Beiträge von Carcano

    Ach, ihr beiden Lieben... :P

    Worum es dem Fragesteller eigentlich ging und geht, ist doch klar, auch wenn er danach etwas wild in der Irre umherrennt und ihm immer wieder falsche Gedanken durch den Kopf gehen. Er möchte wissen, wie sehr sich die Verwendung besserer Munition in der Pistole "lohnen" kann, also um wieviel ein gegebenes Ergebnis unter Berücksichtigung der Schützenstreuung sich verbessern könnte, wenn statt mäßiger Munition Top-Munition verwendet würde.

    Es gibt ja im Schießsport zwei Pole:

    - Einerseits die dauernden Munitionstüftler und Einschießer und Ausprobierer und nochmal und nochmal Aufgelegt-Testschießer, die vielleicht gar nicht ganz so falsch daran tun würden, wenn sie statt endloser Munitionstests vielleicht einen kleineren Teil der dafür lustvoll aufgewandten Zeit stattdessen auf intensives und überlegtes Training umwidmen würde.
    Das gilt übrigens bis zu einem gewissen Teil für mich selbst, muss ich selbstkritisch reflektieren. ;) :D Wenn du irgendjemand an der Brüstung der Schützenlinie auf den Knien herumrutschen und mit angestrengtem Gesichtsausdruck beidhändig schießen siehst, der sich dann nach dir umdreht und stolz verkündet: "also, diese alte Winchester Mark IV von 1966 schießt aber noch echt gut, schau' dir mal diese aufgelegte Zehnergruppe an!", dann könnte ich das gewesen sein...
    [PS: eine Parallelerscheinung ist der ständige Griffebastler und Spachtler und Feiler und immer wieder neu Herumbastler, also der leidenschaftliche Holzwurm; König dieser Disziplin hier im Forum dürfte Matze1965 sein]

    - Und der andere Pol ist der Erzdepp von Möchtegern-"Trainer", der bräsig-demotivierend allen seinen unglücklichen Schützlingen verkündet: "wer von euch nicht mindestens 575 mit der SpoPi bringt, und zwar regelmäßig, der braucht gar nicht erst wegen anderer Munition anzufragen, der schießt weiterhin unseren Altbestand Winchester T22 auf (oder Remington Target), da macht die Munition aus der Pistole eh' keinen Unterschied, und zwar auch nicht auf der nationalen Meisterschaft."

    Prototyp solcher bornierter (doppelter) Deppenhaftigkeit war schon vor 25 Jahren (in rec.guns) und ist auch heute noch in Targettalk Doug White. (Abit in malam partem.)

    Carcano

    Karl, das haben wir doch schon geklärt. Tatsächlich sagen die "namhaften Stimmen" genau das Gegenteil. Und damit meine ich nicht nur den Deutschen Olympischen Sportbund mit seinen Fachverbänden, sondern auch die Datenschutzbeauftragten. Sie haben zwar nicht selten unrecht (*), aber hier empfehlen sie unisono ausdrücklich, KEINE Einwilligung einzuholen, wenn die Datenverarbeitung und -speicherung bereits auf anderer Grundlage zulässig ist (sich etwa vertraglich aus dem Vereinszweck ergibt). So zuletzt auch der baden-württembergische in seiner ganz aktuellen Broschüre zur ab dem 25.5.2018 gültigen DS-GVO. Welche Broschüre netterweise auch der NW-LDI verbreitet. :)

    Diese Empfehlung hat z.B. auch der RSB aufgenommen. in seiner aktuellen Vereinsinformation zum Datenschutz (S. 2 unten und S. 3 oben).

    (*) Besonders instruktiv die durch zwei Instanzen aufrecht ehaltene Entscheidung des LG Freiburg und des OLG Karlsruhe über die Zulässigkeit der Erwähnung von sportlichen Sanktionen. Da quietschen die LDSBs immer noch, mimimimi. Sie haben das aber nicht zu bestimmen, sondern die Gerichte:

    https://mein-nachbarrecht.de/urteile/aktuel…009-14-u-131-08

    Carcano

    Du kannst Dich - statt mein Honorar zu zahlen - auch kostenfrei innerverbandlich von Deinem LSB oder gleich vom DOSB beraten lassen. Die sagen genau dasselbe. Und schreiben es auch.

    Zwei Minuten Googeln hätten Dich ebenfalls eines besseren belehren können.
    Nun ist es nicht schlimm, wenn man sich einmal hat verarschen lassen; das kann jedem passieren, ist auch den meisten schon einmal passiert. "Dreist" dagegen ist es, dann an einem solchen Fauxpas beharrlich und völlig realitätsresistent festhalten zu wollen, weil man sich selbst nicht eingestehen will, massiv verladen worden zu sein.

    Karl: es ist doch ganz einfach. Er hat dieses Recht nicht. Habe ich oben bereits erklärt. Das ändert sich auch jetzt nicht. Wie bereits ein einfaches Lesen der verlinkten neuen Norm zeigt, welche Mathesars Behauptung widerlegt. Die ist nämlich nicht wesentlich anders ggü. der traditionellen deutschen Rechtslage; anderer (Irr-)Glaube liegt zwischen Wähnen und Wahn.

    Schmidtchen hat alles falsch verstanden und hatte es damals mit der Angst bekommen. Dann saß er auch noch einem schlechten Pamphlet auf und las einen zentralen Satz darin zusätzlich (zur Selbstbestätigung bewusst?) falsch. Für den einen oder anderen mag das nachvollziehbar sein, für mich nicht. Im geringsten.

    Denn schon der vorbesagte Laie findet mit 2 Minuten Googeln heraus, was für ein Unsinn hier verzapft wurde. Dafür braucht mensch gar nicht erst ein juristisches Staatexamen (welches bei der Einordnung helfen kann), sondern minimalen gesunden Menschenverstand (den auch MANCHE Datenschützer durchaus haben).

    Carcano

    Wie sieht dass jetzt aus wenn ich als Sportler (WBK-Inhaber) mein Recht auf Vergessen beanspruche und die Behörde kommt nach Jahren daher und will meine Bedürfnisse überprüfen?

    Welches Recht? Als Sportler hast Du das nicht so ohne weiteres.

    Dieses Recht auf Vergessenwerden (ein Recht auf Vergessen gibt es auch, das heisst Demenz) wurde vor allem für große Suchmaschine und auch für Online-Pressearchive entwickelt, damit nicht noch heute jedermann (zum fiktiven Beispiel) Deine jugendgerichtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung aus dem Jahre 1976 vor 42 Jahren nachschlagen und aus dem Hut ziehen kann kann.


    Wenn dagegen Du 2015 im Wettkampf sechster warst, 2016 vierter, 2017 zweiter und 2018 erster, dann kannst Du nicht verlangen, dass die Ergebnisse für die ersten beiden Jahre gelöscht oder gesperrt werden müssen, weil sie Dir peinlich sind. Du bleibst drin.

    Ob Deine bescheidenen Ergebnisse in der Schülerklasse von 1975 immer noch für jeden überall auf der Welt nachlesbar und durchsuchbar im Verbandsarchiv im Internet zugänglich sein müssen ;-), oder ob sie u.U. ab einem gewissen höheren Alter der Daten in ein z.B. nur für Verbandsmitglieder zugängliches Intranet verschoben werden können, ist dagegen zumindest eine diskutierbare Frage.

    Carcano

    Es wird AUSNAHMSLOS überall anders gesehen und anders praktiziert, im gesamten Deutschen Olympischen Sportbund in allen seinen Fachsportverbänden, und zwar völlig anders. Natürlich auch von den staatlichen Datenschutzbeauftragten.


    Das war einfach eine einmalige Spinnerei aufgrund eines einzigen Querulanten gewesen, von der Schmidtchen jetzt nicht mehr herunterkommt, was schade ist.

    @Karl:
    Wen die Analyse des DSB (Robert Garmeisters) interessiert (Mathesar also gewiss nicht), der kann sie hier nachlesen:
    http://artemis-bonn.de/artemis_websei…Datenschutz.pdf

    Freilich schreibt er wenig mehr und schon gar nichts Anderes, als die einhellige Meinung des DOSB, aller sportlichen Fachverbände und so ziemlich der gesamten Fachöffentlichkeit.

    Aber es wird immer einen (1) Deppen geben, der auch die Erde für eine Scheibe hält. Ein solcher Schütze ging offenbar kläffend den RSB an, laut Schmidtchen, und der RSB verzog sich schwanzwedelnd und winselnd in ein Mauseloch und bettelte um sein Leben.

    Carcano

    Nun ja, das koennte sein. Und da koennte Schmidtchen, der ja sicherlich einen gewissen Vergleich zwischen den Verbaenden hat, das sicherlich besser einschaetzen als ich.

    Wenn das so waere, dann faende ich es allerdings, nun ja, nicht besonders toll. Dann doch eher die Startgelder verfuenffachen... (Achtung, Sarkasmus).

    Carcano

    Ja, das stimmt, Karl: Juristen - im Gegensatz zu sich aufblasenden und bramarbasierenden Laien - wisssen, was rechtlich ernst zu nehmen ist und was nicht. :)

    Ergaenzend auch noch an Schmidtchen: Du hast eklatant unrecht und Dir wird in dieser Sache - anders als in vielen anderen - auch niemand glauben; also versuchs nicht. Diese rechtliche Frage ist seit gut 10 Jahren endgueltig geklaert und auch allgemein anerkannt; und zwar nicht nur innerhalb des DSB (Garmeisters ausfuehrliche schriftliche Ausarbeitung dazu steht im Netz), sondern im gesamten Bereich des DOSB. Causa finita.

    Carcano

    Es ist ja gut, dass Du fragst, René. Und man will vielleicht ja auch nicht jede denkbare Frage am Anfanf immer im eigenen Verein stellen. Die meisten niedergelassenen Schützenvereine mit eigenem (!) Schießstand gehören in der Tat über einen Landesschützenverband letztlich dem DSB. Aber viele diese Vereine sind dann eben auch noch (sei es als ganze, sei es nur mit bestimmten Untergruppen) noch Mitglied mehrerer anderer Verbände. Das kann man erfragen, oft auch auf der Vereinswebsite nachlesen.

    Ich kann Dir nur den CDS in Mannheim empfehlen. DA ein Waffengeschäft integriert ist, kann man eigentlich von Anfang an alles schiessen!

    So isses.
    Und über den DSU gehört er einem anerkannten Dachverband an. Gefälligkeitsbescheinigungen gibt's nicht, aber der Herr Hummel setzt sich sehr für seine tatsächlich engagiert schießenden Leute ein und hilft ihnen auch. Kann ich aus der Luftperspektive :) des Verbandes bestätigen.

    Carcano

    Es ist ja nun nicht ganz selten, dass ein Vereinsmitglied diejenigen Disziplinen in einem Verein schießt, die auf DESSEN Ständen geschossen werden können und dürfen, und andere Disziplinen, welche andere Stände verlangen, auf anderen Schießständen; egal ob als Gastschütze, als Kunde, oder als Zweitverein. Geht ja nicht anders. Und wenn das tatsächlich ein engagierter Schütze ist, den man kennt, dann wird der Hauptverein da in der Regel auch keine Schwierigkeiten mit der Bedürfnisbestätigung machen.

    Zumindest für NRW hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDI) dieses schon bejaht und einem Schützen ein Recht auf Anonymisierung eingeräumt (Trotz Generalklausel in den Wettkampfausschreibungen).

    Das bestreite ich jetzt einfach einmal (warum? weil ich die Kompetenz dazu habe :) ) und ich denke, wenn man sich den ganz konkreten Fall einmal genau anschaute, würde er sich deutlich anders ausnehmen als in dieser Stille-Post-Version. Wie es bei der Nacherzählung von Rechtsfällen fast immer der Fall ist. *Lächel*

    In der Tat lassen sich gewisse Einzelkonstellationen denken, wo möglicherweise ein Nichtnennungsanspruch begründet werden kann, nämlich etwa bei Disqualifizierungen, wo der Betroffene eine gesamtöffentliche "Prangerwirkung" behaupten würde, die weit über den Kreis der selbst am Wettkampf Beteiligten hinausgeht. Anders als bei Ergebnissen und Plazierungen haben Dritte (potentielle und tatsächliche Teilnehmer) nämlich an der Kenntnis eines Disqualifizierungsgrundes u.U. ein deutlich geringeres Interesse. Wieder anders dann natürlich bei der Nennung von herausgehobenen Ereignissen. Wer bei einer DM auf den vorderen Plätzen wegen Dopings disqualifiziert wird, der wird seinen Namen zu Recht in der Presse sehen.

    Wohlgemerkt: ich will keineswegs leugnen, dass es im Datenschutzvollzug auch mal die eine oder andere durchgeknallte Spinnerei geben kann. Aber es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass es es hier ganz besondere Gründe gab, wenn der Fall denn überhaupt so stimmt...

    Carcano

    Es gibt offenbar nur zwei Extreme, so könnte es einem erscheinen:
    - einerseits diejenigen, die sich eh noch nie um Datenschutz gekümmert haben ("Tünnef un Tüddelkram!)" und "jetzt erst recht nicht!" (auf Schwäbisch: "etz grad met Fleiß net !",

    - und andererseits die alles übertreibenden Hysteriker (in diesem Thread z.B. Mathesar), von denen es bei einigen nur Wichtigtuerei ist, und ein gewisser Teil auch unmittelbares Profitinteresse an der Erzeugung von Hysterie und Exaggeration hat.

    Ja, es gibt Bereiche, wo der Aufwand deutlich höher werden wird, und dort nicht ganz ohne Grund (z.B. Gesundheitswesen, vor allem wo "big data" verarbeitet werden). Der normale Vereinssport gehört in den allermeisten Fällen nicht dazu. Worauf ja auch die Landesdatenschutzbeauftragten zu Recht beruhigend hinweisen.
    Hier müssen ein paar Mindestanforderungen erfüllt werden, und das ist so schwer und so aufwendig nicht. Aus den Handreichungen, die hier verlinkt worden sind, lässt sich schon einiges ersehen.

    Carcano

    Ich will keinem Verband einen Vorwurf machen, der für seine Bedürfnisbestätigungen (Erstbescheinigungen und Folgebescheinigungen) einen Obolus zur teilweisen Deckung seines Arbeitsaufwandes erhebt.

    Wir tun das in unserem Verband zwar nicht und gehen nicht pleite daran, aber wir haben halt auch nur knapp 17.500 Mitglieder. Das ist also ähnlich wie ein kleinerer DSB-Landesverband, dagegen haben die DSB-Hessen etwa das 5- bis 6fache an Mitgliedern. Andererseits ist dafür bei uns der Anteil der Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen deutlich höher, nämlich annähernd 100 %. :D

    Allerdings schrieb ich Obolus - und nicht Talente. :) :D

    Carcano