Solange sie nicht damit rechnen müssen vom BMI zurückgepfiffen zu werden... kommen sie damit vermutlich durch (erstmal).
Beiträge von Parallax
-
-
11J-Version als EWB-pflichtige Trainingsversion für 25m OSP?
-
Jo, das Video hatte ich mir angeschaut da ich davon ausging das nach der Justage der V0 sicherlich auch der Stabilisator neu eingestellt werden muß. Und mußte dann sehen das sich da rein gar nichts tat... halte Euch auf dem Laufenden.
-
So, ein Update in der Sache. Nach absolvierter Bezirksmeisterschaft nun mal gewagt das Gerät zu zerlegen (Griff muß runter - kein Spaß bei E-Abzug) und die V0 hochgedreht. Ging bis 150m/s, darüber gabs dann Funktionsstörungen. Wie ich vermutet habe, kleistert man mit der Maßnahme auch nur über das eigentliche Problem drüber. Schußverhalten mit 150m/s statt 120m/s spürbar anders. Habe leider nicht mehr Zeit für mehr als 15 Testschüsse gehabt um zu schauen wie das Trefferbild sich verändert. Auf jeden Fall waren einige Klicks "bei hoch" fällig - nicht verwunderlich.
Was sich allerdings dann auch herausstellte: mein Stabilisator hat NULL Funktion. Weder bei der ursprünglichen V0 Einstellung, noch bei den hochgedrehten 150m/s. Der Kolben fliegt keinen Millimeter aus dem Verschluß heraus. An der Justierung davon rumzuschrauben unterlasse ich, erstmal muß eh das V0 Problem gelöst werden.
Next Action Telefonat mit Steyr was die dazu meinen, und dann wohl mal Benke kontaktieren und vorbeifahren.
-
Sehr kreativ:
ZitatBei der Wahl des Zahlencodes muss laut OVG NRW berücksichtigt werden, dass der Code so zu wählen ist, dass der Waffenbesitzer sich diesen merken kann, ohne ihn schriftlich zu fixieren und ohne, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte ihn mit einer geringen Anzahl an Versuchen erraten können. Eine schriftliche Fixierung des Codes ist erst dann zulässig, wenn das Zahlencodeschloss nach einer geringen Anzahl an fehlgeschlagenen Versuchen eine eigenständige Sperre vornimmt.
Wenn also Raten technisch erschwert wird, darf man den Code aufschreiben damit er ggfs. gefunden werden kann und nicht mehr geraten werden muß?
Das ist Realsatire...
-
Die neue Version die man schon ab August braucht, gibts für offline und praktische Nutzung (PDF) auf jedem Gerät immer erstmal monatelang nur zu kaufen. Bis das BVA das PDF veröffentlicht. Damit macht der DSB Geld.
Zugegebenermaßen ist der online-Reader auf dsb.de besser geworden. Hilft einem trotzdem nix am Stand wo es kein WLAN und Mobilfunk gibt.
-
Ruhig, Brauner.
Ich habe eine rechtliche Argumentation entwickelt um das BVA dazu zu bewegen, zeitnah vor Wirksamwerden die SpO zu veröffentlichen, auch wenn der DSB dann pissed ist. Ich sage nicht das das in der Praxis ein relevantes Problem darstellt, aber formaljuristisch sehe ich da eigentlich einen Anspruch drauf. 
-
Man hat sich mal wieder viel Zeit gelassen und jetzt endlich auf Nachfrage reagiert und online gestellt:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bu….html?nn=223908
Wie soll man als gesetztestreuer LWB denn prüfen ob man auch nach einer genehmigten Sportordnung schießt, wenn diese nicht auf der BVA Homepage veröffentlicht ist? Mal schauen ob das BVA dieser Argumentation zugänglich ist und zukünftig dafür sorgt, das die neuen SpO wirklich zeitnah nach Genehmigung veröffentlicht werden. Und nicht (viele!) Monate später. Letztlich muß die online sind, bevor Wettbewerbe danach geschossen werden - also hätte die 2024er bereits Anfang September 2023 beim BVA veröffentlicht sein müssen, denn da fangen die Vereinsmeisterschaften 2024 (bei uns jedenfalls) an. Ich wage zu zweifeln das man sich auf die Zusicherung eines Verbandes bzgl. Genehmigungsstatus verlassen darf, wenns hart auf hart käme.
Auch wenn das BVA mit zeitnaher Publikation die wirtschaftlichen Interessen des DSB damit durchkreuzt...
-
Das Problem ist, das das für den Nachweis für Grundkontingentwaffen wahrscheinlich reichen wird, aber möglicherweise nicht für den Wettkampfnachweis für Überkontingentwaffen. Dort muß man nach so mancher Lesart nämlich mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe bestreiten (und das nachweisen können). Eigentlich müßten die Verbände nun bei allen Wettkämpfen die Seriennummern dokumentieren, damit entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden können. Ich wage zu bezweifeln das in NRW etc. zukünftig die Argumentation "na ich hab doch eine entsprechende Waffe, natürlich schieße ich mit der auch immer die entsprechenden Wettkämpfe" zieht... Im Zweifel immer gegen den LWB.
-
Genau. Solche Schlösser sind "fail closed", nicht "fail open".
-
WaffG:
ZitatAlles anzeigen§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
[...]
(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine
Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen,
dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit
einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
[...]Es ist nicht definiert wie man nachweist, das man mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe trainiert hat. Einzelne Behörden wollen bei der Prüfung bereits Seriennummern und konkrete Waffenbezeichnungen sehen. Letztlich ist es Dir als Schützen überlassen wie Du das "nachweist" (glaubhaft machst). Und da Dein Verein und später Verband für die Bescheinigung den Kopf hinhält...
Bei uns hab ich wenigstens schon mal ein Ankreuzfeld "eigene Waffe" in der Schießkladde einführen lassen, damit wir nicht total am Fliegenfänger hängen wenn die Behörde entsprechende Bescheinigungen glaubhaft gemacht sehen will.
Ja, das haben GANZ VIELE Vereine NICHT auf dem Radar...
-
Wie Grumpy schon schrieb... es gibt elektronische Schlösser mit außen zugänglicher Batterie. Augen auf beim Schrankkauf.

-
Für eine 2te waffe gleichen kalibers gibt es kein problem. Du must nur gegenüber deines verbandes kurz erklären, warum du eine 2te brauchst.
Ganz so pauschal einfach ist das nicht. Wie Califax geschrieben hat: Du mußt gegenüber dem Verband überzeugend erklären, warum die beantragte Waffe "erforderlich" ist, und die bisherig besessenen Waffen nicht geeignet sind. Die Maßstäbe dafür ist gewissermaßen Ermessenspielraum des Zuständigen bei Deinem (Teil)verband. Sieht dieser das "ein", stellt dieser Dir eine Bedürfnisbescheinigung aus, die dann sehr gute Chancen hat auch von der Behörder anerkannt zu werden - aber auch dafür gibts keine Garantien.
Um die Ermessenspielräume zu vermeiden macht wie ebenfalls von Califax beschrieben eine gute Planung (soweit möglich - Interessen ändern sich und vieles ist als Neueinsteiger schwierig bis gar nicht absehbar/einschätzbar) der Reihenfolge des Erwerbs erheblich Sinn, sonst könnte ein Verband auf die Idee kommen das eine bereits besessene Waffe grundsätzlich dem Reglement entsprechend zulässig und geeignet seie, wenn auch sportlich nicht konkurrenzfähig für eine neue Disziplin. Der eine Sachbearbeiter sieht es als zumutbar ist, gewisse Umbauten vorzunehmen, andere wiederum nicht. Gut, wenn man die Reihenfolge so wählt, das eine Erstwaffe unstrittig nicht zulässig für eine weitere Disziplin die man ausüben will ist, damit man für diese sich eine passende, für diese Disziplin ausgelegte Waffe erwerben darf. Dumm wenn man als erstes eine Waffe erwirbt die "auf alles paßt" (aber für nix wirklich gut". Das Drama hab ich bei Vereinskameraden erlebt - kostete viel Zeit, Geld und Nerven die durch "erst überlegen, dann beschaffen" vermeidbar gewesen wären. Haben sich erstmal eine Waffe nach "habenwill-Faktor" und "ist günstig" gekauft, um dann recht schnell zu merken das man mit einer reinen Gebrauchswaffe mit entsprechend ungeeigneter Visierung etc. nicht konkurrenzfähig ist. Parallel dann eine "jetzt dann mal ordentlich" kaufen ging nicht Also erstmal Käufer für die "doch nich so dolle" Waffe finden, mit deutlichem Verlust (na sowas) verkaufen, neue beantragen, beschaffen etc...
Meine für DSB 2.53 auf maximale Präzision im statischen Schuß ausgelegte 9mm mit 6" Lauf wiegt 1360g - mit voller Absicht. Mit der will ich später bestimmt nicht gezwungen sein. gewisse dynamische BDS-Disziplinen zu schießen, nur weil sie formell dafür geeignet ist. Muß ich auch nicht, da diese Disziplinen ein Limit bei 1300g haben, und damit die X-Six nicht zulässig ist und ich rein formell schon einen nicht wegdiskutierbaren Grund habe eine für diese Disziplinen dann wirklich passende kalibergleiche Wafffe zu beantragen. Es wird keiner verlangen die vorhandene Waffe einer Diät in Form von Ausfräsungen bei Lauf und Verschluß zu unterziehen damit sie dann formell "geeignet" wird.
Ähnliches Thema DSB 2.40 (25m Pistole .22lr) und DSB 2.45 Zentralfeuer. Will man beide Disziplinen ausüben und .22lr ambitioniert ist es wieder sinnvoll das Hirn einzuschalten. Ja, man kann erstmal eine .22er kaufen und später ein .32er Wechselsystem dazu, oder eine reine .32er. Ist das .22er oder .32er System defekt, steht man im Wettkampf doof da. Es gibt aber auch reine .22er. Legt man also Wert darauf bei 2.40er Wettkämpfen zur Not eine Ersatzwaffe zu haben (auch ohne auf der DM vorne mitzuschießen oder Vorzeigekaderschütze zu sein), macht es Sinn erstmal eine reinrassige .22er zu kaufen, und später dann die wechselsystemfähige .32S&Wlong für das man sich dann wiederum bedürfnisfrei ein .22er WS dazu kauft. Und schwupp, hat man damit eine Backup-22lr für den Notfall. Andersherum geht das nicht. Hat man bereits eine Grundwaffe mit .22er WS gibts normalerweise keine zweite reinrassige .22lr dazu - denn man hat bereits eine "geeignete".
Hirn einschalten regelt.
-
ich lasse Sportler immer starten, damit im Falle eines stattgegebenen Protestes ein Ergebnis vorliegt. Disqualifizieren kann man nachträglich immer noch.
Ich will das nicht kritisieren (KR ist bei der Qualität der DSB-SpO ein trauriger Job, und ich war auch schon "Opfer" von erfundenen Regeln), aber: was ist, wenn die Disqualifizierung einem Gegner einen Vorteil bringen würde, derer er durch die Nichtdisqualifizierung beraubt wird? Zweischneidiges Schwert...
-
-
-
SCATT extrapoliert Deinen Zielweg und "schätzt" wo die Murmel dann einschlägt. Wie stark er da extrapoliert bestimmt der "F-Koeffizient" der konfigurierbar ist. Kleiner Wert => wenig Extrapolation.
Hier übrigens die ausführliche, von SCATT bestätigte Erklärung des F-Koeffizienten / "Ballistic Factor":
-
SCATT extrapoliert Deinen Zielweg und "schätzt" wo die Murmel dann einschlägt. Wie stark er da extrapoliert bestimmt der "F-Koeffizient" der konfigurierbar ist. Kleiner Wert => wenig Extrapolation.
Je stärker Du "wackelst", desto ungenauer werden die SCATT-Schätzungen der Trefferlage. Ich tendiere daran sie einfach zu ignorieren - dafür haben wir glücklicherweise die Meyton-Targets.
-
Gut, dann sind wir in "violent agreement"

-
Hm, ich kann das Problem nicht erkennen.
Es ging um einen Antrag, bei dem gleichzeitig eine Grüne WBK (mit entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen) und eine Gelbe WBK beantragt wurde. Neben den Nachweisen für die grünen Voreinträge auch noch für die gelbe eine extra Bescheinigung zu wollen ist schlicht unnötig. Die Bescheinigungen für die Grüne bestätigen alle Kriterien die für ne Gelbe erfüllt sein müssen.
Und als letztes noch zur Frage, ob als Nachweis das Schießen mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe ausreicht oder ob die Waffengattung (Gewehr/Pistole) der beantragten entsprechen muss
Wenn ich eine gelbe WBK beantrage, beantrage ich die nicht für eine konkrete Waffe. Auch wenn der RSB es nicht schafft für den Bescheinigungsantrag ein generisches Formular zur Verfügung zu stellen. Deiner Interpretation nach müsste bestätigt werden, das man sowohl mir Kurz- als auch Langwaffen 12/18 geschossen hat, denn auf Gelb bekommt man sowohl als auch.