"Kappe oder Schirmmütze
Eine Kappe oder eine Schirmmütze darf getragen werden. Die Kappe oder die Schirmmütze darf nicht
mehr als 80 mm über die Stirn des Athleten hinausragen. Die Kappe oder die Schirmmütze aus einem
flexiblen Material darf den Diopter berühren.
Eine Kappe oder eine Schirmmütze aus nicht flexiblem und steifem/hartem Material darf den Diopter
nicht berühren. Jede Art von Kappe oder Schirmmütze darf nicht so getragen werden, dass sie als
Seitenblende fungiert, die Jury muss in der Lage sein, das Auge des Athleten zu sehen, wenn er von
der Seite betrachtet wird. Ein Ausschneiden des Schirmes ist nicht gestattet."
Technische Kommission - Sportschießen
Datum: 11.05.2024