Beiträge von Carcano

    Ich hoffe, dies ist keine Werbung für die Partei

    Es ist eine Werbung dafür, als Bürger und Wähler auf (demokratische) Parteien einzuwirken. Je näher eine Partei an der 5-%-Hürde steht und um jede Stimme zittern muss, desto eher ist sie dafür empfänglich und wird auch zuhören.

    Woanders hatte ich am 17. Juni 2024 schon etwas Längeres dazu geschrieben. Das stelle ich gerne auch hier ein:
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    Aus der Tagespresse mögen es einige schon mitbekommen haben: Von seiten des Bundesrats (von wem auch sonst, seufz) gibt es wieder einmal eine Anregung zu einer Waffenrechtsänderung, und das heißt fast immer irgendeine angeblich gebotene „Verschärfung aus aktuellem Anlass". Meistens sind die dann durch die Medien getriebenen Schweinchen rein politische Stimmungsmache-Projekte und Augenwischerei, und ähnlich scheint es hier zu sein.

    Zunächst einmal nehme ich hier den direkten Link zur Bundesrats-Drucksache auf, damit jeder selbst nachlesen kann:
    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1

    Wenn man ihn sorgfältig liest, dann fällt einem zweierlei auf. Zum einen wird einfach das völlig verfehlte alte Faeser-Projekt noch einmal angesprochen und aufgenommen. Das war bis jetzt innerhalb der Bundesregierung blockiert. Hier bittet (!) der Bundesrat die Regierung nun um irgendein als-ob-Handeln. Das ist keine eigene Gesetzgebungsinitiative, sondern lediglich eine "Entschließung" mit Bitte, und die allermeisten Bitten des Bundesrats zum Waffenrecht sind in der Vergangenheit immer wieder versackt und sind abgelegt worden, ohne dass etwas daraufhin getan wurde. Gott sei Dank.

    Hier verhält es sich nun aber so, dass die Politik unter einem gewissen scheinbaren und populistischen Handlungsdruck steht oder zu stehen glaubt. Es ist gar nicht gesagt, dass die Messerattacken tatsächlich soviel zugenommen haben, ich habe sogar den starken Verdacht, dass es in den 1950er und 1960er Jahren deutlich schlimmer war. Aber damals wurde darüber eben nicht mit derartigen Schlagzeilen der Presse sensationalistisch berichtet, das war eine ganz normale Begleiterscheinung jeder Dorfkirmes: ab 24:00 Uhr Tanz in den Morgen, Belästigung der Jungfrauen, Messerstecherei. Dafür brauchte man im Übrigen auch keine (damaligen) Gastarbeiter, das schafften die Burschen mit Unterstützung derer aus dem verfeindeten Nachbarort auch ganz allein.

    Nun zum Inhalt: Ich denke nicht, dass Lindner ohne weiteres nachgeben will, die FDP erst recht nicht. Dafür ist es aber erforderlich, dass die Verbände jetzt massiv unterstützend auf die FDP einwirken und ihr den Rücken stärken (notfalls mit wuchtigem Schulterklopfen von hinten, unter Hinweis auf die 5-%-Hürde), damit sie nicht nachgibt.

    Zweitens ist aus meiner Sicht tatsächlich damit zu rechnen, dass irgend eine kosmetische Änderung bezüglich Messern erfolgen wird, einfach damit Faeser und Scholz sagen können, sie hätten etwas Überflüssiges getan. Wir wissen alle, dass das Blödsinn ist, und wir wissen ebenfalls, dass wir als Sportschützen davon nicht direkt betroffen wären (ebenso wenig wie die Jäger). Ich bin grundsätzlich gegen jede Art weiterer "Restriktionen", einfach weil sie kriminalpolitisch nicht wirklich etwas bringen.

    Man muss aber realistisch sein:
    Wenn bei den Messern irgendwelche Kleinigkeiten verschärft werden (als Rouven-Laur-Gedächtnisnovelle), dann müssen wir im Gegenzug darauf dringen, einige wichtige Änderungen in anderen Teilen des Waffengesetzes herbeizuführen. Das betrifft beispielsweise die Unsäglichkeiten im Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses (womit zwar die Sportschützen gegenwärtig am meisten Ärger haben, wovon aber letztlich auch Jäger bedroht sind, im Hinblick auf die wiederholt besprochene unbestimmte "Höchstanzahl" von Jagdwaffen auf Jahresjagdschein), und es betrifft ebenso Aufbewahrungsprobleme, etwa im Hinblick auf die Aufbewahrung der Schlüssel (siehe neuere Entscheidung des OVG Niedersachsen). Wenn also in einem Punkte diesem Drängen nachgegeben wird, da muss man am anderen Punkten etwas Positives herausholen, und das erscheint mir sehr gut möglich.

    Carcano

    Ich befürchte, für diejenigen, die bisher noch keinen Schrank mit Zahlenschloss oder dergleichen besitzen, bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen. Nicht nur in NRW, sondern und trotz der Beteuerungen auch in anderen Bundesländern.

    Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hat sich soeben in einem unterzeichneten Meinungsartikel (im "Jäger in BW") dazu sehr klar geäußert. Nervigen Behörden kann man nun die klare verschriftlichte Meinung ihres Scheffs entgegenhalten.

    Carcano

    Bezieht sich das Hausrecht des, die Bezirksmeisterschaft austragenden Schützenbezirks, auf das komplette Gelände des Vereins bei dem die Bezirksmeisterschaft stattfindet oder ausschließlich auf den dortigen Bereich des Schießstandes ?

    Nach Sinn und Zweck der Übertragung ausschießlich auf Schützenstände, Schießbahnen, Scheibenstände. Sowie Auswertungszimmer und Siegerehrungstreppchen. Wozu natürlich (!) auch gehört, dass deren Benutzern der Zugang - über das Gelände, Flure und andere Räume - gewährt werden muss. Auch das Parken muss gestattet werden, wenn Parkflächen vorhanden sind.

    Für den Aufenthalt in anderen Räume (Gasträume, Umkleideräume) bleibt es grundsätzlich beim Hausrecht des bisher Berechtigten. Wenn der also tönt: "der XY bekommt hier kein Bier und keine Bratwurst mehr!", dann ist das wohl so... da bin ich vielleicht sogar etwa strenger als Hansaxel weiter oben.

    Carcano

    Das ganze erinnert mich an einen Fall in meinem Schützenbezirk, bei dem ein Sportschütze Hausverbot beim Schützenverein XY hatte, aber dort die Bezirksmeisterschaften durchgeführt wurden.

    Er konnte diese dann eben nicht mitschießen.

    Dieser parallele Fall hat ja schon einen m.E. zutreffenden Kommentar von Hansaxel erhalten. Für die Dauer der Nutzung der Meisterschaften ist das Hausrecht dem ausrichtenden Verband übertragen. Der könnte dann Druck machen. Denn der betroffene Schütze hat ggü. dem Verband einen rechtlichen Anspruch auf Teilnahme, notfalls auch rasch durch einstweilige Verfügung erwirkbar (mit Streitverkündung an den Verein).

    Alternativ müsste der Verband ihm dann ggf. eine andere Schießmöglichkeit verschaffen, etwa durch Ermöglichung des Vorschießens woanders.

    Carcano

    Der Punkt ist, daß die modernen Dienstwaffen (kurzer Lauf, mickrige Visierung, hohes Abzugsgewicht, mäßige Präzision) nicht dafür ausgelegt sind, auf 25 m oder gar 50 m zu schießen, sondern nur auf 10 - 15 m. Ein geübter Schütze kann mit einer Dienstwaffe auch auf 25 m den Spiegel der Scheibe sicher treffen, ein Anfänger eher selten. Die meisten Pistolenstände erlauben es nicht, auf kürzere Entfernungen als 25 m zu schießen.

    Die meisten Pistolenstände (klassische offene Stände mit der üblichen Anzahl von Hochblenden) erlauben genau dies. Dazu muss man freilich die Schießstandrichtlinien 2012 kennen:

    Das Aufstellen oder Aufhängen durchschießbarer, rückprallsicherer Scheibenträger (heißt: optimal Pappe oder Styropor) auf anderen Entfernungen vor dem Kugelfang ist zulässig. Nur der Schütze seinerseits verbliebt dann im Schützenstand, geht also nicht auf der Schießbahnsohle vor.

    Natürlich muss die Scheibenhöhe dann so angebracht sein, dass die Schüsse sicher im Kugelfang landen.

    Carcano

    Es ist schon "beeindruckend" – bzw. wenn man ehrlich ist, ein wenig schaurig - welche Wahnvorstellungen hier an jeder Ecke brodeln und hochblubbern. Und dies nicht nur in diesem Forum. Aber das ist auch nur bedingt vorwerfbar. Denn wenn im Lande Nordrhein-Westfalen schon die Kreispolizeibehörden völlig durchdrehen, mit jeweils verschiedenen selbstgestrickt voneinander abweichenden Erlassen und Rundschreiben, dann kann man ja vom normalen Sportschüttzen oder auch Jäger schwerlich erwarten, dass er die Rechtslage besser beurteilen und einschätzen könnte als Waffenbehörden selbst.
    Dass dann natürlich auch dem OVG alles mögliche unterstellt würde, was es nie geschrieben und nie geurteilt hat, verwundert dann auch nicht mehr.

    Wer sich ein bisschen mit der Rechtsrealität und sachgerechteren Einschätzungen vertraut machen will, den möchte ich auf eine neue Meldung in der Website des Forums Waffenrecht verweisen. Das heißt jetzt nicht, dass ich jede einzelne Rechtsmeinung dort ebenso beurteile und jedes Detail genauso bewerte. Aber es ist jedenfalls einmal ein einigermaßen vernünftiger Ausgangspunkt und es sind ebenfalls durchaus vernünftige und sachgerechte Forderungen (am Ende des längeren Artikels). Die Lektüre lohnt sich also:

    https://www.fwr.de/news/newsdetai…verlaessigkeit/

    Carcano

    Ich habe im Verein auch so einen Notar, der, wenn er Regeln schreibt, diese nur von einem Juristen verstanden werden können.

    Eine EHEMALIGEN Notar, glaube ich ? Und wenn ich mich richtig erinnere, gibt es Gründe für das "ehemalig".

    Generell sind viele Juristen nicht übermäßig begabt dafür, gute Normwerke zu schreiben. Einige wenige können es.
    Für die Prüfung und Verbesserung von Normen sind Juristen aber meist gut geeignet.

    Carcano

    Genau darum sollte der TSB alles daran setzen, auch etwas zentraler (z.B. in Erfurt oder Gotha) adäquate Bedingen zu schaffen.

    Gotha hat - ähnlich wie vormals Suhl auf 300 m - einen schönen alten und sehr ehrwürdigen 225-Meter-Stand. Ist nur ein gaaaaaanz klein wenig, sagen wir mal, "umgenutzt". Temporär...
    Aber das ließe sich dort leichter beheben als in Suhl. :thumbup:

    LG an den Geburtsort des DSB,
    Carcano

    Die Hessen ein unbedeutender Verband mit sehr übersichtlicher Liste B hat auch noch mehr Mitglieder als viele dynamischere alternative Vereine und gelegentliche sportliche Erfolge schaffen die auch noch.

    Ich weiß ja nicht, ob die nicht am Hardcore-Leistungssport olympischer Ausprägung interessierten Mitleser die Ironie Deiner Zeilen sogleich zu erkennen vermögen... 8o:partying:

    Die sollten sich an einer großen alten Weltreligion orienteren, die missionieren nicht, schauen sich die Bewerber an und existieren immer noch.

    Ob 16,8 Millionen (Schätzung 2023) für eine WELTreligion groß oder eher klein ist, will ich nicht bewerten.

    Die andere uralte über die Welt verstreute Religion, die überhaupt nicht missioniert und zumeist auch - bis auf ganz wenige heterodoxe Mini-Grüppchen - Übertrittswillige rundum abweist, sie also nicht einmal anschaut und prüft wie die erstgenannte, hat wohl nur 120.000 Angehörige.

    Carcano

    Ja, das ist eine schlimme Sache, mein Mitgefühl gilt allen betroffenen Schützen und Schützinnen. Hoffentlich kann dort der Schießbetrieb bald wieder aufgenommen werden.

    Seit dem Ahr-Hochwasser dürften (und sollten) freilich auch alle Schützenvereine hierfür sensibilisiert sein. Ich denke, jeder verantwortungsbewusste Vorstand hat danach sich einmal informiert, ob die Schießanlage / das Schützenhaus in irgendeinem Hochwassergefahrengebiet liegt, die Karten sind inzwischen alle online öffentlich zugänglich. Viele Menschen sind z.B. sehr überrascht, wenn in ihrem Wohngebiet, wo allenfalls in 300 m Entfernung ein ganz kleines Bächlein vorbei fließt, eine entsprechende Hochwasser-Gefahrenzone ausgewiesen ist. Das beeinträchtigt auch stark die zukünftige Nutzbarkeit von Grundstücken im Hinblick auf etwaige Bauanträge, Verdichtungen etc. Und weil viele Bürger darüber nicht auf dem Laufenden sind, gibt es manchmal üble Überraschungen beim Grundstücksverkauf.

    Soweit es Versicherungen betrifft (insbesondere Elementarschädenversicherungen, aber auch Haftpflichtversicherungen für Öltanks), sollte man hier im Auge behalten, dass es die Pflicht des Versicherungsnehmers ist, den Versicherer über Änderungen der tatsächlichen und rechtlichen Umstände stets auf dem Laufenden zu halten. Wer sich also in einem Hochwassergefahrengebiet befindet, das irgendwann - i.d.R. schon vor einigen Jahren - so ausgewiesen oder abgeändert worden ist, der kann und darf nicht davon ausgehen, da habe sich halt die Versicherung erkundigen müssen. Im Gegenteil wird hier oft eine Bringschuld des Versicherten bestehen.

    Ich würde also allen Vereinsverantwortlichen dringend empfehlen, Rücksprache mit dem eigenen Versicherungsvertreter oder der Agentur zu halten und gegebenenfalls entsprechende Nachmeldungen abzugeben.

    In tatsächlicher Hinsicht sollte es klar sein, dass sich in etwaigen Kellergeschosses oder zu ebener Erde nach Möglichkeit keine wichtigen und unersetzlichen Vereinsunterlagen irgendwie in „Wasserreichweite" befinden. Soweit es Waffentresore oder Waffenräume betrifft, befinden sich diese in der Praxis freilich oft im Erdgeschoss. Und Waffentresore sind zwar dicht, aber nicht wasserdicht. Wenn auch nur eine entfernte Gefahrenlage bestehen könnte, wäre es aus meiner Sicht angezeigt, rechtzeitig eine Umlagerung von Waffen zu erwägen oder etwa entsprechende Podeste aufzumauern, auf welche die Tresore verbracht werden. Wenn man das Schützenhaus im Flusstal liegen hat, hilft das natürlich auch nicht. Aber bei einer "ganz normalen" Überschwemmung, wo das Wasser vielleicht 10, 20, 40 cm hoch im Gebäude steht, kann ein solches Podest schon den entscheidenden Unterschied für die Waffen machen.

    Carcano