Beiträge von Carcano

    (1) Bei bestimmten Warengruppen, u.a. Sonderanfertigungen, kann ein Händler das gesetzliche 14tägige Rückgaberecht bei Fernabsatz ausschließen.


    (2) Die Gründe, dies bei einem Verkauf von scharfen Waffen anzuwenden, empfinde ich als nachvollziehbar.

    (3) Ob es rechtlich zulässig ist, diese Klausel bei Schusswaffen anzuwenden, weiß ich nicht.

    (4) Allein die Rückabwicklung der Einträge in der WBK sind aber schon mehr als aufwändig.

    (5) Die Frage ist auch, ob der Waffenhersteller die an den Waffenhändler verkaufen Waffen wieder zurücknimmt.

    (6) Man stelle sich vor, jemand bestellt eine Racegun für 5000 Euro beim Händler und schickt sie dann zurück, weil sie ihm nicht gefällt.

    1. Nein, kann er nicht. Das Gesetz selbst sieht einen Ausschluss vom Widerrufsrecht vor, und eben lediglich in enumerativ dort genannten Fällen, nicht nach Willkür oder Gutdünken des Händlers. Die stehen aufgezählt in § 312 g Abs. 2 Nrn. 1-13 BGB. Das von Backtotheroot genannte Beispiel ist darin die Nr. 1, und das ist keine "kann"-Vorschrift.

    2. Es gibt keine derartigen denkbaren "Gründe", und sie sind auch nicht nachvollziehbar.

    3. Das Gesetz weiß es aber, und es sagt "NEIN!".
    Und zwar in § 312 k BGB.

    4. Etwas Zeitaufwand ist dabei, ja. Beim Händler sind das ca. noch einmal 5 Minuten in der Eingabemaske des NWR oder des entsprechenden WHB-Portralprogramms, das nervt natürlich; sonst kostet ihn das nichts. ;) Beim Kunden fallen innerhalb der vierzehntägigen waffenrechtlichen Meldefrist keine Gebühren an, und der Voreintrag in seiner WBK bleibt ja bestehen und gültig.

    5. Nein, das ist nicht die Frage; das ist rechtlich und für den Kunden scheißegal.

    6. Tja, na so etwas. Dann kämen auch noch 6,90 € Paketporto (denn unter Berechtigten nach § 21WaffG reicht einfacher Versand, nix Overnite und so) für die Rücksendung vom Händler an den Hersteller hinzu.

    6a. Das tun sie aber doch nicht. Denn die Vierzehntagesfrist für die Ausübung der Widerrufsfrist beginnt schon mit dem Vertragsschluss, nicht mit dem Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Das heißt, der Kunde wird sie gerade bei erst "aufwendig zu besorgenden" ;) Waffen nicht nutzen können.

    Carcano

    Eines Stoßseufzers kann ich mich nun doch nicht enthalten. Ich verstehe nicht den enormen und irrationalen Preisunterschied zwischen den Pardini-Peeisen in Italien und in Deutschland.
    Nicht nur bei neuen Waffen. sondern auch und gerade (!) bei gebrauchten Pardini-Sportpistolen. Die kosten in Italien, je nach Alter und Modell, auf http://www.armiusate.it dann i.d.R. zwischen 250,- und 750,- €.
    Man vergleiche das mal mit den hiesigen Mondpreisen sowohl bei Händlern als auch auf eGun. Echt krass !

    Carcano


    Apropos, auch meine Behörde war bis vor 10 Jahren äußerst liberal und bürgerfreundlich. Das lag im Prinzip aber auch nur an genau einer Person und diese wurde noch kurz vor der Pensionierung vor den Kadi gezerrt. Dabei sang die gesamte KPB in den 'guten alten Zeiten' nur Loblieder über diese Person.

    Jetzt würde ich nun doch gerne nachfragen, warum. Wurden gar eingezogene bzw. abgegebene Waffen in vernünftiger Weise dem (Sammler-)Markt oder dem Schießsport wider zugänglich gemacht? :D

    Carcano

    Ulrich Eichstädt hat bereits 1998 und 2007 in der Zeitschrift VISIER mehrere fundierte Artikel über Sportpistolen veröffentlicht, worauf ich mir die Pardini SP1 mit mechanisch/elektrischem Abzug zulegte (Herstellung eingestellt).

    SP1? War das die damalige Fiocchi-Pardini, oder war die noch davor?

    Danke, Carcano

    Da hier noch niemand die wichtigste Frage gestellt hat... Welche Disziplin?

    Einige Leser haben vielleicht noch den parallelen GK-Thread von Tewp im Kopf gehabt. Anders als jener Fragesteller aber ("mein Name ist Konsul Heinrich Haffenloher, Inhaber der Haffenloher-Klebstoffwerke, Geld spielt keine Rolle, isch scheiß dich sowat von zu mit meinem Geld!" -- kennt jemand das Zitat heute noch? :-)) ist aber der Fragesteller Tintifax hier im Forum eher als Luftpistolenschütze in Erscheinung getreten, der nun eine richtige Pistole erwerben will, weshalb die Annahme nahe liegt, dass es ihm um eine Pistole für die Disziplin 2.40 der Liste A des DSB geht.
    Man kann bei einem Rat natürlich schon mit Erwägung ziehen, dass auch eine spätere Verwendbarkeit für die reizvolle Disziplin 2.60 (Standardpistole) nahe liegt, was dann wiederum den einen oder anderen Springbock (z.B. Walther SSP) in der Reihenfolge der Empfehlung etwas nach hinten verschöbe.

    Carcano

    Wenig bis nix. Typische Latrinenparole.

    Etwas mMehr dran, zumindest rein geruchlich, ist an der anderen und ggw. öfters zu hörenden Latrinenparole insbesonderen aus dem Zentralfeuerbereich, wonach es eine (weltweite) Verknappung an Zündmasse bzw. deren Bestandteilen gäbe.

    Carcano

    Der Betroffene des Urteils ist zudem auch noch genau der Kandidat, (...)

    Keine Frage, die Obrigkeit macht das schon recht geschickt.

    Die Heidenheimer Waffenbehörde hatte sich hier natürlich schon einen Sportschützen ausgesucht, der ausgesprochen viele Waffen hatte. Und "viel" ist hier nicht am Maßstab eines braven Traditionsschützen im NSSV oder eines Leistungsschützen im HSB bemessen :D , sondern durchaus bereits unter Berücksichtigung des anders gestrickten und umfangreicheren Waffenbesitzes von Großkaliberschützen in den anderen Verbänden (denen der Kl. auch angehörte).

    würde ich jetzt ja noch gerne erfahren, was Freund Carcano denn da wieder ach so arg Obsoletes von sich gegeben hat, dass der Herr Häuptling sich mal wieder genötigt sah ...

    Und warum ist etwas Obsoletes denn hier überhaupt ein Löschgrund?

    Es ging nicht um den kurzen TV-Clip, sondern um die Art und Weise der Moderation oder Eskation durch Erzwo. Ich habe dazu auch Geronimo kurz offline kontaktiert, und daraufhin dürfte das geklärt worden sein.

    Natürlich kann man den TV-Clip verschieden bewerten und insoweit auch verschiedener Auffassung sein; richtig und angemessen ist allerdings nur eine Bewertung, und zwar eine positive. :peaceful: Wer das nicht gleich einsieht, muss den Clip solange wiederholen, bis er ihn verstanden hat. :distracted:

    Der kurze Mini-Bericht ist ist kein aufgedröhnter Imageclip über "Ballern ist geil", sondern eher ein Beitrag über "Schießen als leise Art der Meditation". Dass dieser Ausschnitt nur einen Teil des Spektrums des Schießsports aus dem vielfarbigen Prisma herausgreift, mögen manche Großkaliberfreunde bedauern (vielleicht auch ich), es ist allerdings angesichts des schon zahlenmäßigen Überwiegens des Druckluftschießsports und der dazugehörigen 10m-Stände durchaus nachvollziehbar und nicht schon illegitim.

    Der Bericht ist aber in anderer Hinsicht interessant und ungewöhnlich. Dafür muss man freilich aufmerksamer hinsehen. Zum einen treten hier keine Männer auf, sondern nur Frauen. Und zweitens sind es keine Supersportlerinnen (gerne in der Olympiavorbereitungsphase auch knapp oder gar nicht bekleidet) oder Lara Crofts, sondern recht normale wiewohl erfolgreiche Vereinsschützinnen - ihre Ergebnisse kann ja jeder nachschauen -, vor allem aber sind sie keine gestylten jungen Influencerinnen, sondern normale Frauen mittleren Alters.

    Der Bericht selbst ist ruhig und unaufgeregt und bedient keinerlei Klischees; also tatsächlich das genaue Gegenteil von dem, was Wilhelm gerne hineinprojizieren würde.

    Carcano

    Ich sag's halt nochmal:

    Drei sicherlich interessante Fragen, die der eine oder andere, dem mehr an einem weiteren streitigen Austrag des Konfliktes statt an einer vergleichsweisen Einigung läge, vielleicht gerne erörtert haben würde.
    Sie unterfallen aber alle drei den Grenzen konkreter anwaltlicher Rechtsberatung im Einzelfall.

    Frage 1 lässt sich nur mit Kenntnis der jeweiligen Satzung beantworten. Zudem ist da die entscheidende Trennung zwischen dem, was ein Verband im Innenverhältnis zu seinen eigenen Mitgliedern darf und nicht darf, und was im Außenverhältnis (ggf. also dennoch) wirksam ist.

    Frage 2 ist kautelarjuristisch und fragt nach schlauen Tricks zur Umgehung des Willens des DSB und der Verbandspräsidien. Auch das müsste ein "consigliere" dann ggf. im Einzelfall austüfteln und beraten. Möglichkeiten gibt es in der Tat.

    Frage 3 ist so abstrakt weder zu stellen noch zu beantworten. Wenn die Verweigerung einer Verbandsaufnahme mit echten oder scheinbaren Sachgründen bzw. auf Satzungsrecht gestützt wird, und nicht a priori willkürlich erscheint, wird man das schwer anfechten können.
    Zuständig wäre zur Streitvorklärung zudem vorrangig die interne Verbandsgerichtsbarkeit in ihren mehreren Stufen; eine direkte Anrufung eines Amtsgerichts könte für unzulässig gehalten werden.

    Carcano

    Erstens: ich schieße auch schlechter als "vorher".

    Zweitens: wenn man so etwas liest, dieses Gejammere mit dem Unterton des Unerwarteten und Verletzten und Achgottachgott, dann sieht man ganz deutlich zwei Dinge:

    a) Es wurde vorher nicht wirklich trainiert, und schon gar nicht diszipliniertes und hartes, ganz regelmäßiges Trockentraining (gilt auch für mich).

    b) In der - coronorarechtlich ohne weiteres machbaren - vierwöchigen Vorbereitung auf die KM gab es keine ernsthaften (!) Leistungskontrollen, also unter Gefechtsbedingungen und vor genügend Zeugen.

    Carcano

    # 104

    Hallo Carcano:
    ich hätte zu o.a einige Fragen.

    1) 2) 3)

    Für eine Antwort auf dieser Seite wäre ich Dir sehr dankbar.

    Ich habe auf alle drei Fragen etwas geschrieben. Wenngleich sie nicht unbedingt "beantwortet", weil das konkrete Rechtsberatung im Einzelfall wäre.
    Warum nun Geronimo sich bemüßigt gefühlt hat, das - ohne jede Ausweisung - still zu löschen, möge er Dir und mir selbst beantworten.

    Carcano