Gell, Du hast noch nie versucht ein total verklemmtes und verstemmtes GSP-Magazin aus einem Magazinschaft wieder herauszubekommen ? ![]()
Beiträge von Carcano
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Ballistol ist das Schlechteste überhaupt zum Konservieren (zusammen mit WD-40). Das sollte inzwischen auch hinreichend bekannt sein.
Zur gängigen Begleitpflege für eine ständige benutzte Waffe und zur (leichten !) Reinigung ist es durchaus tauglich.
De Rat zum Magazin ist sehr gut und wichtig. Natürlich darf man dann nicht alte und neue Magazine miteinander tauschen, sonst hilft nur noch der Holzhammer. Das hat Gunvolg als selbstverständlich vorausgesetzt. -
Das liegt vermutlich an Deinem Magazinhalter. Der Eingriff in den Magazinkörper ist zu gering (geworden). Mit dem ersten Magazin mag es noch gerade funktionieren, mit diesem nicht mehr. Abhilfe: Verschraubung samt Eingriffstiefe nachstellen.
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Zur weiteren Erläuterung:
1. Magazinfedern haben doppelte Funktiongrenzen.
- Sind sie zu schwach (geworden), dann führen sie die neue Patrone nicht schnell genug nach. Das kann zu Zuführstörungen führen, z.B. durch Überfahren des Schlittens, oder durch Verklemmen der Patrone wegen zu steilen Zuführwinkels zum Laufeingang bzw.l zur Rampe. Typisch sind Spießer.
- Sind sie zu stark, dann ist die Reibung der Patronen aneinander im Magazin, die Reibung der rückfahrenden leeren Patronenhülse an der neuen noch vollen unter ihr, und die Reibung der zuzuführenden neuen Patrone beim Vorschieben innen an den Magazinlippen zu hoch, was die Zuführung und den Auswurf verlangsamt und ebenfalls zu Störungen führen kann.2. Die Rückholfeder kann ebenfalls zu schwach geworden sein oder (für die konkrete Patrone) zu stark sein. Beides kann zu Zuführstörungen führen. Die eine Pistole etwa zickt, wenn sie nicht mit HV-Munition geschossen wird (z.B. Walther TP, TPH); die andere gerade dann, wenn das geschieht. Folge sind sowohl Zuführ- als auch Auswurfstörungen.
Die Faktoren 1 und 2 können miteinander interagieren.
3. Eine denkbare Abnutzung des AusWERFERS (nicht Ausziehers) nicht vergessen und ggf. mit prüfen. Führt zu anderem Auswurfwinkel, damit oft Störungen der Kinematik, leere Hülsen verklemmen sich u.U.
4. Form der Magazinlippen, Form der Magazinlippen, Form der Magazinlippen.
Carcano
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1. Ich habe recht.
Ja.
2. Die Forumssoftware funktioniert mit Opera auif dem Mobilgerät nicht. Deshalb "erst jetzt"
leicht verzögert meine Antwort auf die Frage von Erzwo:Weil der Tat von Evo im Einzelfall häufig dazu führen kann - und wird -, ein Fehlverhalten oder eine dysfunktionale Reaktion einzuüben, einzuschleifen und zu verfestigen.
Also gerade das Gegenteil von dem, was man gerne möchte.
Carcano -
Meiner Meinung nach bekommt man das nur durch viele , viele Wettkämpfe in den Griff!
Nach Meinung von Mentaltrainern ist genau diese Einstellung falsch.
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IWenn ich in die Wolframstäbe Bohrungen eingebracht hätte
Ist doch trivial einfach. Bohrspitzen aus Unobtainium, legiert mit Kryptonit, dann klappt das schon.

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Einige werden mitbekommen haben, dass die ISSF seit letzten Jahres eines neuen Präsidenten hat: nämlich den bisherigen ESC-Präsidenten und russsischen Mega-Oligarchen Wladimir Lisin. Sowie seinen Adlatus und nunmehrigen ISSF-Generalsekretär Alexander Ratner; mit dem ich schon einmal (sehr positiven) Kontakt und Austausch hatte.
Lisin ist nicht nur einer der reichsten Männer der Welt; er ist auch hochintelligent und hat ein wissenschaftliches Veröffentlichungsverzeichnis aufzuweisen, angesichts dessen sich der durchschnittliche deutsche W3-Professor (vulgo Ordinarius) schamhaft verkriecht.
Ich erwarte mir sehr viel für die ISSF und für den Schießsport von Lisin. Viel mehr als die bloßen 10 Millionen, die er mal eben so vor ein paar Tagen der ISSF aus seiner Privatschatulle spendiert hat.
Wer sich nun ein eigenes Bild von ihm machen will und wer genau lesen kann, der sei jetzt auf ein neues Interview mit ihm verwiesen. Fast jeden Aufschlag des italienischen Interviewers retourniert er mit einem ungeheuer präzisen Volley, mit Wucht. Der Mann ist gut.
Sehr gut.
https://www.issf-sports.org/news.ashx?newsid=3239
Carcano -
Der DSB arbeitet daran genauso wie ich; habe gerade mit Garmeister telefoniert. Wir tauschen uns alle untereinander aus und stimmen uns ab; Transparenz und Solidarität sind hier geboten.
Die zu kurze Frist ist wohl Kalkül und ist bereits von mehreren Verbänden ggü. dem BMI beanstandet worden; einstweilen haben wir aber nur eine geringfügige Verlängerung erreichen können. -
Ja, es gibt bereits Referentenentwürfe zu dem Thema, in dem viele bisher frei erwerbbare Gegenstände entweder meldepflichtig, erlaubnispflichtig oder gar verboten werden sollen.
EINIGES davon ist durch die EU-Richtlinie geboten (Magazinkapazitäten, Salutwaffen, einheitliche Umbaustandards). Anderes aber nicht. Und vieles nicht unbedingt in der gewählten Form und Umsetzung.
Die Verbände arbeiten bereits an ihren Stellungnahmen. Für deren Erstellung die Frist leider viel zu kurz ist. -
Die Quelle verwendet uneinheitlichen Sprachgebrauch. Die Rede ist im Entwurf von "ohne nachzuladen". Gemeint ist damit aber ein manuelles Nachladen als eigenständiger Handhabungsvorgang. Das schweizerische Gewehr 1889 scheint also nicht verboten... bei Selbstladeflinten 12/89 kann dagegen ein rechtliches Problem auftauchen, wen jemand zu viele 12/63,5-Patronen lädt.
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Ein Angebot unter €200 kann nicht ernst gemeint sein.
Bitte keine so ERZDUMMEN Komentare. Danke. Das ist einfach zu peinlich.
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Das Gebot von SIG210 ist ernst gemeint, wie man aus der Biethistorie erschließen kann.
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1. Auf hohem Leistungsniveau sinnvoll.
2. Wer klug ist, kauft stattdessen so betitelte "Gewichtheberschuhe". Gleiches Prinzip und mindestens genauso tauglich, aber oft wesentlich preiswerter.3. Vielleicht ist jemand so nett, die einschlägigen Threads, wo das ausführlich schon erörtert worden ist, zu suchen und zu verlinken ?
Danke, Carcano -
Beteiligt ja. Maßgeblich nein, weil Finanzrecht *NICHT* mein Gebiet ist, und weil der BDS schon sehr gute doppelte anwaltliche Betreuung hatte. Wir haben uns natürlich ausgetauscht und auf dem laufenden gehalten, wie unter den Verbänden und unter den Waffenrechtlern üblich.
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Einige dürften es schon wissen. Nach dem erstinstanzlichen Finanzgericht Hannover hat nun auch der Bundesfinanzhof in zweiter und oberster Instanz entschieden, dass der IPSC-Schießsport (der in Deutschland durch den BDS repräsentiert wird) gemeinnützig und auch ansonsten nicht rechtswidrig ist.
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…Art=pm&nr=38651
Es mag einen ärgern, dass die Finanzverwaltung gegen das erste Urteil aus dem Jahre 2016 noch eine unbegründete Revision eingelegt hatte. Aber so haben wir alle jedenfalls einmal ein positives Grundsatzurteil, und das ist auch ein Gewinn.
Carcano
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Allerdings ist der Verband bei dem Fortbestehen des Bedürfnisses im Regelfall gar nicht mehr im Spiel, weshalb dann eine gewisse Unsicherheit herrscht. Hier bestätigt der Verein, dass der Schütze weiterhin beim Verband gemeldet und als aktiver Schütze (regelmäßig: nicht zu verwechseln mit dem "regelmäßig" des Erstbedürfnisses für eine Waffe) schießt. Das Schießbuch wäre da also allenfalls für den Verein relevant.
Schön wäre es. Du stellst auf einen Hinweis in Zifer 4.4 der WaffVw ab, wonach diese (zahlenmäßig natürlich weit überwiegenden) Bedürfnisfortbestehensbescheinigungen (man ergänze: kraft Delegation) auch durch die örtlichen Vereine ausgestellt werden können. In einer Reihe von Ländern (und Landesverbänden des DSB) wird das auch so praktiziert. M.E. ist es ja auch sinnvoll, die Verbandsgeschäftsstellen von diesem Mist zu entlasten.
In kleineren Verbänden läuft auch das aber teilweise über den Verband. Und bei widerspenstigen und rechtswidrig handelnden Behörden muss sich der ja ohnehin ins Mittel legen und tut es auch (außer für Leute wie L.LGA2019, denen geschieht's ja recht - volenti non fit iniuria).
Die von der WaffVwV ausdrücklich betonte Anlassbezogenheit ist noch einmal ein anderer Punkt. Dieser Versuch einer EInschränkung ist inzwischen zu schierer Beliebigkeit und Willkür entartet, da die Länder, denen die Ausführung des WaffG obliegt, sich bekanntlich nicht an die WaffVwV halten, wenn sie ihnen nicht passt. -
Wir sind von der Ursprungsfrage zwar ein wenig abgeschweift, bewegen uns aber immer noch im Bereich "Schießbuch". Deshalb noch einmal rückgreifend:
1. Es besteht ein rechtlich wesentlicher Unterschied zwischen der Erstbestätigung des schießsportliches Bedürfnisses, und zwischen einer Folgebestätigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses. Letztere unterliegt weit geringeren Anforderungen.
2. Für eine Erstbestätigung sollte man sich Schießtermine im Ausland abschminken. Das werden die meisten Verbände ebenso handhaben.3. Für die Fortbestehensbestätigung sind sie durchaus berücksichtigungsfähig, allerdings im Rahmen einer Gesamtschau. Einen derartigen Fall führe ich gerade mit dem Bundesverwaltungsamt.
4. Der Schütze selbst legt sein Schießbuch - wenn er eines führt, was nicht vorgeschrieben ist, aber durchaus anzuraten, und auch von uns als Verband empfohlen wird - NICHT der Behörde vor. Ich wiederhole es noch einmal:
NICHT.
Sondern allenfalls dem Verband selbst, wenn dieser es sehen und prüfen will.
5. Wer es trotzdem tut, den holt der Klabautermann, und zwar verdientermaßen.
Carcano -
Ich darf ergänzen, dass genau dieselbe dysfunktionale "Geiz-ist-geil"-Mentalität so einiger Vereine gegenüber Ihren Landesverbänden von eben diesen letzteren 1:1 ggü. dem DSB kopiert und angewandt wird, sogar in noch etwas peinlicherer Art...
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Auch um die Position der Vereine und Verbände im Zusammenspiel mit den Behörden zu stärken, würde ich dieser freiwillig keinen Einblick in das Schießbuch gewähren.
Das ist auch die klare Verbandsposition von BDS und DSU. Und darüber hinaus des Forums Waffenrecht.
Das Problem sind nicht die Verbände, sondern devot-unterwürfige Knechtsgestalten wie L.LGA2019.
Carcano