Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen, Urteil des VGH Baden-Württemberg

  • Hab mal wieder von einem Urteil Kenntnis bekommen, da stehen einem ob der "Rechtssetzungskompetenz" von Richtern mal wieder die Haare zu Berge. :angry:

    Waffenbesitzbedürfnisnachweis eines Sportschützen

    Auch wenn das Verfahren noch nach altem Waffenrecht begann, hat der VGH in seinem Beschluss von 2021 das neue WaffG mit berücksichtig, wenn auch mit sehr eigenwilligen Interpretationen.

    Besonders interessant finde ich u.a Ziffer 39 und 55 ff.

    Bei Ziffer 39 erdreisten die sich zu schreiben "Ziel dieser Regelung ist es, langjährigen Sportschützen, die beispielsweise aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen (BT-Drucks. 19/13839 S. 72). Sie findet auf den vorliegenden Fall jedoch keine Anwendung."

    Wer aber des Lesens mächtig ist, liest in der betreffenden BT-Drucksache auf S. 72 noch die entscheidenden Buchstaben "z.B." in Bezug auf obige Regelung. Denn sie soll ja nicht nur für alte Rentner sondern für alle mit über 10 Jahren Verbandszugehörigkeit gelten. Und das sollen hoch qualifizierte Juristen sein, die an diesen Gerichten sitzen? Armes Deutschland!

    Das wird uns mal mit Sicherheit in der nächsten Zeit von einigen "willigen Behörden" um die Ohren gehauen werden.

    Carcano

    Da das ja aus deiner Ecke kommt: Weisst du, ob da Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde oder noch andere Wege "am Laufen" sind?

  • Deswegen ist das trotzdem alles SCHEIßE!!! Was bringt eigentlich dein Austausch mit irgendwelchen Verbandsjuristen? Generell auch nichts. Die Verbände und Interessenvetretungen kannst du auch in Tonne kloppen.

  • Die NZB konnte Gottseidank vermieden werden. Sonst hätte das BVerwG das Ganze noch festgeklopft.

    Ehrlich jetzt: DAS ist der Erfolg? Au weia, das ist ja noch schlimmer als ich gedacht habe. :shouting:

    So weit sind wir also schon ? Vielleicht sollten wir einfach alle auf Lichtpunktgewehre umschwenken und weiße Blümchen oben reinstecken! :cursing:

  • Carcano Magst Du das uns Laien näher erklären?

    Für mich klingt das nach "in dem Einzelfall zwar dumm gelaufen, aber wenigstens bleibt so die Hoffnung das es in anderen Fällen anders ausgeht weil sich ebenjenige andere Gerichte dann nicht auf entsprechend negatives BVerwG-Urteil beziehen können/müssen"?

  • Das im Nachhinein ständig zu erbringende Bedürfnis für Überkontigentwaffen PRO WAFFE ist nirgends im WaffG vorgesehen und wahrscheinlich auch nicht vom Gesetzgeber gewollt.

    Aber das in der FDGO festgezurrte Konstrukt der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative funktioniert seit geraumer Zeit nicht mehr. Insofern verabschieden wir uns vom Rechtsstaat, wie wir ihn kennen und wie er in den Lehrbüchern steht. Wir müssen uns auf einen Maßnahmestaat mit entsprechender "Rechtsprechung" einstellen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo schmidtchen, hallo Freunde,

    Ehrlich jetzt: DAS ist der Erfolg? Au weia, das ist ja noch schlimmer als ich gedacht habe. :shouting:

    ganz ehrlich jetzt, es ist schon länger noch viel schlimmer als viele von uns bisher gedacht haben oder immer noch denken.

    Beachten wir hier nur wieder die bisherigen Reaktionen. Außer von den 'üblichen Verdächtigen' kommt doch eh keine Reaktion, außer eventuell noch Beschwichtigung oder sogar heimliche bis offene Zustimmung. Da darf man sich dann auch nicht wunderen, dass man es so mit uns macht.

    Der Betroffene des Urteils ist zudem auch noch genau der Kandidat, bei dem selbst hier der eine oder andere 'wahre' Sportschütze ob der großen Anzahl der vorhandenen Schusswaffen schnell das Näschen rümpft und dann ist der Schritt auch nicht mehr allzu groß zur inzwischen schon berühmt berüchtigten Frage, warum denn jemand überhaupt so viele Waffen benötige und überhaupt.

    Keine Frage, die Obrigkeit macht das schon recht geschickt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Einzelfall zwar dumm gelaufen, aber wenigstens bleibt so die Hoffnung ...

    'Mit Verlaub, lieber Parallax, das ist definitiv kein Einzelfall und das mit der Hoffnung kannst Du auch ganz schnell knicken.

    Und auf einen weiteren sinnlosen Roman zum Thema habe ich hier jetzt auch keinen Bock.


    Mit trotzdem auch weiterhin wohlwollendem Schützengruß

    Murmelchen

  • Der Betroffene des Urteils ist zudem auch noch genau der Kandidat, (...)

    Keine Frage, die Obrigkeit macht das schon recht geschickt.

    Die Heidenheimer Waffenbehörde hatte sich hier natürlich schon einen Sportschützen ausgesucht, der ausgesprochen viele Waffen hatte. Und "viel" ist hier nicht am Maßstab eines braven Traditionsschützen im NSSV oder eines Leistungsschützen im HSB bemessen :D , sondern durchaus bereits unter Berücksichtigung des anders gestrickten und umfangreicheren Waffenbesitzes von Großkaliberschützen in den anderen Verbänden (denen der Kl. auch angehörte).

  • Das im Nachhinein ständig zu erbringende Bedürfnis für Überkontigentwaffen PRO WAFFE ist nirgends im WaffG vorgesehen und wahrscheinlich auch nicht vom Gesetzgeber gewollt.

    Das ist es tatsächlich nicht. Und das gibt sich für jeden unbefangenen Leser bereits aus § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG.
    Satz 2.
    Ganz genau lesen.
    Aber das wollte der VGH eben nicht.

    Carcano

  • Ganz genau lesen.
    Aber das wollte der VGH eben nicht.

    Nur, wenn selbst die nicht mehr genau lesen wollen, es möglicherweise sogar auch gar nicht mehr richtig können, was bleibt denn dann noch außer @schmidtchens Betroffenheit?


    Carcano, Du hast hier doch mal in einem anderen Zusammenhang die Lektüre des 'Doppelstaates' von Ernst Fraenkel empfohlen? Ich befürchte allerdings, dass gerade diejenigen, welchen diese Lektüre besonders gut stehen würde, diese wohl sofort als längst obsolete und daher auch auf keinen Fall mehr zutreffende Studie des dritten Reichs abtun würden.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Vielleicht sollten wir einfach alle auf Lichtpunktgewehre umschwenken und weiße Blümchen oben reinstecken! :cursing:

    Rotgrüne Blümchen dürften wohl auch gehen, wenn wohl auch ziemlich gewagt. :whistling:

    Apropos Lichtpunktgewehre, Blasrohre sollen ja jetzt der letzte Schrei bei den 'wahren' Schützen sein, meint zumindest unser Wilhelm. Und als alte 'Leuchte' muss der es ja schließlich auch wissen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Hallo Parallax,

    ich hoffe, mein obiger Beitrag kam nicht zu scharf rüber.

    Das war nicht gegen Dich gemünzt, ich war nur leicht geladen.


    Du bist mir ansonsten als ganz angenehmer Foristi in Erinnerung, mit dem man sich hier ganz gut austauschen kann.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • 'Mit Verlaub, lieber Parallax, das ist definitiv kein Einzelfall und das mit der Hoffnung kannst Du auch ganz schnell knicken.

    Ich weiß nicht warum Du mich jetzt von der Seite anschießt, denn ich habe nur gefragt wie es gemeint war, ohne mir diese beispielhafte Interpretation zu Eigen zu machen. Ich bin auch nicht begeistert von dem Urteil, vor allem über den absurden Bedürfnisnachweis für jede einzelne Waffe. Kein Grund mich anzugehen.

    Carcanos Kommentar deutete darauf hin das es wahrscheinlich gewesen wäre, daß das BVerwG das Urteil bestätigt hätte. Mich interessiert die Herleitung/Argumentation, warum. Meine Frage war nicht rhetorisch. Aber offenbar möchte er sich nicht erklären und es bleibt beim Kommentar für Insider und Parallax hat nix gelernt - schade.

  • Für mich klingt das nach "in dem Einzelfall zwar dumm gelaufen, aber wenigstens bleibt so die Hoffnung das es in anderen Fällen anders ausgeht weil sich ebenjenige andere Gerichte dann nicht auf entsprechend negatives BVerwG-Urteil beziehen können/müssen"?

    Genau das. 👍

  • bei dem selbst hier der eine oder andere 'wahre' Sportschütze ob der großen Anzahl der vorhandenen Schusswaffen schnell das Näschen rümpft und dann ist der Schritt auch nicht mehr allzu groß zur inzwischen schon berühmt berüchtigten Frage, warum denn jemand überhaupt so viele Waffen benötige und überhaupt.

    Erst letztens mit einem befreundeten Sportschützen am Rande einer Meisterschaft unterhalten. Plötzlich äußerte er, warum denn immer noch nicht vom Gesetzgeber effektiv zwischen KK und GK unterscheiden würde. Und Kriegsmunition (also 9mm, .223, .308 ...) brauche man doch gar nicht als Sportschütze ... - Mehrschüssige Luftpistole wäre doch so eine schöne Sportart.

    Brainwashing wirkt!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wir haben ja Meinungsfreiheit.

    Aber zum Verständnis, 9mm ist eine Munition, die früher im Krieg benutzt wurde.

    Mittlerweile schützen die kugelsicheren Westen sehr gut gegen 9mm.

    Es ist also eine Munition, die überwiegend von Sportschützen benutzt wird?

    Wie sieht es mit .45 und .223 und .308 aus?

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • AndreasJ,

    mit all den von Dir genannten Kalibern kannst Du nach wie vor Deutscher Meister DSB werden. Und mit der .308 konnte man 1972 in München sogar noch Olympiasieger werden.

    Und mit ein bisschen schlau machen wären auch so hoch intelligente Einleitungen wie "Meinungsfreiheit, Krieg und kugelsichere Westen" gar nicht erst nötig.

    Aber wie Califax schon schrieb ...


    Mit bestem Schützengruß und mein ja auch nur

    Murmelchen

  • Wobei alle vier genannten Kaliber irgendwie doch mit dem Militär zusammenhängen könnten.