Beiträge von spaetzuender

    Grundsätzliche Tipp vom ehemals guten Jugendschützen mit einer LP80 (370 hab ich mit dem Ding aus dem Handgelenk geschüttelt) und jetzigem Wettkampfvollversager auf unterem Niveau mit offenbar überflüssigem Hightech-Gerät:

    - Lerne weiter auf der LP80. Auf den Teilen lernst Du schießen, v.a. was den Abzug betrifft, der der verzeiht nicht den geringsten Fehler. Die Schießleistung der Pistole selbst steht der der modernsten Pistolen in nichts nach, jedenfalls nicht, solange Du nicht GANZ oben dabei bist, was vermutlich nie passieren wird.

    - Höre anderen zu, probiere viel aus, aber nehme nichts als unumstößliche Grundregeln. Das haben letztlich schon andere hier gesagt. Jeder muss in gewissem Rahmen das Richtige für sich finden.

    - Talent scheinst Du ja zu haben. Lass es langsam angehen und fummel nicht ständig so viel rum. Gib jeder Änderung Zeit zum Probieren.

    - Lies Dir den Posts 32 und 34 mindestens 10 Mal durch und versuche monatelang, das abzuarbeiten, bis es nach vorne geht. Als Jugendlicher hat mir das einen Sprung von 20 Punkten mit konstant abzurufender Leistung auch in Stresssituationen eingebracht. Heute bin ich wieder weit davon entfernt und rotze die Dinger einzeln und im Panikmodus raus.

    Besten Gruß vom alten LP80-Schützen. Bedaure es heute noch, dass ich das Ding völlig unter Wert auf eguns verschleudert habe.

    So, mein letzter Post, denn die Frage kann nun als geklärt betrachtet werden. Dank an den DSB dafür. Vorgeschichte spielt jetzt keine Rolle mehr.

    Alleine zulässig zur Sicherung der MGH1 ist nun die ab heute zugelassene Mündungstüte für Lustpistole. Natürlich im Rahmen der logischen Einschränkungen der genannten Empfehlung, aber da muss jeder sehen, was er draus macht. Wenn man sich die Tüte überzieht, hat man jedenfalls seine Ruhe, egal ob es nötig ist oder nicht.

    Ich habe die Zulassung mit Datum vom 6.3.2019 heute vom DSB zugeschickt bekommen, wird sicher auch demnächst auf der Seite von Holme und beim DSB veröffentlicht. Siehe Anhang!

    Bitte darauf achten, bei der Bestellung die Version für Luftpistole zu ordern. Im Moment gibt es dazu noch keinen Extra-Artikel. Das Ding für LG, was dort als Artikel drin ist zur Zeit, ist zu groß für die meisten LPs.

    Ich habe jetzt eine freundliche Antwort von Holme bekommen.

    Es gibt für den Mündungsschoner für LPs nur eine mündliche Zulassung. Was auch immer das sein soll.

    Eine schriftliche Zulassung haben sie noch nicht.

    D.h., dass das Ding eigentlich nicht benutzt werden darf, da es nicht zugelassen ist. In der Empfehlung der TK ist die Rede von zugelassenen Mündungsschonern. Die Schnur darf auch nicht benutzt werden, weil sie nicht vorne und hinten durchgezogen werden kann.

    D.h., dass die MGH1 eigentlich nicht verkehrsfähig ist im Moment. Oder im Umkehrschluss, dass die ganzen Sicherheitsbestimmungen des DSB alle für die Mülltonne sind. Kann man sich aussuchen, ich würde es aber nach meinen Erfahrungen nicht drauf ankommen lassen.

    Disqualifiziert ist disqualifiziert.

    Noch Fragen?

    Guten Abend in die Runde,

    Bei Holme habe ich nachgefragt, wo die Zulassung für den Mündungsschoner LP ist, da die auf der Seite dort veröffentlichte Zulassung nur für LG ist. Bisher keine Antwort. Ich finde dort auch keine verschiedenen Mündungsschoner für LP bzw. LG, sondern nur einen, auch wenn es in den Suchbegriffen verschiedene gibt. Kann an mir liegen, denn laut DSB gibt es die Verhüterli sowohl für LG als auch für LP.

    DSB hat mir zugesichert, mir bis Ende nächster Woche die angeblich bereits seit 2017 existierende Zulassung zuzuschicken. Mal gespannt, ob mir dann die Empfehlung der TK von 2017 zugeschickt wird. Die ist nämlich keine Zulassung. Da ist nur die Rede von zugelassenen Mündungsschonern aber kein Verweis auf das Ding von Holme. Da ist zwar ein Bild drunter, aber das sagt gar nix.

    Laut einem Funktionär des SVBB ist es völlig irrelevant, was der ISSF zu dem Thema sagt, weil alleine der DSB in Fragen der Zulassung und Sicherheit entscheidet. Nur mal so nebenbei. Stimmt das oder nicht - was weiß ich.

    Insgesamt finde ich das Ganze Procedere nämlich mittlerweile extrem ernüchternd, um das mal sehr vorsichtig auszudrücken. Naja, mehr sag ich nicht.

    Es ist, wie wegi82 schreibt und letztlich auch holgär: Die Frage ist m.E. nicht abschließend bzw. gar nicht geklärt. Das gilt übrigens nicht nur für die MGH1. Im Normalfall wäre mir das egal, aber nach meiner Disqualifikation gehe ich ohne eine explizite Zulassung des DSB oder des zuständigen Landesverbands nirgendwo mehr hin und lasse mich nochmal von einer Standaufsicht schikanieren unter Verweis auf Verordnungen, die es gar nicht gibt, wenn man nachliest.

    Im schlimmsten Fall gebe ich mein Sportgerät beim Händler zurück. Dann soll sich dieser mit Gehmann auseinandersetzen und das mit dem DSB klären. Da kommen dann sicher Anwälte ins Spiel - nicht mehr mein Problem.

    Gebe Bescheid, wenn ich die Zulassung des Präsers für Luftpistolen bekommen habe.

    Danke holgär - das ist die bekannte Empfehlung, die verbindlich nur für DM ist.

    Vorgeschrieben für alle anderen Wettkämpfe ist sie damit nicht.

    Außerdem steht ebenfalls drin, dass die Sporgeräte "außerhalb des Schützenstandes" mit der Sicherheitskennzeichnung versehen sein sollen. Außerhalb des Schützenstandes ist nicht auf dem Schützenstand.

    In obigen Dokument ist es zugelassen für LP und LG. In der eigentlichen Zulassung des DSB ist nur die Rede von LG.

    Das ist - sorry - schlussendlich das totale Durcheinander, jedenfalls nicht gut formuliert. Mir wäre das absolut egal, wenn ich nicht solchen Ärger gehabt hätte.

    Du benötigst in D keine Sicherheitsschnur für die MGH1, aber man muss sich halt an Regularien halten - ganz einfach!

    Hallo Holgär - darf ich fragen, wo steht, dass man keine Sicherheitsschnur für die MGH1 braucht?

    Und: Das Verhüterli ist lt. DSB - klick mal den Link bei Holme an - nur für LG zugelassen.

    Dem widerspricht die Empfehlung der TK, aber die gilt eh nur für Deutsche Meisterschaften als verpflichtend.

    Ich blick da echt nicht mehr durch.

    Vom DSB ist dazu noch nix gekommen - war mir eigentlich zugesagt. Bleibe gespannt!

    Naja, mir ist schon das eine oder andere wenig schmeichelhafte Attribut durchgerutscht, da ist es noch angebrachter, keine Namen ins Spiel kommen zu lassen. Will niemanden persönlich beleidigen.

    Was die Pistole angeht: ich hatte noch keine, mit der sich besser schießen ließe. Die hatte ich in der Hand, auch im Vergleich zu anderen, und wusste sofort: die isses!

    Von der Sicherheit ist sie, wenn man sich fünf Sekunden Zeit nimmt, um den Verschlussmechanismus zu betrachten, den anderen Sportgeräten sogar eindeutig überlegen. Das Durchziehen einer Schnur ist nämlich nicht nur unmöglich, sondern auch überflüssig, weil gar kein Diabolo mehr im Lauf stecken kann. Von daher ist die ganze Diskussion doppelt überflüssig.

    Seit ich das Teil habe, verreiße ich deutlich weniger als vorher, der elektronische Abzug ist allererste Sahne. Bei mir ist halt nicht viel zu holen, aber ich habe mich um bis zu 10-15 Ringe gesteigert. Leider nur im Training :D

    Letztlich Geschmackssache. Wenn ich gewusst hätte, dass ich mich wochenlang deswegen ärgern würde, um eine einfache Frage zu klären, hätte ich mich allerdings auch anders entschieden.

    Jetzt isse halt da und ich warte auf das Urteil des jüngsten Gerichts.

    Hallo no.limits,

    ich möchte und werde die Standaufsicht nicht im Forum bloßstellen, das wäre, auch wenn ich hier echt ziemlich und aufdringlich am Meckern bin, eindeutig unfair und absolut unfair. Es sind Ehrenamtler, die - wie auch wir Sportschützen - ihre Zeit opfern. Die haben schon genug Ärger mit mir gehabt, denn ich habe das natürlich zunächst persönlich und intern zu klären versucht, ohne hier Bambule zu machen.

    Auch wenn ich mich ständig dazu hinreißen lasse, mich darüber aufzuregen: Es geht letztlich nur um die schlussendliche Klärung, wie das Sportgerät zu sichern ist. Das ist auch eine Erleichterung für die Standaufsichten, die sich im Zweifelsfall dann mit renitenten und wütenden Sportschützen rumärgern müssen.

    Bei mir ist lediglich zu dem Zeitpunkt die Sicherung durchgebrannt, als ich vom DSB die (offenbar versehentliche) Auskunft bekam, dass die Frage erst Ende Juni geklärt werden könne, wie die Waffe zu sichern sei. Da stand für mich fest, dass ich handfest verarscht werden soll. Da das revidiert wurde, warten wir halt ab.

    Wenn die Standaufsicht dann will, rauchen wir eine Friedenspfeife. Hauptsache, die Sache ist endgültig geklärt.

    Und ich halte jetzt auch meinen Mund und nerve nicht mehr - sobald es eine offizielle Stellungnahme des DSB zur Sicherung der MGH1 gibt, werde ich das mitteilen. Ansonsten ist das Thema für mich durch - sorry für die Nachhaltigkeit.

    Moin Parallax ,

    super Rede - unterschreibe ich 1:1. Eigentlich total egal, was da durchgezogen wird.

    Wenn das alles so egal ist und alle so cool sind, dann frag ich mich, was der ganze Ärger soll. Ich hab damit nicht angefangen.

    Und wenn mir im Rahmen einer diesbezüglichen schriftlichen Konversation mit einem Funktionär eines DSB-Landesverbands zur Rechtfertigung einer ungerechtfertigen Disqualifizierung so ein Kram (bzw. auf ähnlichem Satireniveau) präsentiert wird, kann ich gerne mithalten.

    Eine Schnur bzw. Kordel ist ein aus dünnen Fasern gedrehter Bindfaden. Das ist keine Wäscheleine, kein Plastikrohr etc.pp. Die Sportordnung und die Empfehlung der TK sind juristisch relevante Dokumente. Dann sind wir bitte genau.

    Oder wir schreiben bitte Sicherheitsvorschriften, die so vage wie möglich sind und so präzise wie nötig und instruieren die Standaufsichten bei Luftwettkämpfen, auf eine sachlich effektive Sicherung der Sportgeräte zu achten und nicht mit albernem Kleinkram zu kommen.

    Meine Interpretation von Schnur ist nicht nur diejenige, die jeder muttersprachliche Deutschsprechende von Schnur hat, sondern offenbar auch diejenige, die der DSB von Schnur hat.

    Schau Dir mal das Bild an, das der DSB verschickt, wenn es um die Sicherung der Waffen durch eine "Schnur" geht. Das ist definitiv eine Schnur - zweifelsfrei. Da hängt alles runter. Eine SCHNUR eben.

    Wenn wir schon beim Klugscheißen sind und es hier um rechtverbindliche Anweisungen, Disqualifizierungen u.ä. geht, dann aber bitte richtig. Wenn die TK das Wort Schnur verwendet, dann hat das Wort Schnur zweifelsfrei eine Schnur zu sein und kein Plastikrohr. Andernfalls ist das Wort Plastikrohr zu verwenden oder klarzustellen, dass es scheißegal ist, was im Rohr steckt, Hauptsache, es steckt was drin.

    Was wiederum das ist, was mir die Standaufsicht erst gesagt hatte, bevor sie sich drauf kaprizierte, dass es eine Schnur zu sein habe, die gar keine war.

    @nolimits,

    danke für die Klarstellung.

    Ganz so war es aber nicht, nur am Rande. Es hätte mich nix gekostet, da ein Plastikbändchen reinzustecken, wenn mir klar gewesen wäre, dass ich da ein Plastikbändchen halb reinzustopfen habe. Davon war aber nie die Rede. Mir wurde gesagt, es sei egal, ob man da was durchziehen könnte, Hauptsache da vorne "steckt was drin".

    Das hab ich dann auch gemacht, ich wollte die Standaufsicht ja nicht unnötig ärgern. Wozu denn bitte, ich will in Ruhe schießen. Außerdem bin ich ein mieser Schütze, ich hab eh keine Chance auf die vorderen Plätze. Glaubt es oder glaubt es nicht, aber ich zähle zu den Abwinkern und Verstehern. Der liebe Spätzünder hat keine Lust auf Stress, den hat er zu Hause und auf Arbeit. Von einem gelb-roten Plastiband war nie die Rede. Davon steht auch nix in der Sportordnung und auch nix in der Empfehlung der Kommission.

    Ein gelbes und ein rotes Plastikband wurde mir aber ANSCHLIESSEND als Beispiel vorgeführt, wie es auszusehen habe. Und die Dinger waren so steif, dass man sie umbiegen konnte und das wurde noch als vorbildlich dargestellt.

    Was hat das jetzt mir einer Schnur zu tun? Und dann hieß es, man müsse mich jetzt aufgrund eines Verstoßes gegen die Sportordnung disqualifizieren, was ich anfangs für einen Witz hielt. In der Sportordnung steht dazu aber gar nix.

    Leute, lest Euch mal die Sportordnung und die Empfehlung der technischen Kommission durch! A) ist die Empfehlung nicht verbindlich außer für dt. Meisterschaften und b) steht da drin, dass die SCHNUR an BEIDEN Seiten rauszuschauen habe. Wenn sie nicht an beiden Enden rausschaut, ist dagegen verstoßen.

    ...

    Ich wollte da nix mehr zu sagen ... aber gut. Namen werden nicht genannt und ich entschuldige mich für unflätige Bezeichnungen, die mir entfleucht sein können.

    Danke, holgär !

    Na, wenn Du es ausprobiert hast und es klappt, warum nicht. Also nochmal danke für den praktischen Hinweis.

    Wobei Du ja selbst sagst, dass es eigentlich überflüssig ist ... Aber um Sicherheit scheint es hier schon lange nicht mehr zu gehen, sondern eher ums Geweih.

    Witzig ist, dass 95% der Sportschützen auf dem besagten Wettkampf keine Schnüre benutzten (d.h. hängende, weiche und flexible Stoff- oder Synthetikweberei), die man ankogeln kann, sondern feste Plastikbänder, die so steif waren, dass man sie noch nichtmal richtig biegen kann, geschweige denn so anbrennen. Teilweise auch keine festen Angelschnüre, sondern echte Plastikrohe. Das wurde aber - zurecht - nicht bemängelt.

    Denn: die Empfehlung der TK ist bei einem Wettkampf, der nicht die Deutsche Meisterschaft ist, nicht verbindlich. :)

    Antwort der Standaufsicht auf meinen Hinweis, dass die Waffe ISSF-zugelassen ist, seit mehreren Jahren im Gebrauch und über Gehmann vertrieben:

    Über die Zulassung von Sportgeräten entscheidet allein die Technische Kommission des DSB.

    Gehmann schreibt, dass die Waffe vom DSB zugelassen sei und sogar Sicherheitsvorkehrungen verabredet wurden, dass die aber offenbar nicht durchgesteckt worden seien. Scheint mir nicht ganz unwahrscheinlich zu sein, wenn man bedenkt, dass sie als Erstinverkehrbringer der Ware letztlich haftbar gemacht werden können.

    Warum sollte der DSB behaupten, er wisse von nix, wenn Gehman sagt, er weiß es?

    :D Geile Story, oder? Alles Weitere ist was für die Mitdenker unter Euch.

    Danke holgär.

    Hat jemand die Konstruktion mal ausprobiert? Die Schnur hat im geöffneten Verschluss ja max 4-5 mm Platz, um Halt zu finden. Und wenn ich wirklich eine SCHNUR nehme, würde die meiner Erfahrung nach nur mit Schwierigkeiten in den Verschluss zu fummeln sein, ohne gleich wieder rauszufliegen. Kann sein, dass ich mich da täusche.

    Aber bitte Leute: Ihr wisst doch, dass kein Diabolo im Lauf sein KANN, wenn der Verschluss bei der MGH1 geöffnet ist. Bei anderen Pistolen ist das nicht so. Die Pistole ist also perfekt gesichert, wenn der Verschluss offen ist. Was soll das dann mit der Schnur? Die wilde Konstruktion zeigt doch nicht wirklich Sicherheit an.

    Aber jot - wenn das die Regelung wäre und sie funktioniert ... wäre mir wurscht. Wenn dann Ruhe und Frieden herrscht.

    Ich sag es mal so:

    Allein die Tatsache, dass mir der DSB keine Auskunft geben kann und zunächst (vorgeblich) Konstruktionspläne studiert und die Expertenkommission tagen müssen, besagen, dass es keine wirklich rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zur Sicherung von Sportgeräten gibt. Bzw. dass es pure Willkür ist.

    Das + meine an Realsatire grenzende Erfahrung auf dem Schießstand lassen mein Bedürfnis, ein von den hierfür Verantwortlichen gestempeltes Blatt Papier zu haben, was ich zu tun habe, als eine überfällige Aktion dastehen. Altruismus pur :-).

    Streng genommen ist nämlich die Empfehlung der techn. Kommission zur Sicherung von Sportgeräten auch für übliche Sportgeräte mit durchziehbarem Lauf in vielen Fällen nicht einschlägig, wenn man sie sich genau durchliest. Und in der Sportordnung selbst steht zu Luftdruckwaffen fast gar nix Konkretes. Soweit jedenfalls mein derzeitiger Kenntnisstand.

    Also ... einigen wir uns darauf, dass das unglücklich war mit der Disqualifikation, meinetwegen ein Missverständnis und wem es besser gefällt meine Schuld und halten wir uns nicht länger damit auf. Ist auch EGAL, denn darum geht es nicht, ich will daher jetzt auch nicht in weitere Details gehen, weil ich anerkenne, dass es Ehrenamtler sind.

    Nochmal wird mir das aber auf keinen Fall passieren.

    Schützen der MGH1 Hybrid sollten Rechtssicherheit haben dürfen, was verbandsseitig als Sicherung für ihr Sportgerät vorgesehen und zugelassen ist. Es ist kein Zustand, dass alle wissen, dass sie im Zweifelsfall eine Schnur durch den Lauf zu ziehen haben und wir da stehen und hoffen müssen, dass die Standaufsicht sich einsichtig zeigt und vorher keinen Ärger mit seiner Frau hatte.

    Der DSB hat sich heute übrigens erneut gemeldet und zugesichert, dass das Warten bis Juni ein Kommunikationsproblem verbandsintern gewesen sei und man sich nun der Frage annehme. Konzentrieren wir uns also nicht auf die Versäumnisse und sonstigen Intrigen, die da gelaufen sein mögen, sondern freuen wir uns darauf, dass jetzt bald Klarheit herrscht und wir eine offizielle Auskunft bekommen, die uns vor Standaufsichten wie obiger schützt.

    Meinetwegen eine Korden halb durch oder eine Schleife um den Abzug - da kann man dann evtl. den Kopf drüber schütteln, aber man kann sich darauf einrichten.

    Ich lasse es Euch wissen, sobald ich da was Amtliches bekomme!

    Weiß ich nicht, bin kein Jurist. Eine Empfehlung ist eine Empfehlung und keine Vorschrift, so würde ich das mal laienhaft sehen. Sonst würde die Empfehlung ja Vorschrift heißen.

    Jedenfalls steht in der "Empfehlung", die ich kenne, drin, dass sie verbindlich nur für deutsche Meisterschaften sei.

    D.h. sie gilt nur da, und das Durchziehen der Schnur ist ohnehin hinfällig, da nicht vorgeschrieben - aber wie gesagt. Und wo die Schnur nicht durchgezogen werden kann, müsste dann das Sportgerät in den Müll geworfen werden. Obwohl vom ISSF zugelassen.

    Sicher wissen andere dazu mehr.

    Danke für Deinen Beitrag, fast5. Du hast durchaus Recht.

    Ehrenamtler, die Fehler machen können. Anerkenne ich voll, bin auch Ehrenamtler.

    Möchte auch nicht mehr länger darauf rumreiten und habe auch niemanden persönlich angegriffen oder Namen genannt, daher sage ich hier auch nicht welcher Wettkampf und wo, weil es keine Rolle spielt. Im konkreten Fall war es nicht in Ordnung und auch kein Missverständnis, aber wie gesagt: egal.

    Die Disqualifikation war Anlass zu klären, wie die Waffe richtig zu sichern ist. Zu diesem Thema habe ich die letzten 6 Monate ca. 10 verschiedene Ansichten gehört. Die meisten waren einsichtig, einige weniger, und jetzt gar nicht.

    Klar rege ich mich auf, wenn ich dann von meinem Verband, den ich um Klärung im Hinblick auf die unanfechtbare Sicherung des Sportgeräts gebeten habe, zunächst mal höre, dass das paar Monate dauern wird. Und dann merke, dass die ganze Story nicht stimmt, die mir erzählt wird. Was soll das bitte?

    Ja - es gibt Schlimmeres.