 100 Euro Arbeitseinsatz (20 Stunden) und Eigen- und Fremdmitteln, habe ich darauf hingewiesen, dass es nur eine größere Lösung geben kann um den Grad des Selbstfinanzierung (Vermietung) zu erhöhen, (Teil-) Ersatz für das gemietete Zelt zu den Schützenfesttagen, Multifunktionalität des modularen Gebäudes sowie Veranstaltung von Fünfer-Wettkämpfen (12 *10 Meter-Stände) bietet.

    Ich habe auch erklärt, dass eine andere, als die von mir vorgestellt Lösung nicht meine Unterstützung erhalten würde. In der anschließenden Abstimmung fand mein Vorschlag keine Zustimmung.

    VERLIERER denken darüber nach, warum etwas nicht gehen könnte, GEWINNER denken darüber nach, wie etwas geht.

    Meine Arbeit für den Verein mit seinen Mitgliedern aber auch für die Region hat mir trotz eines jahrelangen zeitlichen, finanziellen Arbeitsaufwands außerordentlich viel Freude gemacht. Die Erfolge haben diese positive Energie zudem multipliziert.


    Die nachfolgende Vereinsentwicklung (ich habe beide Aufgaben aufgegeben) zeigt, dass die Verlierer die z. T. substanzlose Kritik an der Fortsetzung des erfolgreichen Vorhabens, den Verein zukunftssicher zu gestalten, ihren eigenen demokratisch legitimierten Weg gehen wollten..

    Vor ca. fünf Jahren wurde der Abbo-Preis von 32 € auf 36€ angehoben. Die Folge waren unerwartet viele Kündigungen. Aktuell hat der Verlag noch rund 2000 Bezieher (50% Vereine, 50% Private).

    Die Zeitung musste schon in den letzten Jahren vom Verlag querfinanziert werden. Die Verdreifachung der Druckkosten in 2023, aber auch eine zunehmend schlechte Zahlungsmoral waren jetzt entscheidend für den "Stopp-Beschluss".

    Die Einstellung des "Norddeutschen Schützen" wurde vom Verlag mehrfach angekündigt, konkret im September d.J..

    Erst im November gab es die erste Reaktion darauf "Das geht doch nicht einfach so!".

    Es gab in der Vergangenheit Empfehlungen über die Verbände (ND, HH, NWDSB und NSSV) die Zeitschrift von allen Vereinen zu beziehen. Ein Verbandsorgan - wie zB die Bayerische Schützenzeitung - ist "Der Norddeutsche Schütze" m. E. nie geworden.

    Das ist nach meinem Rechtsverständnis nicht möglich.

    Was IMHO möglich ist, nach der nicht beschlussfähigen MV eine weitere MV anzusetzen - mit der satzungsgemäßen kürzestmöglichen Ladungsfrist - die dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Ggf. sogar noch am gleichen Abend.

    En Jurist möge mich bitte bestätigen oder verbessern.

    In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass wenn keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, eine "nachgeschobene Einladung" dann 15 Minuten später eine Versammlung ermöglichen soll, die dann unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig sein soll.

    Da diese Regelung nicht in der Satzung vorgesehen ist, ist sie m. E. auch nicht anwendbar. Die trotzdem durchgeführte Versammlung beruht damit auf Willkür und erfolgte ohne Rechtsgrundlage, etwaige Beschlüsse sind unwirksam.

    Entnommen aus den Mitteilungen des Bundestages:

    Hybride Mitgliederversammlungen von Vereinen

    Recht/Ausschuss - 30.11.2022 (hib 699/2022)

    Vereine sollen künftig ihre Mitgliederversammlungen grundsätzlich in hybrider Form durchführen können. Entsprechende Vorschläge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, des Bundesrates sowie der CDU/CSU-Fraktion waren am vergangenen Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Vorschlag als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundesrates (20/2532) formuliert. Gegenstand der Anhörung ist zudem ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/4318). Der Entwurf entspricht in der Ausgestaltung der Regelung des Entwurfs der Länderkammer.

    Die von der Koalition vorgeschlagene Regelung weicht vom Vorschlag des Bundesrates und der Union ab. So soll mit einem neuen Absatz 2 in Paragraf 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt werden, dass Mitglieder an Versammlungen auch „im Wege der elektronische Kommunikation“ teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte ausüben können. Bundesrat und Union schlagen hingegen vor, die Teilnahme und die Ausübung der Mitgliedsrechte „im Wege der Bild- und Tonübertragung“ zu ermöglichen. Darin sehen die Koalitionsfraktionen laut Änderungsantrag eine unnötige Einschränkung der Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme. Vielmehr sollen auch Teilnahme und Ausübung via Telefonkonferenz, Chat oder E-Mail möglich sein, wie es auch die Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie vorgesehen hätten.

    Anders als Bundesrat und Union soll die Regelung der Koalitionsfraktionen zudem nicht auf Mitgliederversammlungen, die vom Vorstand einberufen werden, beschränkt sein. Wie die Fraktionen ausführen, ist es auch möglich, dass eine Vereinssatzung andere Einberufungsformen beinhaltet oder die Versammlung durch Mitglieder einberufen wird. Anders als in den Ausnahmeregelungen wollen sowohl Bundesrat und Union als auch die Koalitionsfraktionen festhalten, dass Mitglieder nicht verpflichtet werden können, nur virtuell an der Versammlung teilzunehmen.

    Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, sind sowohl der bestehende Paragraf 32 als auch der vorgeschlagene neue Absatz dispositiv ausgestaltet. Das heißt, dass Vereine in ihren Satzungen schon jetzt die virtuelle Teilnahme an Versammlungen festschreiben können und künftig auch abweichende Regelungen von der neu vorgeschlagenen Regelung festhalten dürfen.

    Mit den Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates übernehmen die Koalitionsfraktionen Vorschläge aus der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Entwurf. Die Bundesregierung hatte eine alternative Formulierung des Paragrafen vorgeschlagen, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen.

    Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Magnus Habighorst von der Humboldt-Universität zu Berlin sind beide Ansätze begrüßenswert. Vorzugswürdig sei der Vorschlag der Koalition, da dieser sich unter anderem durch Technologieoffenheit auszeichne. In der schriftlichen Stellungnahme führte Bachmann zudem an, dass diese Lösung nicht nur den Vorstand ermächtige, hybride Versammlungen einzuberufen. Die Regelung greife über Verweise zudem für Vorstands-sitzungen. Bachmann verwies zudem darauf, dass beide Entwürfe dem Vorstand nicht erlaubten, eine reine virtuelle Mitgliederversammlung abzuhalten. Damit bliebe der Entwurf hinter dem Genossenschaftsrecht zurück, decke sich aber mit dem Recht von Wohnungseigentümerversammlungen und Aktien-gesellschaften. „Als gesetzliches Auffangmuster überzeugt das, weil die rein virtuelle Versammlung Teilnahmemöglichkeiten beschneiden“, argumentierte der Rechtswissenschaftler in der Stellungnahme. Vereine, die rein virtuelle Mitgliederversammlungen ermöglichen wollten, könnten dies über eine Satzungsänderung tun.

    Aus Sicht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DSOB) sollte es indes „im pflichtgemäßen Ermessen“ des Einberufungsorgans stehen, ob eine Versammlung in Präsenz, hybrid oder virtuell stattfindet, wie der Justiziar des DSOB, Hendrik Pusch, ausführte. Grundsätzlich unterstützte Pusch den Vorschlag der Koalitionsfraktionen, schlug aber eine alternative Formulierung vor, die auch eine Verpflichtung der Mitglieder zu einer virtuellen Versammlung vorsieht.

    Für den Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. forderte Verena Staats ebenfalls die Möglichkeit im Vereinsrecht, rein virtuelle Versammlungen einberufen zu können. Sie wies darauf hin, dass bei Stiftungen Satzungsänderungen wesentlich aufwendiger sind als bei Vereinen. Die vorgesehenen Regelungen im Entwurf des Bundesrates beziehungsweise der Unionsfraktion griffen zu kurz, böten zu wenig Rechtssicherheit und Flexibilität. Neben der Möglichkeit zu rein virtuellen Versammlungen forderte Staats - wie im Koalitionsvorschlag vorgesehen - eine Erweiterung auf alle Formen der „elektronischen Kommunikation“ sowie eine gesonderte Berücksichtigung von Stiftungen in der Gesetzesbegründung.

    Der Bundesbeauftragte für Vereinsrecht der DLRG - Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., Jürgen Wagner, stellte dar, dass die DLRG schon vor der Pandemie damit begonnen habe, hybride und rein virtuelle Versammlungen in die Satzungen der Gliederungsebenen zu schreiben und einheitlich in der DLRG umzusetzen. Wagner unterstützte grundsätzlich den Koalitionsvorschlag, aber sprach sich ebenfalls dafür aus, dass auch rein virtuelle Versammlungen möglich sein sollten. Um klarzustellen, dass diese Möglichkeiten auch für Vorstandssitzungen gelten, schlug er eine Präzisierung im Gesetzestext vor.

    Dieser Forderung hielt die Rechtswissenschaftlerin Professorin Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School in Hamburg entgegen, dass dieser Umstand schon über entsprechende Verweise im BGB und zusätzlich in der Gesetzesbegründung stehe. Sie forderte wie DSOB-Vertreter Pusch, die Wahl des Versammlungsformates in das „pflichtgemäße Ermessen“ des Vorstands zu stellen und auch die rein virtuelle Versammlung zu ermöglichen. Damit würden
    auch Mitgliederrechte nicht in relevanter Weise eingeschränkt. „Denn die digitale oder hybride Teilnahmemöglichkeit birgt gleichermaßen Vor- wie Nachteile, die der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen nach den Umständen des jeweiligen Vereins abzuwägen hat“, führte die Rechtswissenschaftlerin in ihrer
    Stellungnahme aus.

    Die Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Katarina Peranić, ließ sich allgemeiner zum Thema Digitalisierung und Ehrenamt ein und berichtete von Herausforderungen in der Praxis. Sie schlug über die Möglichkeiten digitaler Versammlungen hinaus vor, auch gesetzlich klarzustellen, dass Einladungen zu diesen Versammlungen auch per E-Mail erfolgen dürfen und nicht nur in klassischer Schriftform.


    Die hib-Meldung zum Entwurf des Bundesrates: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-903570

    Die hib-Meldung zum Entwurf der Unionsfraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-920320

    Mit den Worten "Bleiben Sie gesund und fröhlich" endet das Vorwort zur letzten Ausgabe des "Der Norddeutsche Schütze" 12/2022 des Herausgebers Andreas Winkler (Verlag Winkler & Stenzel).

    Stetig sinkende Abonnementenzahlen, ein immer geringeres Anzeigenaufkommen sowie die extrem gestiegenen Herstellungs- und Vertriebskosten machten die Entscheidung unumgänglich, nach mehr als 30 Jahren die Produktion einzustellen.

    Interessant sind bei derartigen Vorgängen auch immer die finalen Worte des Dankes: "Wir möchten Ihnen allen Pressereferenten, unseren Inserenten wie auch unseren Mitarbeitern für die jahrzehntelange Unterstützung danken und wünschen Ihnen und Ihren Vereinen noch eine lange und erfolgreiche Zukunft"

    Einzelpreis 3,60€

    Jahresabbo für 11 Ausgaben 36,00€

    Weißt, Frank, Du hast damit ja ganz Recht. Und genau das hatte auch der DSB vor ein paar Jahren erkannt. Und hat gehandelt. Hat eine große Kampagne zu starten versucht; mit viel ehrlichem Engagement und Manpower.

    Leider hat er sie von Anfang an falsch begonnen, und blieb unbelehrbar. Von Anfang an aufs falsche Gleis gesetzt.

    Und "Ziel im Visier" wurde die wohl größte Pleite (im Sinne von Misslingen, in den Sand setzen - nicht im Sinne von Geld) der deutschen Sportgeschichte, die ich kenne.

    Carcano

    Hallo Carcano,

    du bist ja mutig unterwegs.

    Kannst Du uns zu deinen undifferenzierten Aussagen Details mitteilen?

    Der DSB hat die Kampagne "Ziel im Visier" (ZIV) nicht nur versucht zu starten.

    Was hätte der DSB denn deiner Ansicht (Belehrung?) nach am Anfang besser machen sollen?

    Was wäre denn deiner Ansicht nach das richtige, bessere Gleis für die Aktion ZIV gewesen?

    Die von Dir als "wohl größte Pleite der deutschen Sportgeschichte" bezeichnete Aktion, wird von den Vereinen, die sich daran beteiligt haben vielfach anders gesehen. Die Ergebnisse der Aktionen und Arbeiten können auch noch fünf Jahre nach ZIV-Ende Vereine in ihrer Arbeit unterstützen.

    Service | Ziel im Visier (ziel-im-visier.de)

    Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Nach den allgemeinen Netz--Infos taucht der Name von Herrn Rossi aber oft in Verbindung mit Tontaubenschießen auf.

    Details zu Herrn Rossi und dessen Vorstellungen zum Schiesssport werden selbst in der ersten Information des ISSF-Exekutivkomitees unter "freudiger Erwartung" beschrieben:


    "Das ISSF-Exekutivkomitee hat einen neuen Präsidenten: Luciano Rossi

    Liebe Shootingfreunde aus aller Welt

    Wir entschuldigen uns, dass auf der Website keine Informationen über die gestrige Wahl des neuen Präsidenten zu finden waren.
    Das ISSF-Exekutivkomitee hat einen neuen Präsidenten: Luciano Rossi.
    Herr Rossi bedankt sich bei allen, die ihn unterstützt haben.

    Wir freuen uns, Herrn Rossi als neuen Präsidenten der ISSF begrüßen zu dürfen und danken allen Mitgliedern, die an der Wahl teilgenommen haben. Wir sind gespannt, was die Zukunft für die ISSF unter seiner Führung bereithält.

    Er freut sich darauf, mit Ihnen allen zusammenzuarbeiten, um den Schießsport zu fördern und ihn für Menschen auf der ganzen Welt zugänglicher zu machen.
    Herr Rossi setzt sich dafür ein, dass das Schießen ein sicherer, innovativer und wettbewerbsfähiger Sport bleibt.
    Er wird sich dafür einsetzen, dass die ISSF weiterhin eine moderne Organisation für den Schießsport bleibt.
    Wir sind zuversichtlich, dass Herr Rossi eine großartige Führungspersönlichkeit für die ISSF sein und dazu beitragen wird, die Organisation voranzubringen.
    Wir freuen uns darauf, in den kommenden Monaten mehr von Herrn Rossi zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das ISSF-Exekutivkomitee

    ISSF"

    2022 Erste Information der ISSF zur Neuwahl von Luciano Rossi zum ISSF-Präsidenten

    ISSF - Das ISSF-Exekutivkomitee hat einen neuen Präsidenten: Luciano Rossi (issf-sports.org)


    ESC 2019 ESC Versammlung Budapest: DSB für vorbildliche Medienarbeit im TV-Bereich ausgezeichnet


    ISSF 2018 Willi Grill ausgezeichnet. Wilhelm Xaver Grill, Vertreter im technischen Komitee der ISSF und technischer Direktor des internationalen Verbandes. erhielt für seine langjährigen Verdienste um den internationalen Schießsport das „Blue Cross“, eine der höchsten ISSF-Auszeichnungen.

    ISSF: Vladimir Lisin ist neuer Präsident (dsb.de)

    ISSF: DSB-Präsident von Schönfels im Verwaltungsrat

    "Auch die weiteren Kandidaten des Deutschen Schützenbundes für die Sektionskomitees wurden durch den neu gewählten Verwaltungsrat allesamt gewählt. Dies sind:

    Wolfgang Kink (Gewehr)

    Bodo Gisske (Flinte)

    Matthias Mail (Laufende Scheibe)

    Christian Michael (Kampfrichter)

    Tina Madronitsch (Statuten)"


    War die Schützenwelt hier noch in Ordnung? ISSF-Generalversammlung 2016 in Moskau (dsb.de)

    „Besonders erfreulich war aus deutscher Sicht hingegen, dass der Verwaltungsrat der ISSF in seiner tags zuvor stattgefundenen Sitzung über die neuen Mitglieder der ISSF-Komitees entschieden und dabei alle vorgeschlagenen, deutschen Vertreter gewählt bzw. wiedergewählt hat. So sind zukünftig – neben DSB-Präsident Heinz-Helmut Fischer als Mitglied des Verwaltungsrates, DSB-Geschäftsführer Jörg Brokamp als Vorsitzender des Technischen Komitees sowie ISSF-Generalsekretär Franz Schreiber – folgende deutsche Verbandsvertreter in den Gremien des Internationalen Schießsportverbandes:
    ISSF Gewehr-Komitee: Wolfgang Kink

    ISSF Technisches Komitee: Wilhelm-Xaver Grill

    ISSF Kampfrichter-Komitee: Christian Michael

    ISSF Flinten-Komitee: Bodo Gißke

    ISSF Komitee für Laufende Scheibe: Silke Abramovic

    ISSF Statuten-Komitee: Tina Madronitsch

    ISSF Medizinisches Komitee: Dr. Stefan Nolte“

    Der vorhergehende Beitrag sollte nicht hier, sondern besser im Thema "DSB Konzept 2025" verortet werden.

    Es wäre schon der Hammer und absolute Knaller, wenn es nur einen einzigen Landesverband oder den DSB selbst geben würde, ökonomische Transparenz und eigene externe Bewertungen zu erhalten. Carcano hast Du geträumt, objektive Leistungskontrollen der Verbände anzuregen, was im Ergebnis auch Herr Digel nicht geschafft hat?

    Es ging da gar nicht so sehr darum, was gefehlt hat. Es wurde ja aktiv gewünscht, dass man sich mit den bisherigen Überlegungen auseinandersetzt, diese berät und dann ggf. anpasst bzw. seine Meinung dazu abgibt.

    Der DSB hatte 12 Themen ausgearbeitet und daraus 3 Priorisiert. Auch darüber wurde natürlich schon diskutiert, da die LV´s ggf. andere Schwerpunkte gesetzt hätten.

    Ich warte jetzt also erst mal die Weiter- und Einarbeitung unserer Anregungen ein, die wir dann möglichst zur nächsten Gesamtvorstandssitzung im März präsentiert bekommen sollen.

    Schade, dass wir nichts von den 12 Inhalten erfahren.

    Grumpy, welche DNA-Veränderung des DSB wäre denn für Dich zielführend für einen "modernen Verband"?