Um auf die Frage von Califax zurückzukommen, versuche ich mich mal an einer Auslegung des Textes:
Sportordnung 0.2.
Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist.
und
Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.Das ist wohl aus Schützensicht unproblematisch. Hier wird auch nicht verlangt, daß beim Ablegen eine Sicherheitsschnur eingeführt ist. Die Waffe darf nur nicht geladen sein.
Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist. Wenn ein Schütze seine Waffe einpackt oder vom Schützenstand entfernt, ohne dass sie von der Standaufsicht überprüft wurde, wird er disqualifiziert.
Es besteht also eine Pflicht, vor Verlassen des Schützenstandes die Sicherheitsschnur einzuführen. Für die Unterlassung ist keine Strafe angeführt.
Nur für das Einpacken der Waffe oder das Entfernen der Waffe vom Schützenstand ohne Kontrolle der Sicherheitsschnur ist Disqualifikation vorgeschrieben.
Meine Sicht der Dinge:
a) Ich sehe hier keine Vorschrift, die dazu zwingen würde, bei jedem Ablegen der Waffe die Schnur einzuführen.
b) Bei uns wurden schon Leute disqualifiziert, weil sie den Stand verlassen hatten, ohne die Schnur einzulegen, aber die Waffe weder eingepackt noch sie vom Schützenstand entfernt hatten. Mir stellt sich die Frage, ob das die richtige Strafe ist. Eine Gelbe Karte oder Abzug von zwei Ringen wären ja auch möglich.
Für eine definitive Auskunft wirst du dich wohl an den DSB wenden müssen.
Gruß, Albert