Beiträge von schmidtchen

    Deine Skepsis in Ehren, aber das sehe ich anders. Beim § 4 Abs. 4 gibt es ja zwei Fälle:

    1) die Überprüfung des Bedürfnisses 3 Jahre nach der ersten erteilten Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 S. 1. Diese richtet sich bekanntermaßen nach den Bedingungen des Ersterwerbs, also der 12/18 Regelung.

    2) die spätere weitere Überprüfung, die gem. WaffVwV an und für sich nur vorgesehenist bei entsprechendem Anlass und für die nach der WaffVwV auch nicht die Bedingungen des Erstbedürfnisses gelten (sollten).

    Fälle, in denen auch bei weiteren Waffen das Erstbedürfnis erneut überprüft wurden, kenne ich aus der gerichtlichen Rechtssprechung auf jeden Fall nicht. Sehr wohl kennen wir Behörden, die das Fortbestehen des Bedürfnisses fleißig auch ohne Anlaß geprüft haben bzw. bei denen Gericht den Anlass schon in einem bloßen Zeitablauf gesehen haben (6 Jahre seit der letzten Überprüfung waren dem VG Köln Anlass genug :(). Und hier wendeten die Behörden entgegen der WaffVwV auch die 12/18 Regel des Erstbedürfnisses an, entgegen der Aussage in der WaffVwV. Da diese aber nur verwaltungsintern bindet, konnten die Richter munter drauf los einen angeblichen Willen des Gesetzgebers entwickeln.

    Das ist jetzt anders. Da gibt es klare unterschiedliche gesetzliche Regelungen zwischen Erstbedürfnis incl. 3 Jahres-Frist, und Bestandsbedürfnis. Da ist nichts mit richterlicher Freiheit. Das könnte schnell in Rechtsbeugung enden. Bei aller Skepsis sehe ich uns da in einer deutlich besseren (da klareren) Lage als vorher.

    Der Unterschied zwischen erster Waffenrechtlicher Erlaubnis und erster Eintragung einer Waffe ist doch ziemlich einfach erklärt:

    Ich beantrage eine WBK mit einem Voreintrag für eine Pistole. Diesen nehme ich ein Jahr lang nicht wahr und lasse mir dann die Wirksamkeit noch ein Jahr verlängern. Erst dann kaufe ich mir die Waffe und hätte, wenn man es an der waffenrechtlichen Erlaubnis festmacht, schon 2 Jahre meiner 10 Jahre Bedürfnisnachweis rum. Der Gesetzgeber möchte aber, dass ich auch tatsächlich im Besitz einer eigenen Waffe bzw. Munitionsberechtigung bin und dem Sport nachgehe, um mein Bedürfnis zu unterstreichen. Auch da kann ich nichts verwerfliches dran finden.

    Man muss nicht hinter jeder Ecke einen Spitzbuben vermuten, obwohl das mengenmäßig durchaus möglich wäre. ;)

    Bezüglich der mehr als 10 Waffen auf Gelb: Ich kenne keine vorherige Waffengesetzänderung, in der es keinen Bestandsschutz gegeben hätte. Eine Enteignung hat da meines Wissens nie stattgefunden und wäre möglicherweise gerichtlich auch schwer durchsetzbar, ohne das weitere einschränkende Gründe vorliegen.

    Leider liest isch das bisherige Elaborat sehr unhandlich, weshalb man mal die erste komplette Fassung abwarten sollte, damit man das besser rauslesen kann.

    Das muss ich mir nochmal genau zu Gemüte führen, da ich eigentlich immer, außer beim Schlafen und Duschen, ein Messer dabei habe:/.

    Da mir das auch so geht, hab ich es mit Spannung verfolgt. Als Beispiel war schon mal eine solche Zone für den Bahnhof Köln ins Spiel gebracht worden. Würde dann bedeuten, wenn ich per ÖPNV mit der Bahn fahre dürfte ich es nicht mehr bei haben. ABER es wurden ne Reihe Ausnahmen definiert, u.a. Transport in einem verschlossenen Behältnis (woher kennen wir das nur ???). Heisst ggf. also: Messer im verschlossenen Aktenkoffer könnte reichen. Wenn ich ins Kino fahre aber ggf. nicht. =O

    Wie gesagt, mal sehen, was die Länder daraus machen. Ist ja nur eine Ermächtigungsgrundlage für entsprechende VO's.

    Unter der Voraussetzung, dass das durchkommt, werden vor allem die Umsetzungen der Regelungen zu den Magazinen und den möglichen Messerverbotszonen sicher sehr spannend zu beobachten sein. :(

    Die Welt könnte so schön sein.

    Wenigstens ist die Bedürfnisüberprüfung für Sportschützen nun gesetzlich klar geregelt und sicher für die Mehrzahl auch handhabbar. Nach 10 Jahren muss man noch nicht mal mehr aktiv sein sindern nur noch Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein.

    Interessant ist das plötzliche Aufploppen der 10-Waffen-Regelung für die gelbe WBK ( a) 1.d) 6. d) der Ausschussempfehlung) .

    Jetzt kommentiere nicht immer nur was gerade in Deinen "Kram" passt, sondern auch mal die unangenehmen Themen.

    Ich habe schon einmal gesagt, dass ich kein Sprachrohr von irgend jemandem bin, (auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen), mich aber dann zu Wort melde, wenn ich das Gefühl einer einseitigen Darstellung habe und ich andere Erkenntnisse habe. Wie du vielleicht weißt, war ich bei besagter Versammlung nicht zugegen, kann daher weder zur einen noch zur anderen Seite was sagen.

    Aber das gewisse persönliche Anfeindungen nicht sein sollten, weiß ich, ohne dabei gewesen zu sein.

    ...interpretiere ich gerne einen Aussenstehenden der mit folgendem Kommentar das Thema bewertete, ich zitiere: Es gibt hier genau wie Im RSB Präsidium zu wenig Leute, mit einem Ar*** in der Hose.

    Und, wer hat IHN gehindert, den Mund auf zu machen (oder das Körperteil in der Hose zu haben)??? Alles tolle Hechte !8)

    Ich kann Dir versichern, es kommt noch viel schlimmer.

    Du kennst vielleicht die Büroweisheit: "Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: 'Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!', und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!" :D

    ui....noch einer mehr der hier gewisse Personen zu Märtyren machen will....sehr durchschaubar.....fragt sich was hier armselig ist....

    Da verkennst du etwas. Das hat nichts mit Märtyrertum zu tun. Aber man sollte auf einer sachlichen Ebene bleiben und nicht ausfallend und persönlich werden. Letzteres bringt einen in der Sache nicht weiter sondern verhindert konstruktiven Umgang (ob letzteres dann möglich ist, ist ein anderes Thema. Mit persönlichen Angriffen setzt sich auf jeden Fall kein vernünftiger Mensch mit seinem Gegenüber an einen Tisch. Ich muss mich für mein Engagement nicht auch noch beleidigen lassen. Ob alle meinen Einsatz gleich beurteilen, ist logischerweise auch Ansichtssache.)


    Hab keine Angst, Unkraut vergeht so schnell nicht. ^^

    Du weisst genau, wie ich das sehe und kannst versichert sein, dass auch unsere Seite von mir die entsprechenden Ansagen bekommt/bekommen hat. Leider ist das Ganze zu einer "persönlichen Fehde" abgedriftet, was außer euch kaum noch jemanden interessiert, Mittlerweile (meist) auch mich nicht mehr. Ich bin ja weiter weg und muss mich damit nicht mehr belasten. Finde es nur schade, dass man es nicht schafft, im Ehrenamt auf einer sachlichen Ebene zu bleiben, wenn man persönlich nichts (mehr) miteinander anfangen kann.

    Auch deine nebulösen Andeutungen machen die Sache nicht viel interessanter. Da laufen in anderen Bereichen in Deutschland viel interessantere Dinge ab. Ich dachte übrigens, es ginge um den Schießsport in RLP, und zwar in der Zukunft ? Da sind wir dann aber ziemlich weit von weg. Aber mache ruhig, was du für richtig hälst.

    Und bevor du wieder davon anfängst, wer angefangen hat mit dem "Förmchen klauen": Hier gibt's das Henne-Ei-Problem. Das Ganze ist schon so alt, dass niemand mehr mit Bestimmtheit sagen kann, wer angefangen hat. Auch das interessiert in Wirklichkeit niemanden mehr wirklich. ;)

    Na siehste, es geht doch. Endlich mal was produktives.;)

    Übrigens, hier noch etwas zum nachdenken (ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufällig):

    Was unterscheidet den Menschen vom Affen?

    "Ein Affe würde niemals den Dümmsten der Sippe die Führung überlassen".

    Ich warte ja auf den Tag, an dem ihr endlich mal die von euch so hochgehaltene Mehrheit hinter eure Ideen bringt und euch dann wählen lasst, statt andere Leute persönlich zu diffamieren und denunzieren und hinterher scheinheilig diesen vorwerfen, dass sie sich "gewehrt" haben.

    Irgendwie nur armselig!

    Also werden die Verbindungsdaten mitgeschrieben, gespeichert und eine staatliche Stelle entscheidet, welcher staatlichen Stelle sie wie bereitgestellt werden. Und das unterscheidet sich inwiefern von meiner Aussage?

    Im Zusammenhang mit dem in diesem Zusammenhang noch folgenden Satz

    Was im Forum geschrieben wurde, ist ohnehin öffentlich und die Internet- Provider sind angehalten, Verbindungsdaten mitzuschreiben und bereitzustellen. Somit kann man Anonymität auch vergessen.

    liest sich das so, als ob für JEDEN (oder zumindest jede offizielle Stelle) deine Anonymität beliebig aufhebbar sei. Dem ist aber nicht so. Wenn du keine strafbaren Handlungen begehst, gibt's keine Freigabeanordnung und der Provider gibt mal nix raus.

    Durch die Speicherdauer beim Provider? Eine Grenze für die Aufbewahrungsfrist der einmal an die Behörde übergebenen Metadaten konnte ich nicht finden.

    Dabei solltest du aber nicht unerwähnt lassen, dass ja zur Behörde nur dann im Einzelfall Daten gehen, wenn eine entsprechende Anordnung vorliegt. 99,5% der Metadaten des Providers gehen erst gar nicht an eine Behörde und unterliegen somit auch keinerlei dortigen Aufbewahrungsfristen. Da das "Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist bei Verkehrsdaten" kurz vor Inkrafttreten von der Regierung ausgesetzt wurde, gibt es derzeit für die Provider gar keine Pflicht zur Speicherung der Daten.

    https://netzpolitik.org/2019/bundesver…ter-ausgesetzt/

    Bei den großen Providern werden reine Verkehrsdaten meist max. 7 Tage gespeichert, Telefondaten solange sie zu Abrechnungszwecken gebraucht werden. Max. sind 80 Tage erlaubt. Ob und wann wir eine offizielle Vorratsdatenspeicherung bekommen, wird sich zeigen, da der Vorgang derzeit beim EuGH liegt.

    Im Übrigen darf man immerhin hoffen, daß sich die die nationalen Behörden an nationale Gesetze und Vorschriften halten. Es soll aber ausländische Dienste geben, die trotz deutscher Gesetze nicht nur die Metadaten, sondern sogar die Inhalte mitschreiben und Telefone abhören. Ich erinnere mich da dunkel an einen Abhörskandal.

    Legal ist es mal nicht und wenn du es vermeiden willst, musst du die entsprechenden Medien meiden. Absolute Sicherheit, dich davor zu schützen, gibt es nicht. Hier sollten wir aber mehr die legalen Wege betrachten, an solche Daten zu kommen.
    Ich rede übrigens hier schwerpunktmäßig über PC's und nicht über die "Smarts", die ich so wenig wie möglich nutze.

    Also mein Betriebssystem ist sogar ziemlich schlau. Sogar vom Feinsten würde ich sagen.

    Ich hab mir das ganz bewußt so ausgesucht, um mich irgendwie von den Nutzern "blöder" Betriebssysteme abzuheben.

    Und darum bietet es seit Jahren schon für die Anwendungen Dienste wie eine zentrale Rechtschreibkorrektur an, die man als Anwendungsentwickler systemweit bei Texteingabefeldern einbinden kann. Macht ja auch Sinn, Dinge nur einmal zentral aber dann auch gleich richtig zu lösen.

    Wenn du dich aber nun "beschwerst" (bzw. anmerkst), dass deine Tastaturanschläge mitgeloggt werden, dann scheint es mit der Modernität ja so ein zweischneidiges Schwert zu sein. 95% der Nutzer dürften sich ja auf dem "alten DOS" oder "einer daraus abgeleiteten Krücke" oder auf Mac OS bewegen und somit diese Problematik nicht haben.

    Die "blöden" Betriebssysteme, die nicht viel mehr als eine provisorische Brücke zwischen Anwendung und Hardware darstellten, sind doch längst überholt.

    Wenn du meinst ! ;)

    https://de.statista.com/statistik/date…weit-seit-2009/

    Nun soll's aber gut sein. Kehren wir zurück zum Waffenrecht, da gibt's auch genug anzumerken.

    Gegenvorschlag: Wie wäre es mit einem Update

    • a; Deiner Wortwahl
    • b; Deiner IT- Kenntnisse?

    Mach dir um beides mal keine Sorgen.

    ...

    Was im Forum geschrieben wurde, ist ohnehin öffentlich und die Internet- Provider sind angehalten, Verbindungsdaten mitzuschreiben und bereitzustellen. Somit kann man Anonymität auch vergessen.

    Und während ich tippe, läuft die Rechtschreibkorrektur des Betriebssystems mit, die laufend Daten an den Betriebssystemlieferanten zurückmeldet. Man liest also meine Tastatureingaben mit.

    ...

    Während ich hier schreibe, hört Alexa vermutlich bei einer Vielzahl anderer Foristen mit und erstellt Persönlichkeitsprofile und Privatpornos, die dann einer Qualitätsprüfung durch Amazon- Sklaven unterzogen werden. Also was solls?

    Wenn du das Ernst meinst, solltest du dringend a) zum Arzt gehen und b) dich zunächst einmal ein wenig genauer mit der Technik beschäftigen, von der du da redest.

    a) Verbindungsdaten dürfen nur eine sehr begrenzte Zeit aufbewahrt werden und zum Abruf derselben Bedarf es in der Regel einer Richterlichen oder staatsanwaltlichen Anordnung.

    b) Dein Betriebssystem ist ziemlich blöde, vor allem hat es keine Rechtsschreibkorrektur. Was solles auch damit, da es auf ganz anderer Ebene arbeitet und Tastatureingaben liest man ebenfalls nicht mit, da du ansonsten davon ausgehen könntest, das Kriminelle diese Daten locker "abgreifen" würden, denn da sind ja auch Zugangskennungen und Passwörter mit bei.

    c) Wenn jemand meint, Alexa in jeden Raum aufstellen zu müssen und auf das Versprechen von Amazon vertraut, dass man nur nach dem Kennwort mithört, ist selbst Schuld. Wer sich informiert, weiß, dass es durchaus "Missbräuche/Fehlfunktionen" gibt.

    Was das das Datum, wo man weg ging von 13 Schuss mit 3 Streichern?

    Das gab es nur im Vorderladerbereich und hatte nichts mit der Mindestschusszahl zu tun. Seinerzeit wurde im internationalen VL-Bereich diskutiert, das Ganze auf 15 Schuss umzustellen. Wenn ich mich nicht täusche, war das die Zeit wo auch im Duell die Mannscheibe auf Kreisrund umgestellt wurde. Wie der DSB nun mal so ist, hat er seine Ordnung schon mal umgestellt, der Internationale hat es aber nicht gemacht (und hat es heute noch nicht ;)). Der DSB hing auf und an seiner neuen Regelung und wollte sie auch nicht mehr zurück drehen.:(

    Bei mir sind es nur zwei Waffen (Revolver und Freie). Sprich ich nehme den Revolver mit zum FP Training, feuere einen Schuss ab und packe den wieder ein. Thema erledigt. Für Leute mit einer größeren Anzahl an Waffen wird es schon schwieriger.

    Ich sehe aber kommen, dass Disziplinen die sowieso schon schwach besetzt sind weiter ausgedünnt werden.

    Glaube mal, dass da ganz fix die Notwendigkeit der Eintragung des UMFANGS deines Trainings ins Trainingsbuch mit rein kommt. Ich meine letztens sogar schon in einem Urteil diesbezüglich was gelesen zu haben.

    Califax, schmidtchen,

    so richtig kann ich euch da nicht folgen, meine bisherigen Erfahrungen zeigen dass da lediglich das kaum für Abhilfe sorgende Widerspruchsverfahren eingespart wurde.

    Ja, so wie du es formulierst, hört es sich viel netter an !!! :(

    Es gab und gibt Fälle, da ist der Fehler der Verwaltung tatsächlich SO offensichtlich (wird heutzutage bei einer oft mangelhaften Qualität der Bearbeitung leider immer häufiger), dass sie sogar im Widerspruchsverfahren eingelenkt hat. Das ist heute dann eben nicht mehr möglich. Man MUSS in jedem Fall klagen, da die Verwaltung sich den Vorgang vorher gar nicht mehr anschaut, egal wie eindeutig sie daneben liegen. Klar bekommt man den Anwalt bezahlt, aber den Aufwand der Aufbereitung mit/für den Anwalt und das ganze Rumgehampele drum herum hab ich trotzdem und da könnte ich gut drauf verzichten.

    Letztlich beschert sich die Verwaltung damit nur eine Reduzierung der zu bearbeitenden Verfahren, da sich die Leute eher zu einem Widerspruch als zu einer Klage entscheiden können.

    Mal ganz davon abgesehen, dass z.B. in unserem Fall die Verwaltung normal an die VwV gebunden wäre, auch im Widerspruchsverfahren, (auch wenn sie es nicht tut :(), während das Gericht natürlich seine Unabhängigkeit hat.:( Also auch veränderte Rechtsstellung.

    Aus dem Grund habe ich auch die Tatbestandsmerkmale so eindeutig herausgestellt, die sich übrigens im Gesetz befinden und NICHT in der VwV- wieso wir jetzt in eine Diskussion über die Außenwirkung einer VwV abgeschweift sind, weiß ich gerade auch nicht, ist doch irgendwie am Thema vorbei... :/

    Relativ einfach: Weil das Gesetz in seinen Tatbestandsmerkmalen nicht eindeutig ist. Es spricht z.B. sowohl in § 14 (2) Nr. 1 als auch in 14 (3) letzter Halbsatz von "regelmäßig". Das ist zwar ein tatbestandsmerkmal, welches aber nicht bestimmt ist. Hier erläutert erst die VwV, was darunter verstanden werden soll laut dem Willen des Gesetzgebers. Das ist aber eben nicht in beiden Fällen das Gleiche.
    Ähnliches gilt beim Fortbestehen des Bedürfnisses, wo die VwV eben klar sagt, dass NICHT die gleichen Bedingungen gelten sollen wie beim Erstbedürfnis. Interessiert aber (anscheinend) niemanden mehr.


    Aber ich verstehe glaube ich, was du meinst. Außenwirkung der VwV hin oder her- wenn der Bürger der Meinung ist, er wäre benachteiligt, er dann Widerspruch einlegt und auch die nächsthöhere Instanz nicht abhilft, dann hat er unter Umständen vor Gericht sauschlechte Karten, weil die Gerichte sich (anders als die Verwaltung) nicht auf die VwV beziehen darf (bis auf ein paar Ausnahmen, die TA-Lärm ist so ein Fall).

    In NRW wurde in vielen Fällen das Widerspruchsverfahren 2007 abgeschafft und es gibt keine Überprüfung im eigenen Bereich und in der nächst höheren Instanz auf diesem Wege mehr. Da kann man nur noch direkt gegen die belastende Verwaltungsentscheidung klagen. Meines Wissens fällt da auch das Waffenrecht drunter. In den Verfahren vor dem VG Arnsberg war auf jeden Fall nichts von einem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren zu lesen.

    Da bist du dann also direkt beid er Variante 'Gericht':
    "Die Gerichte sind bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung an die Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht gebunden."

    Na dann "Prost".

    Vielleicht kannst Du uns da ja auf dem laufenden halten?

    Wie werden die Kontrollen durchgeführt, Atem- Urin- Bluttest? Welche Kosten entstehen?

    Vielleicht nehmen ja auch Schützen teil die Medikamente einnehmen die Alkohol enthalten gibt es für die dann einen Dispens?

    Nach meinem Kenntnisstand sind derzeit "nur" Atemalkoholkontrollen vorgsehen. Das die nihct unbedingt zuverlässig und gerichtsfest sind, weiß auch die Polizei, weshalb sie in begründeten Fällen ja einen Bluttest hinterher schiebt, wenn es um Rechtseinschränkungen geht. Ich bin auch sehr gespannt wie das Ganze ausgeht. Werde dann im nächsten Jahr berichten.

    Die 0,1 %o waren ja auch sinnvoll weil der natürlich vorliegenden Werte nur schlecht verboten werden können.

    Gerade drum ! Aber soviel Weitsicht darf man dem DSB wohl nicht zutrauen. ;)

    Ich kenne mittlerweile einen Fall, in dem für eine Kreismeisterschaft offizielle Alkoholkontrollen für JEDEN Schützen angekündigt werden und bei Nichteinhaltung der 0,0 Promille Grenze der Ausschluss angedroht wird. Da bin ich mal gespannt. =O

    Ich sehe das grundsätzlich wie kulzer daniel

    Übrigens war wohl dass hier

    https://www.sportbuzzer.de/artikel/welt-a…fisportler-auf/

    https://www.welt.de/sport/article1…gestrichen.html

    der Grund für die Einführung, da es aus der Dopingliste ab 2018 gestrichen wurde. Interessanterweise galt bei der WADA aber ein 0,1 Promille-Grenze. Aber wir Deutschen bzw. der DSB machen da dann mal wieder 0,0 drauß. Spitze!X(

    Das ist so nicht ganz korrekt. Wenn in einem Gesetz steht, dass eine Verordnungsermächtigung erteilt wird, und von diesem Recht gebrauch gemacht wird, dann muss sich die Verwaltung auch daran halten.

    Es geht hier nicht um die Verordnung (die heisst nämlich Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) ), sondern um die Verwaltungsvorschrift, dass ist etwas anderes.

    Eine Bundes- VwV wird immer durch die Innenministerien der Länder zur Umsetzung empfohlen, was per internen Schreiben an die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden geschieht. Und die müssens sehr wohl umsetzen.

    Die Rechtsprechungen sind übrigens immer Einzelfallentscheidungen, dabei kommt es auch immer drauf an, worum es im jeweiligen Fall geht, kein Fall gleicht sich.

    Les dir einfach mal das durch (unter Ziffer 3) https://www.anwalt24.de/lexikon/verwaltungsvorschrift

    Außerdem solltest du dich mit der Gerichtspsychologie beschäftigen: Ja, es sind Einzelfallentscheidungen, aber je mehr Entscheidungen, und seien sie auch von unteren Instanzen getroffen worden, existieren, umso eher schließen sich auch andere Gerichte dem an. Hinzu kommt, dass aufgrund zu geringer Streitwerte eine maßgebliche oberste Instanz, die so etwas grundsätzlich und mit Bindungswirkung, meist gar nicht erreicht werden kann.

    Macht euch mal keine Sorgen über die Personalfrage. Die nehmen demnächst ÜBERALL und für ALLE Prüfungen (ausreichend) Gebühren und schon bekommt man auch das entsprechende Personal (finanziert). ;)

    Noch werden hier bei uns in NRW (zumindest nicht in unserem Landkreis) weder für die Aufbewahrungs- noch für die Bedürfnisprüfung Gebühren verlangt. Das soll ja woanders in der Republik durchaus schon anders sein. :(

    Falls Du sinnvolle Verbesserungsvorschläge einbringen möchtest, nehme ich diese gerne an und leite sie weiter...

    Na ja, in unserem Land gilt halt unsere SpO, und in der steht im Teil 14 S. 26 etwas zu dem besagten Mündungsschoner. DSB-SpO, Teil 14

    Es fordern aber Besitzer des Verhüterlis die Akzeptanz auch wenn sie vom Veranstalter nicht zugelassen ist. Gibt´s dann und wann schon, von daher gilt schon "Er verwirrt nur und dient nicht dem Verständnis und der Akzeptanz der Sicherheitsbestimmungen."

    Man könnte auch die Frage stellen, warum der Veranstalter ihn nicht zulässt, wenn er offiziell genehmigt ist. Macht sich jetzt jeder seine eigenen Vorschriften bei offiziellen Meisterschaften ?