Jeder kennt vermutlich einen Schützen der versucht, oder versucht hat mit allerlei teurem Zubehör die Leistung zu steigern, aber die Ausbildung der notwendigen Voraussetzungen darüber völlig ignoriert hat.
[50 % der Postings dieses Forum leben genau davon. Carcano]
M. E. spricht absolut nichts dagegen Schalldämpfer zu erlauben und diese komplett aus dem Waffengesetz herauszunehmen.
Realistisch und waffenrechtlich kenntnisreich wäre - unter Berücksichtigung der von mir mir aufmerksam gelesenen Erwägungen von uodalrich, die von *allen* (!) Schießsportverbänden indessen nicht geteilt werden - das folgende:
Schalldämpfer werden den wesentlichen Teilen gleichgestellt (wie bisher), sind jedoch zukünftig für eine bereits unter Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses eingetragene Grundwaffe ohne weiteres Bedürfnis (also ähnlich wie ein kaliber- und druckgleiches oder kleineres Wechselsystem) erwerbbar und dann lediglich in die WBK eintragungspflichtig.
Schlanke und praktische Lösung.
Carcano