Beiträge von sigges

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    Übrigens sind die .357 Magnum-Hülsen nicht für diese Disziplin ausgeschlossen. Patronen im Kaliber .357 Magnum geladen mit Wadcuttergeschossen werden von Fiocchi angeboten.

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    Viel Spaß bei der Diskussion mit der Waffenkontrolle wegen der Auslegung dieser Formulierung:

    "Munition mit verstärkter Ladung und Magnummunition sind nicht gestattet."

    Klar ist eine .357M-WC-Ladung lächerlich von der Energie - aber eben in einer Magnumhülse laboriert.

    Für diese Disziplin ist ein Revolver die denkbar schlechteste Wahl.

    Kann ich so nicht unterschreiben.

    Ich habe jahrelang mit meinem 627er S&W und (damals noch erlaubten) .357Mag-WCs (selber geladen) die Disziplin geschossen und war gut dabei.

    Inzwischen muß man halt .38er Hülsen nehmen, aber da ich für diese Disziplin eh auf eine Hämmerli 240 umgestiegen bin muß ich ja zwangsläufig .38 Spec. WC nehmen.

    Aber per se hat man nur den kleinen Nachteil, daß man den Hahn spannen muß, aber dafür genügen die 7 Sekunden locker. Klar kann man auch DA schießen, aber das ist einhändig dann tatsächlich trainingsintensiv.


    Ach ja - der Umstieg vom Revolver zur Pistole erfolgte nicht, weil ich mit dem Revolver unzufrieden war - ich finde nur die 240er so klasse, daß ich eine haben musste. :)

    In Gebrauchsrevolver .357 nutze ich den 627er natürlich noch.

    Ja, meine Aussage war unpräzise. Eigentlich wäre richtig: Die Anschaffung .... . Ich habe auch eine zeitlang mit Freude .32-er geschossen. Jetzt ist die Pistole bei einem jüngeren ambitionierten Schützen.

    Weiter Viel Spass!

    Selbst die Anschaffung war nur zum Spaß.

    Ok, meine Hämmerli ist eine P240 in .38 WC, mit der alten Dame falle ich immer bei den .32er Schützen auf.

    Spaß und Habenwollen ist ein nicht zu unterschätzender Faktor beim Erwerb. Da muß kein internationaler Wettbewerb dahinter stehn.

    :)

    Der Besitz einer .32-Pistole macht eigentlich nur noch Sinn, wenn man an Kontinental-, Welt- oder CISM-Meisterschaften teilnehmen will. Allenfalls auch Nationale Meisterschaften, aber da ist für den einen Wettkampf die Investition doch eher beträchtlich.

    Och, ich schieße meine Hämmerli gern zum Spaß bis zur Kreismeisterschaft und gelegentlich halt mal so unterm Jahr.

    Das ist für mich ausreichend Sinn.

    Eine 7.65 Browning wiederum passt sehr wohl, und wegen des Halbrandes geht die auch los. Nur mal so nebenbei ....

    Von beschussrechtlichen Problemen mal abgesehen kann ich von solchen Experimenten nur abraten ...

    Doch, es gibt auch HA, die Kriegswaffen sind.

    Es gibt eine Positivliste, in der Modelle und Kaliber genannt sind.

    Alle HA in .50BMG und in .338Lapua sind Kriegswaffen, sowie die in der Liste genannten Waffen, z. Bsp. M14, MAS 49/56, etc. ....

    Schlagbolzen bei einem LUFTGEWEHR? In welchem falschen Film sind wir hier? :partying:

    Carcano

    Mein altes FW300S und meine FW65 haben das auch nicht, aber dieses moderne Teufelszeug mit vorkomprimierter Luft hat sowas wohl.

    Der schlägt das Ventil auf, das an der Druckkammer sitzt, so hab ich das zumindest verstanden.

    Habe gerade mal mit einem Anwalt gesprochen, der selbst Jäger ist und sich mit dem Waffenrecht auskennt und befasst.

    Ihr habt tatsächlich Recht, insofern es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, einem Dritten auch ohne WBK eine Waffe weisungsgebunden auszuhändigen bzw. transportieren zu lassen. Er selbst rät aber auch dringend davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ihm sind auch Fälle aus der Praxis bekannt, in denen Polizeibeamte transportierte Waffen sichergestellt haben und es eine Anzeige gegen den Überlasser wie auch dem Transporteur gegeben hat. Zum einen weil der Transporteur nicht die erforderlichen Dokumente vorweisen konnte und zum anderen, weil sie selber nicht genau über die Gesetzeslage Bescheid wussten. In dem einen Fall wurde das Verfahren eingestellt, in dem anderen Fall hatte es tatsächlich Konsequenzen.

    Damit ergibt sich für mich folgendes Bild: auch wenn es rein gesetzlich möglich ist, wäre mir das Risiko viel zu hoch (schon auf Grund der fehlenden Kenntnisse der Beamten). Wobei ich diese fehlenden Kenntnisse und falsche Lesart / Interpretation des Gesetzes auch auf mich münzen muss. Da wurden wir tatsächlich falsch informiert bzw. gebrieft.

    Schlussendlich muss ich aber auch eingestehen, dass ich hier tatsächlich sehr borniert war und mich bei Carcano und sigges sowie dem geduldigen Murmelchen entschuldigen.

    CHAPEAU!

    Ernsthaft, das ist eine tolle Reaktion, die mich beeindruckt.

    Ich bedaure, daß ich teilweise auch bissl unwirsch formuliert habe, bei WaffG-Themen bin ich leider schnell ungeduldig. Es sind so viele Latrinenparolen und Fehlinformationen unterwegs, die im besten Fall für Verwirrung sorgen, schlimmstenfalls Schaden anrichten können - sowas ärgert mich. Pardon.

    Carcano  sigges kleiner Tipp: sprecht doch mal mit eurer jeweiligen Sicherheits- oder Waffenbehörde und lasst euch schriftlich geben, dass ihr nach eurer Lesart "einfach so" Waffen an nichtberechtigte Personen im Sinne des WaffG übergeben dürft (und sei es nur zum Zwecke des Transports). Diese Bestätigung möchte ich sehen :amused:

    Ich nehme mal an, Du weißt nicht, wer Carcano im realen Leben ist. Macht nix.

    Äh - NEIN, die von Dir ergänzten gelben Teile sind weitere Punkte einer Aufzählung von Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, aber haben GAR NICHTS mit den von mir markierten Stellen zu tun. Garnichts.

    Du WILLST oder KANNST es nicht verstehen, ich überlasse Dich Deinem Schicksal, aber behalte bitte den gequirlten Mist den Du aus dem Gesetz herausliest für Dich, und verbreite diesen Quatsch nicht noch weiter. Mir langts.

    Zum wiederholten Mal, siehe die markierten Teile im Zitat, vielleicht verstehst du es nun. Ich bezweifle es allerdings .....

    Liebes Murmelchen , dort steht nichts davon, da hast du Recht.

    Ist aber völlig irrelevant, da diese Ausnahme für den vorliegenden Fall ohnehin nicht greift. Der Zweck ist eben nicht: "zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung" sondern (sinngemäß): der Erziehungsberechtigte, der seinen Filius mit diesem zu einem Wettkampf oder Kader fährt. Und der braucht nun mal eine WBK oder muss in einer Vereins-WBK eingetragen sein.

    Ist mir jetzt aber auch langsam zu anstrengend hier. Es liegt eine Frage hinsichtlich einer konkreten Situation vor und da gibt es nur eine Antwort.

    Ich habe in dieser Sache meinen Wissensstand erklärt und meine Empfehlung geäußert, die meiner bescheidenen Meinung nach zumindest rechtssicher ist. Falls hier jemand anderer Meinung ist, ist das auch ok. Mal sehen, ob das so bleibt, wenn auf Grund dieser irrsinnigen Meinung dem Überlasser die Zuverlässigkeit aberkannt wird, alle Waffen eingezogen werden und der Transporteur ohne WBK (Papa oder Mama des Nachwuchsschützen) eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz bekommt -ist nämlich genau so schon mehrfach passiert- Viel Spaß!

    Nix kapiert, kann keine Gesetzestexte verstehen, aber trägt seine Ahnungslosigkeit wie eine Monstranz vor sich her.


    Ich bleibe dabei: PEINLICH!

    Genau. auch in unseren Vereinen gibt es immer diese Diskussion mit der Überlassungserklärung.

    Ich erkläre dass immer ganz einfach.

    In der Überlassungserklärung muss ja eine WBK Nummer von dem Schützen eingetragen werden, welcher die Waffe an sich nimmt.

    Umkehrschluss: keine WBK - keine WBK Nummer - keine Waffe

    Irgendwelche kreativen Formular-Eigenbasteleien ändern aber nunmal nix am WaffG.


    Murmelchen hat nun wirklich oft genug den Sachverhalt erläutert. Der §12 ist da völlig eindeutig, und wenn weder Du noch Digedag gewillt (oder fähig?) seid das zu verstehen, dann kann man euch leider auch nicht mehr helfen.


    Für die 4-Wochen-Leihe benötigt man in der Tat eine WBK. Darum geht es hier aber überhaupt gar nicht!

    Hier geht es um die Überlassung an ein Vereinsmitglied OHNE WBK, und das geht AUCH!

    Einzige Voraussetzung ist das mit der eindeutigen Formulierung der Weisung des Berechtigten (hier: des ÜBERLASSERS!).

    Extrem formuliert: Es ist völlig legal einem WBK-losen, pazifistischen Vater mit Ekel vor Waffen aber dafür ohne jegliche Sachkunde das KK-Standardgewehr für den im Verein schießenden Filius mitzugeben, damit der auswärts einen Wettkampf schießen kann. Es muß nur klar formuliert sein, wie der Transport und Rücktransport, sowie der Ablauf beim Wettkampf abzulaufen hat. FERTIG.


    Mein Gott, ist diese beharrliche Verneinung des geltenden Rechts peinlich.

    Äh - DOCH, natürlich gibt es einen Newsletter des DSB, der letzte ist vom 14.09.


    Da wird auch auf den Gesetzesentwurf eingegangen, allerdings noch ohne Erwähnung der Petition.

    Aber incl. Link zu einem ausführlichen Artikel, von dem aus man wieder in die Rubrik "Waffenrecht" kommt. Da ist wiederum ein neuerer Artikel vom 19.09., in dem die Petition genannt und empfohlen wird.

    Ich gehe davon aus, daß die Petition im nächsten Newsletter drin sein wird.