An alle Interessierten
Dass es im Gesundheitswesen eine zwei Klassen Gesellschaft gibt ist den meisten wohl bekannt.
Dass dies im Schützenwesen auch versucht wird zu praktizieren ist dem einen oder anderen sicher neu.
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Wenn ich nicht wüsste, dass du es besser weißt, würde ich denken, du verstehst es nicht. Da ich aber weiß, dass du sehr wohl weißt, worum es geht, möglicherweise aber einige andere dir "auf den Leim gehen", hier nochmal der Unterschied zwischen den beiden angeblich gleichen Satzungen::
"Mal ganz davon abgesehen, dass der endgültige Entwurf der neuen RSB-Satzung noch gar nicht erstellt ist gibt es auch im jetzigen Stand noch ein paar Kleinigkeiten, die durchaus auch interessant sind.
In § 5 des Entwurfs der RPSSB-Satzung steht nämlich bezüglich der Mitgliedschaft AUCH:
1. Mitglied des RPSSB können nur Vereine und Abteilungen von Schützenvereinen, Gesellschaften, Gilden, Bruderschaften etc.,deren Sitz und Sportanlagen auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz beheimatet sind, und deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist werden, ...
Dem gegenüber sagt der derzeitige Entwurf der neuen RSB-Satzung neben dem zitierten § 1 auch
in § 4 Abs. 1
Der RSB ist Mitglied des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) und der zuständigen Landessportbünde und /oder der zuständigen Fachschaften/Fachverbände für Sportschießen für die entsprechenden Landesgebiete in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
(was darauf hindeutet, dass eben nicht die gesamten Bundesländer NRW und RLP gemeint sind)
und in § 6 Gliederung
Die Bezirke dürfen als Gliederungsform nur in dem vom RSB zugewiesen geographischen Gebiet tätig werden. Ein Gliederungsplan, aus dem der geografische Zuschnitt der Untergliederungen und die Zugehörigkeit der Mitgliedsvereine hervor geht, wird vom RSB erstellt. Änderungen zum Gliederungsplan bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes des RSB.
Und der derzeitige Gliederungsplan sieht schon seit Jahrzehnten gleich aus, nämlich im wesentlichen die Grenzen der alten Rheinprovinz. Eine Änderung ist hier auch in keiner Weise angedacht. "
Übrigens, ich hab das Ganze mal in Gänsefüsschen ("") gesetzt, weil es ja ein Zitat von mir aus meinem Beitrag #453 ist, mit dem ich auf die Einlassungen von #moses und #HoDi schon mal geantwortet habe, die teilweise wörtlich das Gleiche wie du behauptet haben. Auch wenn diese Antwort fast 3 Wochen her ist, wäre sie durch einfaches Umblättern leicht zu erreichen gewesen. 
Bezüglich des "gesunden Menschenverstandes" empfehle ich dir, dich an #carcano zu wenden, der wird dir vielleicht erklären können, dass die Juristerei nicht immer was damit zu tun hat. Gesetzliche Regelungen oder Entscheidungen über gesetzesähnliche Vereinbarungen/Grundlagen (wie z.B. Satzungen) lassen sich nicht immer mit gesundem Menschenverstand erklären. Wenn man solche Unsicherheiten vermeiden will, sollte man tunlichst im Vorfeld eine Einigung suchen sonst ist man manchmal hinterher verwundert, warum das Ergebnis so aussieht wie es aussieht. Einigung erzielt man aber nur wenn man MITEINANDER redet und nicht ÜBEREINANDER. Der § 8 Abs. 2 der DSB-Satzung hat schon seine Bedeutung. 
Übrigens, dass mit dem Verweis auf die Satzungen der Hessen und der Saarländer ist ein netter Versuch, Glatteis herzustellen, aber die Gegenbeispiele beim NSSV, NWDSB, dem BSSB und dem OSB dürften auch dir bekannt sein. Auch hier sind traditionell gewachsene Grenzen, die nicht den politischen Landesgrenzen entsprechen.
Und zu deiner Verwunderung bezgl. der Haltung des DSB und deinem Hinweis auf das "Kink-Papier": Wie dir doch ganz sicher bekannt ist, ist das Kink-Papier kein offiziell vom DSB-Gesamtvorstand verabschiedetes Papier, weshalb der DSB es auch nicht bei seinen Entscheidungen beachten muss. Darüber hinaus steht dort drin, das Landesverbände in den Grenzen der politischen Grenzen ERSTREBENSWERT seien. Ein Dogma ist das nicht.
Und übrigens, in dem Papier steht auch im Hinblick auf Lösungsansätze auch: " Ziel sollten schlanke Strukturen sein. Leistungsfähige Kreis- und Landesverbände brauchen eine gewisse Größe, um kostengünstig und effektiv arbeiten zu können. " Auch das darf man bei der derzeit anstehenden Satzungsdiskussion im RSB gerne berücksichtigen, wenn man sich schon die Rosinen rauspickt. 