Bevor wir hier die Pferde scheu machen, laß uns doch erstmal die Frage klären was denn ein rechlich sicheres Aufnahmeformular für Minderjährige ausmacht.
Mit rechtlich meine ich, dass der Aufnahmeantrag sowohl WaffG als auch BGB den sichersten Standpunkt für Jugendbetreuer absichert
DU hattest geschrieben das ein deiner Vereine keines hätte, woran hast du das festgemacht bzw ist es festgemacht worden?
Naja der Aufnahmeantrag von Vollmündigen und Minderjährigen ist der gleiche und das deckt einfach gar nichts ab, bis auf die Tatsache, dass ein Erziehungsberechtigter seine Erlaubnis erteilt hat, dass sein Kind in einen Schützenverein eintreten darf- schießen ist da nicht mit abgedeckt.....
Das ist in dieser Fassung jedenfalls waffenrechtlich in Ordnung.
Danke, dass ist ein guter Anfang ^^, aber leider nicht zusätzlich nach BGB...
Dazu war aber auch erst eine kleine Intervention nötig.
Was meinst du damit?
Wir bei uns im Verein nutzten ein Formular bei dem wir die persönl. Daten, die Bankverbindung abfragen und aus dem die derzeitigen Beiträge/ Standgebühren ersichtlich sind. Zusätzlich dann noch für Minderjährige die Einverständniserklärung fürs Jugendtraining, sofern wir die nicht schon vorher eingesammelt haben.
Das Finianzielle ist mir egal- da soll sich wegen rechtlichen Grundlagen jemand anderes aus dem Verein scheren....
Die Einverständniserklärung ist erst dann wirklich gut, wenn ihr die Zeiten deutlich begrenzt, z.B. mittwochs 18-20 Uhr und schriflich niederlegt, wie das Kind zum Verein und zurück nach Hause kommt (ob es gebracht und abholt wird oder es selbstständig gehen darf, sonst hast du Probleme mit der Aufsichtspflicht und musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen die Kinder zu den Erziehungsberechtigten fahren, wenn sie nicht zu Hause sind, kannst du deine Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten nicht wieder übergeben). Natürlich muss es von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.- Falls alleinerziehend, dann dazuschreiben lassen!
Wenn Du doch beim Lehrgang warst, hat man dort auch sicher gesagt, wo die juristischen Fallstricke liegen. Dann lass uns doch hier mal nicht alle blöd sterben
Also:
- Mit Übergabe des Kindes übertragen die Erziehungsberechtigten ein zeitlich eingeschränktes Sorgerecht (-->Aufsichtspflicht)
- Der Verein benennt Betreuer als Erfüllungsgehilfen, sonst ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch die in dem Sinne zur Jugendarbeit unbefugte Person in unmittelbarer Haftung
- Betreuer tragen dann die Verantwortung in allen Bereich, d.h. nicht nur auf dem Schießstand (Empfehlung: Jugendarbeit nie alleine machen, sonst müssen immer alle auf dem Schießstand bleiben)
- Die Aufsicht bemisst sich nach: Alter, Eigenart, Charakter der zu betreuenden Person
- Aufsicht für Kaltgaswaffen bis 14 Jahre, Fauerwaffen bis 18 aufsichtspflicht (also KK oder Schrot bis 12mm Lauf -GK ist sowiesso ab 18)
Ach ganz vergessen:
Wenn ihr mit Jugendlichen zu Wettkämpfen fahrt, müsst ihr das auch schriftlich durch die Erziehungsberechtigten absegnen lassen (Einverständnis und Kenntnisnahme) und auch so gut wie möglich zeitlich eingrenzen, z.B. mit einem Elternbrief, es ginge aber auch Whatsapp, SMS, Email oder sowas einfach, dass ihr es schriftlich habt! Lasst ebenfalls in dem Schreiben stehen, dass die Kinder sich in Kleingruppen bewegen dürfen, sonst dürfen sie nicht von eurer Seite weichen 
Falls ich irgendetwas falsch gemacht habe, lass es mich sofort wissen!