Es gibt wohl Vereine, da bestätigen die ÜL den Verzicht auf die ihnen vertraglich zustehenden 2.100 EUR und erhalten eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Bei einem unterstellten Steuersatz von 20% ergibt das eine Steuererstattung von 420 EUR, ohne das der Verein einen müden EUR an seinen ÜL ausschütten musste.
Das halte ich für nicht ungefährlich. Um nicht die Gemeinnützigkeit zu riskieren, würde ich ÜL-Vereinbarungen in dieser Größenordnung nur vereinbaren, wenn der Verein auch ohne das Spenden der Beträge über die finanziellen Mittel zum Zahlen der vereinbarten ÜL-Gelder verfügt.
Die Verzichterklärung ist das dümmste, was man machen kann. Man lernt aber schon beim ÜL-Schein, dass das Geld fließen muß. Am besten bargeldlos, dann ist auch ein Nachweis kein Problem. Über irgendwelche Spenden kann und wird dann kein Amt sich aufregen.
Diese Spende wird dann auch wieder dem Beitragsaufkommen angerechnet, was den Mitgliedsbeitrag wieder senken kann.