Du hast damit recht, dass es Länder im Bundesrat gibt, die ein deutlich schärferes Recht wollen. Welche das sind, wechselt manchmal. Zur Zeit sind es etwa Hessen und Bremen.
Dessen ungeachtet gibt es Kompromisse, die (zähneknirschend und mit der sprichwörtlich in der Tasche geballten Faust) noch akzeptabel sind, und Kompromisse, die schlechthin einfach nicht akzeptiert werden können. Die Bedürfnisfortbestehensregelung gehört zur Variante 1, die zahlenmäßige Limitierung gehört zur Variante 2.
Der Berichterstatter der CDU ist parlamentarischer Anfänger (seit 2017 im Bundestag); er wurde hier belogen und geschickt aus Bayern manipuliert, und kann sich das vor sich selbst nicht eingestehen. Eine menschliche Schwäche, keine Bosheit.
Beiträge von Carcano
-
-
Dankeschön. Aber FB-Kommentare nehmen die meisten Abgeordneten nicht ernst.
Echtes Briefpapier (mit Adresse und Unterschrift) und dann Telefax oder direkte Email. Anders kann man's vergessen. -
mit der Victory habe ich auch schon 198 Ringe geschossen (mit dem Standardabzug)
Hm. Auf die alte hohe Duellscheibe der 1970er Jahre?
Oder bei der DSU in der Disziplin K2 ?
-
Die WBK Gelb soll, wie hier ja auch schon kurz angemerkt wurde, künftig auf 10 Waffen beschränkt werden.
Bitte schreib der Vizepräsidentin des Deutschen Schützenbundes, Susanne Mittag. Sie ist SPD-Abgeordnete.
-
Susanne Mittag ist eine SPD-Abgeordnete und war mal Polizeibeamtin (bis 2013). Sie ist eine Vizepräsidentin des DBS im Bereich "Bildung".
Wer will, sollte sie (höflich und sachlich, so schwer es fällt !) anschreiben und um direkte Antwort ersuchen, warum die SPD eine völlig neue scharfe Beschränkung in allerletzter Sekunde noch im Ausschuss völlig neu in das WaffG hingeschoben hat, die nie Teil des Regierungsentwurfs gewesen war, obwohl der DSB nie dafür war und das auch nie vorgeschlagen hat: nämlich die Kastration der Gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte.Das darf so nicht im Bundesrat verabschiedet werden. --> Vermittlungsausschuss
-
Wer aber mit geringem Aufwand was treffen will...
Der wäre, wie no.limits ja oben schon erklärt und erläutert hat, mit DIESER Waffe ganz gewiss falsch gewickelt.
Carcano
-
Drei Aussagen in Ivos Posting, und jede EINZELNE ist falsch.
Murmelchen, übernehmen Sie... -
Jetzt hoffe ich nur, das der Beschluß der Bayerischen Landesregierung einige überzogene Forderungen auf unsägliche Verschärfung des Waffengesetzes etwas bewirkt.
Geht das auch in richtigem Deutsch, ohne sich selbst ins Knie zu schießen? Merci.
-
Leider hat auch diese Entscheidung wieder den „Makel“
Nein, der Hauptmakel ist ein anderer. Der Streitgegenstand des §-80-V-Eilverfahrens ist ja NICHT der Widerruf.
Der Hauptmakel dieser unfassbaren Entscheidung ist, dass das VG Schwerin ausdrücklich die einzige unmittelbar entscheidungsrelevante Norm des WaffG übergeht, und sich nicht einmal mit ihr auseinandersetzt.
-
Nein. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit (sowohl im Hinblick auf Garantenstellung wie im Hinblick auf Zurechenbarkeit allgemein) kann eine durchaus andere sein als die zivilrechtliche Vertretungsmacht nach BGB-Vereinsrecht.
-
Wenn einer der Aufbewahrer die Berechtigung zum Erwerb und Besitz eines großkalibrigen Revolvers (grüne WBK) hat, dann darf der andere, der lediglich eine (gelbe) WBK für Sportschützen besitzt, ein Kleinkalibergewehr eben nicht zusammen mit dem Revolver einlagern, weil eben nicht alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen.
Und wenn Du das jetzt immer noch nicht glaubst, dann glaubst es halt nicht.
1. Er darf.
2. Dein Wahn ist dir unbenommen. Er ist gut genug für dich.
-
Beim Amt muss man die gemeinsame Nutzung beantragen.
Hm. Erkläre doch einmal. woraus Du eine solche "Antragstellungspflicht" ableitest. Ich habe sie weder in § 36 WaffG (Abs. 3 S. 1 nennt lediglich eine Informations- oder Mitteilungspflicht des neuen Waffenbesitzers) noch in § 13 Abs. 8 AWaffV gefunden, aber vielleicht übersehe ich da ja etwas?
Carcano
-
Da sollte man wirklich, koste es was es wolle für Gleichbehandlung kämpfen.
Genau das sollte man NICHT, wenn man auch nur für 10 Gramm Grips hat.

-
Sedes materiae ist § 36 Absatz Satz 2 Nummer 2 WaffG. Sorgfältig lesen.
Und ja, ich teile Deine Auffassung. -
Ich finde es nur mäßig lustig, dass viele hier zwischen Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift nicht unterscheiden wollen und können...
-
Diese Gerichtsentscheidung des VGH sehe ich ebenfalls stark durch Ideologie überdeterminiert.
-
Ich werde mal das Ausgangsurteil des VG DA anfordern. Dann sehen wir weiter. Dass der VGH Kassel hier drastisch über die Stränge geschlagen hat, ist eh' klar.
-
Wenn also wie hier die Treffer eng zusammenliegen und noch eines der Löcher einen leichten Bauch hat, werden voraussichtlich 5 Treffer gezählt. Wenn die Treffer aber weit auf der Scheibe verteilt sind, wird es schwierig, den Auswerter davon zu überzeugen, daß die eine angerissene 10 eigentlich zwei Treffer waren.
Genau so werten wir auch auf den Deutschen Meisterschaften der DSU aus.
-
Hefle redet Unsinn.
Dessen ungeachtet gehört zum Werdegang eines Schützen auch ein gewisses Maß an dicker Haut gegenüber _möglichen_ Fehlentscheidungen. Heißt: nicht jammern.
-
Schmidtchen, das kannst Du besser, und das hast Du auch schon in diesem Thread gezeigt.