Beiträge von tmtriumph

    ... und darüber hinaus:

    Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist.

    Warum sollte es diese Vorschrift geben, die erst greift, wenn der Schütze den Stand verläßt, wenn der Regelverstoß, nämlich die Waffe ohne Sicherheitsvorrichtung abzulegen, schon eine Minute zuvor passiert ist?

    Dieser Satz in der Sportordnung hat nur einen Sinn, wenn das Ablegen an sich noch kein Regelverstoß war.
    Ich lese da deutlich: Die Prüfung auf Vorhandensein der Sicherheitseinrichtung erfolgt erst vor dem Verlassen des Schützenstandes.

    Das muß aber den DSB nicht daran hindern, es so wie ihr zu lesen.

    Albert

    Rogo  Parallax

    Ja, schon richtig, aber ich kann der Aussage nicht entnehmen, ob es eine notwendige oder eine hinreichende Bedingung ist:

    Als ganzer Satz könnte das lauten:
    Wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, wird angenommen, daß die Waffe nicht geladen ist.

    Du müßtest dir schon viel Mühe geben, um ihn umzuformulieren zu:

    Nur wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, ist die Waffe nicht geladen.

    Ich kann dem Text diese Notwendigkeit nicht entnehmen. Das steht da nicht.

    Aus meiner Sicht:
    Was nicht verboten ist, bleibt erlaubt. Das muß aber den DSB nicht daran hindern, es so wie ihr zu lesen.

    Gruß, Albert


    Um auf die Frage von Califax zurückzukommen, versuche ich mich mal an einer Auslegung des Textes:

    Sportordnung 0.2.

    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist.

    und

    Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.Das ist wohl aus Schützensicht unproblematisch. Hier wird auch nicht verlangt, daß beim Ablegen eine Sicherheitsschnur eingeführt ist. Die Waffe darf nur nicht geladen sein.

    Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist. Wenn ein Schütze seine Waffe einpackt oder vom Schützenstand entfernt, ohne dass sie von der Standaufsicht überprüft wurde, wird er disqualifiziert.

    Es besteht also eine Pflicht, vor Verlassen des Schützenstandes die Sicherheitsschnur einzuführen. Für die Unterlassung ist keine Strafe angeführt.

    Nur für das Einpacken der Waffe oder das Entfernen der Waffe vom Schützenstand ohne Kontrolle der Sicherheitsschnur ist Disqualifikation vorgeschrieben.

    Meine Sicht der Dinge:

    a) Ich sehe hier keine Vorschrift, die dazu zwingen würde, bei jedem Ablegen der Waffe die Schnur einzuführen.

    b) Bei uns wurden schon Leute disqualifiziert, weil sie den Stand verlassen hatten, ohne die Schnur einzulegen, aber die Waffe weder eingepackt noch sie vom Schützenstand entfernt hatten. Mir stellt sich die Frage, ob das die richtige Strafe ist. Eine Gelbe Karte oder Abzug von zwei Ringen wären ja auch möglich.

    Für eine definitive Auskunft wirst du dich wohl an den DSB wenden müssen.

    Gruß, Albert

    Das System beruht auf einer guten Idee, aber ich fürchte, es ist nicht ganz durchdacht.
    In dem Vorstellungsfilm auf Vimeo sieht man, daß der Laserpunkt weit unter dem Scheibenmittelpunkt ankommt. Die tatsächliche Entfernung der Waffe zum Ziel scheint dabei sogar recht gering zu sein.

    Die "Trefferlage" wird danach nur in der Software korrigiert.

    Man stelle sich nun vor, daß ein Schütze ab zu die Waffe verkantet. Im gezeigten Fall würde der Laserpunkt beim Links-Verkanten weit nach rechts schwenken. Die Kamera und die Software erfahren vom Verkanten allerdings nichts. Die Software muß dann einen weit nach rechts verlagerten Treffpunkt ausgeben.

    Ich fürchte, das ließe sich nur durch eine präzise Justage des Lasers auf den Scheinmittelpunkt mittels Stellschrauben lösen.

    Es scheint sich auch keiner der Topschützen für die rückverlagerte Kimme zu interessieren.

    Die rückverlagerte Kimme war schon immer auf der Short-Variante verfügbar und man hätte ohne Aufwand aus Originalteilen die längere Visierlinie auf der 162 installieren können. Es scheint aber niemand gemacht zu haben.

    Vielleicht ist sie sogar ein Nachteil, weil der Schärfebereich des Auges ja begrenzt ist und die Kimme, die dem Auge näher rückt, eher unscharf wird.

    Hallo,

    beim Weltcup in China fiel mir auf, daß viele Teilnehmer die Morini Luftpistole schießen, aber kein Finalteilnehmer die CM200 verwendet, sondern alle die CM162.
    Zu erkennen ist das zumindest an der Lage der Kimme. Bei der 200er liegt die Kimme weiter hinten.

    Weiß jemand warum das so ist?

    Gruß, Albert

    Hallo Califax,
    bei uns gibt's kein Problem mit einem Adapter und vier Kartuschen.
    unser Adapter zum Vergleich:

    Ich glaube trotz allem, daß es bei Dir nicht am Adapter liegt, sondern an einer Dichtung!

    Du hast winzige Silikonringe in den Kartuschen und einen großen am Boden des Adapters.
    Prüf mal zuerst, ob es zwischen Adapter und Flasche zischt oder zwischen Adapter und Kartusche. Dann weißt Du, wo Du weitersuchen mußt.

    Es kann nicht schaden, alle Dichtungen zu tauschen.

    ... Bei uns war auch schon mal ein herausgefallener Dichtring im Anschlußgewinde der Flasche liegengeblieben und daraufhin bekam man natürlich überhaupt nichts mehr dicht... ?(

    Gruß, Albert

    Es gibt ein Problem mit einigen DISAG Anlagen:
    Ich glaube es tritt bei den Anlagen auf, die mit RGB-LEDs ausgestattet sind.
    Da bilden sich optisch um Kimme und Korn herum dreierlei farbige Ränder, die wahrscheinlich zustandekommen, weil die dreierlei Lichtquellen leicht versetzt zueinander in den LEDs sitzen.
    Ich glaube, da kann niemand mehr wirklich klar sehen.

    Die Abschaffung der Damenklassen wäre auch die Lösung für die Olympischen Spiele gewesen.

    Dort sollte ja die Zahl der Wettbewerbe für Herren und Damen gleich sein, weshalb man die Freie Pistole und KK liegend abgeschafft hat.

    Hätte man stattdessen die Luftdruckdisziplinen als jeweils offene Klasse zusammengelegt und die später gestrichenen Disziplinen für Damen geöffnet, dann hätte man gleich viele Disziplinen für Männer und Frauen gehabt, ohne die Zahl der Wettbewerbe zu erhöhen.

    Von Waldenburg gab's leider nur einen Verweis auf den DSB.

    Nun hat mir aber der Ligaleiter Norbert Link geantwortet:

    Abdullah hat definitiv nur 39 Wertungsschüsse abgegeben. Der von ihm abgegebene 40 Wertungsschuss sei angeblich nicht angezeigt worden. Der Aufforderung des leitenden Kampfrichters, den 40 Schuss zu wiederholen, ist er nicht nachgekommen.

    Das wurde von dem Gegner als unsportliches Verhalten angesehen, weil Abdullah unterstellt wurde, durch diese Verweigerung in der Setzliste nicht weiter vorne eingeordnet zu werden. Dem eingelegten Einspruch wurde von dem Schiedsgericht vor Ort stattgegeben und der Schütze wurde disqualifiziert. Deshalb wurden zuerst Öttlingen der Einzelpunkt zugesprochen und Abdulla mit einer 0Wertung in der Ergebnisliste geführt. Sein Ergebnis, da es nicht vollständig war, geht nicht in die Setzliste ein.

    Dem Protest von Waldenburg gegen diese Entscheidung hat der Ligaausschuss stattgegeben, weil ihm kein unsportliches Verhalten zu unterstellen war und nicht zwingend vorgeschrieben ist, dass 40 Wertungsschüsse abgegeben werden müssen.

    Nach dieser Entscheidung wurde die Tabelle und die Ergebnisliste im Internet wieder berichtigt.


    a) Ich habe Frau Born von Waldenburg per E-Mail angeschrieben und sie gebeten, uns über die Ereignisse beim BuLi-Wettkampf aufzuklären. Sobald sie geantwortet hat, werde ich das hier posten.

    b) Unabhängig davon ist die Auslegung der Regeln für Viele interessant. Man möchte schon wissen für welche Handlungen man in der Liga disqualifiziert werden kann, und man möchte wissen, ob die Auslegung der Regeln durch Kampfrichter und Ligaleitung angemessen oder willkürlich ist.

    Albert