Hallo@ all und JoshBis im Speziellen,
das mit der Streichung in der Satzung des BSSB macht nur Sinn, wenn der Verein den BSSB verläßt. Meines Wissens nach will der BSSB die Satzungen der Verein insgesamt eher auf "Vordermann bringen". Da ist u.a. das Thema Gemeinnützigkeit Haupttreiber der Diskussionen.
Manchmal versteh ich die ganzen Diskussionen der OT-Ton bayerisch "Gscheithaferl" = Besserwisser in den Vereinen nicht. Gerade der BSSB hat eine funktionierende Verwaltungsstruktur, das Thema Zweitmitgliedschaften gut geregelt und meines Erachtens auch den Spagat Tradition und Sport gut hinbekommen.
Da wir aber beim Thema WBK/Waffenrecht sind: Der BSSB vertritt manchmal eine recht strenge Meinung - allerdings läßt der Gesetzgeber auch im Waffenrecht (leider oder Gott sei Dank) viel Interpretationsspielraum zu. Die Auslegung der 12/18 Übungen auf ein Kalenderjahr kenn ich so nicht, meine Anträge sind aus den Jahren 2012 - 2014.
Und JoshBis: Auf der einen Seite möchtest du vom BSSB eine WBK haben, möglicherweise schneller als eigentlich zulässig, willst die Zeit bis Juli 2015 nicht abwarten und auf der anderen Seite unterstützt du den Verbandsaustritt vom BSSB !?!
Sorry, da habe für dein Anliegen kein Verständnis mehr ! Jeder von uns hat mehr oder weniger Ärger im Rahmen der WBK-Beantragung - sei es mit Terminen, den Landratsämtern, den Waffenhändlern, dem Sachkundenachweis oder der Dauer der Antragsstellung und nicht zu vergessen - manchmal mit der eigenen Nachlässigkeit
- und dennoch haben wohl die meisten ihre beantragten Waffen bekommen !
Die einen beim BSSB und die anderen beim BDS oder sonstwo - aber immer nach den Regeln/Vorschriften des zuständigen Verbandes und nicht nach irgendwelchen Interpretationen der Gesetzeslage !
Das musste jetz mal raus !
VG
Holger
(ein zufriedenes BSSB-Mitglied)