Zwei Kurzwaffen mit gleichem Kaliber auf grüne WBK?

  • Bekomme ich als Sportschütze eine zweite Kurzwaffe mit gleichem Kaliber auf einer grünen WBK eingetragen?

    Hintergrund: Ich besitze bereits eine .22 Sportpistole für freihand. Mir wurde nun eine weitere .22 Sportpistole günstig angeboten. Diese würde ich gerne für die Diziplin "25m aufgelegt" modifizieren (Griff, Gewichte etc.) und damit Meisterschaften schießen. Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen. Mit einer Vereinswaffe wurde ich letztes Jahr dritter bei der Landesmeisterschaft. Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Besteht eine Chance diese zweite Waffe eingetragen zu bekommen? Wie sollte ich vorgehen?

  • Das Grundbedürfnis in der grünen WBK für Kurzwaffen ist auf zwei begrenzt. Mit der von Dir genannten Begründung sollte eine zweite Sportpistole daher möglich sein. Ich würde mich mit der Waffenbehörde in Verbindung setzen, den Fall schildern und die zweite Waffe voreintragen lassen...

  • Jede Waffe auf "Grün" muss "erforderlich" sein, um die gewünschte Disziplin ausüben zu können. Darum ist es mitunter klug, die Reihenfolge des Erwerbes akribisch zu planen.

    Beispiel BDS, aber auch auf DSB zu übertragen: Du hat einen KK-Revolver mit Kimme und Korn. Der spielt im Standardprogramm in einer Liga mit KK-Pistolen mit Kimme und Korn. Bei Präzision kann man da locker mithalten - bei Duell (Intervall) eventuell auch, spätestens aber bei Zeitserie 10 Sekunden ist man am Ende der Fahnenstange. Jetzt will man also eine Pistole im gleichen Kaliber und Kimme und Korn, um auch mal gewinnen zu können.

    Welche Alternativen habe ich? Besser wäre es gewesen, erst die Pistole (für 25m Kombi) zu kaufen und dann den Revolver für Fallscheibe (da ist nämlich getrennte Wertung!)vAber ich habe ja schon den Revolver - also muss man anders vorgehen: Da auf den Revolver keine Optik draufpasst, hole ich mir die Pistole MIT Optik - und schwupps, schon ist sie plötzlich "erforderlich".

    Man kann allerdings auch die Karte "Leistungssteigerung" ziehen - dafür braucht man aber ein paar Teilnahmen an überörtlichen Meisterschaften seines Verbandes. Nur mit Vereinsmeisterschaft wird das in der Regel nichts.

    Die Hochleistungsschützen können sogar eine zweite identische Waffen bekommen, damit sie im Wettkampf bei Defekt eine Ersatzwaffe haben. Aber da muss man schon sehr, sehr wichtig für seinen Verband sein.

    Es geht nämlich überhaupt nicht um das Kaliber. Ich selbst z.B. habe 3 Kurzwaffen in 9 Para - für drei komplett unterschiedliche Wertungsklassen und Disziplinen. Bin aber auch aktiver Wettkampfschütze im BDS mit jährlich um die 10 bis 15 Starts alleine bei LMs.

    Jetzt zur konkreten Frage:

    Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen.

    Und damit hast du den Ansatzpunkt "erforderlich", weil die bereits vorhandene Waffe "nicht geeignet" ist. Das im Antrag ggf. auf einem Beiblatt erläutern - da du noch innerhalb des Kontingentes bist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben außer eventuell:

    Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Viel Erfolg!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Für eine 2te waffe gleichen kalibers gibt es kein problem. Du must nur gegenüber deines verbandes kurz erklären, warum du eine 2te brauchst. Hast du den bedürfnisschein deines verbandes, wird die waffe ohne probleme auf die wbk eingetragen. Meine 2te kk (3te kurzwaffe) war kein problem.

    Walther LG400 competition aufgelegt, CZ75-sport 2, Walther GSP, Taurus 627 Tracker, Anschütz Match 54 Auflage, Ruger American Rimfire Target Thumbhole, Tippmann M4-22 elite

  • Für eine 2te waffe gleichen kalibers gibt es kein problem. Du must nur gegenüber deines verbandes kurz erklären, warum du eine 2te brauchst.

    Ganz so pauschal einfach ist das nicht. Wie Califax geschrieben hat: Du mußt gegenüber dem Verband überzeugend erklären, warum die beantragte Waffe "erforderlich" ist, und die bisherig besessenen Waffen nicht geeignet sind. Die Maßstäbe dafür ist gewissermaßen Ermessenspielraum des Zuständigen bei Deinem (Teil)verband. Sieht dieser das "ein", stellt dieser Dir eine Bedürfnisbescheinigung aus, die dann sehr gute Chancen hat auch von der Behörder anerkannt zu werden - aber auch dafür gibts keine Garantien.

    Um die Ermessenspielräume zu vermeiden macht wie ebenfalls von Califax beschrieben eine gute Planung (soweit möglich - Interessen ändern sich und vieles ist als Neueinsteiger schwierig bis gar nicht absehbar/einschätzbar) der Reihenfolge des Erwerbs erheblich Sinn, sonst könnte ein Verband auf die Idee kommen das eine bereits besessene Waffe grundsätzlich dem Reglement entsprechend zulässig und geeignet seie, wenn auch sportlich nicht konkurrenzfähig für eine neue Disziplin. Der eine Sachbearbeiter sieht es als zumutbar ist, gewisse Umbauten vorzunehmen, andere wiederum nicht. Gut, wenn man die Reihenfolge so wählt, das eine Erstwaffe unstrittig nicht zulässig für eine weitere Disziplin die man ausüben will ist, damit man für diese sich eine passende, für diese Disziplin ausgelegte Waffe erwerben darf. Dumm wenn man als erstes eine Waffe erwirbt die "auf alles paßt" (aber für nix wirklich gut". Das Drama hab ich bei Vereinskameraden erlebt - kostete viel Zeit, Geld und Nerven die durch "erst überlegen, dann beschaffen" vermeidbar gewesen wären. Haben sich erstmal eine Waffe nach "habenwill-Faktor" und "ist günstig" gekauft, um dann recht schnell zu merken das man mit einer reinen Gebrauchswaffe mit entsprechend ungeeigneter Visierung etc. nicht konkurrenzfähig ist. Parallel dann eine "jetzt dann mal ordentlich" kaufen ging nicht Also erstmal Käufer für die "doch nich so dolle" Waffe finden, mit deutlichem Verlust (na sowas) verkaufen, neue beantragen, beschaffen etc...

    Meine für DSB 2.53 auf maximale Präzision im statischen Schuß ausgelegte 9mm mit 6" Lauf wiegt 1360g - mit voller Absicht. Mit der will ich später bestimmt nicht gezwungen sein. gewisse dynamische BDS-Disziplinen zu schießen, nur weil sie formell dafür geeignet ist. Muß ich auch nicht, da diese Disziplinen ein Limit bei 1300g haben, und damit die X-Six nicht zulässig ist und ich rein formell schon einen nicht wegdiskutierbaren Grund habe eine für diese Disziplinen dann wirklich passende kalibergleiche Wafffe zu beantragen. Es wird keiner verlangen die vorhandene Waffe einer Diät in Form von Ausfräsungen bei Lauf und Verschluß zu unterziehen damit sie dann formell "geeignet" wird.

    Ähnliches Thema DSB 2.40 (25m Pistole .22lr) und DSB 2.45 Zentralfeuer. Will man beide Disziplinen ausüben und .22lr ambitioniert ist es wieder sinnvoll das Hirn einzuschalten. Ja, man kann erstmal eine .22er kaufen und später ein .32er Wechselsystem dazu, oder eine reine .32er. Ist das .22er oder .32er System defekt, steht man im Wettkampf doof da. Es gibt aber auch reine .22er. Legt man also Wert darauf bei 2.40er Wettkämpfen zur Not eine Ersatzwaffe zu haben (auch ohne auf der DM vorne mitzuschießen oder Vorzeigekaderschütze zu sein), macht es Sinn erstmal eine reinrassige .22er zu kaufen, und später dann die wechselsystemfähige .32S&Wlong für das man sich dann wiederum bedürfnisfrei ein .22er WS dazu kauft. Und schwupp, hat man damit eine Backup-22lr für den Notfall. Andersherum geht das nicht. Hat man bereits eine Grundwaffe mit .22er WS gibts normalerweise keine zweite reinrassige .22lr dazu - denn man hat bereits eine "geeignete".

    Hirn einschalten regelt.