Beiträge von Felix

    Felix,

    was willst Du eigentlich, oben hast Du nach "rechtssicheren" Antworten gefragt und Du hast sie bekommen: Wenn Du nichts, das bedeutet keine Unterlagen oder Kopien, weitergibst dann bist Du auf der sicheren Seite, das verschiedenes dann doch erlaubt sein kann hat dir Schmittchen nochmal erläutert, das ist nun wirklich kein Grund den Beleidigten zu geben.

    PS: Wie würdest Du das sehen wenn sich z.B. Fotos die Du selbst aufwendig erstellt hast zufällig in teuer verkauften Lehrbüchern findest ohne dass Dich jemand um Erlaubnis gefragt hat.

    Karl

    Ich bin doch nicht beleidigt, ich will doch nur auf der sicherem Seite stehen ;)

    Hallo Felix,

    mit welcher Begründung wird den angehenden Inhabern einer Jubali-Lizenz verboten, die Ausbildungsunterlagen weiter zu geben?
    "

    Eigentum DSB- nur für Kursteilnehmer zur Verfügung gestellt.

    Aber damit:
    hast du völlig recht, ich schaue mal ob ich dazu, etwas in den Unterlagen finde, die ich nicht weitergeben darf -.-, vielleicht steht da ja der gesetzestext/-stelle...

    Wenn ich mir das Wissen aneigne, bzw. Gesetzesstellen angeben, ist das keine Veröffentlichung der Lehrmaterials des DSB, oder?- Noch dazu, wenn ich es in eigenen Worten wiedergebe bzw. Quellen, die DSB ebenfalls verwendet....

    Menge Verpflichtungen eingeht und das man deshalb auch haftbar gemacht werden kann. Es sind deshalb auch bestimmte, ich nenne es mal so, verbindliche Spielregeln nötig

    Du musst Trainingszeiten benennen und nachdem die Kinder im Verein angekommen sind dürfen sie ihn nicht vor Ende der angekündigten Zeit wieder verlassen!

    gebe die Verantwortung generell zu einem Zeitpunkt X mit verlassen des Trainings wieder ab

    Das muss aber ein festgeschriebener, den Eltern (meine Kurzform von Personensorgeberechtigten) mitgeteilter Trainingsschluss sein, dass jeder gehen darf, wann er will, ist nicht rechtlich sicher!!!!!! Ob es genügt, wenn die Eltern mir das in der Einverständniserklärung unterschreiben :/


    Das mit dem Stimmrecht regelt die Satzung- bei uns glaube ich erst ab 18
    Ein Jugendgremium macht in meinen Augen erst Sinn, wenn du 5 oder mehr hast.

    So, ich hab jetzt erstmal die Begriffsklärung, Erziehungsberechtigter und Personensorgeberechtigter, und anderes wichtigtiges nach BGB:


    Zitat


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


    Außdem ist die Einverständniserklärung fertig :)

    Lese das was Carcano schreibt, dann bist Du auf den richtigen Weg. Damit ist das Thema für mich durch.

    1: Damit machst du es dir jetzt ganz schön leicht!
    2:Letzter Beitrag von Carcano klärt nur die Frage der Unterschriften, nicht die Gesamtfrage, was in einem ANmeldeformular alles abgedeckt sein sollte!


    Erster Zwischenstand ist erreicht, Stefan Rinke hat meinen Entwurf verbessert, ich habe allerdings noch ein paar Fragen an ihn gestellt, die mir als Jugendbetreuer mehr Freiheiten geben.

    An Felix,
    ich weiß nicht wie es bei euch ist, geht mich auch nichts an, aber ein Vorstand sollte schon ausgebildete Leute haben die sich auskennen. Dann gibt es immer noch die Verbände wo man sich erkundigt Man kann doch nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen, erkundige dich man im Forum wir wissen auch nichts, bravo.

    Hallo Murmelchen,
    wir sind ein normaler Verein wie viele andere Vereine auch. Ich spreche hier auch keinen Kompetenzen ab, aber Du schreibst es ja selber wie erschreckend der Kenntnisstand einiger ist. Das Finde ich schon traurig. Aber das muss auch jeder Verein selber entscheiden wie weit er sich bildet und seine Leute zu den Lehrgängen schickt. Wenn Du eine etwas härtere Auseinandersetzung über den vermeintlich richtigen Weg richtig findest sind wir sogar einer Meinung, aber ich bin nun mal so das ich sage was ich denke. Kommt nicht immer gut an, aber besser als um den heißen Brei reden, dass bringt gar nichts. Mit man könnte, sollte und eventuell, ich bin bisher gut damit gefahren.

    Wenn du eure Vereinsarbeit hier indirekt so in den Himmel hebst, kannst du doch sicherlich hier absolute Klarheit schaffen 8o

    ein Vorstand eines Vereins wird sicher wissen was zu tun ist und nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen

    Was willst du damit andeuten?- Mein Vorstand hat selbst nur schwammig Ahnung....

    Bezieht sich der Plural der Sorgeberechtigten auf den Plural der anwesenden jugendlichen Schützen?

    Die Sorgeberechtigten- also mehrere- und es ist von einer schriftlichen Einverständniserklärung jener die Rede- heißt für mich, beide müssen unterschreiben!

    Wie überprüft ihr denn, ob der Unterschreibende auch der Sorgeberechtigte ist?

    Zur Not Eltern vor Ort unterschreiben lassen- uns wurde sowieso empfohlen die Eltern in den Anfängen mind. einmal vor Ort zu haben...

    woher nimmst Du die Gewissheit, dass beide/alle unterschreiben müssen? Zumindest aus dem Waffenrecht geht das so eindeutig nicht hervor.

    Wurde uns nach BGB bei der JuBaLi empfohlen, da scheint es früher einmal ärger gegeben zu haben, weil nur ein Elternteil das wusste und das andere strikt dagegen war...

    Aber damit:

    Ich begrüße diese wichtige Diskussion, aber gerade weil es sich hier um rechtliche Dinge handelt, würde ich es doch begrüßen, wenn etwas mehr mit Belegen gearbeitet würde, statt einfach nur etwas zu behaupten.

    hast du völlig recht, ich schaue mal ob ich dazu, etwas in den Unterlagen finde, die ich nicht weitergeben darf -.-, vielleicht steht da ja der gesetzestext/-stelle...

    In der Regel unterschreiben bei uns Vater oder Mutter; höchst selten mal beide zusammen. Müsste man da eigentlich auf die Unterschrift beider Elternteile bestehen oder reicht im Zweifelsfall die Zustimmung eines Teiles auch aus?

    Nein, es müssen beide/alle Sorgeberechtigten unterschreiben- wenn alle Sorgeberechtigten eine Person ist, in den häufigsten Fällen dann alleinerziehend und ein alleiniges Sorgerecht- selbst das würde ich mir handschriftlich vor die Unterschrift des Sorgeberechtigten setzen lassen!


    So jetzt mal von Anfang an- ich habe mit Stefan Rinke (Vizepräsident Jugend des DSJ) Kontakt aufgenommen sowie in meinen Vereinen darauf hingewiesen, dass sie unter Umständen auf sehr dünnem Eis stehen, was zu leichten Angstzuständen und einem starken Drang zum Aufarbeiten führte. Das hat jetzt dazu geführt, dass ein Verein seine Rechtsabteilung (Mitglieder, die Anwälte sind) aktiviert, um meinen Entwurf rechtlich zu prüfen.
    Wenn dieser Prozess fertig ist und ich das Formular dann noch veröffentlichen darf, stelle ich es euch hier gerne zur Verfügung.

    Einverständniserklärung nach § 27 (3) WaffG DSJ

    Die ist nicht mehr aktuell- KK ist inzwischen auch bis 18 Jahre aufsichtspfllichtig!

    Das Erlaubnisformular nimmst du ja immer mit wenn ihr unterwegs seid bzw hast es immer dabei wenn du mit dem Schützen irgendwo bis, sei es "zu hause" beim training oder unterwegs auf einem Wettkampf.


    Meinst du vielleicht die Ausnahmegenehmigung, die von der Behörde erteilt wird, wenn jemand noch nicht alt genug ist, um mit einer bestimmten Waffe zu schießen?- Die müsste ich dauerhaft mitführen sobald ich mit der betreffenden Person unterwegs bin..

    Bevor wir hier die Pferde scheu machen, laß uns doch erstmal die Frage klären was denn ein rechlich sicheres Aufnahmeformular für Minderjährige ausmacht.

    Mit rechtlich meine ich, dass der Aufnahmeantrag sowohl WaffG als auch BGB den sichersten Standpunkt für Jugendbetreuer absichert

    DU hattest geschrieben das ein deiner Vereine keines hätte, woran hast du das festgemacht bzw ist es festgemacht worden?

    Naja der Aufnahmeantrag von Vollmündigen und Minderjährigen ist der gleiche und das deckt einfach gar nichts ab, bis auf die Tatsache, dass ein Erziehungsberechtigter seine Erlaubnis erteilt hat, dass sein Kind in einen Schützenverein eintreten darf- schießen ist da nicht mit abgedeckt.....

    Das ist in dieser Fassung jedenfalls waffenrechtlich in Ordnung.

    Danke, dass ist ein guter Anfang ^^, aber leider nicht zusätzlich nach BGB...

    Dazu war aber auch erst eine kleine Intervention nötig.

    Was meinst du damit?

    Wir bei uns im Verein nutzten ein Formular bei dem wir die persönl. Daten, die Bankverbindung abfragen und aus dem die derzeitigen Beiträge/ Standgebühren ersichtlich sind. Zusätzlich dann noch für Minderjährige die Einverständniserklärung fürs Jugendtraining, sofern wir die nicht schon vorher eingesammelt haben.

    Das Finianzielle ist mir egal- da soll sich wegen rechtlichen Grundlagen jemand anderes aus dem Verein scheren....
    Die Einverständniserklärung ist erst dann wirklich gut, wenn ihr die Zeiten deutlich begrenzt, z.B. mittwochs 18-20 Uhr und schriflich niederlegt, wie das Kind zum Verein und zurück nach Hause kommt (ob es gebracht und abholt wird oder es selbstständig gehen darf, sonst hast du Probleme mit der Aufsichtspflicht und musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen die Kinder zu den Erziehungsberechtigten fahren, wenn sie nicht zu Hause sind, kannst du deine Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten nicht wieder übergeben). Natürlich muss es von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.- Falls alleinerziehend, dann dazuschreiben lassen!


    Wenn Du doch beim Lehrgang warst, hat man dort auch sicher gesagt, wo die juristischen Fallstricke liegen. Dann lass uns doch hier mal nicht alle blöd sterben

    Also:
    - Mit Übergabe des Kindes übertragen die Erziehungsberechtigten ein zeitlich eingeschränktes Sorgerecht (-->Aufsichtspflicht)
    - Der Verein benennt Betreuer als Erfüllungsgehilfen, sonst ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch die in dem Sinne zur Jugendarbeit unbefugte Person in unmittelbarer Haftung
    - Betreuer tragen dann die Verantwortung in allen Bereich, d.h. nicht nur auf dem Schießstand (Empfehlung: Jugendarbeit nie alleine machen, sonst müssen immer alle auf dem Schießstand bleiben)
    - Die Aufsicht bemisst sich nach: Alter, Eigenart, Charakter der zu betreuenden Person
    - Aufsicht für Kaltgaswaffen bis 14 Jahre, Fauerwaffen bis 18 aufsichtspflicht (also KK oder Schrot bis 12mm Lauf -GK ist sowiesso ab 18)

    Ach ganz vergessen:
    Wenn ihr mit Jugendlichen zu Wettkämpfen fahrt, müsst ihr das auch schriftlich durch die Erziehungsberechtigten absegnen lassen (Einverständnis und Kenntnisnahme) und auch so gut wie möglich zeitlich eingrenzen, z.B. mit einem Elternbrief, es ginge aber auch Whatsapp, SMS, Email oder sowas einfach, dass ihr es schriftlich habt! Lasst ebenfalls in dem Schreiben stehen, dass die Kinder sich in Kleingruppen bewegen dürfen, sonst dürfen sie nicht von eurer Seite weichen ;)


    Falls ich irgendetwas falsch gemacht habe, lass es mich sofort wissen!

    Hallo Leute, ich mal wieder :D

    habe letzte Woche eine JuBaLi gemacht und da wurde uns nahe gelegt das Aufnahmeformular unserer Vereine zu checken, ein Verein von mir hat keins 8|

    Ich habe mich jetzt der Aufgabe angenommen und will eines suchen/erstellen.
    Weiß jemand von euch, wo ich ein Muster/ eine Vorlage oder eine Checkliste finde? Oder habt ihr in eurem Verein zufällig ein Anmelde-Formular, das sogar juristisch abgesegnet ist?

    Bin dankbar für alles, was ihr mir anbieten könnt.

    Für alle, die ein OMG im Gesicht haben, kümmert euch auch in euren Vereinen darum, wenn mal etwas passiert, kann es viel ärger geben :S


    LG
    Felix

    Hi,

    Wenn du Sie gleich mitnehmen möchtest, musst du zu Mouche oder in die Schweiz da gibts auch so etwas :/, aber wenn du nicht gerade das 3D Zeug von denen nimmst, ist es Sau teuer....
    Hollme in Schweinfurt wäre noch ok, oder?

    Sonst kannst du dir auch die Messanleitung deines Wunschmodells nehmen und zu einem Schneider gehen, wenn du es dir nicht selbst zutraust...

    LG
    Felix

    Hab ich noch was vergessen?

    Ja hast du- falls du allein Leute trainieren willst brauchst du eine Schieß- und Standaufsicht, die nicht mit der Waffensachkunde gleichzusetzen ist, aber in vielen Verbänden wird sie zu der Sachkunde parallel abgeschlossen....

    Und dieses ganze Gedöns über Doping und Kindesmißbrauch

    Ab den Deutschen Meisterschaften kann jeder Teilnehmer in eine Dopingkontrolle geraten...
    Kindermissbrauch vielleicht nicht, aber sexuelle Belästigung soll es schon gegeben haben- es fängt ja relativ schnell an, wenn man z.B. mit Worten nicht mehr weiter kommt und eine Person anfassen muss, um ihr zu helfen (z.B. Anschlag korrigieren) oder noch schneller beim Umziehen, wenn alle zugucken, weil es normalerweise keine Umkleidekabinen bei uns im Sport gibt, kann halt alles sehr unangenehm für alle Beteiligten werden.....

    - Notfallpsychologie: Wie bekomme ich einen Sportler in 5 Minuten wieder halbwegs fit?

    Das würde jeder gerne wissen, da gibt es, gleube ich, keine allgemeine Lösung für :/

    - Jeden-Tags-Psychologie: Wie motiviere ich auf lange Sicht?

    Da wurde mir am Wochenende beim JuBaLi-Lehrgang etwas mitgegeben: Den Probanten am Ende des Trainings mit einem positiven Gefühl gehen lassen, alles, was für ihn unangenehm ist, am Anfang mit ihm machen und das, was ihm Spaß macht, womit er Erfolg hat, am Ende. Außerdem sollte man ihm einen konkreten Ausblick der folgenden Einheiten mitteilen und einen Trainingsplan erstellen, der nach und nach alles abarbeitet.


    LG
    Felix