Folgende Lösung:
nach dem Kauf lasse ich als Käufer dem Verkäufer eine Kopie meiner WBK zukommen, auf der die Seriennummern, alle Überlasser und die eingetragenen Erwerber geschwärzt/abgedeckt sind (da machen sich PostIts gut).
Dann teile ich meiner Behörde (von der ich es seit Jahren so kenne, dass sie Fremden keinerlei Auskünfte über Waffenbesitzer erteilt) mit, dass eventuell folgende Person oder Firma aus demunddem Grund erfragt, ob ich berechtigt bin dieunddie Waffe oder Munition zu erwerben. Ich gebe der Behörde auch an, dass die Firma oder Person die Nummer meiner in Kopie erhaltenen WBK nennen könnte. Damit kann die Behörde bei Bedarf auch verifizieren, dass der/die Anrufen/in berechtigt ist, die Auskunft einmalig (!) zu erhalten.
Diese Auskunftserlaubnis an meine Behörde lasse ich dieser üblicherweise per e-mail zukommen und setze den Verkäufer/Überlasser in Kopie/cc.
Und woher weiß die Behörde, dass die Email von Dir ist?
Gruß, Marcos