Zwei Kurzwaffen mit gleichem Kaliber auf grüne WBK?

  • Bekomme ich als Sportschütze eine zweite Kurzwaffe mit gleichem Kaliber auf einer grünen WBK eingetragen?

    Hintergrund: Ich besitze bereits eine .22 Sportpistole für freihand. Mir wurde nun eine weitere .22 Sportpistole günstig angeboten. Diese würde ich gerne für die Diziplin "25m aufgelegt" modifizieren (Griff, Gewichte etc.) und damit Meisterschaften schießen. Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen. Mit einer Vereinswaffe wurde ich letztes Jahr dritter bei der Landesmeisterschaft. Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Besteht eine Chance diese zweite Waffe eingetragen zu bekommen? Wie sollte ich vorgehen?

  • Das Grundbedürfnis in der grünen WBK für Kurzwaffen ist auf zwei begrenzt. Mit der von Dir genannten Begründung sollte eine zweite Sportpistole daher möglich sein. Ich würde mich mit der Waffenbehörde in Verbindung setzen, den Fall schildern und die zweite Waffe voreintragen lassen...

  • Jede Waffe auf "Grün" muss "erforderlich" sein, um die gewünschte Disziplin ausüben zu können. Darum ist es mitunter klug, die Reihenfolge des Erwerbes akribisch zu planen.

    Beispiel BDS, aber auch auf DSB zu übertragen: Du hat einen KK-Revolver mit Kimme und Korn. Der spielt im Standardprogramm in einer Liga mit KK-Pistolen mit Kimme und Korn. Bei Präzision kann man da locker mithalten - bei Duell (Intervall) eventuell auch, spätestens aber bei Zeitserie 10 Sekunden ist man am Ende der Fahnenstange. Jetzt will man also eine Pistole im gleichen Kaliber und Kimme und Korn, um auch mal gewinnen zu können.

    Welche Alternativen habe ich? Besser wäre es gewesen, erst die Pistole (für 25m Kombi) zu kaufen und dann den Revolver für Fallscheibe (da ist nämlich getrennte Wertung!)vAber ich habe ja schon den Revolver - also muss man anders vorgehen: Da auf den Revolver keine Optik draufpasst, hole ich mir die Pistole MIT Optik - und schwupps, schon ist sie plötzlich "erforderlich".

    Man kann allerdings auch die Karte "Leistungssteigerung" ziehen - dafür braucht man aber ein paar Teilnahmen an überörtlichen Meisterschaften seines Verbandes. Nur mit Vereinsmeisterschaft wird das in der Regel nichts.

    Die Hochleistungsschützen können sogar eine zweite identische Waffen bekommen, damit sie im Wettkampf bei Defekt eine Ersatzwaffe haben. Aber da muss man schon sehr, sehr wichtig für seinen Verband sein.

    Es geht nämlich überhaupt nicht um das Kaliber. Ich selbst z.B. habe 3 Kurzwaffen in 9 Para - für drei komplett unterschiedliche Wertungsklassen und Disziplinen. Bin aber auch aktiver Wettkampfschütze im BDS mit jährlich um die 10 bis 15 Starts alleine bei LMs.

    Jetzt zur konkreten Frage:

    Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen.

    Und damit hast du den Ansatzpunkt "erforderlich", weil die bereits vorhandene Waffe "nicht geeignet" ist. Das im Antrag ggf. auf einem Beiblatt erläutern - da du noch innerhalb des Kontingentes bist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben außer eventuell:

    Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Viel Erfolg!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Für eine 2te waffe gleichen kalibers gibt es kein problem. Du must nur gegenüber deines verbandes kurz erklären, warum du eine 2te brauchst. Hast du den bedürfnisschein deines verbandes, wird die waffe ohne probleme auf die wbk eingetragen. Meine 2te kk (3te kurzwaffe) war kein problem.

    Feinwerkbau 900 aufgelegt, CZ75-sport 2, Pardini SP, Anschütz Match 54 Auflage, Ruger American Rimfire Target Thumbhole, Tippmann M4-22 elite

  • Für eine 2te waffe gleichen kalibers gibt es kein problem. Du must nur gegenüber deines verbandes kurz erklären, warum du eine 2te brauchst.

    Ganz so pauschal einfach ist das nicht. Wie Califax geschrieben hat: Du mußt gegenüber dem Verband überzeugend erklären, warum die beantragte Waffe "erforderlich" ist, und die bisherig besessenen Waffen nicht geeignet sind. Die Maßstäbe dafür ist gewissermaßen Ermessenspielraum des Zuständigen bei Deinem (Teil)verband. Sieht dieser das "ein", stellt dieser Dir eine Bedürfnisbescheinigung aus, die dann sehr gute Chancen hat auch von der Behörder anerkannt zu werden - aber auch dafür gibts keine Garantien.

    Um die Ermessenspielräume zu vermeiden macht wie ebenfalls von Califax beschrieben eine gute Planung (soweit möglich - Interessen ändern sich und vieles ist als Neueinsteiger schwierig bis gar nicht absehbar/einschätzbar) der Reihenfolge des Erwerbs erheblich Sinn, sonst könnte ein Verband auf die Idee kommen das eine bereits besessene Waffe grundsätzlich dem Reglement entsprechend zulässig und geeignet seie, wenn auch sportlich nicht konkurrenzfähig für eine neue Disziplin. Der eine Sachbearbeiter sieht es als zumutbar ist, gewisse Umbauten vorzunehmen, andere wiederum nicht. Gut, wenn man die Reihenfolge so wählt, das eine Erstwaffe unstrittig nicht zulässig für eine weitere Disziplin die man ausüben will ist, damit man für diese sich eine passende, für diese Disziplin ausgelegte Waffe erwerben darf. Dumm wenn man als erstes eine Waffe erwirbt die "auf alles paßt" (aber für nix wirklich gut". Das Drama hab ich bei Vereinskameraden erlebt - kostete viel Zeit, Geld und Nerven die durch "erst überlegen, dann beschaffen" vermeidbar gewesen wären. Haben sich erstmal eine Waffe nach "habenwill-Faktor" und "ist günstig" gekauft, um dann recht schnell zu merken das man mit einer reinen Gebrauchswaffe mit entsprechend ungeeigneter Visierung etc. nicht konkurrenzfähig ist. Parallel dann eine "jetzt dann mal ordentlich" kaufen ging nicht Also erstmal Käufer für die "doch nich so dolle" Waffe finden, mit deutlichem Verlust (na sowas) verkaufen, neue beantragen, beschaffen etc...

    Meine für DSB 2.53 auf maximale Präzision im statischen Schuß ausgelegte 9mm mit 6" Lauf wiegt 1360g - mit voller Absicht. Mit der will ich später bestimmt nicht gezwungen sein. gewisse dynamische BDS-Disziplinen zu schießen, nur weil sie formell dafür geeignet ist. Muß ich auch nicht, da diese Disziplinen ein Limit bei 1300g haben, und damit die X-Six nicht zulässig ist und ich rein formell schon einen nicht wegdiskutierbaren Grund habe eine für diese Disziplinen dann wirklich passende kalibergleiche Wafffe zu beantragen. Es wird keiner verlangen die vorhandene Waffe einer Diät in Form von Ausfräsungen bei Lauf und Verschluß zu unterziehen damit sie dann formell "geeignet" wird.

    Ähnliches Thema DSB 2.40 (25m Pistole .22lr) und DSB 2.45 Zentralfeuer. Will man beide Disziplinen ausüben und .22lr ambitioniert ist es wieder sinnvoll das Hirn einzuschalten. Ja, man kann erstmal eine .22er kaufen und später ein .32er Wechselsystem dazu, oder eine reine .32er. Ist das .22er oder .32er System defekt, steht man im Wettkampf doof da. Es gibt aber auch reine .22er. Legt man also Wert darauf bei 2.40er Wettkämpfen zur Not eine Ersatzwaffe zu haben (auch ohne auf der DM vorne mitzuschießen oder Vorzeigekaderschütze zu sein), macht es Sinn erstmal eine reinrassige .22er zu kaufen, und später dann die wechselsystemfähige .32S&Wlong für das man sich dann wiederum bedürfnisfrei ein .22er WS dazu kauft. Und schwupp, hat man damit eine Backup-22lr für den Notfall. Andersherum geht das nicht. Hat man bereits eine Grundwaffe mit .22er WS gibts normalerweise keine zweite reinrassige .22lr dazu - denn man hat bereits eine "geeignete".

    Hirn einschalten regelt.

  • Hallo,

    ich habe das mit Langwaffen durch, ich habe zwei Ruger 10/22, die eine für Fallscheibe BDS, die andere für Symbolscheibe BDS. Die eine ist kurz und führig, die zweite hat den Bullbarrel und ist deutlich länger und schwerer mit anderen Schaft.
    Im BDMP nutze ich die leicht für DKS2 PP1 und die schwere mit Zweiben für ZG6. Das Bedürfniss für die beiden 10/22 ergab sich bei der Antragstellung durch die verschiedenen Anforderungen der Gewehre an die Disziplinen.

    Wenn man als sauber Begründen kann warum man eine zweite Waffe im selben Kaliber benötigt, macht es Sinn auf die Sportordung und die Anforderungen zu verweisen, dann sollte das mit dem Bedürfniss kein Problem sein.

    Gruß Michael

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Korrekt, aber mein Beispiel war ja:

    Zitat

    Hat man bereits eine Grundwaffe mit .22er WS gibts normalerweise keine zweite reinrassige .22lr dazu - denn man hat bereits eine "geeignete".

  • Bekomme ich als Sportschütze eine zweite Kurzwaffe mit gleichem Kaliber auf einer grünen WBK eingetragen?

    Hintergrund: Ich besitze bereits eine .22 Sportpistole für freihand. Mir wurde nun eine weitere .22 Sportpistole günstig angeboten. Diese würde ich gerne für die Diziplin "25m aufgelegt" modifizieren (Griff, Gewichte etc.) und damit Meisterschaften schießen. Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen. Mit einer Vereinswaffe wurde ich letztes Jahr dritter bei der Landesmeisterschaft. Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Besteht eine Chance diese zweite Waffe eingetragen zu bekommen? Wie sollte ich vorgehen?

    Grundlage für jede Waffe istdas Bedürfnis.Dieses ergibt sich aus der jeweiligen Sportordnung.

    Wenn Du also eine Disziplin in der SpoO findest, auf die Du eine weitere Waffe in gleichem Kaliber beantragen kannst und für die Du deine bereits vorhandenen nihct verwende kannst, sollte es mein Probem sein. Ich habe auch vier Kurze im Kaliber 9mm Luger und zwei im Kaliber .22lr.


    Achso, ich bin aber nicht im DSB, habe aber auch schon. Gehört, dass es da gehen soll

  • "Leistungssteigerung" ist auch immer eine Karte, die man ziehen kann - aber nur, wenn man ausreichend überörtliche Wettbewerbe im jeweiligen Verband (!!!) nachweisen kann.

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich habe das Thema gerade beim WSV durch.

    Ich habe eine Sportpistole Kaliber .22 in der grünen WBK eingetragen. Nun habe ich einen Voreintrag Kaliber .22 für Pistole 25m Auflage beantragt.

    Auf meinen mitgeschickten Kopien des Schiessbuchs sind die Teilnahmen an der Deutschen Meisterschaft erkennbar. Aus diesem Grund wurde eine Ersatzwaffe im selben Kaliber vom Verband genehmigt und der Voreintrag von der Waffenbehörde anstandslos eingetragen. :)

    Die nächste Ausgabe der DSB Sportordnung ist ohne Fehler und für alle verständlich. ;)

  • Pro Disziplin lässt sich mit Nachweis ein Sportgerät beantragen. Die für mich zuständige Behörde genehmigt allerdings keine Ersatz- Sportgeräte da das Recht angeblich keine Ersatz -Sportgeräte in gleicher Disziplin vorsieht.

  • Die für mich zuständige Behörde genehmigt allerdings keine Ersatz- Sportgeräte da das Recht angeblich keine Ersatz -Sportgeräte in gleicher Disziplin vorsieht.

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein:

    Laut Gesetz - und ich weiß, dass viele Behörden wahrscheinlich nicht mal den Wortlaut verstehen, weil sie ihre ganz eigene Praxis (= Willkür) durchsetzen - seht:

    Die Behörde HAT ZU GENEHMIGEN ("wird anerkannt") - wenn der Antragsteller ein entsprechendes Bedürfnispapierchen seines Landesverbandes vorlegt - und dieses keine Fälschung zu sein scheint. Das Papierchen muss die in Abs. 3 genannten Punkte 1, 2a, 2b und 3 bescheinigen.

    Wenn der Verband (Landesverband) gemäß seiner Richtlinien (!!!) dir für eine Disziplin / eine Kalibergruppe 2, 3 oder gar 5 Waffen als Ersatzwaffen oder aufgrund spezieller Besonderheiten (Abzugsgewicht, Gesamtgewicht, Abmessungen, Visierung ...) bescheinigt, dann kann die Behörde auf- und niederhüpfen. Sie HAT ZU GENEHMIGEN. Außer, man ist nicht zuverlässig.

    Auch steht es der Behörde NICHT an, die Schießbücher zu prüfen, auch wenn die das immer wieder liebend gerne tun. Denn das hat bereits der ausstellende Verband getan. Manche Landesverbände warnen sogar davor, den Behörden Einblick in das private Schießbuch zu geben (BDS LV4 z.B.)

    Carcano - habe ich noch was vergessen?

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  • Moin Freunde,

    was der gute Califax da beschreibt, ist ein weiteres großes Problem, bei weitem nicht nur im Waffenrecht oder beim Sportschießen.

    Man verlässt sich lieber auf Hörensagen, Töpfchenparolen oder dritt- bis viertklassige Instanzen, kuscht vor Behörden, statt besser mal selber in den Gesetzestext oder das Regelwerk zu schauen und wenigstens zu versuchen, auch zu verstehen, was da steht.

    Leider entsteht so ein immer größeres Chaos und Dickicht von Halbwahrheiten und Falschaussagen. Wozu das führt, sehen wir hier ja nicht nur mit schöner Regelmäßigkeit im Waffenrecht, sondern auch jetzt wieder ganz akut an unserer Sportordnung und unserem Regelwerk.

    Zugegeben, es ist etwas Arbeit und nicht jedem liegen auch diese Texte. Aber wenn man nicht am Text arbeiten möchte, dann sollte man sich besser auch mit wilden Behauptungen und Thesen etwas zurückhalten. Wie schon gesagt, das Dickicht und Gestrüpp ist ist auch so schon ziemlich dicht und undurchsichtig.


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Man verlässt sich lieber auf Hörensagen, Töpfchenparolen oder dritt- bis viertklassige Instanzen, kuscht vor Behörden, statt besser mal selber in den Gesetzestext oder das Regelwerk zu schauen und wenigstens zu versuchen, auch zu verstehen, was da steht.

    Der Punkt scheint der zu sein, dass früher (zu Helmut Kohls Zeiten) die Verbände bezüglich der Bedürfnisse nicht involviert waren. Der VEREIN (und der musste nicht mal Mitglied in einem Verband sein, denn das mit den "anerkannten Verbänden" kam später) bestätigte die Bedürfnisse seiner Mitglieder der Behörde gegenüber - und zwar nach Gutsherrenart - und die Behörde entschied dann - wie ein kleiner Herzog - über den jeweiligen Antrag.

    Diese Vorgehensweise scheint sich in den Köpfen der (älteren?) Sportschützen - aber auch bei den Behörden immer noch verfestigt zu haben. Aber seit der Gesetzgeber die Verbände bzw. deren Unterteilungen (i.d.R. Landesverbände, je nach Orga) mit der Glaubhaftmachung der Bedürfnisse beauftragt hatte - und dabei doch recht hohe Hürden einbaute - sind die Ämter diesbezüglich entlastet worden. Sie wollen es nur nicht einsehen.

    Ja, und man kuscht vor den Behörden. Das tue ich übrigens auch - denn ein gutes Verhältnis zur Behörde ist besser als ein schlechtes, insbesondere, wenn man nämlich immer wieder etwas mit denen zu tun hat - und nicht jeder Antrag "ist zu genehmigen". Oder wird zeitnah bearbeitet. Wir leben in keiner optimalen rosaroten Welt.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Moin Califax,

    keine Frage, die ganze Sache ist natürlich nicht nur schwarz-weiß zu sehen, da gibt es wie immer auch viele Graustufen und auch eine geschichtliche Entwicklung.

    Und auch das Wort 'kuschen' ist in dem Zusammenhang auch etwas unglücklich gewählt. Es sollte klar sein, die Behörde - und auch der Kampfrichter - sitzt letztlich immer am längeren Hebel. Und da hat man es dann auch noch mit recht unterschiedlichen Charakteren zu tun.

    Aber es kann auch Vorteile haben, wenn man sich nicht nur auf die Aussagen des jeweiligen Sacharbeiters verlässt oder verlassen muss, sondern im Zweifel auch weiß, was im Gesetz steht und wie der Wille des Gesetzgebers lautet. Und das gleiche gilt auch im Hinblick auf unsere schöne Sportordnung.


    Mit bestem Schützengruß

    Muremelchen

  • Es sollte klar sein, die Behörde - und auch der Kampfrichter - sitzt letztlich immer am längeren Hebel.

    Das ist schon richtig, allerdings sehe ich das in dem Fall so, dass sowohl die Behörden, sowie die Kampfricher, Ro´s, Schießleiter, Aufsichten usw. für uns die Schützen da sind. Hier kommt es sehr auf das Personal der Behörde an, wir hier in Nordhessen, haben wirklich Glück mit unserer Behörde. Wir pflegen aber auch einen guten Umgang mit den Sachbearbeitern und sind immer um gute Zusammenarbeit bemüht.

    Was die Kampfrichter, Ro´s usw. angeht, finde ich schon das es da je nach Dachverband deutliche Unterschiede gibt im Umgang mit den Schützen bei Wettkämpfen und Tunieren.

    Und Du hast absolut Recht, der Schüzte sollte seine Sportordung kennen und auch das WaffG. (in aktueller Fassung) zumindest mal gelesen haben. Ich vordere meine Schützenkameraden immer wieder dazu auf sich die Disziplinen die sie schießen in der Sportordung anzushen.

    Gruß

    Michael

    Es muss mehr geschossen werden!
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