Ich versuche sehr wohl, stets die Contenance zu bewahren, aber manchmal ist das auch unmöglich.
Beiträge von Califax
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Bei uns sehr ähnlich.
Die Scheibe wird von einer Künstlerin jedes Jahr neu gestaltet (früher war es unser Sportwart, der Malen und Airbrushen als Hobby hatte).
Auf dem Bild gibt es - nicht immer in der Mitte - einen Punkt, der zu treffen , der aber aus 25m Entfernung nicht gut zu sehen ist.
Die Waffe ist jedes Jahr eine andere KK-Waffe (i.d.R. Kurzwaffe). Ein Schuss Probe, ein Wertungsschuss.Vor dem Schuss erwirbt der Schütze einen roten Holzstecker (angespitzt und mit Nummer versehen, die Nummer und der Name werden vermerkt) - den gibt er dem Schießleiter, der nach vorne geht und diesen Stecker im frischen Loch mit etwas Holzleim und Gummihammer befestigt. Es wird nur preisgegeben, ob getroffen oder nicht. Beim Verfehlen der Scheibe wird das 4-fache Startgeld für den nächsten Wertungsschuss fällig, bis die Scheibe 1x getroffen wurde (damit nicht jemand aus Absicht daneben schießt, um - wegen seines Geizes - nicht Schützenkönig zu werden).
Der Sportwart misst dann die Treffer aus - Lineal, Zirkel, ggf. Schieblehre - und erstellt anhand der Liste Nummer-Name die Reihenfolge. Sieger ist Schützenkönig(in), 2. ist Erster Ritter und 3. ist Zweiter Ritter.
Dito im Druckluftbereich - nur ohne rote Stecker, weil die Dias nicht ausreichend tiefe Löcher machen - Jugendschützenkönig, erster Knappe, zweiter Knappe. Im Lichtbereich nutzen wir eine alte Meyton/Meyrosa-Anlage, wo als Zielbild die Jugendscheibe als Kopie auf einer Schießscheibe aufgedruckt vorgehängt wird, da werden die Schüsse dann als Trefferbild ausgedruckt und per Nadel auf die echte Scheibe übertragen.
Es dürfen in der Regel auch nur die mitschießen, die vorhaben, auf den Schützenball mit zu kommen - denn erst da werden die Majestäten benannt und gekrönt. Wäre ja blöd, wenn jemand Schützenkönig wird, aber nicht zur Proklamation erscheint.
Die Proklamation ist immer auf dem Schützenball, der 1 oder 2 Wochen nach dem Königsschießen stattfindet. Großes Buffet, Salutschießen und dann die Verkündung Lichtkönig, Jugendkönig, Schützenkönig.
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§ 6 Abs. 3 WaffG - hier geht es um den Erwerb und Besitz von GK-Waffen. Das hat mit dem LG/LP-Schießen unter 12 Jähriger wenig zu tun.
Was ist wohl gefährlicher? Ein nicht sauber tickender Erwachsener, der großkalibrige Waffen zu Hause BESITZEN will - oder ein 10 jähriges Kind, das unter besonders geschulter Aufsicht auf zugelassenen Ständen mit energiebegrenzten Druckluftwaffen leistungssportlich schießt?
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Nach Deiner Auswertung haben von den 6496 angemeldet Benutzern 5.353 das Interesse am Forum verloren und beteiligen sich nicht mehr. Es ist dadurch ruhig geworden und friedlich. Ziel erreicht.
Das ist ein ziemlich ernüchterndes Fazit.
Pax Romana. Es ist ruhig ... aber dadurch bleibt der streitende Austausch von Meinungen und Ansichten etwas zurück.
Schießsport ist ja nun keine "exakte Wissenschaft" wie Physik oder Mathematik und man kann mehr oder weniger gute Ergebnisse mit unterschiedlichsten Ansätzen erreichen. Ich erinnere mich noch daran, wie ein von uns nur sporadisch trainierter Jungschütze aus dem Erzgebirge zusammen mit einer meiner Schützinnen in München "Mixed" geschossen haben. Er schoss fast ohne erkennbare Technik, aber mit erstaunlicher innerer (Halte-)Ruhe - eine 10 nach der anderen - einige Bundeskader, die das beobachteten, hatten Tränen in den Augen. Und nicht, weil er so hübsch gewesen wäre.
Was ich wichtig finde ist, beim Streiten die Contenance zu bewahren. Die Achtung vor dem Gegenüber, ihn nicht runtermachen, sondern Argument gegen Argument stellen. Niemand hat die Wahrheit und Weisheit mit Löffeln gefressen.
Ja, da gehen manchmal Emotionen hoch - wir sind alle Menschen und haben unsere Triggerpunkte, die, wenn jemand drauf drückt, uns zu Handlungen veranlassen, auf die man nicht stolz sein darf. Aber dann bitte nicht persönlich nehmen: Man kann sich auch entschuldigen und danach wieder vertragen. Außer bei Trolls, die es auf maximalen Schaden absehen.
Politik halte ich auch für wichtig. "Wir sind unpolitisch" macht uns nur zu duldenden Opfern - Meine persönliche Meinung. Wir haben einen Sport, ein Hobby, das sehr stark durch die Politik geprägt wird. Jeden Tag. Sei es durch die Sportförderung, sei es durch das WaffG und angrenzende Rechtsbereiche und Behörden. Ich meine, wir müssen auch über Politik reden können - ggf. in speziellen "Gummizellen".
Ich habe auch auf Arbeit eine guten Freund, der politisch eine ganz andere Richtung als ich vertritt (er ist Grüner). Gegenseitiger Respekt - aber auch gegenseitiges Necken und Vorführen - gehört für uns beide dazu: "Bis zur Revolution können wir Freunde sein, danach wird es schwierig!" (Zitat M.-U. Kling, Känguru-Chroniken, Film) -
DENN, das Gesetz verlangt eine BESTÄTIGUNG und nicht eine Aussage darüber, was derzeit NICHT ist. Daher sehe ich da dann das nächste Problem für die Thüringer. Nur halt einen Schritt später.
Dazu gibt es seit 2003 (!!!) einen entsprechenden Erlass - https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/…ugshinweise.pdf
Der ist zwar inzwischen auch zum Teil überholt worden, ist in Hinblick auf Erwachsene geschrieben, die auffällig geworden sind (§6) - aber in den Grundzügen durchaus anwendbar:
Wichtig in dem Zusammenhang: Es wird auf die NICHT-Geeignetheit geprüft, nicht auf die Geeignetheit - denn nur das ist möglich!
(Beispiel zur Verdeutlichung: Man kann jemandem nachweisen, dass sein Verhalten nicht mit der FDGO konform ist, aber niemand kann nachweisen, dass er FDGO-konform denkt und stets so handelt!)ACHTUNG: Der Gutachter darf NICHT der Hausarzt des Kindes sein - Behandlerverbot!!!
Auszug aus dem Erlass:
Auswahl und Kreis der für die Fälle des § 6 Abs. 2 und 3 WaffG-neu in Frage kommenden Gutachter:
aa) Auswahl des Gutachters: Der Gutachter wird vom Betroffenen beauftragt; diesem steht auch die Auswahl des Gutachters frei. Es gibt allerdings keinen Anerkennungsautomatismus. Im Vorgriff auf die künftige Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV), die von der Ermächtigung des § 6 Abs. 4 WaffG-neu Gebrauch machen wird, werden im Folgenden Hinweise zum Vorgehen zur Gutachtenbeibringung gegeben; diese Hinweise dienen zugleich der Beratung des Betroffenen durch die Behörde.
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cc) Behandler-Verbot: Zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen darf in den letzten 5 Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden haben; dies hat der Gutachter in dem Gutachten zu versichern. Der Gutachter kann, wenn dies geboten erscheint, Haus- oder Fachärzte, bei denen der Betroffene in Behandlung stand oder steht, konsultieren. Weigert sich der Betroffene, seine Einwilligung hierzu zu erteilen, so ist das im Gutachten zu vermerken; es kann den Schluss auf die Nichteignung des Betroffenen rechtfertigen.
b) Ziel des Gutachtens:
In jedem Fall muss das Gutachten eine klare Aussage darüber enthalten, ob der Betroffene persönlich ungeeignet ist.
aa) In den Fällen des § 6 Abs. 2 WaffG-neu:
Hier geht es um die persönliche Nichtgeeignetheit für den Umgang mit Waffen oder Munition allgemein. Das Gutachten soll zu den die behördlichen Zweifel begründenden Tatsachen Stellung nehmen und eine Aussage dazu enthalten, ob das Gutachten die Zweifel bestätigt oder zerstreut. Insbesondere bei Zweifeln am Vorhandensein der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit geht es um die konkrete Darlegung von Tatsachen, aus denen sich die Annahme ihres Fehlens ergibt.
bb) In den Fällen des § 6 Abs. 3 WaffG-neu: Hier geht es um die Nichtgeeignetheit für den Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen. Da im Fall der Begutachtung lediglich wegen Unterschreitens der Altersgrenze von 25 Jahren keine konkreten Anhaltspunkte im Vorverhalten des Betroffenen den Anlass geben, hat die Begutachtung die Feststellung der geistig-seelischen Reife für den Umgang mit diesen Schusswaffen zum Gegenstand; dieser Begriff umschließt sowohl die emotionale als auch die intellektuelle Reife.
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Vor Beginn des Trainings im Kader erhielt man vom betreuenden Mediziner des Landesverbands ein Schreiben für den untersuchenden Arzt.
Das ist was ganz anderes. "im Kader" bedeutet, dass das Kind bereits schießt und gute Leistungen bringt. Auch bei uns müssen alle L-Kader jährlich sportmedizinisch untersucht werden - und das darf inzwischen nicht mehr der Hausarzt, sondern nur noch speziell dafür lizensierte Mediziner.
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Kein Arzt bei uns gibt dir eine Bestätigung über die geistige Eignung.
Das ist die korrekte Formulierung (doppelte Verneinung!), ohne sich zu sehr aus dem Fenster zu lehnen:
Zusammenfassend besteht aus medizinischer Sicht kein Anhalt dafür, dass XXXXXX zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund fehlender körperlicher oder geistiger Reife nicht geeignet ist, unter Obhut geeigneter Aufsichtspersonen mit Waffen und Munition Umgang zu haben.
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Das Formular ist in Thüringen beim TSB Standard und ein anderes wird von der Behörde nicht anerkannt
Es entspricht nicht dem Waffengesetz. Punkt und aus.
Unglaublich. Leben wir wirklich in einer Bananenrepublik? Wo jede Behörde machen kann, was sie will?
Ist nicht die Exekutive durch Gesetze gebunden?Was den TSB betrifft ... schweige ich lieber.
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In Bayern sind diesbezüglich die Verhältnisse paradiesisch, was ich so darüber gelesen habe.
Bei uns Okay. Man kann damit leben und arbeiten, ist etwas mehr Aufwand - aber was ich da über das landschaftlich und auch baulich schöne Geburtsland meiner Mutter und meiner Kinder, Thüringen, höre, zieht mir jeden Schuh einzeln aus. Was bin ich froh, vor 25 Jahren in den nachbarlichen Freistaat übersiedelt zu sein.
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Dann sind eure Ärzte dumm oder feige. Bei uns geht das.
Und dann das von dir verlinkte Formular ... nicht gesetzeskonform. Der Verband und der Kreis hat da GAR NICHTS zu melden.
Wann schmeißt ihr endlich die die Kommunisten aus eurem Freistaat?
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Der Simulator von Anschütz ist ein reines Biathlongewehr, also frei nach Aepply ein "Kirmesgewehr".
Wir (eigentlich ich) haben auch so eines, aber nur zum Spaß und dafür ist es gut. Schnelles Repetieren, schnelles Schießen.
Es ist definitiv KEIN Simulator für DSB-Druckluft-Matchgewehre. Ganz andere Liga.Wer sowas haben will: Feinwerkbau.
Aber das funzt nur mit dem extra teuren Zusatzmodul auf "codierte Ziele".
Ich bin für die komplette Abschaffung der "codierten Ziele", da sie ein Problem lösen, das es nicht gibt und das zu einem Preis, den ich nicht zu zahlen bereit bin.
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Aber wenn du keine ärztliche Bescheinigung bekommst, brauchst du das gar nicht einzureichen
Wo liegt das Problem? Das kann jeder Allgemein- oder Kinderarzt.
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In Thüringen ist es fast nicht mehr möglich eine Sondergenehmigung, für das LG/LP Schießen unter 12 Jahren zu bekommen.
Dann müsst ihr den Behörden klarmachen, dass ihr gem. §27 WaffG auf die Sondergenehmigung ein RECHT habt.
Das "Ermessen" der Behörde wird in der einschlägigen Vorschrift auf zwei Arten beschränkt:Zitat(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen.
Dieser Passus wir IMHO in Bayern bei allen Antragstellern über 10 Jahre (?) "gezogen", d.h., die Behörde verzichtet "freiwillig" auf die jetzt folgenden Bedingungen und verlangt sie nur, wenn das Kind jünger als von der BY Regierung festgelegten Grenze ist:
ZitatDiese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
"Soll" bindet die Behörde - sie kann also nur entweder "langsam" entscheiden oder sie findet einen gerichtsfesten Grund, warum die Erlaubnis nicht zu erteilen ist. Natürlich läuft den Antragstellern dadurch die Zeit weg und das Kind wird plötzlich und unerwartet von alleine 12 Jahre alt.
Unsere Behörde beklagte einstmals: "Sie haben schon so viele Ausnahmen, aber Ausnahme muss Ausnahme bleiben!" - Da haben wir der Behörde (bzw. dem Vorgesetzten unserer ansonsten sehr umgänglichen Sabinen) mit einer A4-Begründung klar gemacht, dass WIR die Ausnahme im Kreis sind und echten olympischen LEISTUNGS-Sport betreiben.
Ohne Leistungssport gibt es die Ausnahmegenehmigung nicht (steht so im Gesetz, sh. oben), das MUSS die Behörde prüfen und wenn der Passus nicht zieht, ja dann gibt es tatsächlich und vollkommen zu Recht keine Genehmigung.
Luftgewehr/Luftpistole aufgelegt = Breitensport, kein Leistungssport.
Aufgelegt für Kinder = "Faszination Lichtschießen" - aber dann bitte auch mit "Sportprogramm"! -
Anders
Woanders nennt man das "vom Laster gefallen". Aber ich glaube, das steht so auch nicht im StGB...
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Scheint seriös zu sein - habe etwas dort bestellt und eine nette, persönliche e-Mail mit Fragen (welche Version?) zurückbekommen - ich werde weiter berichten.
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Zur Ecoaims-Pistole: Die, die wir bereits haben (PP520) macht insgesamt einen sehr wertigen Eindruck, erinnert an eine Sportpistole. Der Abzug ist ok, wenn auch deutlich unter Steyr/FWB-Niveau, vergleichbar mit der AP20. Sehr gut: Durch Verschieben /Wechseln von Gewichten kann die Balance optimal auf den Schützen eingestellt werden. Angeblich gibt es auch noch Griffvariationen, dazu kann ich aber nichts sagen.
Der große Vorteil des verbauten Lasers: Er ist codiert und somit reagieren auch die Ziele von Anschütz als auch Meyton auf den Simulator. Uncodierte Ziele (DISAG Red Dot z.B. oder auch alles von Tante Ali) funktionieren natürlich auch.
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Nachdem ich von Tec-Rho einen Pistolensimulator aus Finnland - Ecoaims PP520 - gekauft habe und wir damit sehr zufrieden sind,
habe ich beim Stöbern im Netz folgenden Onlineshop gefunden:https://laser-run-shop.de/
Der bietet eine ganze Palette von Ecoaims-Pistolen an, von gut 450 bis knapp 1700 Euro - und dazu eine Menge sonstiges Zubehör.
Die Pistolen würden direkt aus Finnland verschickt werden, darum auch Versandkosten von 50,- bis 80,- € bei ansonsten vergleichsweise moderaten Preisen.
Laut Impressum gehört er einem Sebastian "Fleggo" Windt.Hat schon irgendwer mit diesem Shop irgendwas zu tun gehabt? Ist der seriös?
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Ich habe dich im September per PN angeschrieben, keine Reaktion.
Ist die Aktion auf Eis gelegt worden?
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Zu früh gefreut – ich bin schon wieder gesperrt.
Genau das ist mir auch passiert. 3x. - Nie wieder.
Nur mit dem Unterschied, dass es für mich aus heiterem Himmel kam. Ohne Stress mit irgendeinem anderen eGun-Nutzer.