Beiträge von schmidtchen

    Ja, danke, mit 67 Jahren bin ich offenbar noch jung und erst seit 50 Jahren im Schützenverein. :rolleyes:

    Das mit den 75 Minuten ist mir durchaus bewußt, aber das bezog sich auf Freihand, hat also überhaupt nichts mit der heutigen Regelung für Auflageschießen zu tun! Zumal es "damals" weder elektronische Anlagen, noch Gewehre mit Druckluftkartuschen gab, selbst die Seilzuganlagen zum Kurbeln, waren noch sehr verbreitet.

    Daß das alles mehr Zeit erforderte ist wohl jedem verständlich.

    Meine ursprüngliche Frage bezog sich außerdem auf die 15 Minuten Probe und anschließend 30 Schuß Wertung beim Auflageschießen, die so eben NICHT in der Sportordnung steht! Die Frage inkl. einer Begründung, warum man das so macht, und wo das steht, wurde für mich mittlerweile ausreichend erklärt.

    Früher waren ALLE Schießzeiten für die Wettbewerbe mit einer Gesamtschießzeit für Probe- und Wertungsschüsse zusammen angegeben. 2012 wurde es dahingehend geändert, dass in der SpO für die Freihanddisziplinen nur noch die Schießzeiten für die Wettkampfschüsse angegeben wurden und das getrennt nach elektronischen und nicht-elektronischen Anlagen. Die getrennte 15-minütige Probezeit stand in der jeweiligen Tabellen unten drunter. Bei beiden Varianten tauch(t)en übrigens die sogenannten "Standbelegungszeiten" überhaupt nicht auf (was immer mal wieder zu Irritationen und Verwechselungen führt).

    Die Umstellung der Systematik erfolgte jedoch nicht bei den Aufgelegt-Disziplinen. Hier hat man die alte Systematik von der Angabe der gesamten Probe- und Wettkampfschießzeit zusammen beibehalten. Ein Grund für diese Unterscheidlichkeit wurde mir trotz mehrfacher Nachfrage sowohl von Herrn Furnier als auch von meinem LSpL nicht genannt.

    In der Liga bestehen aufgrund des Formates andere Voraussetzungen, weshalb hier einige Regelungen anders sind. So wird ja hier, anders als bei den Meisterschaften im Bereich der Langwaffen Druckluft, auch noch auf ganze Ringwertung geschossen, obwohl in der Meisterschaft auf Zehntelwertung geschossen wird. Man möchte bei dem direkten Vergleich so viel wie möglich Parallelität, um die Spannung und den Druck zu erhöhen. Daher auch die getrennte Probe- und Wettkampfzeit im Aufgelegt-Bereich.

    Lassen wir es gut sein.

    Die Diskussion ist komplett am Problem vorbei gegangen und einige haben sich persönlich angegriffen gefühlt.

    Kein Ahnung warum man nicht mal eine sachliche Auswertung der SpO machen kann, ohne das sich hier gleiche einer persönlich angegriffen fühlt.

    Ich weiß aber ehrlich gesagt auch nicht, warum man sich alleine um des Theoritisierens und Diskutierens Willen um etwas "streiten" muss, was in Wirklichkeit anscheinend ja gar kein Problem ist, weil es schlicht nicht oder zumindest nicht im oberen Bereich der Ergebnisse vorkommt, wenn ich hier so einige wie mivo1965 höre. Sollte es tatsächlich zum Problem werden, würde der DSB sicher (auch schnell) reagieren. Aber solange das nicht der Fall ist, lasst doch den Sen IV-Hockerschützen die Mannschaft seines Vereins bei Sen I auffüllen!

    Ich bin selbst Para-Schütze und ärgere mich, dass es mittlerweile kein Wahlrecht pro Disziplin mehr gibt ob ich im Freihandbereich oder im Para-Bereich starten möchte. In der einen oder anderen Disziplin hätten wir dann nämlich eine Mannschaft bei den Freihandschützen. Warum ich deshalb aber meine Ambitionen in anderen Disziplinen, wo keine Mannschaft existiert und wo ich dann im Para-Bereich starten würde, (wo ich ja auch hingehöre) begraben soll, ist mir nicht ganz klar. Inklusion sieht für mich anders aus.

    Es mag auch sein, dass es (ggf. auch noch aus alten Zeiten) Leute gibt, die das Merkzeichen G im Ausweis haben und ggf. keine so großen Einschränkungen haben, wie man es als Unbeteiligter erwarten würde. Aber seid versichert, heute passiert das in der Regel nicht mehr. Die Begutachtungen bei den Versorgungsämtern habe in den letzten (10-15) Jahren deutlich angezogen. Da die 50% mit einem G zu bekommen erfordert auf jeden Fall auch eine adäquate Einschränkung, ob ihr sie nun seht oder nicht, ist dabei egal.

    Ich finde es auch sehr schade das die Sportordung nicht als PDF direkt vom DSB angeboten wird. Dazu eine Info mit den aktuellen Änderungen und gut. Ich verstehen ja das man die Ringbücher hatte, zu Zeiten ohne EDV, Internet und PDF, aber heute.

    Geht mal davon aus, dass das verhandlungstaktische Gründe mit dem Verlag hatte, da der ja das Ganze als ebook auf eigene Kosten vertreibt. ;)

    Und dass das BVA das Ganze als PDF bereitstellt, schmeckt dem DSB definitiv nicht, interessiert aber natürlich das BVA in keinster Weise (Gott sei Dank, da ich ebenfalls meist mit dieser Version arbeite, obwohl ich auch eine Papierversion habe.

    RSB proklamiert, das für die Schlüsselaufbewahrung ein "abgeschlossener Schrank oder Raum" reiche, soso:

    https://youtu.be/Q8oVVu0-iPg?t=150

    (ab 2:30)

    Schau mal unten in die Bemerkungen des Youtube-Video, dann erklärt sich dein Irrtum!

    "ACHTUNG! Direkt nach 2:49 fehlt folgende Info: „Druckluftwaffen und auch Armbrüste (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden.“

    Es geht also bei "abgeschlossenem Schrank oder Raum" nicht um den Schlüssel (wie sich aus dem Video ergeben könnte), sondern um erlaubnisfreie Druckluftwaffen und Armbrüste. Ist beim Zusammenschneiden rausgeflogen und technisch bei Youtube wohl nicht so einfach zu ersetzen, wie ich hörte.

    Theoretisch kann dann ja folglich das serienmäßige Korn niemals korrekt sein, denn 10m Distanz zum Spiegel bleiben 10m. Da ändert sich ja nix.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler? Der Abstand von Auge zu Korn ist ja auch nicht großartig unterschiedlich.

    Na ja, nicht jeder arbeitet streng nach deinem Buch bzw. will Olympiasieger werden. Manch einer kommt auch mit mehr oder minder leicht anderen Einstellungen/schmalerem Korn zurecht. Meine Körner sind auch nicht Spiegelbreit, aber vielleicht bin ich deshalb noch kein Olympiasieger.^^

    Aber, um dieser unsäglichen Anschuldigung von @kibo entgegenzugehen, es würde leichtfertig mit dem Stempel umgegangen, mal ein Einblick in unser Training.

    Ich bin mir nicht sicher, ob @kibo tatsächlich diese Anschuldigung getätigt hat. ICH habe aber die MÖGLICHKEIT solcher Fälschungen als Argument gebracht, warum bei uns solche persönlichen Schießbücher ALLEINE nicht als Nachweis für eine Bestätigung des Bedürfnisses durch den Verein taugen.

    Als Ergänzung aber noch zu deiner Aussage, dass nur ausgewählte Leute einen individuellen Stempel (durch wen auch immer) erhalten und das Ganze somit nachvollziehbar wäre. Ich kann dir für ALLE Vereine in meinem Bezirk sagen, dass dort NIEMAND einen individuellen Stempel hat. Da darf überall tatsächlich jede Aufsicht individuell seinen Kaiser-Wilhelm drauf kritzeln und meist liegt irgendwo noch ein Vereinsstempel rum, den man dann da drauf setzt. Aber das noch nicht mal immer! Insofern vertrauen wir da in der Form erst gar nicht drauf.

    Ich habe übrigens alleine in meinem Verein für 4 Schießtage 10 (!) verantwortliche Aufsichten und wir sind hier bei weitem nicht der größte Verein. Da also raus zu bekommen, wer da seinen Kringel hinter gemacht hat, ist schon sehr aufwendig.

    Und als letztes noch abschließend von meiner Seite zu der Ausgangsfragestellung: Das mit dem 1-Schuss-Programm ist halt eine sehr konstruierte Geschichte und, wie schon von anderen gesagt, bei uns noch nie vorgekommen. Wer was bestätigt, muss am Ende eh jeder mit sich selbst, seinem Vorstand und möglicherweise bei einem "Schadensfall" mit irgendeiner Verwaltungsinstanz ausmachen. Wir für unseren Teil haben mit unserer Verfahrensweise auf jeden Fall bisher nur wenige Probleme gehabt und die 3-4 Fälle (im Neulingsbereich), die schon nach der Erläuterung unserer Rahmenbedingungen, auch für die Waffenbefürwortung, wieder abgedreht sind nehmen wir gerne hin, denn die hätten letztlich das Vereinsleben kaum weitergebracht, wenn man sie überhaupt gesehen hätte.

    Bei uns ist der Kugelfang auf 25,5m vom Schützen und die Entfernung zwischen Schütze und Scheibe ist zwische 2 und 25m frei einstellbar. Fallscheiben auf 25m.

    Bei 50m ähnlich.

    Tja, da sieht unsere Welt hier anders aus. Von über 30 25m-Ständen hier in meiner Gegend ist genau 1(!) für Mehrdistanzschießen zugelassen und das ist auch noch eine geschlossene und kommerziell genutzte Anlage. Der Rest, egal ob offen oder geschlossen, hat ebenfalls nur stur 25m. Und selbiges gilt für die 50m-Anlagen, egal ob offen oder geschlossen. Und die kommerzielle Anlage ist da raus, da nur 35m Hallenlänge. Und die Anzahl ist sogar noch größer als 30, da wir mehr 50m-Stände als 25m-Stände haben.

    Hm, so ganz verstehe in den Sinn des Einwurfs von Schmidtchen hier einmal nicht (was eher selten ist).

    Vor allem geht er ganz und gar an dem vorbei, was Parallax tatsächlich geschrieben hatte.

    Merkwürdig.

    Mir ging es nur darum, deutlich zu machen, dass es uns (im Verein) sehr wohl wichtig ist, dass unsere Schützen, vor allem die auf Wettkämpfe gehen, auch schon vorher wissen, wie Kommandos aussehen beim Wettkampfschießen. Deshalb wird das oft auch im Training geübt. Biete sich natürlich nicht bei jeder Trainingsform an, aber zum Beispiel das Waffenauspacken passiert IMMER nur auf Kommando bzw. Handzeichen der Aufsicht. Wer ohne auspackt, packt auch direkt wieder ein! Auch laden wird GRUNDSÄTZLICH mit MAX. 5 Patronen geladen, auch wenn das Magazin mehr hergibt. Allerdings wird bei uns auch nur DSB-mäßig geschossen. Insofern muss man immer differenzieren, was gerade geht, aber alle die ich für die Wettkämpfe anmelde haben vorher auch schon die Kommandos mitbekommen, die sie dort erwarten. Wer natürlich individuelles Techniktraining macht o.ä., kriegt natürlich diese Kommandos nicht in der Form mit, aber der kennt sie in der Regel auch schon, weil ein solches Techniktraining wird nicht am 3. Trainingstag angesetzt, wenn der Kollege oder die Kollegin das Schießen neu anfängt. Und die fangen in der Regel auch zunächst mit Druckluft an. Insofern hat unsere Aufsicht auch ein kleines bisschen mehr Verantwortung als NUR den sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten. Wir haben halt keine zusätzlichen Trainer, die das den Leuten später ggf. beibringen. Und alle guten Schützen machen bei uns auch meist mit Aufsicht und bringen so den Neulingen (und auch den anderen) so mit und mit noch was bei, wenn es gewünscht ist. Aber grundsätzlich laufen lassen tuin wir sie nicht alleine. Parallax hat das ja auch klargestellt, dass er es auch nicht NUR macht, sondern dass er es anbietet, wenn Bedarf ist. Insofern:Alles gut!

    Auch so Sachen wie "mit 5 Schuß Laden" gibts bei mir nicht. Mir doch schnuppe wie viele Murmeln jemand gleichzeit läd (es seie denn wir führen einen korrekten Disziplinablauf durch, dann natürlich nach Wettkampfregeln). Manchen ist das verwunderlich, das das überhaupt erlaubt ist...

    Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Ich ärgere mich immer wieder bei Meisterschaften, wo ich KR bin, darüber, dass die Schützen oft die richtigen und wichtigen Kommandos nicht kennen und ggf. falsch reagieren. Man kann es sich natürlich einfach machen und sagen: "Sollen sie doch in der SpO nachschauen, da steht doch (fast) alles drin", aber Fakt ist eben auch, am besten lernt man durch die Praxis. Wer also die Kommandos auch regelmäßig auf dem Stand hört oder den ordnungsgemäßen Umgang mit der Waffe beigebracht (bzw. kontrolliert) bekommt, der verinnerlicht das eher als jemand der auf dem heimischen Stand erst einmal machen kann, was er will und dann überrascht ist, was ihn bei der Meisterschaft oder dem Ligawettkampf erwartet.

    Stimmt: Der Gesetzgeber fordert keine Schusszahl. Allerdings gibt es Verbände, die zur Anerkennung im Training die Schusszahl einer ganzen Disziplin der zu grunde liegenden SpO fordern. Da hier beim Bedürfnisantrag auch die Disziplin mit angegeben werden muss, ist das für mich zumindest seitens des Verbandes schlüssig.

    An der Stelle muss ich dir leider "einen Zahn ziehen". Die Angabe der Disziplin bei den Bedürfnisanträgen dient nicht dazu, eine Schusszahl herleiten zu können sondern dazu, die Erforderlichkeit für die Waffe zu belegen. Denn für die Disziplin 2.40 brauche ich keine 9mm und DARF sie auch gar nicht verwenden, weshalb ein entsprechender Antrag nicht befürwortet würde.

    Der Gesetzgeber fordert für das Bedürfnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe sogar nur, dass der Schütze in den letzten 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen Schießsport betrieben hat (§14 Abs. 3 Nr.1 WaffG) (und nun komme mir niemand, dass man Schießsport auch dauerhaft betreiben kann, ohne einen Schuss abzugeben, weil man ja auch mentales Training FÜR den Schießsport betreiben kann). Welche Art diese erlaubnispflichtige Waffe zu sein hat (manche Verbände fordern, dass mit der Waffenart der zu erwerbenden Waffe (Langwaffe/Kurzwaffe) die Schießnachweise erbracht worden sein müssen), hat er nicht festgelegt. Also wird auch hier schon fleißig gebastelt an eigenen Regelungen. Und wenn ich Vorderladerrevolver trainiere, gebe ich halt nur 15 Schuss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe ab! Auch das ist völlig ok.

    Califax Bei SpoPi sind selbst bei Wettkämpfen unterhalb der LM 30 Schuss (15/15) erlaubt, von daher käme ich eh nie auf die Idee, von Schützen 60 Schuss zu verlangen. ;)

    Und noch was für die "Freigeister" hier: Wir dürfen uns nicht wundern, wenn der Gesetzgeber an der einen oder anderen Stelle uns immer mehr "drangsaliert", wenn wir meinen, alles was nicht verboten ist, ist auch erlaubt. Ein bisschen mitdenken sollte nicht nur erlaubt sein, sondern, gerade in einem Vorstand eines Vereins einer so "sensiblen" Sportdisziplin, selbstverständlich sein. Insofern verlange ich von den Schützen nichts unmögliches, erwarte aber eine gewisse Ernsthaftigkeit (und wenn es nur im "Breitensportschießen" ist) und sehe mich auf jeden Fall nicht als reiner Unterstützer von reinen Waffenbeschaffungsaktivitäten. Denn solche Fälle fallen uns irgendwann wieder heftig auf die Füße!

    ...

    Das wird dann aber ab 2026 für mich alles "einfacher". Wenn nämlich nur noch der Verband das Bedürfnis bescheinigen kann. Ich bin gespannt wie der Schütze dann ohne persönliches Schießbuch dem Verband gegenüber sein Schießtätigkeiten nachweist. Ich bin dann raus.

    Das wird aber sehr stark vom Verband abhängen. Schon heute bestätigt der Verband das ERSTbedürfnis. Und unser Verband (RSB) lässt sich VOM VEREIN auf dem Antragsformular bestätigen,, dass die Voraussetzungen bzgl. Trainingsintensität (12/18) erfüllt sind. Das wird sich vermutlich auch ab 2026 bei den Bescheinigungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses nicht ändern. Aber wenn ihr natürlich einen so großen Zulauf und so große Trainingsbeteiligung habt, dass raussuchen der Termine unzumutbar für einen Vorstand ist, dann hat es eh keinen Zweck vorbei zu kommen, da die Anlagen sicher permanent belegt sind und intensives Training nicht möglich ist. Übrigens musst DU nicht bei den anderen Vereinen nachfragen wegen den Trainings dort. Der Schütze hat dir eine Bescheinigung beizubringen. Die Schießbücher sind doch teilweise das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Irgendwelche Vereinsstempel nachmachen zu lassen und Unterschriftenkringel hinzuschmieren gelingt heute selbst dem kleinsten Kind. Wer da was drauf gibt, hat viel Vertrauen in die Menschheit.

    Ich führe ein Schießbuch, schon immer, auch wenn es keine Pflicht dazu gibt, aus gesetzlicher jedenfalls.

    Genau, es ist keine gesetzliche Pflicht. Warum will man mich also (durch Verein, siehe happyAuflage, oder Verband, siehe BDMP und BDS) dazu zwingen? Ein Zettel Papier mit 2 Sätzen und 12/18 Terminen, bestätigt von Vereinsvorstand, tut's auch.

    Es gibt gesetzliche Regelungen, und zwar in der VwVWaffG zu Paragraf 8 WaffG. Ist im o. g. Link-PDF schön dargestellt, und wird in RLP in den Waffenbehörden auch so angewendet. Dort ist relativ weitgehend beschrieben, was die geforderte aktive Teilnahme am Schießsport beinhaltet. Daran halten sich die Behörden, und im Zweifelsfall sinngemäß wohl auch die Verwaltungsgerichte.

    Kannst du mir mal die genaue Ziffer dieser Regelung in der WaffVwV nennen. Ich kann dort bei §8 NICHTS zur Intensität der Übungen erkennen. Dort wird meist nur auf die Dauer im Sinne der Anzahl abgestellt. In dem PDF oben wird dazu auch nix gesagt. Einzig der VGH hat da tatsächlich mal was zu gesagt (das war wohl das Urteil, welches ich im Kopf hatte und das wird ja auch mim PDF genannt).

    Und das die RLP schon mal eigenwillige Auslegungen in manchen Waffenangelegenheiten haben, ist mir schon mehrfach untergekommen. ;)

    Dann kann wenigstens der Besitzer von Überkontingentswaffen 5 € die Patrone noch mit einem Kleinkredit über die Runden kommen.

    No, bei Überkontingentwaffen ist die Wettkampfteilnahme vorgeschrieben und da wird es eher nicht mit einem Schuss erledigt sein, egal wie teuer die Patrone ist. ;)

    Normalerweise wird sowohl das (scil. erstmalige) Bestehen wie auch das Fortbestehen des schießsportlichen Bedürfnisses gegenüber der Waffenbehörde durch Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten schießsportlichen Dachverbandes glaubhaft gemacht.

    Carcano

    Derzeit arbeiten meines Wissens die meisten LV des DSB bei der Bestätigung des Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Fortbestehen des Bedürfnisses im Grundkontingent) noch mit der Ausnahmevorschrift des § 58 Nr. 21 WaffG, wonach in einer Übergangszeit bis längstens 31.12.2025 die Bedürfnisbestätigung durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins (in dem der Erlaubnisinhaber Mitglied ist) glaubhaft gemacht werden kann.

    Bei uns (RSB) muss derzeit nur das Bedürfnis für Überkontingentwaffen (§14 Abs. 5 WaffG) vom Verband bescheinigt werden.

    Bzgl. des Trainingsumfangs meine ich, schon mal irgendwo in einem Urteil etwas dazu gelesen zu haben, dass ein gewisser Umfang notwendig ist. Ob das immer das Abgeben ausreichend scharfer Schüsse ist, oder ob das auch eine Kombination (scharf/trocken/Technik) sein kann, ist wieder ein anderes Thema. Aber wenn einer demonstrativ daher kommt und nur einen Schuss abgibt und dann wieder verschwindet, wird er bei mir keine Freude haben. ;)

    Und bzgl. persönliches Schießbuch hab ich schon mal gesagt, dass es zwar einige Behörden gibt, die so was gerne sehen möchten, dazu aber keine Rechtsgrundlage haben. Auf entsprechende Fragen seitens der Behörde ist meine Antwort, dass ich so was nicht habe und damit ist gut! Was ich nicht habe und auch nicht haben muss, kann ich denen auch nicht vorlegen und muss mich mit denen nicht auseinander setzen, dass es sie nichts angeht. ;)

    Ich kann über die zuständigen SB in meinem Bereich nix schlechtes sagen. Sind total unaufgeregt, immer im Sinne der Sache und bezeichnen z.B. sowas wie das NRW-Schlüsselurteil als unpraktikablen Mumpitz und für BY als nicht relevant. Aufbewahrungskontrollen laufen sehr chillig ab und auch was Anträge usw. angeht ist man sehr serviceorientiert.

    Ist zumindest mein Erleben und kann bei anderen beim selben SB durchaus anders aussehen. Wie man in den Wald hineinruft .....

    Dann sei froh und pflege sie gut ! ;)

    Bei meiner Waffenbehörde (in NRW) ist es schon gemischt, je nachdem, mit wem ich zu tun habe, aber ich habe auch Einblick in andere Waffenbehörden hier, und da sind schon "echte Kanonen" dabei. 8|

    Und dazu kommen dann noch Direktiven aus LKA/IM (z.B. Schlüsselurteil oder Bedürfnisprüfung bei Überkontingentwaffen), über die sich auch die willigsten SB (meist) nicht hinweg setzen.

    Braucht es auf der vollziehenden Ebene wirklich Juristen, oder stinkt nicht auch hier der Fisch zuerst am Kopf?

    Kommen die teilweise seltsamen Auslegungen nicht als Vorgaben, früher sagte man auch Weisungen oder Befehle, von oben, also über das Ministerium und Behördenleitung an den ausführenden Sachbearbeiter?

    Du hast teilweise Recht. Ein Teil des "Mistes" kommt hir in NRW leider derzeit wirklich vom LKA (Aufsichtsbehörde der Waffenbehörden). Aber darüber hinaus gibt es auch zahlreiche SB in den Behörden, die eine hohe Kreativität entwickeln, um uns Waffenbesitzern deas Leben schwer zu machen. DIE werden allerdings leider oft auch mit geschultem Sachverstand nicht anders agieren. Eine dritte Gruppe sind aber tatsächlich "offene" SB, die es einfach nicht besser wissen oder es falsch gesagt bekommen haben. Ich habe da schon des öfteren mit einzelnen von denen diskutiert und bin am Ende zu einem befriedigendem Ergebnis mit denen gekommen. Also gilt auch hier:Pauschalisieren hilft keinem!

    Das kommt darauf an, welche "Sonderurlaubsbedingungen" für dich gelten. Früher gab es als Beamter in der Bundesverwaltung und in NRW auch Sonderurlaub für die DM . Heutzutage wird der dort nur noch für EM, WM und Olmypia für die aktive Teilnahme in einem dem DOSB angeschlossenen Verband gewährt. Der TVöD legt für Tarifbeschäftigte die genaue Art der Veranstaltung nicht fest und macht eine Ermessensentscheidung für den Arbeitgeber daraus (kann). Ich kenne andere aus der freien Wirtschaft, die von ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub erhalten. Ob da allerdings entsprechende offizielle Sonderurlaubsvereinbarungen hinter stehen oder freiwilliges GoodWill des Arbeitgebers, kann ich in den meisten Fällen nicht sagen. Aber ne ganze Reihe müssen (leider) auch ganz normalen Urlaub nehmen.

    Ach so, und wenn mich nicht alles täuscht, bekommen die Kiddies auch "Sonderurlaub" von der Schule (Freistellung). Aber aus dem Alter bist du ja wohl raus. :)

    Ich hab persoenlich null Ahnung vom google Calendar, aber fuer mich sieht es so aus, als muesste das damit Umsetzbar sein:
    https://support.google.com/calendar/answe…tform%3DDesktop

    Ich tatsächlich auch nicht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, müsste es gehen, wenn man den Kalender für jedes Mitglied einzeln freigibt und dabei entsprechende Rechte vergibt ("nur Verfügbarkeit" oder "alle Termindetails zeigen". Nur wenn man den Kalender "öffentlich stellt (also das jedermann, der die Adresse kennt, drauf zugreifen kann, geht das wohl nicht. Aber das habe ich nur auf die Schnelle rausgelesen. Da gibt es bestimmt bessere Experten. ;)

    Ohne Rechteverwaltung haben wir das einfach mit einem Google-Kalender gelöst.
    Einfach eine Google-Adresse anlegen und dort im Grunde nur den Kalender nutzen.
    Jeder kann sich den Schützenhaus-Kalender so als weiteren Kalender in seinem Handy anzeigen lassen.
    Geht sogar mit iPhone über die Google-Kalender-App.
    Wir verwalten so alle Termine wie z.B. Trainingstermine, Wettkämpfe und Vermietungen, die wir sonst in unseren Papierkalender im Schützenhaus eingetragen hätten.

    Aber damit bekommt man keine unterschiedlichen Anzeigen für "Vorstand" und "Allgemeinheit" beim selben Tag hin, zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand. Da müsste man zwei unterschiedliche Kalender einrichten und in zweien die Eintragungen machen und auf den Vorstandskalender hätten dann nur "Vorständler" Zugriff.

    Finde das schon etwas arg pauschal.

    Fakt ist auch, dass sich in Foren viele Laienjuristen tummeln und ihre eigene Interpretation und Auslegung von Gesetzen zum Besten geben.

    Deine erste Aussage kann ich durchaus unterstützen, weil es bei juristischen Problemen durchaus noch eine Welt zwischen weiß und schwarz gibt, was aber nicht an den Juristen liegt, die die Einzelfälle zu bearbeiten haben sondern an den Juristen des Gesetzgebers.

    Bei der zweiten Aussage möchte ich aber hinzufügen, dass dieses (leider) auch auf viele SB bei den Waffenbehörden zutrifft, was ebenfalls nicht zwingend nur an den Personen selber liegt sondern oftmals auch an den "Umgebungsbedingungen", unter denen sie arbeiten müssen. Bei unserer WB rotieren die Bearbeiter relativ häufig, weil die Posten nicht allzu gut dotiert (bewertet) sind und sie somit für ein Weiterkommen auf eine andere Stelle müssen. Bedeutet, alle 3-4 Jahre tauchen da neue Leute auf. Andererseits werden beantragte Fortbildungen zu dem Thema Waffenrecht nur sehr zögerlich genehmigt, wenn man Glück hat bekommt man eine nach 2-3 Jahren. Da das Waffenrecht aber bekanntermaßen nicht die einfachste Rechtsmaterie ist, sind also dann auch auf der Bearbeiterseite eher Laien unterwegs (bis auf die Sachgebietsleiterin sind das Angestellte aus dem mittleren Verwaltungsdienst, also juristisch eher nicht so bewanderte Personen).

    Ein Gesetz kann ja sowieso nicht zu detailliert verfasst und auf einen konkreten Fall zugeschnitten sein, da ja ein möglichst breites Feld abgedeckt werden soll und der Sinn der Änderung nicht durch erneute Umgehung oder Stand der Technik nach wenigen Monaten obsolet wird.

    Man darf aber auch als Jurist bei der Gesetzesabfassung eine einfache Sprache wählen und muss nicht durch verklausulierte Formulierungen (z. B. Doppelverneinungen statt direkt die Bejahung zu wählen) das Ganze noch undurchschaubarer machen als es eh schon ist.

    Wie kamen Behörden auf 18 Wettkampfteilnahmen, was so nirgends gefordert war.

    Erfüllung der 12/18er Regel, was sich auf Schießen mit EWB Waffen bezieht, nicht Wettkampfteilnahmen

    Früher sagte das Gesetz ja "nur", dass man u.a. in einem Jahr regelmäßig geschossen/trainiert haben musste (§14 Abs. 2) . § 14 Abs. 3 differenzierte dann in ein Grundbedürfnis (3 halbautom. Lang- und 2 Kurzwaffen) und eben darüber hinausgehende erwerbsscheinpflichtige Waffen. Für die darüber hinausgehenden Waffen wurden "unter Beachtung des Absatzes 2" weitere Bedingungen formuliert, u.a. eben die Wettkampfteilnahmen. Die 12/18--Regelung steht ja auch so in der WaffVwV unter Ziffer 14.2.1, eben für das Grundkontingent an Waffen. Die Behörden haben das dann mal flugs auch auf den Ersterwerb für das erweiterte Kontingent angesetzt, was in den meisten Fällen eben mangels ausreichender Wettkampfanzahl kaum zu erfüllen ist, außer für "Vielschießer".